Lehre (Duales System)
Steuerfachangestellte/-r ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG).
Unter der dualen Ausbildung versteht man die parallele Ausbildung in Betrieb und Berufsschule. Voraussetzung für eine Berufsausbildung im dualen System ist in Deutschland ein Berufsausbildungsvertrag mit einem Betrieb.
Abschluss: Steuerfachangestellter/ Steuerfachangestellte
Sie unterstützen u.a. Steuerberater/-innen bei der steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Beratung von Mandanten. Außerdem bearbeiten sie Steuererklärungen und prüfen Steuerbescheide. Für Unternehmen, Betriebe und Selbstständige erstellen Steuerfachangestellte die Finanzbuchführung, kontieren die einzelnen Buchungsvorgänge und führen die Lohn- und Gehaltsabrechnung durch. Auch den Jahresabschluss bereiten sie vor. Den Großteil ihrer Aufgaben erledigen sie am Computer mithilfe von spezieller Software. Sie erteilen aber auch Auskünfte an Mandanten bzw. vereinbaren mit ihnen Termine und haben Kontakt zu Finanzämtern oder Kranken- und Sozialversicherungsträgern. Bei all ihren Tätigkeiten sind Termine und Fristen strikt einzuhalten. Daneben erledigen Steuerfachangestellte allgemeine Büroarbeiten und bearbeiten z.B. Postein- und -ausgang oder bereiten Unterlagen für Gesprächstermine mit Mandanten vor.
Quelle: BERUFENET
Der deutsche Beruf Steuerfachangestellte/-r hat kein direktes Pendant unter den polnischen Ausbildungsberufen, ist aber teilweise vergleichbar mit den polnischen Berufen:
Nützliche Informationen zu den Schwerpunkten der Ausbildung sind jeweils unter den Informationskategorien „Ausbildungsinhalte“ und „Stundenpensum“ zu finden.
Grundsätzlich wird – wie bei allen anerkannten, nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten Ausbildungsberufen – keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung rechtlich vorgeschrieben.
Die Unternehmen stellen überwiegend angehende Steuerfachangestellte mit Hochschulreife ein.
Die Ausbildung dauert 3 Jahre.
Die zuständige Stelle hat auf gemeinsamen Antrag von Auszubildenden und Ausbildenden die Ausbildungszeit zu kürzen, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht wird. Die Verkürzungsdauer ist unterschiedlich und hängt von der Vorbildung ab.
Bei berechtigtem Interesse kann sich der Antrag auch auf die Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit beziehen (Teilzeitberufsausbildung).
Im ersten Ausbildungsjahr lernen die Auszubildenden beispielsweise:
Im zweiten Ausbildungsjahr wird den Auszubildenden unter anderem vermittelt:
Im dritten Ausbildungsjahr erfahren die Auszubildenden z.B.:
Quelle: BERUFENET
Unterrichtsstunden bezogen auf die 3-jährige Berufsausbildung:
Gesamt: 880 h
Eine Übersicht über die Inhalte einzelner Lernfelder befindet sich in der Verordnung über die Berufsausbildung:
http://www.kmk.org/fileadmin/pdf/Bildung/BeruflicheBildung/rlp/Steuerfachang95-12-08.pdf
Während einer dualen Ausbildung werden Steuerfachangestellte im Ausbildungsbetrieb praktisch und in der Berufsschule theoretisch ausgebildet.
Der praktische Teil der Ausbildung macht in der Regel ca. 80% der Gesamtausbildungszeit aus.
Die Ausbildung im Betrieb ist für die Auszubildenden kostenfrei. Allerdings können für den Berufsschulunterricht Lernmittelkosten (z.B. für Fachliteratur), Fahrtkosten und ggf. auch Kosten für auswärtige Unterbringung entstehen.
Ausbildungsvergütung
Die angehenden Steuerfachangestellten erhalten eine monatliche Ausbildungsvergütung, die nicht tariflich geregelt ist. Die bezahlten Beträge sind regional verschieden und werden frei vereinbart.
Die regionalen Steuerberaterkammern sprechen zur Höhe der Ausbildungsvergütung Empfehlungen aus. Dabei kann es in den einzelnen Ausbildungsjahren zu folgenden Spannbreiten kommen:
Quellen:
Steuerberaterkammer Brandenburg
Steuerberaterkammer Mecklenburg-Vorpommern
Steuerberaterkammer MünchenKonkrete Angaben sind nicht möglich.
Steuerfachangestellte arbeiten vorwiegend in Praxen von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Buchprüfern oder Steuerbevollmächtigten. Hier werden Tätigkeit und Einkommen nicht durch tarifliche Vereinbarungen geregelt. Auch andere verbindliche Richtwerte oder Empfehlungen existieren nicht. Die Höhe des Gehalts wird also frei vereinbart. Dabei werden die spezifischen Arbeits- und Qualifikationsanforderungen, Berufserfahrung und Lebensalter sowie der Grad der Verantwortung eine Rolle spielen. Aber auch die Note, mit der die Berufsausbildung abgeschlossen wurde, Spezialkenntnisse und regionale Einkommensunterschiede haben Einfluss auf das Grundgehalt und mögliche weitere Zahlungen.
Quelle: BERUFENET
Qualifizierungslehrgänge:
Aufstiegsweiterbildungen:
- Fach- und Betriebswirte/-wirtinnen, Fachkaufleute:
- Sonstige Aufstiegsweiterbildungen:
Studienfächer:
Diverse Aufstiegsfortbildungen und Seminare: IHK-Projektgesellschaft mbH www.ihk-projekt.de.
Kurzbeschreibungen und Informationen von der Arbeitsagentur zu allen Berufen:
http://berufenet.Arbeitsagentur.de
Steuerberaterkammer Brandenburg:
http://www.stbk-brandenburg.de
Das Steuerberaterportal:
Steuerfachangestellter?
http://www.betriebs-berater-jobs.de
Die Fachstellenbörse für Recht, Wirtschaft, Steuern
Größtes Job-Portal für Steuer- und Bilanzprofis
http://jobboerse.arbeitsagentur.de
JOBBÖRSE der Bundesagentur für Arbeit. Gegliedert nach Berufsfeldern und Regionen.
http://www.jobpilot.de
allgemeine Jobbörse, in Berufsfelder gegliedert
http://www.jobsuche.de
allgemeine Jobbörse, regionale Suchfunktion
http://www.jobrobot.de
Unterteilung in Branchen und Regionen
http://www.stepstone.de
Große Jobbörse für Industrie und Gewerbe. Die Vielzahl von Angeboten lässt sich durch regionale und branchenbezogene Filterung eingrenzen, außerdem sind Volltextsuche und Zustellung interessierender Stellenausschreibungen per "Jobagent" möglich