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Justizfachangstellte/-r in Deutschland

Berufe vergleichen:

Ausbildungsart und Abschluss

Lehre (Duales System) 

Justizfachangestellte/-r ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG).

Diese bundesweit geregelte 3-jährige Ausbildung wird im öffentlichen Dienst angeboten.

Abschluss: Justizfachangestellter/ Justizfachangestellte

Einsatzgebiete und Tätigkeitsschwerpunkte

Sie erledigen Büro- und Verwaltungstätigkeiten, die bei Gericht anfallen. Justizfachangestellte verwalten Akten zu gerichtlichen Vorgängen, insbesondere berechnen, vermerken und überwachen sie Fristen. Ebenso beaufsichtigen und erledigen sie den Schriftverkehr und nehmen Eintragungen in Dateien und Karteien vor, z.B. in das Grundbuch oder das Handelsregister. Sie fertigen Schriftstücke an und beglaubigen diese. Außerdem führen sie in Verhandlungen und bei Vernehmungen das Protokoll. Sie berechnen Gebühren für Gerichtsverfahren und verfolgen die Zahlungsvorgänge. In Serviceeinheiten geben sie auch Auskünfte an Rat suchende Bürger/-innen.

Quelle: BERUFENET

Ähnliche Berufe in Deutschland und Polen

Der deutsche Beruf Justizfachangestellte/-r hat kein direktes Pendant unter den polnischen Ausbildungsberufen, ist aber teilweise vergleichbar mit den polnischen Berufen:

  • Techniker – Kaufmann für Verwaltung (poln. technik administracji), Ausbildungsart – zweijährige postsekundäre berufliche Schule(poln. szkoła policealna).
  • Techniker – Kaufmann für Büroarbeiten (poln. technik prac biurowych), Ausbildungsart – vierjährige technische Sekundarschule (poln. technikum).
  • Techniker – Kaufmann für Rechnungswesen (poln. technik rachunkowości), Ausbildungsart – zweijährige postsekundäre berufliche Schule(poln. szkoła policealna).

Nützliche Informationen zu den Schwerpunkten der Ausbildung sind jeweils unter den Informationskategorien „Ausbildungsinhalte“ und „Stundenpensum“ zu finden.

Ausbildungsstätten

Die Ausbildungsstätte ist im dualen System in erster Linie der Betrieb. Zusätzlich gibt es Berufsschulen (in Brandenburg heißen sie "Oberstufenzentren"). Das Ausbildungsunternehmen informiert, welche die entsprechende Schule für diesen Beruf in der Region ist.

Oberstufenzentrum Alfred Flakowski
Caasmannstraße 11
14770 Brandenburg an der Havel
Deutschland
Tel.: +49 (0) 3381 320930
Homepage

Schulische und sonstige Aufnahmevoraussetzungen

Grundsätzlich wird – wie bei allen anerkannten, nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten Ausbildungsberufen – keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung rechtlich vorgeschrieben.

Verwaltungen stellen überwiegend angehende Justizfachangestellte mit Hochschulreife oder mittlerem Bildungsabschluss ein.

Quelle: BERUFENET

Ausbildungsdauer

Die Ausbildung dauert 3 Jahre.

Die zuständige Stelle hat auf gemeinsamen Antrag von Auszubildenden und Ausbildenden die Ausbildungszeit zu kürzen, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht wird. Die Verkürzungsdauer ist unterschiedlich und hängt von der Vorbildung ab.

Bei berechtigtem Interesse kann sich der Antrag auch auf die Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit beziehen (Teilzeitberufsausbildung).

Ausbildungsinhalte

Im 1. Ausbildungsjahr lernen die Auszubildenden im Ausbildungsbetrieb beispielsweise:

  • wie man in Zivilprozessverfahren mitwirkt, Ladungen von Amts wegen vornimmt, die Rechtskraft bescheinigt, Kosten berechnet und spezifische Akten und Register führt
  • wie man Anträge, Rechtsmittel, Rechtsbehelfe und Erklärungen aufnimmt
  • wie man Registraturarbeiten durchführt und was bei den Aufbewahrungsfristen zu beachten ist
  • wie man Schriftstücke fertigt, ausfertigt und beglaubigt
  • was man bei der Formulierung von Texten beachten muss und wie man Textverarbeitungsprogramme nutzt
  • wie man Auflagen und Weisungen in Bezug auf Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren überwacht und Protokolle in der Hauptverhandlung führt

Während des 2. Ausbildungsjahres wird den Auszubildenden u.a. vermittelt:

  • was bei Zwangsvollstreckungsverfahren zu beachten ist
  • welche Informations- und Kommunikationstechniken es gibt, welche Auswirkungen sie auf die Arbeitsorganisation haben und wie man sie nutzt
  • wie man Vorschriften zur Datensicherheit anwendet
  • was bei Ehe- und Familiensachen zu beachten ist
  • wie man Eintragungen ins Grundbuch vornimmt, Einsicht ins Grundbuch gewährt und Anträge präsentiert

Im 3. Ausbildungsjahr lernen die Auszubildenden beispielsweise:

  • wie man Eintragungen in die Register vornimmt und Veröffentlichungen veranlasst
  • wie man die Bürger und Bürgerinnen über Zahlungsarten informiert
  • wie die Vorschriften zur Kostenberechnung angewendet, Kosten eingezogen und Vorschüsse rückerstattet werden
  • wie man Veröffentlichungen bei Insolvenzen veranlasst
  • was bei Verfahren vor dem Nachlassgericht zu beachten ist und wie man letztwillige Verfügungen verwahrt und zur Eröffnung entgegennimmt
  • wie man bei Verfahren vor dem Betreuungs- bzw. dem Familiengericht mitwirkt

Quelle: BERUFENET

Stundenpensum (Theorie)

Unterrichtsstunden bezogen auf die 3-jährige Berufsausbildung:

  1. Eintritt in das Berufsleben: 20 h
  2. Beschäftigung im öffentlichen Dienst: 80 h
  3. Wirtschaftliches Handeln im öffentlichen Dienst und in der Gesellschaft: 120 h
  4. Rechtliches Handeln in Beruf und Gesellschaft: 80 h
  5. Mitwirkung in Strafverfahren: 60 h
  6. Mitwirkung in Mahnverfahren und bei der Vorbereitung des Klageverfahrens: 40 h
  7. Mitwirkung in Zivilverfahren einschließlich Zwangsvollstreckung: 140 h
  8. Mitwirkung in familienrechtlichen Angelegenheiten: 60 h
  9. Mitwirkung in Grundbuchangelegenheiten: 40 h
  10. Mitwirkung in Erbschaftsangelegenheiten: 40 h
  11. Rechnergestützte Textverarbeitung: 80 h
  12. Textgestaltung und Textautomation: 80 h

Gesamt: 880 h

Stundenpensum (Praxis)

Während einer dualen Ausbildung werden Sozialversicherungsangestellte im Ausbildungsbetrieb praktisch und in der Berufsschule theoretisch ausgebildet.

Der praktische Teil der Ausbildung macht in der Regel ca. 80% der Gesamtausbildungszeit aus.

Kosten der Ausbildung

Die Ausbildung im Betrieb ist für die Auszubildenden kostenfrei. Allerdings können für den Berufsschulunterricht Lernmittelkosten (z.B. für Fachliteratur), Fahrtkosten und ggf. auch Kosten für auswärtige Unterbringung entstehen.

Ausbildungsvergütung und -förderungen

Ausbildungsvergütung

 

Auszubildende, die eine duale Ausbildung durchlaufen, erhalten eine Ausbildungsvergütung. Sie richtet sich überwiegend nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Die Höhe der Ausbildungsvergütung ist abhängig vom Ausbildungsbereich (z.B. Industrie und Handel, Handwerk) und von der Branche, in der die Ausbildung stattfindet.

Auch die Stadt/Region ist entscheidend für die Höhe der Ausbildungsvergütung, es kommt immer noch zu Unterschieden zwischen Ost- und Westdeutschland.

Die folgenden Angaben sollen der Orientierung dienen. Ansprüche können aus ihnen nicht abgeleitet werden.

Die Auszubildenden können monatlich ca. 1000 bis 1100 € Ausbildungsvergütung erhalten.

Quelle:

 Ausbildungsvergütungen (DAV) des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB)

Berufs- und Verdienstaussichten

Neben einer Grundvergütung werden teilweise Zulagen und Sonderzahlungen wie 13. Monatsgehalt, Urlaubsgeld und vermögenswirksame Leistungen gezahlt. Es treten regional und branchenabhängig große Einkommensunterschiede auf.

Daher kann man die aktuellen regionalen Gehälter am besten auf folgenden Webseiten erfahren:

www.gehalt.de

www.gehaltsvergleich.com

www.nettolohn.de

Tarifliche Regelungen

Über tarifliche Reglungen informiert der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder und die Gewerkschaft Ver.di.

Weiterbildungsmöglichkeiten

Qualifizierungslehrgänge:

  • Öffentliche Verwaltung
  • Büro, Sekretariat, Verwaltung
  • Recht – allgemein
  • Rechtsgebiete
  • Weitere Lehrgänge im Rechtswesen
    • Spezielle Rechtslehrgänge für Juristen/Juristinnen, Notare/Notarinnen, Rechtsanwalts- und Notariatsfachangestellte
    • Sonstige Rechtslehrgänge – branchen- und funktionsbezogen
  • PDF-Dokumentenmanagement
  • EDV-Anwendungen – Rechtsbereich, öffentliche Verwaltung
  • Persönliche Arbeitstechniken, Arbeitsorganisation in Büro, Sekretariat und Verwaltung
  • Personale Kompetenzen in Büro, Sekretariat und Verwaltung
  • Kommunikation, Gesprächsführung in Büro, Sekretariat und Verwaltung

Aufstiegsweiterbildungen:

- Fach- und Betriebswirte/-wirtinnen, Fachkaufleute:

  • Betriebswirt/Betriebswirtin (Fachschule) für Recht
  • Betriebswirt/Betriebswirtin (Fachschule) für Verwaltung
  • Geprüfter Verwaltungsfachwirt/Geprüfte Verwaltungsfachwirtin
  • Betriebswirt/Betriebswirtin (Fachschule) für Kommunikation und Büromanagement
  • Geprüfter Fachkaufmann/Geprüfte Fachkauffrau für Büro- und Projektorganisation
  • Bürofachwirt/Bürofachwirtin
  • Geprüfter Sekretär/Geprüfte Sekretärin

Studienfächer:

  • Rechtswissenschaft (Bachelor)
  • Rechtswissenschaft (Erste juristische Prüfung)
  • Staats-, Verwaltungswissenschaft (Bachelor)
  • Verwaltungsmanagement, Public Management (Bachelor)
  • Betriebswirtschaftslehre, Business Administration (Bachelor)

Diverse Aufstiegsfortbildungen und Seminare: IHK-Projektgesellschaft mbH www.ihk-projekt.de.

Interessante Links

Oberlandesgericht Brandenburg, Ausbildung Justizfachangestellte

http://www.olg.brandenburg.de

Justizportal des Bundes und der Länder:

http://www.justiz.de

Das europäische Justizportal:

https://e-justice.europa.eu/

Job- und Bewerberdatenbanken

http://oeffentlicher-dienst.info/stellen
Stellenanzeigen im öffentlichen Dienst

http://jobboerse.arbeitsagentur.de
JOBBÖRSE der Bundesagentur für Arbeit. Gegliedert nach Berufsfeldern und Regionen.

http://www.jobpilot.de
allgemeine Jobbörse, in Berufsfelder gegliedert

http://www.jobsuche.de
allgemeine Jobbörse, regionale Suchfunktion

http://www.jobrobot.de
Unterteilung in Branchen und Regionen

http://www.stepstone.de
Große Jobbörse für Industrie und Gewerbe

Arbeitnehmervertreter (Gewerkschaften, Berufsverbände)

ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Bezirk Frankfurt/Oder
Zehmeplatz 11
15230 Frankfurt (Oder)
Deutschland
Tel.: +49 (0) 0335/60677-0
Tel.: +49 (0) 0335/60677-77
E-mail: bz.nob@verdi.de
Homepage

DGB Bezirk Berlin-Brandenburg
Kapweg 4
13405 Berlin
Deutschland
Tel.: +4930 21 240 - 0
Homepage

Arbeitgebervertreter (Kammern, Wirtschaftsverbände)

IHK Ostbrandenburg
Puschkinstraße 12b
15236 Frankfurt (Oder)
Deutschland
Tel.: +49335 5621-1111
Tel.: +49335 5621-1119
E-mail: info@ihk-ostbrandenburg.de
Homepage

Arbeitsvermittler

EURES-Beratung
Agentur für Arbeit
Heinrich-von-Stephan-Straße 2
15230 Frankfurt (Oder)
Deutschland
Tel.: +49 335 570 3333
E-mail: Frankfurt-Oder.Eures@arbeitsagentur.de
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