Ausbildungsart und Abschluss
Lehre (Duales System)
Unter der dualen Ausbildung versteht man die parallele Ausbildung in Betrieb und Berufsschule. Voraussetzung für eine Berufsausbildung im dualen System ist in Deutschland ein Berufsausbildungsvertrag mit einem Betrieb.
Abschluss: Luftverkehrskaufmann/ Luftverkehrskauffrau
Einsatzgebiete und Tätigkeitsschwerpunkte
Bei der Beförderung von Passagieren und Frachten sind Luftverkehrskaufleute für die Organisation, Planung und Kontrolle der Arbeitsabläufe verantwortlich. Im Schalter- und Stationsdienst beraten sie Fluggäste über Flugverbindungen und Tarife, berechnen Flugpreise und reservieren Plätze. Sie verkaufen Flugpassagen oder Frachtraum und fertigen Fluggäste und deren Gepäck ab. Bei Frachtsendungen planen sie die Frachtkapazitäten, erstellen Frachtpapiere und erledigen zollamtliche Formalitäten. Sie beschaffen Treibstoff und Ersatzteile, planen den Crew-Einsatz, stellen Streckenunterlagen zusammen und übernehmen organisatorische Aufgaben in der Flugzeugabfertigung. Darüber hinaus übernehmen Luftverkehrskaufleute Aufgaben im Finanz- und Rechnungswesen und entwickeln Marketingstrategien.
Luftverkehrskaufleute haben folgende Aufgaben:
• Kunden beraten und betreuen
- Flugverbindungen heraussuchen und Flugpreise errechnen
- Flugpassagen reservieren und verkaufen
- Mietwagen und Hotelzimmer buchen
- Sitzplätze reservieren
- Fluggäste und deren Gepäck abfertigen, ggf. Visa-Bestimmungen überprüfen
• organisatorische Aufgaben in der Flugzeugabfertigung ausführen
- Flugpläne und Streckenunterlagen zusammenstellen
- Betankung organisieren
- Wartungs- und Reinigungsarbeiten planen
- Treibstoff und Ersatzteile beschaffen, Bordverpflegung organisieren (Einkauf)
- die zur Be- und Entladung sowie Flugdurchführung notwendigen Dokumente ausfertigen, z.B. Import- und Exportdokumente kontrollieren
• Frachtraum verkaufen
- Frachtkapazitäten und -kosten errechnen, Frachtraum reservieren und verkaufen
- Frachtpapiere erstellen und Zollformalitäten erledigen
- mit Kunden (z.B. Spediteuren) verhandeln
• organisatorische Aufgaben im Rahmen der Beförderung von Passagieren und Frachten ausführen
- mit ausländischen Luftverkehrsgesellschaften über Streckenführung sowie über Start- und Landezeiten verhandeln
- mit Kunden (z.B. Reiseveranstaltern oder -büros) verhandeln
• Tätigkeiten im Bereich Marketing ausführen
- Konzeptionen für den Passage- und Frachtverkauf erarbeiten
- anhand von Auslastungs- und Ertragszahlen die Wirtschaftlichkeit des Flugbetriebes überwachen
- Marktbeobachtungen durchführen
- Marketingstrategien entwickeln und durchführen
• Tätigkeiten im Personalwesen durchführen, z.B. den Crew-Einsatz planen
• Aufgaben des Finanz- und Rechnungswesens erledigen
Ähnliche Berufe in Deutschland und Polen
Der deutsche Beruf Luftverkehrskaufmann/-frau ist teilweise vergleichbar mit den polnischen Berufen:
-
Techniker – Kaufmann für Spedition (poln. technik spedytor), Ausbildungsart – vierjährige technische Sekundarschule (poln. technikum).
-
Techniker – Kaufmann für Logistik (poln. technik logistyk), Ausbildungsart – vierjährige technische Sekundarschule (poln. technikum).
-
Techniker – Kaufmann im Handel (poln. technik handlowiec), Ausbildungsart – vierjährige technische Sekundarschule (poln. technikum).
-
Techniker – Kaufmann für Tourismus (poln. technik obsługi turystycznej), Ausbildungsart – vierjährige technische Sekundarschule (poln. technikum).
Nützliche Informationen zu den Schwerpunkten der Ausbildung sind jeweils unter den Informationskategorien „Ausbildungsinhalte” und „Stundenpensum” zu finden.
Schulische und sonstige Aufnahmevoraussetzungen
Duale Ausbildung
Grundsätzlich wird – wie bei allen anerkannten, nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten Ausbildungsberufen – keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung rechtlich vorgeschrieben.
Die Betriebe stellen überwiegend angehende Reiseverkehrskaufleute mit Hochschulreife ein.
Ausbildungsdauer
Die Ausbildung dauert 3 Jahre.
Verkürzung der Ausbildung
Auszubildende können nach Anhörung der Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf ihrer Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn ihre Leistungen dies rechtfertigen. Die Verkürzungsdauer beträgt meist 6 Monate.
Ausbildungsinhalte
Während ihrer Ausbildung im Betrieb lernen die Auszubildenden beispielsweise:
- welche kaufmännischen Aufgaben bei der Verkaufs- und Verkehrsabwicklung in den Bereichen Passage und Fracht bei einem Luftverkehrsunternehmen anfallen
- wie Flugscheine ausgestellt und Flugpreiserstattungen durchgeführt werden
- welche zollrechtlichen Bestimmungen es zu beachten gilt und wie die Zollabfertigung im Einzelnen vor sich geht
- wie man Streckenunterlagen erstellt und Streckenberechnungen durchführt
- wie die Fluggäste am Flughafen abgefertigt werden und wie man gegebenenfalls mit Gepäckunregelmäßigkeiten umgeht
- wie die Materialwirtschaft organisiert ist und wie Materialdisposition, -beschaffung sowie -verwaltung durchgeführt werden
- wie das Personalwesen funktioniert, wie zum Beispiel Stellenbesetzungs- und Auswahlverfahren durchgeführt werden
- welche Aufgaben die einzelnen Bereiche des Rechnungswesens haben und wie unter anderem Rechnungsprüfungen durchgeführt, Zahlungsvorgänge bearbeitet oder Kosten- und Leistungsrechnungen erstellt werden
- was im Umgang mit und bei der Beratung von Kunden zu berücksichtigen ist, wie Verkaufsgespräche zu führen sind
- wie Privat- und Agentenbuchungen mithilfe der EDV abgewickelt werden
- welche Arbeiten im Frachtbereich anfallen, zum Beispiel Frachtannahme, Frachtraumreservierung, Fracht- und Versandvorbereitung, Frachtabrechnung
- was man über die Flugzeugabfertigung wissen muss, unter anderem wie Ladeanweisungen erstellt werden oder welche spezifischen Abfertigungsmerkmale für Großraumflugzeuge es gibt
- welche Fachausdrücke (zum Teil in englischer Sprache), Maße und Gewichte verwendet werden
Außerdem wird den Auszubildenden z.B. vermittelt:
- welche gegenseitigen Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag entstehen
- wie der Ausbildungsbetrieb organisiert ist
- wie die Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften angewendet werden
- welche Umweltschutzmaßnahmen zu beachten sind
Während des theoretischen Unterrichts in der Berufsschule erwirbt man grundlegende Kenntnisse z.B. auf folgenden Gebieten:
- Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre
- Luftfracht (Import/Export), Passage
- rechtliche und tarifliche Bestimmungen der Fluggastabfertigung
- Wirtschaftsrechnen und Wirtschaftsstatistik, Rechnungswesen
- geografische Grundlagen, Wirtschafts- und Verkehrsgeografie
- Unternehmensführung und Organisation
- Finanzwirtschaft und Steuern
- Wirtschaftspolitik, Arbeits- und Sozialrecht, politische Bildung
- EDV, Lerntechniken, Rhetorik, Entscheidungstechnik
- Englisch, Spanisch
- Grundlagen des Verkehrs und des Luftverkehrs, Verkehrsrecht
- Luftverkehrsfachkunde
Quelle: Berufe.net
Stundenpensum (Theorie)
Lernfelder in der Berufsschule:
- Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre
- Luftfracht (Import/Export), Passage
- rechtliche und tarifliche Bestimmungen der Fluggastabfertigung
- Wirtschaftsrechnen und Wirtschaftsstatistik, Rechnungswesen
- geografische Grundlagen, Wirtschafts- und Verkehrsgeografie
- Unternehmensführung und Organisation
- Finanzwirtschaft und Steuern
- Wirtschaftspolitik, Arbeits- und Sozialrecht, politische Bildung
- EDV, Schreibmaschinenkurs, Lerntechniken, Rhetorik, Entscheidungstechnik
- Englisch, Spanisch, Französisch
- Grundlagen des Verkehrs und des Luftverkehrs, Verkehrsrecht
- Luftverkehrsfachkunde
Gesamtstunden: 880 Stunden
Stundenpensum (Praxis)
In der Regel arbeitet der Auszubildende an drei bis vier Tagen in der Woche im Betrieb, wo er die praktischen Fähigkeiten seines Ausbildungsberufes erlernt.
- Einführung in das Luftverkehrsrecht; englische Fachsprache; Grundkenntnisse der Unfallverhütungsvorschriften
- Nachrichtendienst im Luftverkehr einschließlich Bedienen des Fernschreibers
- Einführung in die Flugzeugabfertigung und in die Behandlung von Beschwerden und Regressen
- einfache Arbeiten in der Fluggastabfertigung sowie in der Luftpost- und Luftfrachtabfertigung
- Schalterdienst und Akquisition; Buchen der Passage, Fracht und Post; Ausstellung und Behandlung von Beförderungsdokumenten; Grundkenntnisse der im Weltluftverkehr gebräuchlichen Flugzeugtypen, ihrer Klassifikation und ihrer Eigenschaften
- Einführung in die Zusammenhänge des internationalen Luftverkehrs; berufsbezogene Geografie; Grundkenntnisse der für den Luftverkehr geltenden Tarife und ihrer Anwendung; Grundkenntnisse der Beförderungsbestimmungen; im Luftverkehr übliche Fachausdrücke, Maße und Gewichte
- betriebliche Zusammenhänge, Gliederung und Aufgaben des Innen- und Außendienstes
- Grundkenntnisse der einschlägigen Steuern, der Zollbestimmungen und des Zollverfahrens, der Versicherung und des Lohn- und Sozialversicherungswesens; Grundkenntnisse über die wichtigsten rechtlichen Bestimmungen für die kaufmännische Praxis; Grundkenntnisse der Werbung
- berufsbezogenes Rechnen; Grundkenntnisse des Einkaufs, der Lagerverwaltung und Kassenführung; Zahlungsverkehr; Buchführungstechnik einschließlich einfacher Abschlussarbeiten
- Verwendung und Handhabung der üblichen Arbeitsmittel des Büros; Postein- und -ausgang; Registraturarbeiten; Ordnen und Verwalten laufender Vorgänge; Karteiführung und Terminüberwachung; einfacher Schriftverkehr; Anlage und Bearbeitung einfacher Statistiken
Kosten der Ausbildung
Duale Ausbildung
Die Ausbildung im Betrieb ist für die Auszubildenden kostenfrei. Allerdings können für den Berufsschulunterricht Lernmittelkosten (z.B. für Fachliteratur), Fahrtkosten und ggf. auch Kosten für auswärtige Unterbringung entstehen.
Unter bestimmten Bedingungen können Auszubildende Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) erhalten.
Ausbildungsvergütung und -förderungen
Die Auszubildenden können monatlich z.B. folgende Ausbildungsvergütungen erhalten:
Die Auszubildenden können monatlich z.B. folgende Ausbildungsvergütungen erhalten:
- 1. Ausbildungsjahr: € 724
- 2. Ausbildungsjahr: € 773
- 3. Ausbildungsjahr: € 823
Quelle:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Tarifauswertung - Tarifvertragliche Ausbildungsvergütungen – Stand: Januar 2013
Berufs- und Verdienstaussichten
Die folgenden Angaben sollen der Orientierung dienen und einen Eindruck von der Bandbreite der Einkommen vermitteln. Ansprüche können aus ihnen nicht abgeleitet werden.
Das Einkommen ist wesentlich von den jeweiligen Anforderungen abhängig. Daneben werden in der Regel Berufserfahrung und Verantwortlichkeit berücksichtigt.
Neben einer Grundvergütung werden teilweise Zulagen und Sonderzahlungen wie 13. Monatsgehalt, Urlaubsgeld und vermögenswirksame Leistungen gezahlt. Es treten regionale und branchenabhängige Einkommensunterschiede auf.
Bei dieser Tätigkeit kann die tarifliche Bruttogrundvergütung beispielsweise € 2.082 bis € 2.629 im Monat betragen.
Quelle:
Statistisches Taschenbuch Tarifpolitik – WSI-Tarifarchiv 2012
Tarifliche Regelungen
Als Orientierung kann der Tarifvertrag für das Lufthansa-Bodenpersonal dienen.
Weiterbildungsmöglichkeiten
Weiterbildung kann dazu dienen, fachlich auf dem Laufenden zu bleiben, sich zu spezialisieren, beruflich voranzukommen oder sich selbstständig zu machen.
Qualifizierungslehrgänge:
- Luftverkehr
- Einkauf, Lager- und Materialwirtschaft, Logistik, Versand
- Transport, Verkehr
- Touristik, Fremdenverkehr - Fachfortbildung
- Marketing, Vertrieb, Verkauf, Werbung, Public Relations, Messe- und Veranstaltungswesen
- Finanz- und Rechnungswesen, Buchführung und Bilanz, Controlling und Revision
- Betriebswirtschaftslehre
- Kaufmännisches Grundwissen/Kaufmännische Qualifizierungen
- Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz
- EDV-Anwendungen im kaufmännisch-betriebswirtschaftlichen Bereich
- Internationale Wirtschaftsbeziehungen, Außenwirtschaft, Export/Import, Zollabwicklung, Leben, Arbeiten und Lernen im Ausland
- Wirtschaftsrecht, Transportrecht
Aufstiegsweiterbildungen:
• Fach- und Betriebswirte/-wirtinnen, Fachkaufleute:
- Geprüfter Verkehrsfachwirt/Geprüfte Verkehrsfachwirtin
- Geprüfter Fachwirt/Geprüfte Fachwirtin für Güterverkehr und Logistik
- Geprüfter Fachwirt/Geprüfte Fachwirtin für Personenverkehr und Mobilität
- Betriebswirt/Betriebswirtin (Fachschule) für Logistik
- Betriebswirt/Betriebswirtin (Fachschule) für Verkehr
- Betriebswirt/Betriebswirtin (Fachschule) für Außenwirtschaft
- Geprüfter Fachkaufmann/Geprüfte Fachkauffrau für Außenwirtschaft
• Sonstige Aufstiegsweiterbildungen:
- Fachkraft - Logistik/Materialwirtschaft
- Ausbilder/Ausbilderin für anerkannte Ausbildungsberufe (Weiterbildung)
Studienfächer:
- Luftverkehrsmanagement (Bachelor)
- Verkehrsbetriebswirtschaft (Bachelor)
- Betriebswirtschaftslehre, Business Administration (Bachelor)
- Logistik, Supply-Chain-Management (Bachelor)
Voraussetzung für die Ausbildungsaufnahme für Personen aus dem Ausland
(für EU- Bürger)
Berufliche Ausbildung in Deutschland
Im Bereich der dualen Ausbildung (die in einem Unternehmen und einer Berufsschule stattfindet) existieren für die Bürger aus der EU, der EWR und EFTA Mitgliedsstaaten keine Einschränkungen. Sie können sich direkt bei einem Unternehmen bewerben.
Für die BürgerInnen aus Bulgarien und Rumänien gelten bis 31.12.2013 andere Regelungen, da der Lehrvertrag einen Arbeitsvertrag darstellt und somit eingeschränkt ist. Falls ein Arbeitgeber in Deutschland einen Lehrling aus den genannten Ländern einstellen möchte, muss dieser sich einer Arbeitsmarktprüfung bei der zuständigen Arbeitsagentur unterziehen.
Alle staatlichen und privaten Schulen (z.B. Fachschulen und Berufsfachschulen) können ohne weiteres von allen EU-27 und EFTA Bürgern besucht werden.
Studium in DeutschlandPersonen aus den EU-27 und EWR Staaten haben die gleichen Rechte wie Einheimische in allen Angelegenheiten rund ums Studium und sie müssen insbesondere keine höheren Studiengebühren bezahlen.
Wer den Abschluss eines ordentlichen Studiums anstrebt, muss sich um die Zulassung bei der gewählten Universität oder Hochschule, bei "
Hochschulstart" oder auch bei "
uni-assist" bewerben. Genaue Informationen und Entscheidungshilfen finden Sie
hier.
Hierfür müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
- gültiges Reisedokument (Reisepass) oder Staatsbürgerschaftsnachweis in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis
- Antragsformular (zu erhalten auf der Homepage der jeweiligen Universität oder Hochschule oder vor Ort im Studierendenbüro)
- Nachweis über die Hochschulzugangsberechtigung, wie beispielsweise ein High School Diploma, Gaokao, Matura, A-Levels, Bachillerato (Original oder beglaubigte Kopie, bei ausländischen Dokumenten versehen mit einer beglaubigten Übersetzung). Ob Ihr Schulbesuch dem deutschen gleichgestellt ist erfahren Sie beim
DAAD oder bei
ANABIN.
- erforderlichenfalls Nachweis der besonderen Eignung (z.B. Zulassungsprüfung). Dies gilt insbesondere bei einem Studium in den Bereichen Architektur, Zahnmedizin, Medizin, Pharmazie, etc.
- Nachweis darüber, dass Sie über hinreichende Deutschkenntnisse verfügen (bei internationalen Studiengängen auch über die geforderten anderen Sprachen)
- Nachweis über eine
Krankenversicherung (ohne Krankenversicherung kein Studium)
- Passfotos für den Studentenausweis.
Aufgrund der Eigenständigkeit der deutschen Universitäten und Hochschulen kann es zu zusätzlichen Aufnahmeanforderungen und Aufnahmeprüfungen kommen (erwähnt seien hier beispielsweise besondere Motivationsschreiben oder Nachweise über besondere künstlerische Begabungen).
Nach der Einreise (ein Visum ist nicht mehr nötig) melden Sie sich bitte beim zuständigen Einwohnermeldeamt und lassen sich registrieren.
Weitere Informationen bezüglich eines Studiums in Deutschland erhalten Sie auf der Homepage des
German Academic Exchange Service.
Voraussetzung für die Ausbildungsaufnahme für Personen aus dem Ausland
(für nicht-EU Bürger)
Nicht-EU Staatsangehörige benötigen in aller Regel ein Visum zur Einreise nach Deutschland, für den Aufenthalt in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken und für die Arbeitsaufname eine Arbeitserlaubnis. Ob dies auch für Sie gilt, erfahren Sie
hier oder bei den deutschen
Botschaften und Konsulaten in Ihrem Land.
Personen aus Drittstaaten oder staatenlose Personen erkundigen sich bitte beim
International Office, im Studierendensekretariat der jeweiligen Hochschule oder Universität oder bei
uni-assist, der Arbeits- und Servicestelle für internationale Studienbewerbungen, ob ihre Hochschulzugangsberechtigung der deutschen gleichwertig ist. Falls dies nicht der Fall sein sollte, müssen sie eine Feststellungsprüfung ablegen.
Ausländer, die an einer Hochschule (gemeint sind nicht die Universitäten, sondern die ehemaligen Fachhochschulen) in Baden-Württemberg studieren wollen, wenden sich bitte an das
ASK zur Klärung ihrer Hochschulberechtigung.
Vor der Einreise kümmern Sie sich bitte um Folgendes:
- erbringen Sie Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel, um sich ein Studium und das Leben in Deutschland auch finanzieren zu können (im Moment sind es 643 Euro für jeden Monat des Ausbildungszeitraumes, die nachgewiesen werden müssen; zusätzliche Informationen erhalten Sie
hier)
- kümmern Sie sich um eine
Krankenversicherung.
Ansonsten gelten zusätzlich die gleichen Anforderungen wie für Personen der EU-17 oder EWR Staaten.
Weitere Informationen bezüglich eines Studiums in Deutschland erhalten Sie auf der Homepage des
German Academic Exchange Service.
Voraussetzung für die Arbeitsaufnahme für Personen aus dem Ausland
(für EU-Bürger)
EU,EWR und SchweizPersonen aus den EU Staaten, EWR und der Schweiz können in Deutschland grundsätzlich leben und arbeiten. Eventuell ist für die Berufsausübung in Deutschland eine staatliche Zulassung erforderlich. Bitte informieren Sie sich hier über die
Anerkennungsverfahren in Brandenburg. Personen aus Rumänien und Bulgarien unterliegen in Deutschland noch bis zum 31.12.2013 der Arbeitsgenehmigungspflicht. Eine Arbeitsaufnahme ist nur möglich, wenn die zuständige Agentur für Arbeit hierfür eine Genehmigung erteilt.
Weitere Informationen zur Arbeitsmarktzulassung in Deutschland finden Sie auf der Seite der
Bundesagentur für Arbeit und der
Europäischen Kommission.
Voraussetzung für die Arbeitsaufnahme für Personen aus dem Ausland
(für nicht-EU Bürger)
Nicht-EU Staatsangehörige benötigen zur Arbeitsaufnahme in Deutschland einen
Aufenthaltstitel, der dieses Recht auch gewährt. Denn zu beachten gibt es hier, dass es verschiedene Aufenthaltstitel in Deutschland gibt. Bis auf Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, Neuseeland und den Vereinigten Staaten von Amerika müssen Bürger aller anderen Drittstaaten vor der Einreise bei der für ihren Wohnort zuständigen deutschen Auslandsvertretung einen entsprechenden Aufenthaltstitel beantragen.
Vereinfachte Aufenthaltsregelungen gelten seit Mai 2012 für Nicht-EU-Staatsbürger mit einem Hochschulabschluss (oder vergleichbarer Qualifikation) durch die sog. „Blaue Karte EU“. (Diesen Aufenthaltstitel erhalten Personen mit einem Arbeitsverhältnis über mindestens 44.800 Euro brutto. Nach 3 Jahren mit Arbeitsverhältnis wird eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erteilt.)
Weitere Informationen zum Aufenthalt in Deutschland finden Sie beim Auswärtigen Amt unter
Einreisebestimmungen für Deutschland, Visa.
Informationen zur Arbeitsmarktzulassung in Deutschland finden Sie auf der Seite der
Bundesagentur für Arbeit
Arbeitnehmervertreter (Gewerkschaften, Berufsverbände)
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Bezirk Frankfurt/Oder
Frank Ploß
Zehmeplatz 11
15230 Frankfurt (Oder)
Deutschland
Tel.: +49 (0) 0335/60677-0
Tel.: +49 (0) 0335/60677-77
E-mail:
BZ.ffo@verdi.de Homepage
Deutscher Speditions- und Logistikverband e.V. DSLV
Weberstraße 77
53113 Bonn
Deutschland
Tel.: +49228914400
Tel.: +49228914499
E-mail:
info@dslv.spediteure.de Homepage
DGB Bezirk Berlin-Brandenburg Keithstraße 1/3
10787 Berlin
Deutschland
Tel.: +4930 21 240 - 111
Homepage
Arbeitgebervertreter (Kammern, Wirtschaftsverbände)
IHK Ostbrandenburg Puschkinstraße 12b
15236 Frankfurt (Oder)
Deutschland
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Tel.: +49335 5621-1119
E-mail:
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Ansprechpartner in Ausbildungsfragen
Industrie- und Handelskammer Ostbrandenburg Aus- und Weiterbildung
Holger Müller
Puschkinstraße 12 b
15236 Frankfurt (Oder)
Deutschland
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Tel.: +49 335 5621-1196
E-mail:
mueller@ihk-ostbrandenburg.de Homepage Beherrscht folgende Sprachen: deutsch, englisch
Sonstige wichtige Ansprechpartner
IHK -Projektgesellschaft mbH Internationale Zusammenarbeit
Puschkinstraße 12 b
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Deutschland
Tel.: +49 (0)335 5621-2310
Tel.: +49 (0)335 5621-2001
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IQ Netzwerk Brandenburg Anerkennungsberatung
Julia Lexow-Kapp
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14473 Potsdam
Deutschland
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julia.lexow-kapp[at]masf.brandenburg.de Homepage Beherrscht folgende Sprachen: deutsch, englisch, russisch
IQ Netzwerk Brandenburg Anerkennungsberatung in Ostbrandenburg
Logenstraße 12
15230 Frankfurt (Oder)
Deutschland
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