Eine Ausbildungsart:
Berufsgrundschule (polnische Bezeichnung: zasadnicza szkoła zawodowa)
Im polnischen Berufsbildungssystem eine für Absolventen der Gymnasien bestimmte Schulart. Nach dem Schulabschluss dürfen die Schüler zur Prüfung antreten, die ihre beruflichen Qualifikationen in Form eines Abschlussdiploms belegt.
Berufsabschluss: Anlagenführer in der Keramikindustrie (poln. operator urządzeń przemysłu ceramicznego)
Absolventen mit diesem Berufsabschluss arbeiten in der Keramikindustrie, z.B.:
Wichtigste Aufgabengebiete im Beruf Anlagenführer in der Keramikindustrie:
Der polnische Beruf Anlagenführer in der Keramikindustrie (poln. operator urządzeń przemysłu ceramicznego) ist teilweise vergleichbar mit folgenden deutschen Berufen:
Nützliche Informationen zu den Schwerpunkten der Ausbildung sind jeweils unter den Informationskategorien „Ausbildungsinhalte” und „Stundenpensum” zu finden.
Im polnischen Teil der Euroregionen Pro Europa Viadrina und Spree-Neiße-Bober gibt es zurzeit keine Ausbildungsstätten, die Ausbildung zum Anlagenführer in der Keramikindustrie anbieten.
Entsprechende Angebote gibt es u.a. in der Wojewodschaft Pomorskie:
Personen, die eine Ausbildung in der Berufsgrundschule anstreben, haben folgende Unterlagen vorzulegen:
Mindestpensum an Stunden der Berufsausbildung*:
Das minimale Stundenpensum der Berufsausbildung wurde in der Lehrprogrammgrundlage für den Beruf Anlagenführer in der Keramikindustrie festgelegt und beträgt für einzelne Ausbildungseffekte bzw. -inhalte:
Die Prüfung zum Abschluss der ersten Qualifikation „Rohstoffe und keramische Massen vorbereiten” findet gegen Ende des zweiten Schuljahres statt.
Die Prüfung zum Abschluss der zweiten Qualifikation „Keramische Halberzeugnisse formen, trocknen und brennen” findet gegen Ende des dritten Schuljahres statt.
*) Das Stundenpensum der Berufsausbildung wird in der gegebenen Schule an das in den Vorschriften über Rahmenlehrpläne in den öffentlichen Schulen bestimmte Stundenpensum unter Beibehaltung der in den Tabellen festgelegten, für alle Berufe und für Berufe des gegebenen Ausbildungsbereiches gemeinsamen Ausbildungseffekte, die eine Ausbildungsgrundlage in dem gegebenen Beruf darstellen, entsprechend zu den für den gegebenen Beruf erforderlichen Qualifikationen angepasst.
Gemäß der Verordnung des Bildungsministers vom 7. Februar 2012 über Rahmenlehrpläne in öffentlichen Schulen beträgt das minimale Stundenpensum für die Berufsausbildung in Berufsgrundschulen 1600 Stunden, wovon 630 Stunden für die theoretische Berufsausbildung vorgesehen sind.
Fächer in der theoretischen Berufsausbildung mit Stundenpensum:
Theoriestunden insgesamt: 640
Gemäß der Verordnung des Bildungsministers vom 7. Februar 2012 über Rahmenlehrpläne in öffentlichen Schulen beträgt das minimale Stundenpensum für die Berufsausbildung in Berufsgrundschulen 1600 Stunden, wovon 970 Stunden für die praktische Berufsausbildung vorgesehen sind.
Fächer in der praktischen Berufsausbildung mit Stundenpensum*:
Praxisstunden insgesamt: 970
*) Praktische Berufsausbildung findet in schulischen Fachunterrichtsräumen, in Einrichtungen der praktischen Bildung und in Unternehmen, die als potentielle Arbeitgeber für den jeweiligen Beruf in Frage kommen, statt.
Öffentliche Schulen – kostenfrei
Privatschulen – Informationen sind telefonisch in Schulsekretariaten zu erfragen oder auf Internetseiten zu finden.
Im Gegensatz zu dem in Deutschland am meisten verbreiteten dualen System, erhalten Schüler der Berufsschulen in Polen keine gesetzlich geregelte Ausbildungsvergütung.
Informationen über eventuelle Vergütungen für die Berufspraktika in Arbeitsbetrieben und Stipendienmöglichkeiten sind direkt bei den Arbeitgebern bzw. Schulen zu erfragen.
Eine auf Basis der auf Internet-Jobportalen ausgeschriebenen Stellenangebote durchgeführte Analyse hat gezeigt, dass der Bedarf des Arbeitsmarktes für Fachkräfte mit diesem Abschluss aktuell als gering zu bezeichnen ist.
Das Einkommen der Anlagenführer in der Keramikindustrie beträgt durchschnittlich ca. 1.600 – 2.300 Zloty brutto im Monat.
Genaue Informationen über Verdienstmöglichkeiten sind direkt bei den Arbeitgebern zu erfragen.
Genauere Informationen über eventuell geltende betriebliche oder überbetriebliche Tarifverträge sind bei den Gewerkschaftsorganisationen einzelner Betriebe zu erfragen.
Dank einer Teilung der Berufsausbildungen in Qualifikationen bzw. Qualifikationseinheiten ist das Berufsbildungssystem elastischer geworden und erlaubt den Lernenden, ihre Qualifikationen je nach Bedarf des Arbeitsmarkts bzw. gemäß den persönlichen Bedürfnissen und Zielsetzungen zu ergänzen.
Absolventen einer Berufsgrundschule mit dem Berufsabschluss Anlagenführer in der Keramikindustrie haben nach dem Erwerb zusätzlicher Qualifikationen die Möglichkeit, ein Abschlussdiplom in folgenden Berufen zu erlangen:
Nach dem Erwerb des Technikerabschlusses und erfolgreich bestandener Abiturprüfung kann man die Ausbildung in Hochschulen fortsetzen. Entsprechende Möglichkeiten sind in der Beschreibung des Berufs Techniker für Keramiktechnologie zu finden.
In Polnisch:
Lehrprogrammgrundlage für die Ausbildung im Beruf Anlagenführer in der Keramikindustrie:
http://www.koweziu.edu.pl/pp_zawod.php?nr_zawodu=818115
Lehrprogramm für die Ausbildung im Beruf Anlagenführer in der Keramikindustrie:
http://www.koweziu.edu.pl/programy_nauczania/pliki/818115_P.doc
Beschreibung des Berufs Anlagenführer in der Keramikindustrie:
http://zsb.wloclawek.pl/nasza-szkola/struktura/operator-urzadzen-przemyslu-ceramicznego
In Polnisch:
Stellenangebote im Beruf Anlagenführer in der Keramikindustrie:
http://jooble.com.pl/search-vacancy-pl/kw-operator-maszyn-przemyslu-ceramicznego
Allgemeine Internet-Jobbörsen:
www.eures.praca.gov.plVoraussetzungen für die Ausbildungsaufnahme für Personen aus dem Ausland regelt in Polen die Verordnung des Ministers für Bildung vom 1. April 2010 über Aufnahme Staatsangehöriger anderer Länder in öffentliche Kindergärten, Schulen, Lehrerausbildungsstätten sowie über Einrichtungen und Organisationsmethoden des zusätzlichen Unterrichts in Polnisch, des zusätzlichen Ausgleichunterrichts und des Unterrichts in Kultur und Sprache des Ursprungslandes (poln. GBl. Nr. 57/2010 Pos. 361).
Genauere Informationen finden Sie hier.
Voraussetzungen für die Ausbildungsaufnahme für Personen aus dem Ausland regelt in Polen die Verordnung des Ministers für Bildung vom 1. April 2010 über Aufnahme Staatsangehöriger anderer Länder in öffentliche Kindergärten, Schulen, Lehrerausbildungsstätten sowie über Einrichtungen und Organisationsmethoden des zusätzlichen Unterrichts in Polnisch, des zusätzlichen Ausgleichunterrichts und des Unterrichts in Kultur und Sprache des Ursprungslandes (poln. GBl. Nr. 57/2010 Pos. 361).
Genauere Informationen finden Sie hier.
Voraussetzungen für die Arbeitsaufnahme im Gebiet der Republik Polen werden in einer Reihe von Vorschriften geregelt.
Genauere Informationen finden Sie hier.
Voraussetzungen für die Arbeitsaufnahme im Gebiet der Republik Polen werden in einer Reihe von Vorschriften geregelt.
Genauere Informationen finden Sie hier.
Eine Liste von Gewerkschaftsorganisationen in Polen ist hier zu finden. Darunter einige Kontaktadressen aus der Region:
NSZZ „Solidarność” ZR Gorzów Wlkp.Als potentiell wichtige Arbeitgeber innerhalb und außerhalb der beiden Euroregionen kommen vor allem verschiedene Produktionsbetriebe der Keramikindustrie in Frage.
Im polnischen Teil der Euroregionen Pro Europa Viadrina und Spree-Neiße-Bober gibt es zurzeit keine Ausbildungsstätten, die Ausbildung zum Anlagenführer in der Keramikindustrie anbieten.
Entsprechende Angebote gibt es u.a. in der Wojewodschaft Pomorskie: