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Zahnmedizinische/-r Fachangestellte/-r in Deutschland

Berufe vergleichen:

Ausbildungsart und Abschluss

Lehre (duales System)

Beim Ausbildungsberuf Zahnmedizinischer Fachangestellter bzw. Zahnmedizinische Fachangestellte handelt es sich um eine duale Ausbildung, die im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule stattfindet.

Der Monoberuf wird ohne Spezialisierung nach Fachrichtungen oder Schwerpunkten im Bereich Freie Berufe ausgebildet.

Einsatzgebiete und Tätigkeitsschwerpunkte

Zahnmedizinische Fachangestellte unterstützen Zahnärzte und -ärztinnen bei allen Tätigkeiten in einer Praxis. Sie empfangen und betreuen die Patienten, organisieren die Praxisabläufe und assistieren bei Untersuchungen und Behandlungen.

Die Praxis im Griff

Ohne sie wäre ein reibungsloser Betrieb einer Zahnarztpraxis nicht gewährleistet: Egal ob beim Empfang, im Behandlungszimmer oder in der Verwaltung – Zahnmedizinische Fachangestellte organisieren die Abläufe in der Zahnarztpraxis zuverlässig, damit die Zahnärzte und -ärztinnen ihre Patienten bestmöglich und konzentriert behandeln können. Vor den Untersuchungen bereiten Zahnmedizinische Fachangestellte die Behandlungszimmer vor: Die benötigten Instrumente und Materialien - z.B. Pinzette, Spiegel, Sonde und Watteröllchen – stellen sie bereit und schalten die Elektronik der Bohrer und Sauger ein. Sie räumen das Wartezimmer auf und legen Lesestoff und Informationsmaterial aus. Im gesamten Praxisbereich achten sie auf Hygiene und tragen Praxiskleidung – in aller Regel weiße Hose und weißes T-Shirt oder Kittel. Organisationstalent, Freundlichkeit, Einfühlungsvermögen und Kommunikationsfähigkeit sind unverzichtbar, da Zahnmedizinische Fachangestellte manchem Patienten die Nervosität oder Angst vor der Behandlung nehmen müssen. Sie sind die ersten Ansprechpartner/innen der Patienten und somit verantwortlich für den Eindruck, den die Patienten von der Praxis bekommen. Zahnmedizinische Fachangestellte übernehmen auch Beratungsaufgaben, beispielsweise informieren sie Patienten über kostenpflichtige Serviceleistungen wie professionelle Zahnreinigungen, Versiegelungen oder Bleachings. Dabei erstellen sie ggf. auch die entsprechenden Kostenpläne nach Vorgaben des Zahnarztes bzw. der Zahnärztin.

Verwaltung und Organisation

Am Empfangsschalter vereinbaren sie – meist telefonisch – eine Vielzahl an Terminen und berücksichtigen dabei die Dringlichkeit der Behandlung genauso wie die Praxisauslastung. Mit EDV-gestützten Praxisorganisationssystemen gehen sie dabei genauso routiniert um wie mit dem Faxgerät und Termin- und Bestellbüchern: Schmerzpatienten müssen zeitnah behandelt werden. Pufferzeiten verhindern lange Wartezeiten, falls Behandlungen länger dauern als vorgesehen. Zahnmedizinische Fachangestellte begrüßen die Patienten und bereiten die weiteren Schritte vor. Sie lesen Chipkarten ein, stellen Bescheinigungen aus und stempeln die Bonushefte ab. Zudem wickeln sie kaufmännische Arbeiten ab, z.B. die Abrechnungen mit Dentallabors, Krankenkassen und Privatpatienten. Dabei arbeiten sie mit spezieller Computersoftware, mit Vordrucken und Tabellen.

Hygiene und Sorgfalt sind oberstes Gebot

Wenn ein Patient an der Reihe ist, begleiten sie ihn vom Warte- ins Behandlungszimmer, füllen den Wasserbecher auf und stellen das Datenblatt bereit, damit der Zahnarzt bzw. die Zahnärztin frühere Behandlungen auf einen Blick sieht. Während der Behandlung reichen sie dem Zahnarzt bzw. der Zahnärztin die Instrumente und bedienen Speichel- und Wasserabsauger. Dabei tragen sie Handschuhe und Mundschutz. Selbst bei größeren Eingriffen bewahren sie einen kühlen Kopf und wirken beruhigend auf die Patienten ein. Nach Anweisung des Zahnarztes oder der Zahnärztin bereiten sie Materialien für Füllungen oder Abdruckmassen für Gebissabdrücke vor. Manche Behandlungen führen Zahnmedizinische Fachangestellte selbstständig durch, z.B. entfernen sie Zahnstein oder polieren Zähne. Sofern sie über die entsprechende Fachkundebescheinigung gemäß Strahlenschutz- und Röntgenverordnung verfügen, dürfen sie im Röntgenraum auf Anweisung auch Gebissaufnahmen anfertigen. Patienten informieren sie über Mundhygiene und Zahnpflegetechniken. Hierfür benötigen sie psychologisches und v.a. bei Kindern pädagogisches Geschick. Nach der Behandlung desinfizieren Zahnmedizinische Fachangestellte die Arbeitsflächen sowie die Behandlungsstühle und sterilisieren sämtliche Instrumente und Geräte. Hierbei ist Verantwortungsbewusstsein gefragt. Selbst wenn für den Patienten die Behandlung schon abgeschlossen ist, gibt es für Zahnmedizinische Fachangestellte noch einiges zu tun: Wurden z.B. Gebissabdrücke während einer Behandlung angefertigt, gießen sie diese mit Gips aus, beschriften sie und leiten sie mit den erforderlichen Unterlagen weiter an ein Dentallabor. Röntgenaufnahmen ordnen sie zusammen mit anderen Befunden oder Notizen des Zahnarztes bzw. der Zahnärztin in die Patientenakte ein, da diese ständig aktuell gehalten werden müssen.

Zahnmedizinische Fachangestellte haben folgende Aufgaben:

- Arbeitsabläufe in der Praxis organisieren

  • bei der rationellen Gestaltung des Tagesablaufs mitwirken
  • Terminkalender und Bestellbücher führen
  • Termine am Telefon oder in der Praxis absprechen
  • vor Beginn der Sprechstunde Praxisräume vorbereiten und Patientenakten bereitstellen
  • nach der Sprechstunde Praxis- und Sanitärräume aufräumen bzw. reinigen

- Patienten betreuen, Maßnahmen zur Prophylaxe durchführen

  • Patienten empfangen, Patientenakte mit persönlichen Daten anlegen
  • ängstliche bzw. nervöse Patienten im Wartezimmer betreuen
  • Prophylaxemaßnahmen durchführen
  • nach der Behandlung auf zahnärztliche Anweisung ärztliche Verordnungen ausgeben
  • Patienten über Maßnahmen nach der Behandlung, Behandlungsalternativen sowie kostenpflichtige Zusatzleistungen wie professionelle Zahnreinigungen, Versiegelungen oder Bleachings beraten – Beratungen zur Karies- und Parodontalprophylaxe durchführen
  • Veranstaltungen zur Individual- und Gruppenprophylaxe abhalten, dabei Patienten die Möglichkeiten der Karies- und Parodontalprophylaxe erklären, Patienten zur Mundhygiene anleiten

- bei Behandlungen assistieren

  • benötigte Instrumente sowie ggf. Präparate zur Wundversorgung, Nadeln, Nahtmaterial und Hilfsmittel für die jeweilige Behandlung zurechtlegen, den Arbeitsplatz vorbereiten
  • Füllungs- und Abformmaterialien bereitstellen und anrühren, Injektionen vorbereiten
  • Patienten fachgerecht auf dem Behandlungsstuhl positionieren, ggf. Mundhöhle vor der Behandlung reinigen
  • bei Behandlungsmaßnahmen Hilfe leisten, dabei je nach Behandlungsart Operationen vorbereiten, Absauggeräte zum Absaugen von Speichel, Bohrstaub und Kühlwasser während der Behandlung bedienen
  • benötigte Instrumente sowie Füllungs- oder Abformmassen, Nahtmaterial u.a. Hilfsmittel zureichen
  • ggf. Röntgenaufnahmen des ganzen Gebisses oder einzelner Zähne unter Anleitung und Aufsicht und unter Beachtung der Strahlenschutzvorschriften anfertigen (nur mit entsprechender Fachkundebescheinigung gemäß Strahlenschutz- und Röntgenverordnung)
  • Röntgenbilder entwickeln, kennzeichnen und vorschriftsmäßig aufbewahren
  • in Notfallsituationen, z.B. bei Nachblutungen, Ohnmacht, Kollaps, Schock von Patienten, assistieren und Hilfe leisten
  • nach der Behandlung den Behandlungsplatz aufräumen, säubern und desinfizieren 

- Laborarbeiten durchführen (in der Regel erst nach längerer Einarbeitung oder Teilnahme an entsprechender Weiterbildungsmaßnahmen)

  • Planungs- und Gutachtermodelle herstellen, dabei z.B. Abdrücke für Gipsmodelle ausgießen
  • Schablonen für partielle und totale Prothesen herstellen
  • einfache Prothesenreparaturen durchführen, z.B. bei Bruch von Prothesen, gelockertem Prothesenzubehör, Sprüngen, Wiederbefestigung von Zähnen
  • provisorische Kronen herstellen
  • Polier- und Fräsarbeiten erledigen, z.B. an Gipsmodellen bzw. an Prothesenrändern

- Instrumente, Apparate und Einrichtungen pflegen, reinigen und desinfizieren

  • zahnärztliche Instrumente fachgerecht sterilisieren, vorschriftsmäßig kennzeichnen und das sterilisierte Gut aufbewahren; Verbandsstoffe, Handtücher sterilisieren; desinfizierende Waschlösungen für die Händedesinfektion bereitstellen
  • Geräte und Zubehör desinfizieren, z.B. Behandlungsstuhl, Waschbecken; Anmischplatten, Spateln u.Ä., reinigen und desinfizieren
  • für Ordnung, Sauberkeit und Hygiene in Praxis- und Sanitärräumen sorgen
  • Funktionsfähigkeit von Apparaten, Geräten und rotierenden Instrumenten überwachen, ggf. Wartungsarbeiten veranlassen bzw. kleinere Funktionsstörungen selbst beheben

- Büro-, Verwaltungs- und Abrechnungsarbeiten durchführen

  • Patientenakte führen und überwachen, zahnärztliche Leistungen auf Karteikarte und Behandlungsausweisen eintragen
  • Telefonverkehr erledigen
  • Zusammenarbeit mit Dentaldepots, Dentallabors, zahntechnischen Labors abwickeln, Praxismaterial bestellen (z.B. Amalgam, Instrumente, Röntgenfilme)
  • Aufträge für das zahntechnische Labor auf Weisung des Zahnarztes/der Zahnärztin anfertigen, Unterlagen einschließlich der Kiefer-, Gebissabformungen versenden
  • Liefertermine und Eingänge überwachen, Rechnungen prüfen, Mängelrügen erstellen
  • Behandlungspläne sowie Heil- und Kostenpläne nach Angaben des Zahnarztes/der Zahnärztin ausfüllen
  • Privatrechnungen ausstellen, den Eingang von Behandlungsausweisen und Privathonoraren überwachen, ggf. Mahnverfahren einleiten
  • mit Versicherungsträgern abrechnen
  • Zahlungsverkehr auf Weisung/unter Aufsicht des Zahnarztes/der Zahnärztin abwickeln
  • Büromaterial, Instrumente und Arzneimittel bestellen bzw. einkaufen
  • Schriftverkehr mit Patienten, Versicherungsträgern, Berufsorganisationen, Lieferanten erledigen; Befunde, Krankheitsberichte schreiben, Arzt- und Überweisungsschreiben nach Vorgabe bzw. Diktat erstellen, Behandlungsausweise anmahnen, Formulare ausfüllen.

Ähnliche Berufe in Deutschland und Polen

Der deutsche Beruf zahnmedizinische/-r Fachangestellte/-r ist teilweise vergleichbar mit folgenden polnischen Berufen:

  • Zahnmedizinische Assistentin (poln. asystentka stomatologiczna), Ausbildungsniveau – einjährige postsekundäre berufliche Schule (poln. szkoła policealna).
  • Dentalhygienikerin (poln. higienistka stomatologiczna), Ausbildungsniveau – zweijährige postsekundäre berufliche Schule (poln. szkoła policealna).

Nützliche Informationen zu den Schwerpunkten der Ausbildung sind jeweils unter den Informationskategorien „Ausbildungsinhalte“ und „Stundenpensum“ zu finden.

Ausbildungsstätten

Die Ausbildungsstätte ist im dualen System in erster Linie der Betrieb. Zusätzlich gibt es Berufsschulen (in Brandenburg heißen sie "Oberstufenzentren"). Das Ausbildungsunternehmen informiert, welche die entsprechende Schule für diesen Beruf in der Region ist.

Konrad-Wachsmann Oberstufenzentrum
Campus für berufliche Bildung
Potsdamer Straße 4
15234 Frankfurt (Oder)
Deutschland
Tel.: +49 (0)335 606970
Tel.: +49 (0)335 6069719
E-mail: kwosz@schulen-ff.de
Homepage

OSZ I Barnim
Cordula Barthel
Hans-Wittwer-Str. 7
16356 Bernau bei Berlin
Deutschland
Tel.: +493338-709310
E-mail: osz1-barnim.schulleitung@schulen.kvbarnim.de
Homepage

Oberstufenzentrum Johanna Just Potsdam
Monika Landvoigt
Berliner Straße 114 – 115
14467 Potsdam
Deutschland
Tel.: +49331 - 289 73 00
Tel.: +49331 - 289 73 47
E-mail: info@osz-j-just.de
Homepage

Oberstufenzentrum Teltow-Fläming
An der Stiege 1
14943 Luckenwalde
Deutschland
Tel.: +49 (0) 3371-40100
Tel.: +49 (0) 3371-401012
Homepage

Oberstufenzentrum 2 des Landkreises Spree-Neiße
Makarenkostr. 8/9
03050 Cottbus
Deutschland
Tel.: +49355 86694-0
Tel.: +49355 86694-34090
Homepage

Schulische und sonstige Aufnahmevoraussetzungen

Grundsätzlich wird – wie bei allen anerkannten, nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten Ausbildungsberufen – keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung rechtlich vorgeschrieben. Die Betriebe stellen überwiegend angehende Zahnmedizinische Fachangestellte mit einem mittleren Bildungsabschluss ein.

Schulische Vorbildung – rechtlich

 

Nach dem Berufsbildungsgesetz ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben

Weitere Ausbildungsvoraussetzungen

 

Vor Beginn der Ausbildung ist die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs in Form eines ärztlichen Attests nachzuweisen. Jugendliche (Personen unter 18 Jahren), die in das Berufsleben eintreten, dürfen nach § 32 des Jugendarbeitsschutzgesetzes nur dann beschäftigt werden, wenn sie dem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung über eine Erstuntersuchung vorlegen.

Ausbildungsdauer

Die Ausbildung dauert 3 Jahre.

Verkürzung der Ausbildungszeit

Die zuständige Stelle hat auf gemeinsamen Antrag von Auszubildenden und Ausbildenden die Ausbildungszeit zu kürzen, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht wird. Die Verkürzungsdauer ist unterschiedlich und hängt von der Vorbildung ab. Bei berechtigtem Interesse kann sich der Antrag auch auf die Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit beziehen (Teilzeitberufsausbildung).

Die Landesregierungen können über die Anrechnung von Bildungsgängen berufsbildender Schulen oder einer Berufsausbildung in sonstigen Einrichtungen bestimmen. Voraussetzung ist ein gemeinsamer Antrag der Auszubildenden und Ausbildenden an die zuständige Stelle.

Auszubildende können nach Anhörung der Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf ihrer Ausbildungszeit zur Gesellenprüfung zugelassen werden, wenn ihre Leistungen dies rechtfertigen. Die Verkürzungsdauer beträgt meist 6 Monate.

Verlängerung der Ausbildungszeit

In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle die Ausbildungszeit verlängern, wenn dies erforderlich ist.

Ausbildungsinhalte

Im Ausbildungsbetrieb lernen die Auszubildenden beispielsweise:

  • wie man bei der Behandlung von Patienten assistiert
  • welche Hygienemaßnahmen durchgeführt werden müssen
  • wie man Röntgenaufnahmen macht
  • wie die Möglichkeiten der Karies- und Parodontalprophylaxe aussehen und wie man sie den Patienten vermittelt
  • wie man erbrachte Leistungen für die Abrechnung erfasst
  • wie team- und prozessorientiertes Arbeiten funktioniert
  • wie Patienten vor, während und nach der Behandlung betreut werden
  • wie man Patienten zur Mundhygiene anleitet und wie Gruppenprophylaxe betrieben wird
  • wie Behandlungsabläufe dokumentiert werden
  • wie Praxisabläufe organisiert werden
  • welche Maßnahmen der Qualitätssicherung existieren und wie man sie durchführt
  • wie man Terminplanungen erstellt und überwacht
  • was beim Schriftverkehr zu beachten ist
  • wie man Zahlungseingänge kontrolliert
  • wie Informations- und Kommunikationssysteme angewandt werden
  • welche Datenschutzregelungen es gibt und wie man für ihre Einhaltung sorgt

Während der gesamten Ausbildungszeit wird den Auszubildenden vermittelt:

  • welche gegenseitigen Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag entstehen
  • wie der Ausbildungsbetrieb organisiert ist
  • wie die Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften angewendet werden
  • welche Vorschriften und Richtlinien des Umweltschutzes es gibt und was dabei zu beachten ist

Stundenpensum (Theorie)

In der Berufsschule sind folgende Lernfelder Gegenstand des theoretischen Unterrichts (840 Stunden):

  1. Im Beruf und Gesundheitswesen orientieren (60 h)
  2. Patienten empfangen und begleiten (60 h)
  3. Praxishygiene organisieren (60 h)
  4. Kariestherapie begleiten (60 h)
  5. Endodontische Behandlungen begleiten (40 h)
  6. Praxisabläufe organisieren (80 h)
  7. Zwischenfällen vorbeugen und in Notfallsituationen Hilfe leisten (60 h)
  8. Chirurgische Behandlungen begleiten (60 h)
  9. Waren beschaffen und verwalten (80 h)
  10. Behandlungen von Erkrankungen der Mundhöhle und des Zahnhalteapparates begleiten; Röntgen- und Strahlenschutzmaßnahmen vorbereiten (80 h)
  11. Prophylaxemaßnahmen planen und durchführen (80 h)
  12. Prothetische Behandlungen begleiten (80 h)
  13. Praxisprozesse mitgestalten (40 h)

Summe: 840 h

Stundenpensum (Praxis)

Die wöchentliche Arbeitszeit ist abhängig vom Ausbildungsjahr und bewegt sich im Rahmen von 26 bis 32 Wochenarbeitsstunden (3 Tage pro Woche), neben der Berufsschule (2 Tage pro Woche).

Summe: ca. 4000 Stunden

Kosten der Ausbildung

Die Ausbildung im Betrieb ist für die Auszubildenden kostenfrei. Allerdings können für den Berufsschulunterricht Lernmittelkosten (z.B. für Fachliteratur), Fahrtkosten und ggf. auch Kosten für auswärtige Unterbringung entstehen.

Förderungsmöglichkeiten

Unter bestimmten Bedingungen können Auszubildende Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) erhalten. Informationen hierzu erteilen die örtlichen Agenturen für Arbeit. Über Voraussetzungen und Höhe einer möglichen Beihilfe informieren das entsprechende Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit sowie der BAB-Rechner.

Ausbildungsvergütung und -förderungen

Ausbildungsvergütung

Auszubildende, die eine duale Ausbildung durchlaufen, erhalten eine Ausbildungsvergütung. Sie richtet sich überwiegend nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Die Höhe der Ausbildungsvergütung ist abhängig vom Ausbildungsbereich (z.B. Industrie und Handel, Handwerk) und von der Branche, in der die Ausbildung stattfindet.

Auch die Stadt/Region ist entscheidend für die Höhe der Ausbildungsvergütung, es kommt immer noch zu Unterschieden zwischen Ost- und Westdeutschland.

Die folgenden Angaben sollen der Orientierung dienen. Ansprüche können aus ihnen nicht abgeleitet werden.

Die Auszubildenden können monatlich ca. 800 bis 900 € Ausbildungsvergütung erhalten.

Quelle:

Ausbildungsvergütungen (DAV) des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB)

Berufs- und Verdienstaussichten

Neben einer Grundvergütung werden teilweise Zulagen und Sonderzahlungen wie 13. Monatsgehalt, Urlaubsgeld und vermögenswirksame Leistungen gezahlt. Es treten regional und branchenabhängig große Einkommensunterschiede auf.

Daher kann man die aktuellen regionalen Gehälter am besten auf folgenden Webseiten erfahren:

www.gehalt.de

www.gehaltsvergleich.com

www.nettolohn.de

Tarifliche Regelungen

Einige Landeszahnärztekammern lehnen eine einheitliche Regelung zur Vergütung von Zahnmedizinischen Fachangestellten landesweit ab. In einzelnen Bundesländern (Hessen, Hamburg, Saarland, Westfalen-Lippe, Berlin) gilt daher der Manteltarifvertrag für Zahnmedizinische Fachangestellte.

Weiterbildungsmöglichkeiten

Der erfolgreiche Einstieg in den Beruf ist erst der Anfang: Eine Voraussetzung für den beruflichen Erfolg ist es, fachlich auf dem Laufenden zu bleiben und das eigene Fachwissen durch Weiterbildung kontinuierlich zu ergänzen, zu vertiefen und an neue Entwicklungen anzupassen. Andere Perspektiven im Berufsleben können sein, sich zu spezialisieren, beruflich voranzukommen oder sich selbstständig zu machen. Wer internationale Erfahrungen sammeln und im Ausland arbeiten möchte, kann seine Fremdsprachenkenntnisse ausbauen und internationale Qualifikationen erwerben.

 

Hinweis zu Fördermöglichkeiten

Für besonders begabte junge Fachkräfte besteht die Möglichkeit, ein Stipendium zu erhalten und bei Anpassungs- bzw. Aufstiegsweiterbildungen sowie bei einem Studium gefördert zu werden.

Weitere Informationen: Begabtenförderung berufliche Bildung

Zum beruflichen Aufstiegdienen folgende Aufstiegsfortbildungen:

- Fach- und Betriebswirte/-wirtinnen, Fachkaufleute

  • Fachwirt / Fachwirtin im Sozial- und Gesundheitswesen
  • Betriebswirt / Betriebswirtin (Fachschule) für Management im Gesundheitswesen

- Sonstige Aufstiegsweiterbildungen

  • Zahnmedizinischer Fachassistent / Zahnmedizinische Fachassistentin
  • Zahnmedizinischer Prophylaxeassistent / Zahnmedizinische Prophylaxeassistentin
  • Zahnmedizinischer Verwaltungsassistent / Zahnmedizinische Verwaltungsassistentin

Studium:

  • Zahnarzt / Zahnärztin
  • Gesundheitswirt / Gesundheitswirtin

Interessante Links

Freier Verband Deutscher Zahnärzte e.V.:

www.fvdz.de

Bundeszahnärztekammer Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Zahnärztekammern:

www.bzaek.de

Internetseite rund ums Thema Zahnberufe:

www.zahnjob.de

Landeszahnärztekammer Brandenburg:

http://www.lzkb.de/

Job- und Bewerberdatenbanken

Stellenmarkt für Ärzte und weitere medizinische Berufe:

www.jobcenter-medizin.de

Jobbörse für zahnärztliches bzw. zahntechnisches Fachpersonal:

www.zahnjob.de

Vermittlung und Überlassung von Profis aus Medizin und Pflege:

http://www.stegmed.de

Stellenangebote im Gesundheitswesen:

http://www.medi-jobs.de

JOBBÖRSE der Bundesagentur für Arbeit. Gegliedert nach Berufsfeldern und Regionen:

http://jobboerse.arbeitsagentur.de

Allgemeine Jobbörse, in Berufsfelder gegliedert:

http://www.jobpilot.de

Allgemeine Jobbörse, regionale Suchfunktion:

http://www.jobsuche.de

Unterteilung in Branchen und Regionen:

http://www.jobrobot.de

Große Jobbörse für Gesundheitsberufe. Die Vielzahl von Angeboten lässt sich durch regionale und branchenbezogene Filterung eingrenzen, außerdem sind Volltextsuche und Zustellung interessierender Stellenausschreibungen per "Jobagent" möglich:

http://www.stepstone.de

Arbeitnehmervertreter (Gewerkschaften, Berufsverbände)

ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Bezirk Frankfurt/Oder
Zehmeplatz 11
15230 Frankfurt (Oder)
Deutschland
Tel.: +49 (0) 0335/60677-0
Tel.: +49 (0) 0335/60677-77
E-mail: bz.nob@verdi.de
Homepage

Verband medizinischer Fachberufe e.V.
Bissenkamp 12-16
44135 Dortmund
Deutschland
Tel.: +492 31 55 69 59-0
Tel.: +492 31 55 35 59
E-mail: info@vmf-online.de
Homepage

DGB Bezirk Berlin-Brandenburg
Kapweg 4
13405 Berlin
Deutschland
Tel.: +4930 21 240 - 0
Homepage

Arbeitgebervertreter (Kammern, Wirtschaftsverbände)

IHK Ostbrandenburg
Puschkinstraße 12b
15236 Frankfurt (Oder)
Deutschland
Tel.: +49335 5621-1111
Tel.: +49335 5621-1119
E-mail: info@ihk-ostbrandenburg.de
Homepage

Landeszahnärztekammer Brandenburg
Parzellenstraße 94
03046 Cottbus
Deutschland
Tel.: +49 355/3 81 48 12
Tel.: +49 355/3 81 48 48
E-mail: info@lzkb.de
Homepage

Arbeitsvermittler

EURES-Beratung
Agentur für Arbeit
Heinrich-von-Stephan-Straße 2
15230 Frankfurt (Oder)
Deutschland
Tel.: +49 335 570 3333
E-mail: Frankfurt-Oder.Eures@arbeitsagentur.de
Homepage