Ausbildungsart und Abschluss
Bachelor-Studiengang
Das grundständige Studienfach Bioinformatik vermittelt wissenschaftliches und praktisches Grundlagenwissen in Informatik, Mathematik und Lebenswissenschaften (Biologie und Chemie).
Abschluss: Bachelor of Science (B. Sc.) Biosystemtechnik/Bioinformatik
Quelle:
http://berufenet.arbeitsagentur.de
Einsatzgebiete und Tätigkeitsschwerpunkte
Absolventen der Biosystemtechnik/Bioinformatik werden von biotechnischen, pharmazeutischen und medizinischen Forschungseinrichtungen, biotechnologischen Unternehmen und pharmazeutischen Firmen gesucht. Sie sollen im Labor an der Entwicklung von Biochips bzw. bioanalytischen Systemen zum Einsatz auf den Gebieten der medizinischen Diagnostik oder der Umweltanalytik mitarbeiten oder Herstellungsverfahren für diese Sensoren oder Automaten für die Durchführung von Testprozeduren projektieren und die Fertigung überwachen. Sie sind jedoch auch dazu ausgebildet, sich mit der Entschlüsselung von Genen oder Proteinmolekülen hinsichtlich ihrer möglichen Bedeutung und ihres Zusammenspiels (aktuelle Stichworte: Genomics, Proteomics) auseinander zu setzen, damit in Zukunft neuartige und vor allem individuelle Wirkstoffe oder Arzneimittel zur Verfügung stehen.
Quelle:
http://www.th-wildau.de/lat-am-studenten/studiengaenge/bachelorstudiengnge/biosys.html
Ähnliche Berufe in Deutschland und Polen
Der deutsche Abschluss Bachelor of Science (B. Sc.) Biosystemtechnik/Bioinformatik ist z.B. teilweise vergleichbar mit folgenden polnischen Abschlüssen:
- Bachelor im Bereich der Bioinformatik (poln. licencjat w dziedzinie bioinformatyki), Ausbildungsniveau – grundständiger Studiengang (6 Semester).
- Bachelor im Bereich der Biotechnologie (poln. licencjat w dziedzinie biotechnologii) Ausbildungsniveau – grundständiger Studiengang (6 Semester).
Nützliche Informationen zu den Schwerpunkten der Ausbildung sind jeweils unter den Informationskategorien „Ausbildungsinhalte” und „Stundenpensum“ zu finden.
Schulische und sonstige Aufnahmevoraussetzungen
Voraussetzung für das Studium:
- an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen: die allgemeine oder ggf. die fachgebundene Hochschulreife,
- an Fachhochschulen: mindestens die Fachhochschulreife,
- oder ein von der zuständigen Stelle des Bundeslandes (z.B. Kultusministerium) als gleichwertig anerkanntes Zeugnis.
Informationen zum Studium ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung für beruflich Qualifizierte findet man hier.
Je nach Hochschule erfolgt ein hochschulinternes Auswahlverfahren.
Quelle:
http://berufenet.arbeitsagentur.de
Stundenpensum (Praxis)
Keine Angaben verfügbar
Kosten der Ausbildung
Studienkosten:
- Einschreib- und Verwaltungsgebühren sowie Semesterbeiträge (z.B. für das Studentenwerk, die verfasste Studentenschaft, ein Semesterticket des öffentlichen Nahverkehrs)
- ggf. Studiengebühren
- Gebühren für "Langzeit-Studierende", für ein Zweitstudium oder nach Verbrauch eines festgesetzten Studienguthabens
- Aufwendungen für Lernmittel und Studienbedarf, z.B. für Bücher, Kopien, Exkursionen
- Beiträge für eine studentische Krankenversicherung (i.d.R. bei Überschreiten der Altersgrenze von 25 Jahren oder bestimmter Einkommensgrenzen)
Quelle:
http://berufenet.arbeitsagentur.de
Ausbildungsvergütung und -förderungen
Ausbildungsvergütung:
Während des Studiums erhält man keine Vergütung.
Für Praxisphasen – beispielsweise während eines Praktikums in einem Unternehmen – kann eine Entlohnung vereinbart werden.
Förderungsmöglichkeiten:
Quelle:
http://berufenet.arbeitsagentur.de
Berufs- und Verdienstaussichten
Das Einkommen ist wesentlich von den jeweiligen Anforderungen abhängig. Daneben werden in der Regel Berufserfahrung und Verantwortlichkeit berücksichtigt.
Neben einer Grundvergütung werden teilweise Zulagen und Sonderzahlungen wie 13. Monatsgehalt und Urlaubsgeld gezahlt. Es treten regionale und branchenabhängige Einkommensunterschiede auf.
Quelle:
Tarifregister Berlin/ Brandenburg
Tarifliche Regelungen
Über tarifliche Regelungen informiert die Gewerkschaft Verdi (http://www.verdi.de).
Weiterbildungsmöglichkeiten
Weiterbildung kann dazu dienen, fachlich auf dem Laufenden zu bleiben, sich zu spezialisieren, beruflich voranzukommen oder sich selbstständig zu machen.
An der TH Wildau gibt es die Möglichkeit einen Master of Science im Studiengang Biosystemtechnik/Bioinformatik zu absolvieren.
Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.th-wildau.de/im-studium/fachbereiche/igw/igw-studiengaenge/bb-master.html
Diverse Aufstiegsfortbildungen und Seminare: IHK-Projektgesellschaft mbH www.ihk-projekt.de.
Voraussetzung für die Ausbildungsaufnahme für Personen aus dem Ausland
(für EU- Bürger)
Berufliche Ausbildung in Deutschland
Im Bereich der dualen Ausbildung (die in einem Unternehmen und einer Berufsschule stattfindet) existieren für die Bürger aus der EU, der EWR und EFTA Mitgliedsstaaten keine Einschränkungen. Sie können sich direkt bei einem Unternehmen bewerben.
Für die BürgerInnen aus Bulgarien und Rumänien gelten bis 31.12.2013 andere Regelungen, da der Lehrvertrag einen Arbeitsvertrag darstellt und somit eingeschränkt ist. Falls ein Arbeitgeber in Deutschland einen Lehrling aus den genannten Ländern einstellen möchte, muss dieser sich einer Arbeitsmarktprüfung bei der zuständigen Arbeitsagentur unterziehen.
Alle staatlichen und privaten Schulen (z.B. Fachschulen und Berufsfachschulen) können ohne weiteres von allen EU-27 und EFTA Bürgern besucht werden.
Studium in DeutschlandPersonen aus den EU-27 und EWR Staaten haben die gleichen Rechte wie Einheimische in allen Angelegenheiten rund ums Studium und sie müssen insbesondere keine höheren Studiengebühren bezahlen.
Wer den Abschluss eines ordentlichen Studiums anstrebt, muss sich um die Zulassung bei der gewählten Universität oder Hochschule, bei "
Hochschulstart" oder auch bei "
uni-assist" bewerben. Genaue Informationen und Entscheidungshilfen finden Sie
hier.
Hierfür müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
- gültiges Reisedokument (Reisepass) oder Staatsbürgerschaftsnachweis in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis
- Antragsformular (zu erhalten auf der Homepage der jeweiligen Universität oder Hochschule oder vor Ort im Studierendenbüro)
- Nachweis über die Hochschulzugangsberechtigung, wie beispielsweise ein High School Diploma, Gaokao, Matura, A-Levels, Bachillerato (Original oder beglaubigte Kopie, bei ausländischen Dokumenten versehen mit einer beglaubigten Übersetzung). Ob Ihr Schulbesuch dem deutschen gleichgestellt ist erfahren Sie beim
DAAD oder bei
ANABIN.
- erforderlichenfalls Nachweis der besonderen Eignung (z.B. Zulassungsprüfung). Dies gilt insbesondere bei einem Studium in den Bereichen Architektur, Zahnmedizin, Medizin, Pharmazie, etc.
- Nachweis darüber, dass Sie über hinreichende Deutschkenntnisse verfügen (bei internationalen Studiengängen auch über die geforderten anderen Sprachen)
- Nachweis über eine
Krankenversicherung (ohne Krankenversicherung kein Studium)
- Passfotos für den Studentenausweis.
Aufgrund der Eigenständigkeit der deutschen Universitäten und Hochschulen kann es zu zusätzlichen Aufnahmeanforderungen und Aufnahmeprüfungen kommen (erwähnt seien hier beispielsweise besondere Motivationsschreiben oder Nachweise über besondere künstlerische Begabungen).
Nach der Einreise (ein Visum ist nicht mehr nötig) melden Sie sich bitte beim zuständigen Einwohnermeldeamt und lassen sich registrieren.
Weitere Informationen bezüglich eines Studiums in Deutschland erhalten Sie auf der Homepage des
German Academic Exchange Service.
Voraussetzung für die Ausbildungsaufnahme für Personen aus dem Ausland
(für nicht-EU Bürger)
Nicht-EU Staatsangehörige benötigen in aller Regel ein Visum zur Einreise nach Deutschland, für den Aufenthalt in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken und für die Arbeitsaufname eine Arbeitserlaubnis. Ob dies auch für Sie gilt, erfahren Sie
hier oder bei den deutschen
Botschaften und Konsulaten in Ihrem Land.
Personen aus Drittstaaten oder staatenlose Personen erkundigen sich bitte beim
International Office, im Studierendensekretariat der jeweiligen Hochschule oder Universität oder bei
uni-assist, der Arbeits- und Servicestelle für internationale Studienbewerbungen, ob ihre Hochschulzugangsberechtigung der deutschen gleichwertig ist. Falls dies nicht der Fall sein sollte, müssen sie eine Feststellungsprüfung ablegen.
Ausländer, die an einer Hochschule (gemeint sind nicht die Universitäten, sondern die ehemaligen Fachhochschulen) in Baden-Württemberg studieren wollen, wenden sich bitte an das
ASK zur Klärung ihrer Hochschulberechtigung.
Vor der Einreise kümmern Sie sich bitte um Folgendes:
- erbringen Sie Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel, um sich ein Studium und das Leben in Deutschland auch finanzieren zu können (im Moment sind es 643 Euro für jeden Monat des Ausbildungszeitraumes, die nachgewiesen werden müssen; zusätzliche Informationen erhalten Sie
hier)
- kümmern Sie sich um eine
Krankenversicherung.
Ansonsten gelten zusätzlich die gleichen Anforderungen wie für Personen der EU-17 oder EWR Staaten.
Weitere Informationen bezüglich eines Studiums in Deutschland erhalten Sie auf der Homepage des
German Academic Exchange Service.
Voraussetzung für die Arbeitsaufnahme für Personen aus dem Ausland
(für EU-Bürger)
EU,EWR und SchweizPersonen aus den EU Staaten, EWR und der Schweiz können in Deutschland grundsätzlich leben und arbeiten. Eventuell ist für die Berufsausübung in Deutschland eine staatliche Zulassung erforderlich. Bitte informieren Sie sich hier über die
Anerkennungsverfahren in Brandenburg. Personen aus Rumänien und Bulgarien unterliegen in Deutschland noch bis zum 31.12.2013 der Arbeitsgenehmigungspflicht. Eine Arbeitsaufnahme ist nur möglich, wenn die zuständige Agentur für Arbeit hierfür eine Genehmigung erteilt.
Weitere Informationen zur Arbeitsmarktzulassung in Deutschland finden Sie auf der Seite der
Bundesagentur für Arbeit und der
Europäischen Kommission.
Voraussetzung für die Arbeitsaufnahme für Personen aus dem Ausland
(für nicht-EU Bürger)
Nicht-EU Staatsangehörige benötigen zur Arbeitsaufnahme in Deutschland einen
Aufenthaltstitel, der dieses Recht auch gewährt. Denn zu beachten gibt es hier, dass es verschiedene Aufenthaltstitel in Deutschland gibt. Bis auf Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, Neuseeland und den Vereinigten Staaten von Amerika müssen Bürger aller anderen Drittstaaten vor der Einreise bei der für ihren Wohnort zuständigen deutschen Auslandsvertretung einen entsprechenden Aufenthaltstitel beantragen.
Vereinfachte Aufenthaltsregelungen gelten seit Mai 2012 für Nicht-EU-Staatsbürger mit einem Hochschulabschluss (oder vergleichbarer Qualifikation) durch die sog. „Blaue Karte EU“. (Diesen Aufenthaltstitel erhalten Personen mit einem Arbeitsverhältnis über mindestens 44.800 Euro brutto. Nach 3 Jahren mit Arbeitsverhältnis wird eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erteilt.)
Weitere Informationen zum Aufenthalt in Deutschland finden Sie beim Auswärtigen Amt unter
Einreisebestimmungen für Deutschland, Visa.
Informationen zur Arbeitsmarktzulassung in Deutschland finden Sie auf der Seite der
Bundesagentur für Arbeit