Lehre (duales System)
Beim Ausbildungsberuf Zahnmedizinischer Fachangestellter bzw. Zahnmedizinische Fachangestellte handelt es sich um eine duale Ausbildung, die im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule stattfindet.
Der Monoberuf wird ohne Spezialisierung nach Fachrichtungen oder Schwerpunkten im Bereich Freie Berufe ausgebildet.
Zahnmedizinische Fachangestellte unterstützen Zahnärzte und -ärztinnen bei allen Tätigkeiten in einer Praxis. Sie empfangen und betreuen die Patienten, organisieren die Praxisabläufe und assistieren bei Untersuchungen und Behandlungen.
Die Praxis im Griff
Ohne sie wäre ein reibungsloser Betrieb einer Zahnarztpraxis nicht gewährleistet: Egal ob beim Empfang, im Behandlungszimmer oder in der Verwaltung – Zahnmedizinische Fachangestellte organisieren die Abläufe in der Zahnarztpraxis zuverlässig, damit die Zahnärzte und -ärztinnen ihre Patienten bestmöglich und konzentriert behandeln können. Vor den Untersuchungen bereiten Zahnmedizinische Fachangestellte die Behandlungszimmer vor: Die benötigten Instrumente und Materialien - z.B. Pinzette, Spiegel, Sonde und Watteröllchen – stellen sie bereit und schalten die Elektronik der Bohrer und Sauger ein. Sie räumen das Wartezimmer auf und legen Lesestoff und Informationsmaterial aus. Im gesamten Praxisbereich achten sie auf Hygiene und tragen Praxiskleidung – in aller Regel weiße Hose und weißes T-Shirt oder Kittel. Organisationstalent, Freundlichkeit, Einfühlungsvermögen und Kommunikationsfähigkeit sind unverzichtbar, da Zahnmedizinische Fachangestellte manchem Patienten die Nervosität oder Angst vor der Behandlung nehmen müssen. Sie sind die ersten Ansprechpartner/innen der Patienten und somit verantwortlich für den Eindruck, den die Patienten von der Praxis bekommen. Zahnmedizinische Fachangestellte übernehmen auch Beratungsaufgaben, beispielsweise informieren sie Patienten über kostenpflichtige Serviceleistungen wie professionelle Zahnreinigungen, Versiegelungen oder Bleachings. Dabei erstellen sie ggf. auch die entsprechenden Kostenpläne nach Vorgaben des Zahnarztes bzw. der Zahnärztin.
Verwaltung und Organisation
Am Empfangsschalter vereinbaren sie – meist telefonisch – eine Vielzahl an Terminen und berücksichtigen dabei die Dringlichkeit der Behandlung genauso wie die Praxisauslastung. Mit EDV-gestützten Praxisorganisationssystemen gehen sie dabei genauso routiniert um wie mit dem Faxgerät und Termin- und Bestellbüchern: Schmerzpatienten müssen zeitnah behandelt werden. Pufferzeiten verhindern lange Wartezeiten, falls Behandlungen länger dauern als vorgesehen. Zahnmedizinische Fachangestellte begrüßen die Patienten und bereiten die weiteren Schritte vor. Sie lesen Chipkarten ein, stellen Bescheinigungen aus und stempeln die Bonushefte ab. Zudem wickeln sie kaufmännische Arbeiten ab, z.B. die Abrechnungen mit Dentallabors, Krankenkassen und Privatpatienten. Dabei arbeiten sie mit spezieller Computersoftware, mit Vordrucken und Tabellen.
Hygiene und Sorgfalt sind oberstes Gebot
Wenn ein Patient an der Reihe ist, begleiten sie ihn vom Warte- ins Behandlungszimmer, füllen den Wasserbecher auf und stellen das Datenblatt bereit, damit der Zahnarzt bzw. die Zahnärztin frühere Behandlungen auf einen Blick sieht. Während der Behandlung reichen sie dem Zahnarzt bzw. der Zahnärztin die Instrumente und bedienen Speichel- und Wasserabsauger. Dabei tragen sie Handschuhe und Mundschutz. Selbst bei größeren Eingriffen bewahren sie einen kühlen Kopf und wirken beruhigend auf die Patienten ein. Nach Anweisung des Zahnarztes oder der Zahnärztin bereiten sie Materialien für Füllungen oder Abdruckmassen für Gebissabdrücke vor. Manche Behandlungen führen Zahnmedizinische Fachangestellte selbstständig durch, z.B. entfernen sie Zahnstein oder polieren Zähne. Sofern sie über die entsprechende Fachkundebescheinigung gemäß Strahlenschutz- und Röntgenverordnung verfügen, dürfen sie im Röntgenraum auf Anweisung auch Gebissaufnahmen anfertigen. Patienten informieren sie über Mundhygiene und Zahnpflegetechniken. Hierfür benötigen sie psychologisches und v.a. bei Kindern pädagogisches Geschick. Nach der Behandlung desinfizieren Zahnmedizinische Fachangestellte die Arbeitsflächen sowie die Behandlungsstühle und sterilisieren sämtliche Instrumente und Geräte. Hierbei ist Verantwortungsbewusstsein gefragt. Selbst wenn für den Patienten die Behandlung schon abgeschlossen ist, gibt es für Zahnmedizinische Fachangestellte noch einiges zu tun: Wurden z.B. Gebissabdrücke während einer Behandlung angefertigt, gießen sie diese mit Gips aus, beschriften sie und leiten sie mit den erforderlichen Unterlagen weiter an ein Dentallabor. Röntgenaufnahmen ordnen sie zusammen mit anderen Befunden oder Notizen des Zahnarztes bzw. der Zahnärztin in die Patientenakte ein, da diese ständig aktuell gehalten werden müssen.
Zahnmedizinische Fachangestellte haben folgende Aufgaben:
- Arbeitsabläufe in der Praxis organisieren
- Patienten betreuen, Maßnahmen zur Prophylaxe durchführen
- bei Behandlungen assistieren
- Laborarbeiten durchführen (in der Regel erst nach längerer Einarbeitung oder Teilnahme an entsprechender Weiterbildungsmaßnahmen)
- Instrumente, Apparate und Einrichtungen pflegen, reinigen und desinfizieren
- Büro-, Verwaltungs- und Abrechnungsarbeiten durchführen
Der deutsche Beruf zahnmedizinische/-r Fachangestellte/-r ist teilweise vergleichbar mit folgenden polnischen Berufen:
Nützliche Informationen zu den Schwerpunkten der Ausbildung sind jeweils unter den Informationskategorien „Ausbildungsinhalte“ und „Stundenpensum“ zu finden.
Die Ausbildungsstätte ist im dualen System in erster Linie der Betrieb. Zusätzlich gibt es Berufsschulen (in Brandenburg heißen sie "Oberstufenzentren"). Das Ausbildungsunternehmen informiert, welche die entsprechende Schule für diesen Beruf in der Region ist.
Konrad-Wachsmann OberstufenzentrumGrundsätzlich wird – wie bei allen anerkannten, nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten Ausbildungsberufen – keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung rechtlich vorgeschrieben. Die Betriebe stellen überwiegend angehende Zahnmedizinische Fachangestellte mit einem mittleren Bildungsabschluss ein.
Schulische Vorbildung – rechtlich
Nach dem Berufsbildungsgesetz ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben
Weitere Ausbildungsvoraussetzungen
Vor Beginn der Ausbildung ist die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs in Form eines ärztlichen Attests nachzuweisen. Jugendliche (Personen unter 18 Jahren), die in das Berufsleben eintreten, dürfen nach § 32 des Jugendarbeitsschutzgesetzes nur dann beschäftigt werden, wenn sie dem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung über eine Erstuntersuchung vorlegen.
Die Ausbildung dauert 3 Jahre.
Verkürzung der Ausbildungszeit
Die zuständige Stelle hat auf gemeinsamen Antrag von Auszubildenden und Ausbildenden die Ausbildungszeit zu kürzen, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht wird. Die Verkürzungsdauer ist unterschiedlich und hängt von der Vorbildung ab. Bei berechtigtem Interesse kann sich der Antrag auch auf die Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit beziehen (Teilzeitberufsausbildung).
Die Landesregierungen können über die Anrechnung von Bildungsgängen berufsbildender Schulen oder einer Berufsausbildung in sonstigen Einrichtungen bestimmen. Voraussetzung ist ein gemeinsamer Antrag der Auszubildenden und Ausbildenden an die zuständige Stelle.
Auszubildende können nach Anhörung der Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf ihrer Ausbildungszeit zur Gesellenprüfung zugelassen werden, wenn ihre Leistungen dies rechtfertigen. Die Verkürzungsdauer beträgt meist 6 Monate.
Verlängerung der Ausbildungszeit
In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle die Ausbildungszeit verlängern, wenn dies erforderlich ist.
Im Ausbildungsbetrieb lernen die Auszubildenden beispielsweise:
Während der gesamten Ausbildungszeit wird den Auszubildenden vermittelt:
In der Berufsschule sind folgende Lernfelder Gegenstand des theoretischen Unterrichts (840 Stunden):
Summe: 840 h
Die wöchentliche Arbeitszeit ist abhängig vom Ausbildungsjahr und bewegt sich im Rahmen von 26 bis 32 Wochenarbeitsstunden (3 Tage pro Woche), neben der Berufsschule (2 Tage pro Woche).
Summe: ca. 4000 Stunden
Die Ausbildung im Betrieb ist für die Auszubildenden kostenfrei. Allerdings können für den Berufsschulunterricht Lernmittelkosten (z.B. für Fachliteratur), Fahrtkosten und ggf. auch Kosten für auswärtige Unterbringung entstehen.
Förderungsmöglichkeiten
Unter bestimmten Bedingungen können Auszubildende Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) erhalten. Informationen hierzu erteilen die örtlichen Agenturen für Arbeit. Über Voraussetzungen und Höhe einer möglichen Beihilfe informieren das entsprechende Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit sowie der BAB-Rechner.
Ausbildungsvergütung
Auszubildende, die eine duale Ausbildung durchlaufen, erhalten eine Ausbildungsvergütung. Sie richtet sich überwiegend nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Die Höhe der Ausbildungsvergütung ist abhängig vom Ausbildungsbereich (z.B. Industrie und Handel, Handwerk) und von der Branche, in der die Ausbildung stattfindet.
Auch die Stadt/Region ist entscheidend für die Höhe der Ausbildungsvergütung, es kommt immer noch zu Unterschieden zwischen Ost- und Westdeutschland.
Die folgenden Angaben sollen der Orientierung dienen. Ansprüche können aus ihnen nicht abgeleitet werden.
Die Auszubildenden können monatlich ca. 800 bis 900 € Ausbildungsvergütung erhalten.
Quelle:
Ausbildungsvergütungen (DAV) des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB)
Neben einer Grundvergütung werden teilweise Zulagen und Sonderzahlungen wie 13. Monatsgehalt, Urlaubsgeld und vermögenswirksame Leistungen gezahlt. Es treten regional und branchenabhängig große Einkommensunterschiede auf.
Daher kann man die aktuellen regionalen Gehälter am besten auf folgenden Webseiten erfahren:
Einige Landeszahnärztekammern lehnen eine einheitliche Regelung zur Vergütung von Zahnmedizinischen Fachangestellten landesweit ab. In einzelnen Bundesländern (Hessen, Hamburg, Saarland, Westfalen-Lippe, Berlin) gilt daher der Manteltarifvertrag für Zahnmedizinische Fachangestellte.
Der erfolgreiche Einstieg in den Beruf ist erst der Anfang: Eine Voraussetzung für den beruflichen Erfolg ist es, fachlich auf dem Laufenden zu bleiben und das eigene Fachwissen durch Weiterbildung kontinuierlich zu ergänzen, zu vertiefen und an neue Entwicklungen anzupassen. Andere Perspektiven im Berufsleben können sein, sich zu spezialisieren, beruflich voranzukommen oder sich selbstständig zu machen. Wer internationale Erfahrungen sammeln und im Ausland arbeiten möchte, kann seine Fremdsprachenkenntnisse ausbauen und internationale Qualifikationen erwerben.
Hinweis zu Fördermöglichkeiten
Für besonders begabte junge Fachkräfte besteht die Möglichkeit, ein Stipendium zu erhalten und bei Anpassungs- bzw. Aufstiegsweiterbildungen sowie bei einem Studium gefördert zu werden.
Weitere Informationen: Begabtenförderung berufliche Bildung
Zum beruflichen Aufstiegdienen folgende Aufstiegsfortbildungen:
- Fach- und Betriebswirte/-wirtinnen, Fachkaufleute
- Sonstige Aufstiegsweiterbildungen
Studium:
Freier Verband Deutscher Zahnärzte e.V.:
Bundeszahnärztekammer Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Zahnärztekammern:
Internetseite rund ums Thema Zahnberufe:
Landeszahnärztekammer Brandenburg:
Stellenmarkt für Ärzte und weitere medizinische Berufe:
Jobbörse für zahnärztliches bzw. zahntechnisches Fachpersonal:
Vermittlung und Überlassung von Profis aus Medizin und Pflege:
Stellenangebote im Gesundheitswesen:
JOBBÖRSE der Bundesagentur für Arbeit. Gegliedert nach Berufsfeldern und Regionen:
http://jobboerse.arbeitsagentur.de
Allgemeine Jobbörse, in Berufsfelder gegliedert:
Allgemeine Jobbörse, regionale Suchfunktion:
Unterteilung in Branchen und Regionen:
Große Jobbörse für Gesundheitsberufe. Die Vielzahl von Angeboten lässt sich durch regionale und branchenbezogene Filterung eingrenzen, außerdem sind Volltextsuche und Zustellung interessierender Stellenausschreibungen per "Jobagent" möglich: