Weiterbildung
Bäckermeister/-in ist eine berufliche Weiterbildung nach der Handwerksordnung (HwO). Die Meisterprüfung in diesem zulassungspflichtigen Handwerk ist bundesweit einheitlich geregelt.
Abschluss: Bäckermeister/ Bäckermeisterin
Sie bestimmen die Arbeitsabläufe in der handwerklichen oder industriellen Bäckerei, vergeben Aufträge an die Fachkräfte und leiten diese ggf. an, steuern die Arbeiten und kontrollieren deren Ausführung. Hierbei sorgen sie dafür, dass diese termin- und fachgerecht durchgeführt und dabei die gesetzlichen bzw. betrieblichen Qualitäts- und Hygienevorschriften eingehalten werden. Auch für die betriebliche Ausbildung von angehenden Bäckern und Bäckerinnen sind sie verantwortlich. Darüber hinaus nehmen sie kaufmännische und verwaltende Aufgaben wahr, verhandeln z.B. mit Lieferanten und Kunden, kalkulieren Angebote und führen den betriebsbezogenen Schriftverkehr. Vor allem in kleineren Bäckereien arbeiten sie auch praktisch mit und übernehmen Aufgaben, die besonderes Können und langjährige Erfahrung voraussetzen, z.B. die Herstellung einer aufwendigen Hochzeitstorte oder die Erprobung einer neuen Maschine. In der industriellen Fertigung üben sie dagegen eher überwachende und koordinierende Aufgaben aus.
Als selbstständige Bäckermeister/-innen entwickeln sie die betrieblichen Grundsätze, bestimmen Art und Umfang der Investitionen, sind für Personalauswahl und -führung verantwortlich und kontrollieren den wirtschaftlichen Erfolg ihres Betriebs.
Quelle: BERUFENET
Der deutsche Beruf Bäckermeister/-in ist teilweise vergleichbar mit den polnischen Berufen:
Nützliche Informationen zu den Schwerpunkten der Ausbildung sind jeweils unter den Informationskategorien „Ausbildungsinhalte” und „Stundenpensum“ zu finden.
Die Ausbildungsstätte ist im dualen System in erster Linie der Betrieb. Zusätzlich gibt es Berufsschulen (in Brandenburg heißen sie "Oberstufenzentren"). Das Ausbildungsunternehmen informiert, welche die entsprechende Schule für diesen Beruf in der Region ist.
Meisterausbildung Bäcker/-in
Für die Zulassung zur Meisterprüfung wird vorausgesetzt:
oder
oder
oder
Der erfolgreiche Abschluss einer Fachschule kann auf die geforderte Berufstätigkeit angerechnet werden. Tätigkeiten als Selbstständige/-r, Werkmeister/-in oder in ähnlicher Stellung sowie praktische Tätigkeiten, die der Gesellentätigkeit gleichwertig sind, sind ebenfalls auf die Berufspraxis anzurechnen.
Darüber hinaus kann die in der Gesellen- oder Abschlussprüfung und während der Zeit der Berufstätigkeit nachgewiesene berufliche Befähigung ebenfalls die Dauer der geforderten Berufstätigkeit verkürzen.
Berücksichtigung ausländischer Vorqualifikationen
Bei der Zulassung zur Prüfung können ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland berücksichtigt werden.
Quelle: BERUFENET
Lehrgänge, die auf alle vier Teile der Meisterprüfung vorbereiten, dauern in Vollzeit bis zu 6 Monate, in Teilzeit bis zu 13 Monaten.
Im fachpraktischen Teil (Teil I) erwerben die Lehrgangsteilnehmer Kenntnisse in folgenden Lernbereichen:
- Arbeitstechniken
- Produktgestaltung
Der fachtheoretische Teil (Teil II) vermittelt folgende Kenntnisse:
- Fachrechnen
- Fachtechnologie
- Roh- und Hilfsstoffkunde
- Kalkulation, Verkaufskunde und -förderung
Im betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Teil (Teil III) der Prüfungsvorbereitung werden Grundlagen auf folgenden Gebieten vermittelt:
Im berufs- und arbeitspädagogischen Teil (Teil IV) geht es u.a. um die Themen:
Quelle: BERUFENET
Das Stundenpensum beträgt ca. 608 Stunden.
Ausbildungskosten
Für den Besuch der Vorbereitungslehrgänge sind Lehrgangsgebühren zu entrichten, für die Prüfung selbst Prüfungsgebühren. Weitere Kosten entstehen für Arbeitsmaterialien, Fachliteratur und das Meisterprüfungsprojekt. Daneben fallen eventuell Fahrtkosten und ggf. auch Kosten für auswärtige Unterbringung an.
Die Höhe der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren kann unterschiedlich sein, sie liegen bei ca. 3000 €.
Für die Teilnahme an Vorbereitungslehrgängen erhält man keine Vergütung.
Die Weiterbildung ist förderfähig gemäß Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz mit dem „Meister- BaföG“.
Das Einkommen ist wesentlich von den jeweiligen Anforderungen abhängig. Daneben werden in der Regel Berufserfahrung und Verantwortlichkeit berücksichtigt.
Neben einer Grundvergütung werden teilweise Zulagen und Sonderzahlungen wie 13. Monatsgehalt, Urlaubsgeld und vermögenswirksame Leistungen gezahlt. Es treten regional und branchenabhängig große Einkommensunterschiede auf.
Daher kann man die aktuellen regionalen Gehälter am besten auf folgenden Webseiten erfahren:
Über tarifliche Regelungen informiert der Bäcker- und Konditoren Landesverband für Berlin-Brandenburg.
Studienfächer :
Das Konditorenhandwerk
Das Portal für die Lebensmittelbranche- z.B. Rund ums Konditorhandwerk
http://www.lebensmittelwelt.de
Bäcker und Konditoren Landesverband Brandenburg
Stellenangebote für Bäckermeister und Konditoren
Beruflich die Welt erobern
Das Tourismus Job-Portal
Jobbörse für Hotel und Gastronomie
http://jobboerse.arbeitsagentur.de
JOBBÖRSE der Bundesagentur für Arbeit. Gegliedert nach Berufsfeldern und Regionen.
allgemeine Jobbörse, in Berufsfelder gegliedert
http://www.jobsuche.de
allgemeine Jobbörse, regionale Suchfunktion
http://www.jobrobot.de
Unterteilung in Branchen und Regionen
Große Jobbörse. Die Vielzahl von Angeboten lässt sich durch regionale und branchenbezogene Filterung eingrenzen, außerdem sind Volltextsuche und Zustellung interessierender Stellenausschreibungen per "Jobagent" möglich.