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Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in (Pflegefachleute) in Deutschland

Berufe vergleichen:

Ausbildungsart und Abschluss

Pflegefachmann/-frau, Ausbildungsniveau – dreijährige, bundesweit einheitlich geregelte schulische und duale Ausbildung an Berufsfachschulen (Pflegeschulen), die zu einer staatlichen Abschlussprüfung führt. Die Ausbildung wurde 2020 eingeführt, da die Ausbildungen in der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege zusammengelegt wurden.

Das erfolgreiche Bestehen der Ausbildung berechtigt nach allgemeiner Ausbildung zum Führen des gesetzlich geschützten Titels:

Abschluss: "Pflegefachmann/-frau"

nach der Spezialisierung auf den Bereich "Gesundheits- und Kinderkrankenpflege) zum Führen des gesetzlich geschützten Titels:

Abschluss:„Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in”

Einsatzgebiete und Tätigkeitsschwerpunkte

Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-innen (Pflegefachleute) finden Beschäftigung in erster Linie

  • in Krankenhäusern, Facharztpraxen oder Gesundheitszentren
  • in Altenwohn- und -pflegeheimen
  • bei ambulanten Pflegediensten
  • in Einrichtungen der Kurzzeitpflege
  • in Hospizen
  • in Wohnheimen für Menschen mit Behinderung

Darüber hinaus finden sie auch Beschäftigung

  • auf Krankenstationen oder in Hospitälern von Schiffen

Pflegefachleute pflegen und betreuen Menschen aller Altersstufen in den Bereichen Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege. In der Grundpflege betten sie hilfsbedürftige Menschen und unterstützen sie bei der Nahrungsaufnahme und Körperpflege. In der ambulanten Pflege arbeiten Pflegefachleute auch mit Angehörigen zusammen und unterweisen diese z.B. in Pflegetechniken. Sie versorgen in Abstimmung mit den behandelnden Ärzten und Ärztinnen z.B. Wunden und führen Infusionen, Blutentnahmen und Punktionen durch. Außerdem assistieren sie bei Untersuchungen, verabreichen den Patienten ärztlich verordnete Medikamente oder Injektionen und bereiten sie auf operative Maßnahmen vor. Darüber hinaus übernehmen sie Organisations- und Verwaltungsaufgaben wie die Ermittlung des Pflegebedarfs und die Planung, Koordination und Dokumentation von Pflegemaßnah-men. Auch bei der Patientenaufnahme, in der Qualitätssicherung und bei der Verwaltung des Arznei-mittelbestandes wirken sie mit.

 Quelle: BERUFENET

Ähnliche Berufe in Deutschland und Polen

Der deutsche Beruf Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in ist teilweise vergleichbar mit dem polnischen Beruf:

  • Krankenschwester / Krankenpfleger (poln. pielęgniarka / pielęgniarz), Ausbildungsniveau – Hochschulausbildung: ein Bachelorstudium (3 Jahre) und eventuell ein Magisterstudium (2 Jahre) als Aufbaustudium
  • Medizinischer Pfleger(poln. Opiekun medyczny),Ausbildungsniveau – postsekundäre berufliche Schule (poln. szkoła policealna).
  • Betreuer in stationären Sozialeinrichtungen (poln. opiekun w domu pomocy społecznej), Ausbildungsniveau – postsekundäre berufliche Schule (poln. szkoła policealna)

Die Krankenpflege von Neugeborenen und Kinderkrankenpflege sind in Polen Spezialisierungsmöglichkeiten innerhalb des Berufs Krankenschwester / Krankenpfleger.

Nützliche Informationen zu den Schwerpunkten der Ausbildung sind jeweils unter den Informationskategorien „Ausbildungsinhalte” und „Stundenpensum“ zu finden.

Ausbildungsstätten

Die theoretische Ausbildung findet an einer sogenannten „Pflegeschule“ statt, die häufig an ein Klinikum angebunden ist.

Pflegeschule am Gesundheitscampus Klinikum Frankfurt (Oder)
Verwaltung
Müllroser Chaussee 7
D-15236 Frankfurt (Oder)
Deutschland
Tel.: +49 335 548 2840
Tel.: +49 335 548-2849
E-mail: manja.wegener(at)klinikumffo.de
Homepage

Medizinische Schule der Carl-Thiem-Klinikum Cottbus gGmbH
Thiemstraße 111
03048 Cottbus
Deutschland
Tel.: (0355) 46-26 14
Tel.: +49355 46-2644
E-mail: Med.Schule@ctk.de
Homepage

Schule für Gesundheits- und Pflegeberufe e.V. Eisenhüttenstadt
Poststraße 41
15890 Eisenhüttenstadt
Deutschland
Tel.: +493364 - 77280
Tel.: +493364 - 77281
E-mail: info@gesundheitsberufe-ehst.de
Homepage

Schulische und sonstige Aufnahmevoraussetzungen

Für die Ausbildung wird vorausgesetzt:

- ein mittlerer Bildungsabschluss oder eine andere gleichwertige abgeschlossene Schulbildung oder

- der erfolgreiche Abschluss einer sonstigen zehnjährigen allgemeinen Schulausbildung oder

- der Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung, sofern die Bewerber und Bewerberinnen

  • eine Berufsausbildung mit einer vorgesehenen Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren erfolgreich abgeschlossen haben oder
  • über eine Erlaubnis als Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/-in (die Bezeichnung variiert je nach Bundesland) oder eine erfolgreich abgeschlossene landesrechtlich geregelte Ausbildung von mindestens einjähriger Dauer in der Gesundheits- und Krankenpflegehilfe oder Altenpflegehilfe verfügen.

Ausbildungsdauer

Die Ausbildung dauert in Vollzeit 3 Jahre.

Verkürzung der Ausbildungszeit

Die zuständige Stelle kann auf Antrag eine andere Ausbildung im Umfang ihrer Gleichwertigkeit anrechnen.

Ausbildungsinhalte

Die Ausbildungen in der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege wurden zusammengelegt. Die Auszubildenden absolvieren nun in den ersten zwei Jahren eine gemeinsame, auf alle Versorgungsbereiche ausgerichtete Ausbildung. Im dritten Jahr können sie sich für die Fortsetzung dieser generalistischen Ausbildung und den Erwerb des Abschlusses Pflegefachmann/-frau entscheiden oder sie können ihren Schwerpunkt auf die Pflege alter Menschen oder die Versorgung von Kindern legen und einen Abschluss als Altenpfleger/in bzw. Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in erwerben.

In der Pflegeausbildung lernt man

  • wie man zu pflegende Menschen in der Bewegung und Selbstversorgung unterstützt
  • wie man Gesundheit fördert und präventiv handelt
  • wie man mit der zu pflegenden Person, ggf. unter Einbeziehung ihres sozialen Umfelds, personen- und situationsbezogen kommuniziert
  • welche Pflegetechniken es gibt und wie man sie anwendet
  • wie in Akutsituationen sicher gehandelt und z.B. in Notfällen Erste Hilfe geleistet wird
  • wie man Menschen in kurativen Prozessen pflegerisch unterstützt und z.B. chronische Wunden versorgt
  • wie man Menschen aller Altersstufen mit angeborener oder erworbener Behinderung bei der Wiederherstellung, Kompensation und Anpassung eingeschränkter Fähigkeiten unterstützt
  • wie man Menschen in kritischen Lebenssituationen und in der letzten Lebensphase begleitet
  • wie Pflegeprozesse und Pflegediagnostik organisiert, gestaltet und gesteuert werden
  • wie man bei der Qualitätssicherung sowie -verbesserung der pflegerischen Leistungen mitwirkt
  • welche rechtlichen Rahmenbestimmungen bei der Pflege zu beachten sind

 Quelle: BERUFENET

Stundenpensum (Theorie)

Die theoretische Ausbildung hat einen Umfang von 2.100 Stunden.

Erstes und zweites Ausbildungsdrittel

Praktische Ausbildung in Pflegeeinrichtungen (Krankenhäuser, Pflegeheime, ambulante Pflegedienste):

  • Orientierungseinsatz beim Träger der praktischen Ausbildung: 400 Stunden
  • Pflichteinsätze in den drei allgemeinen Versorgungsbereichen stationäre Akutpflege, stationäre Langzeitpflege, ambulante Akut-/Langzeitpflege (je 400 Stunden): 1.200 Stunden
  • Pflichteinsatz in der pädiatrischen Versorgung: 120 Stunden

Theoretischer und praktischer Unterricht an der Pflegeschule:

  • Pflegeprozesse und Pflegediagnostik in akuten und dauerhaften Pflegesituationen verantwortlich planen, organisieren, gestalten, durchführen, steuern und evaluieren: 680 Stunden
  • Kommunikation und Beratung personen- und situationsbezogen gestalten: 200 Stunden
  • Intra- und interprofessionelles Handeln in unterschiedlichen systemischen Kontexten verantwortlich gestalten und mitgestalten: 200 Stunden
  • Das eigene Handeln auf der Grundlage von Gesetzen, Verordnungen und ethischen Leitlinien reflektieren und begründen: 80 Stunden
  • Das eigene Handeln auf der Grundlage von wissenschaftlichen Erkenntnissen und berufsethischen Werthaltungen und Einstellungen reflektieren und begründen: 100 Stunden
  • Stunden zur freien Verteilung: 140 Stunden

Zwischenprüfung zum Ende des zweiten Ausbildungsdrittels

Letztes Ausbildungsdrittel

Praktische Ausbildung in Pflegeeinrichtungen (siehe Stundenpensum Praxis)

Theoretischer und praktischer Unterricht an der Pflegeschule:

  • Vertiefung der Kenntnisse aus den fünf Kompetenzbereichen der beiden ersten Ausbildungsdrittel: 700 Stunden

Staatliche Prüfung zum Ende des letzten Ausbildungsdrittels

Stundenpensum (Praxis)

Die praktische Ausbildung hat einen Umfang von 2.500 Stunden.

Praktische Ausbildung in Pflegeeinrichtungen (Krankenhäuser, Pflegeheime, ambulante Pflegedienste)

  • Allgemein-, geronto-, kinder- oder jugendpsychiatrische Versorgung: 120 Stunden
  • Vertiefungseinsatz in einem der Bereiche stationäre Akutpflege, stationäre Langzeitpflege, ambulante Akut-/Langzeitpflege, pädiatrische oder psychiatrische Versorgung: 500 Stunden
  • Weiterer Einsatz (z.B. Pflegeberatung, Rehabilitation, Palliation): 80 Stunden
  • Stunden zur freien Verteilung: 80 Stunden

Kosten der Ausbildung

Ausbildungskosten

Die Ausbildung an Pflegeschulen ist für die Auszubildenden kostenfrei, jedoch können Kosten z.B. für Fahrten zur Ausbildungsstätte oder für auswärtige Unterbringung anfallen. Für den theoretischen Unterricht entstehen Lernmittelkosten (z.B. für Fachliteratur). Für die praktische Ausbildung wird Berufskleidung benötigt.

Ausbildungsvergütung und -förderungen

Auszubildende erhalten während der Ausbildung vom Träger der praktischen Ausbildung eine Vergütung.

Die folgenden Angaben sollen der Orientierung dienen. Ansprüche können aus ihnen nicht abgeleitet werden.

Die Auszubildenden können monatlich ca. 1000 bis 1200 € Ausbildungsvergütung erhalten.

 Quelle: BERUFENET

Berufs- und Verdienstaussichten

Verdienst/Einkommen

Neben einer Grundvergütung werden teilweise Zulagen und Sonderzahlungen wie 13. Monatsgehalt, Urlaubsgeld und vermögenswirksame Leistungen gezahlt. Es treten regional und branchenabhängig große Einkommensunterschiede auf.

Daher kann man die aktuellen regionalen Gehälter am besten auf folgenden Webseiten erfahren:

www.gehalt.de

www.gehaltsvergleich.com

www.nettolohn.de

Tarifliche Regelungen

Für Beschäftigte in medizinischen Berufen bei den Kommunen oder dem Bund gilt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD).

Weiterbildungsmöglichkeiten

Aufbauend auf die Ausbildung eröffnen sich bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen verschiedene Studienmöglichkeiten und Weiterbildungen

Aufstiegsweiterbildungen:

  • Fachwirt/Fachwirtin in der Alten- und Krankenpflege
  • Staatlich geprüfter Fachwirt/Staatlich geprüfte Fachwirtin für Organisation und Führung Schwerpunkt Sozialpädagogik
  • Geprüfter Fachwirt/Geprüfte Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen
  • Betriebswirt/Betriebswirtin (Fachschule) für Sozialwesen
  • Betriebswirt/Betriebswirtin (Fachschule) für Management im Gesundheitswesen

Sonstige:

  • Fachkinderkrankenpfleger/Fachkinderkrankenpflegerin – Hygiene/Nephrologie etc.
  • Fachkrankenpfleger/Fachkrankenpflegerin für Psychiatrie
  • Fachaltenpfleger/Fachaltenpflegerin für Onkologie
  • Fachaltenpfleger/Fachaltenpflegerin für Palliativ- und Hospizpflege
  • Staatlich anerkannter Stationsleiter/Staatlich anerkannte Stationsleiterin in der Krankenpflege/Altenpflege oder Kinderkrankenpflege
  • Pflegedienstleiter/Pflegedienstleiterin (Fachschule)
  • Mentor/Mentorin - Pflegeberufe
  • Lehrkraft - Schulen im Gesundheitswesen (Fachschule)

Studienfächer:

  • Gerontologie (Bachelor)
  • Medizin-, Pflegepädagogik (Bachelor)
  • Pflegemanagement, -wissenschaft (Bachelor)
  • Gesundheitsförderung, -pädagogik (Bachelor)
  • Soziale Arbeit (Bachelor)

Interessante Links

https://www.pflegeausbildung.net

Die neue Ausbildung in der Pflege

http://www.pflegemarkt.com

Das Expertenportal in der Pflege

http://www.ppm-online.org

PRO Pflege Management – Pflege braucht Wissen

Job- und Bewerberdatenbanken

http://www.stegmed.de
Vermittlung und Überlassung von Profis aus Medizin und Pflege

http://www.medi-jobs.de
Stellenangebote im Gesundheitswesen

http://jobboerse.arbeitsagentur.de
JOBBÖRSE der Bundesagentur für Arbeit. Gegliedert nach Berufsfeldern und Regionen.

http://www.jobpilot.de
allgemeine Jobbörse, in Berufsfelder gegliedert

http://www.jobsuche.de
allgemeine Jobbörse, regionale Suchfunktion

http://www.jobrobot.de
Unterteilung in Branchen und Regionen

http://www.stepstone.de
Große Jobbörse für Gesundheitsberufe

Arbeitnehmervertreter (Gewerkschaften, Berufsverbände)

ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Bezirk Frankfurt/Oder
Zehmeplatz 11
15230 Frankfurt (Oder)
Deutschland
Tel.: +49 (0) 0335/60677-0
Tel.: +49 (0) 0335/60677-77
E-mail: bz.nob@verdi.de
Homepage

DGB Bezirk Berlin-Brandenburg
Kapweg 4
13405 Berlin
Deutschland
Tel.: +4930 21 240 - 0
Homepage

Arbeitgebervertreter (Kammern, Wirtschaftsverbände)

Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V.
Zusammenschluss von Spitzen- und Landesverbänden der Krankenhausträger.
Wegelystraße 3
10623 Berlin
Deutschland
Tel.: +49 (0)30 39801-0
Tel.: +49 (0)30 39801-3000
E-mail: dkgmail@dkgev.de
Homepage

Arbeitsvermittler

Agentur für Arbeit Frankfurt (Oder)
Besucheradresse
Heilbronner Str. 24
15230 Frankfurt (Oder)
Deutschland
Tel.: 01801 555111
E-mail: 1234@agentur.de
Homepage

EURES-Beratung
Agentur für Arbeit
Heinrich-von-Stephan-Straße 2
15230 Frankfurt (Oder)
Deutschland
Tel.: +49 335 570 3333
E-mail: Frankfurt-Oder.Eures@arbeitsagentur.de
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