Fachschulausbildung
Notfallsanitäter/-in ist in Deutschland eine bundesweit einheitlich geregelte schulische Ausbildung, die an den Lernorten Schule, Rettungswache und Krankenhaus durchgeführt wird.Der Notfallsanitäter/-in hat im Jahr 2014 den Beruf Rettungsassistent/Rettungsassistentin abgelöst.
Das erfolgreiche Bestehen der Ausbildung berechtigt zum Führen des gesetzlich geschützten Titels: Notfallsanitäter/-in
NotfallsanitäterInnen leisten Erste Hilfe am Notfallort und führen lebensrettende Sofortmaßnahmen durch. Zu ihren Aufgaben zählen außerdem Patiententransporte.
Bei medizinischen Notfällen leisten sie bis zum Eintreffen der Ärzte Erste Hilfe und führen ggf. lebensrettende Maßnahmen durch. Sie befördern kranke, verletzte und andere hilfsbedürftige Personen unter fachgerechter Betreuung zum Zielort, z.B. ins Krankenhaus. Dazu stellen sie die Transportfähigkeit dieser Personen her, beobachten die lebenswichtigen Körperfunktionen während des Transports oder erhalten sie aufrecht. Nach dem Rettungseinsatz stellen sie die Einsatzfähigkeit ihrer Fahrzeuge wieder her, säubern und desinfizieren die Rettungsmittel und erstellen Transportnachweise, Einsatzberichte und Notfallprotokolle. Sind sie im Innendienst einer Rettungswache, Rettungsleitstelle oder einer Integrierten Leitstelle für Feuerwehr und Rettungsdienst eingesetzt, nehmen sie Notrufe entgegen und disponieren die Einsätze.
NotfallsanitäterInnen haben hauptsächlich folgende Aufgaben:
- Einsatzaufträge entgegennehmen und erste Hilfe leisten:
- Patiententransporte durchführen:
- Tätigkeiten nach der Beendigung von Einsätzen durchführen:
- Einsatzfähigkeit von Geräten, Materialien und Fahrzeugen herstellen:
Darüber hinaus führen sie je nach Aufgabenstellung auch folgende Tätigkeiten aus:
Der deutsche Beruf Notfallsanitäter/-in ist vergleichbar mit dem polnischen Beruf:
- medizinische Rettungsfachkraft (poln. ratownik medyczny), Ausbildungsniveau – dreijähriges Bachelorstudium an einer medizinischen Hochschule.
Nützliche Informationen zu den Schwerpunkten der Ausbildung sind jeweils unter den Informationskategorien „Ausbildungsinhalte“ und „Stundenpensum“ zu finden.
Vorausgesetzt wird der Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Schulabschluss. Es wird ein Mindestalter von 18 Jahren verlangt. Auch Personen ohne Hauptschulabschluss können aufgenommen werden, sofern sie eine Berufsausbildung von mind. 2 Jahren abgeschlossen haben.
In der Regel muss vor Ausbildungsbeginn die gesundheitliche Eignung für den Beruf durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden. Häufig wird auch ein polizeiliches Führungszeugnis verlangt.
Die fachliche und persönliche Eignung wird meist anhand der schriftlichen Bewerbungsunterlagen und in einem persönlichen Gespräch geprüft.
Weitere Ausbildungsvoraussetzungen
Vor Ausbildungsbeginn ist ein ärztliches Attest über die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs vorzulegen. Häufig wird ein Immunisierungsnachweis gegen Hepatitis B verlangt.
Die Ausbildung dauert 2 Jahre.
Verkürzung der Ausbildungszeit
Ausgebildete Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpfleger/innen sowie Rettungssanitäter/innen und Personen, die über eine Ausbildung im Sanitätsbereich bei Polizei, Feuerwehr und Bundeswehr verfügen, können eine verkürzte Ausbildung absolvieren, die meist in Teilzeitform angeboten wird.
Während des theoretischen und praktischen Unterrichts an der Berufsfachschule lernt man beispielsweise:
Während der theoretischen und praktischen Ausbildung im Krankenhaus bzw. auf der Rettungswache werden die im Unterricht erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten vertieft und angewendet. Die Schüler/innen fahren bei Rettungseinsätzen mit und assistieren dem Notarzt/der Notärztin bzw. dem Krankenhauspersonal, zum Beispiel in der allgemeinen Krankenpflege, in der Notaufnahme, im Operationsbereich sowie auf der Intensiv- oder Wachstation.
Die theoretische Ausbildung umfasst insgesamt 780 Stunden.
1 Allgemeine medizinische Grundlagen (200 h)
1.1 Anatomie und Physiologie
1.1.1 Atmungssystem
1.1.2 Kreislaufsystem
1.1.3 Blut und Lymphe
1.1.4 Stütz- und Bewegungsapparat
1.1.5 Verdauungsorgane, Harnorgane, Geschlechtsorgane
1.1.6 Haut und Hautanhangsorgane, Sinnesorgane
1.1.7 Nervensystem
1.1.8 Regulationssysteme
1.2 naturwissenschaftliche Grundlagen
1.2.1 Fachphysik
1.2.2 Fachchemie
1.2.3 Fachbiologie
1.3 Krankheitslehre
1.3.1 Allgemeine Krankheitslehre
1.3.2 Innere Medizin
1.3.3 Chirurgie, Orthopädie, Urologie
1.3.4 Schwangerschaftsstörungen und Geburtshilfe
1.3.5 Kinderheilkunde
1.3.6 Augenkrankheiten
1.3.7 Anästhesie
1.3.8 Psychiatrie, Neurologie
1.4 Arzneimittel
1.4.1 Arzneiformen und ihre Verabreichung
1.4.2 Gesetzliche Vorschriften über den Verkehr mit Arzneimitteln
1.4.3 Wirkung, Abbau
1.4.4 Notfallspezifische Arzneimittel
1.5 Hygiene
1.5.1 Allgemeine und persönliche Hygiene
1.5.2 Schutzimpfungen
1.5.3 Desinfektion
2 Allgemeine Notfallmedizin (200 h)
2.1 Beurteilung von Verletzten und Kranken
2.2 Störungen vitaler Funktionen
2.2.1 Bewusstsein
2.2.2 Atmung
2.2.3 Herz-Kreislauf
2.2.4 Wasser-, Elektrolythaushalt, insbesondere Säure/Basen Gleichgewicht
2.2.5 Schock
2.3 pflegerische Betreuung von Verletzten und Kranken
2.4 Betreuung Sterbender
3 Spezielle Notfallmedizin (170 h)
3.1 internistische Notfälle einschließlich Intoxikationen
3.2 traumatologische Notfälle
3.3 thermische Notfälle
3.4 Strahlennotfälle
3.5 neurologische Notfälle
3.6 pädiatrische Notfälle
3.7 gynäkologisch-geburtshilfliche Notfälle
3.8 psychiatrische Notfälle
3.9 sonstige Notfälle
4 Organisation und Einsatztaktik (140 h)
4.1 Rettungsdienst-Organisation
4.1.1 Rettungsmittel/Rettungssysteme
4.1.2 Ablauf von Notfalleinsätzen und Krankentransporten, Leitstelle, Übergabe/Übernahme, Transport von Nichtnotfallpatienten, Transport von Notfallpatienten, Transport in besonderen Fällen, Zusammenarbeit mit Dritten
4.2 Kommunikationsmittel
4.2.1 Meldewege und -mittel
4.2.2 Sprechfunk
4.3 Führungsaufgaben im Rettungsdienst
4.3.1 Führungsstile
4.3.2 Führungsvorgang
4.3.3 Führungsverhalten
4.4 Gefahren an der Einsatzstelle
4.4.1 Gefahrenstellen, Gefährdung, Selbstschutz
4.4.2 Gefahrengutunfälle
4.4.3 Retten unter erschwerten Bedingungen
4.5 Vielzahl von Verletzten und Kranken
4.5.1 Ursachen
4.5.2 Alarmierung
4.5.3 Ablauf des rettungsdienstlichen Notfalleinsatzes
4.5.4 Einbindung des Rettungsdienstes in den Katastrophenschutz
5 Berufs-, Gesetzes- und Staatsbürgerkunde (60 h)
5.1 Berufskunde einschließlich Ethik
5.2 das Gesundheitswesen in der Bundesrepublik Deutschland
5.3 aktuelle Berufsfragen
5.4 Rettungsassistentengesetz; gesetzliche Regelungen für die sonstigen Berufe des Gesundheitswesens
5.5 arbeits- und berufsrechtliche Regelungen, soweit sie für die Berufsausübung wichtig sind
5.6 Unfallverhütung, Mutterschutz, Arbeitsschutz
5.7 Medizingeräteverordnung
5.8 Straßenverkehrsrecht, insbesondere Sonderrechte im Straßenverkehr
5.9 strafrechtliche und bürgerlich-rechtliche Vorschriften, die bei der Berufsausübung von Bedeutung sind; Rechtsstellung von Patienten und Sorgeberechtigten
5.10 Einführung in das Krankenhausrecht
5.11 die Grundlagen der staatlichen Ordnung in der Bundesrepublik Deutschland
6 Einführung in die theoretische und praktische Ausbildung im Krankenhaus (10 h)
Mindeststunden insgesamt (780 h)
Innerhalb der ersten sechs Monate ist zusätzlich ein dreiwöchiges Einführungspraktikum im Rettungsdienst abzuleisten.
Theoretische und praktische Ausbildung im Krankenhaus (14 Wochen):
1. Allgemeine Pflegestation (60 h)
2. Notaufnahmebereich (60 h)
3. Operationsbereich – Anästhesie (180 h)
4. Intensiv- oder Wachstation (120 h)
Für die Ausbildung können Kosten anfallen, insbesondere Lehrgangsgebühren bzw. Schulgeld (v. a. an privaten Bildungseinrichtungen) sowie Aufnahme- und Prüfungsgebühren. Für den theoretischen Unterricht entstehen Lernmittelkosten (z.B. für Fachliteratur). Für die praktische Ausbildung wird Berufskleidung benötigt. Auch Fahrtkosten und Kosten für auswärtige Unterbringung können entstehen.
Förderungsmöglichkeiten
Schüler/innen, die an einer berufsbildenden Ausbildung teilnehmen, können unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) in Anspruch nehmen. Weitere Informationen:
Der schulische Teil der Ausbildung wird nicht vergütet. Für die staatliche Anerkennung als Rettungsassistent/in muss im Anschluss an die schulische Ausbildung ein einjähriges Berufspraktikum (Anerkennungspraktikum) absolviert werden.
Neben einer Grundvergütung werden teilweise Zulagen und Sonderzahlungen wie 13. Monatsgehalt, Urlaubsgeld und vermögenswirksame Leistungen gezahlt. Es treten regional und branchenabhängig große Einkommensunterschiede auf.
Daher kann man die aktuellen regionalen Gehälter am besten auf folgenden Webseiten erfahren:
Für Beschäftigte in medizinischen Berufen bei den Kommunen oder dem Bund gilt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD).
MKT Krankentransport OHG:
www.mkt-krankentransport.de
Kurzbeschreibungen und Informationen von der Arbeitsagentur zu allen Berufen:
http://berufenet.Arbeitsagentur.de
Stellenangebote im Rettungsdienst – die wichtigsten Stellenanbieter im Überblick:
http://www.rettungsdienst-jobs.de/
Privates Online-Karriereportal:
Stellen- und Ausbildungsvermittlung der Bundesagentur für Arbeit:
www.joboerse.arbeitsagentur.de
Stellenangebote für qualifizierte Fach- und Führungskräfte:
Vermittlung und Überlassung von Profis aus Medizin und Pflege:
Stellenangebote im Gesundheitswesen:
JOBBÖRSE der Bundesagentur für Arbeit. Gegliedert nach Berufsfeldern und Regionen:
http://jobboerse.arbeitsagentur.de
Allgemeine Jobbörse, in Berufsfelder gegliedert:
Allgemeine Jobbörse, regionale Suchfunktion:
Unterteilung in Branchen und Regionen:
Große Jobbörse für Gesundheitsberufe: