Bei der Aus- und Weiterbildung Rettungssanitäter/in handelt es sich um Lehrgänge, die meist in Vollzeitform stattfinden, auch Teilzeitform (Präsenzunterricht) ist möglich.
In die Ausbildung sind fachpraktische Abschnitte eingebunden.
Die Ausbildung besteht aus einem theoretischen Teil, einem Krankenhaus- und einem Rettungswachenpraktikum sowie einem Abschlusslehrgang.
Rettungssanitäter/innen unterstützen Rettungsassistenten und Rettungsassistentinnen bei Notfallmaßnahmen und versorgen kranke oder verletzte Personen. Außerdem führen sie Krankentransporte durch bzw. nehmen als verantwortliche Begleitpersonen an Krankentransporten teil.
Rettungssanitäter/innen haben hauptsächlich folgende Aufgaben:
- Einsatzfähigkeit von Geräten, Materialien und Einsatzfahrzeugen herstellen
- Einsatzfahrzeuge überprüfen, säubern und betanken (Fahrzeug auf Verkehrssicherheit durchsehen; erforderliche Wartungs- und Reparaturarbeiten durchführen bzw. veranlassen)
- Geräte und Materialien für die Patientenversorgung kontrollieren und ergänzen bzw. austauschen
- erforderliche Formulare und Unterlagen überprüfen und ergänzen
- Einsatzfähigkeit an die Rettungsleitstelle/Einsatzzentrale melden
- Einsatzaufträge entgegennehmen und Transporte vorbereiten
- sicher und schnell zur Einsatzstelle fahren, dabei ggf. Sonderwarneinrichtungen einsetzen und Sonderrechte im Straßenverkehr nutzen
- Situation vor Ort klären
- selbstständig erste Hilfe bei medizinischen Notfällen aller Art leisten (Lagerung, Beatmung, Blutstillung, Schockbehandlung) bzw. Rettungsassistenten und -assistentinnen dabei unterstützen, ggf. weitere Hilfe anfordern (z.B. Notarzt/-ärztin)
- ggf. präklinische Notfallversorgung durchführen
- ggf. Notärzten/-ärztinnen assistieren
- erforderliche Maßnahmen zur Herstellung der Transportfähigkeit einleiten
- Patienten und Angehörige psychologisch betreuen und ggf. beraten
- Krankentransporte und Patientenfahrdienste durchführen
- Patienten zum Einsatzfahrzeug befördern und entsprechend der jeweiligen Verletzung/Erkrankung lagern sowie sie schonend und zügig zum Zielort transportieren
- ggf. Vitalfunktionen überwachen und erforderliche medizinische und pflegerische Maßnahmen während des Transports durchführen
- Verlaufsdokumentationen auf Protokollen erstellen
- Patienten und Unterlagen an das Krankenhauspersonal übergeben sowie medizinisch relevante Beobachtungen und Besonderheiten während des Einsatzes mitteilen
- Tätigkeiten nach der Beendigung von Einsätzen
- das Fahrzeug säubern und desinfizieren, Medikamentenbestände überprüfen
- Schutzkleidung wechseln und entsorgen
- Transportnachweise, Notfallprotokolle und Einsatzberichte erstellen
- Rufbereitschaft für weitere Einsätze sicherstellen
Darüber hinaus führen sie auch folgende Tätigkeiten aus:
- auf der Rettungswache Pforten- und Telefondienst erledigen bzw. auf der Rettungsleitstelle Telefondienst durchführen und Einsätze disponieren
- bei Großveranstaltungen wie Open-Air-Konzerten, großen Sportereignissen, Stadtfesten usw. kleinere Verletzungen versorgen, Patienten mit Kreislaufproblemen betreuen sowie Rettungsassistenten und -assistentinnen bzw. Ärzten und Ärztinnen assistieren
- bei Feuerwehr- oder Katastropheneinsätzen mitwirken
Der deutsche Beruf Rettungssanitäter/-in ist vergleichbar mit dem polnischen Beruf:
- medizinische Rettungsfachkraft (poln. ratownik medyczny), Ausbildungsniveau – dreijähriges Bachelorstudium an einer medizinischen Hochschule.
Nützliche Informationen zu den Schwerpunkten der Ausbildung sind jeweils unter den Informationskategorien „Ausbildungsinhalte“ und „Stundenpensum“ zu finden.
In der Region bilden unter anderem die aufgelisteten Bildungsträger im BerufRettungssanitäter,-in aus.
Akademie der GesundheitFür diese Aus- bzw. Weiterbildung ist rechtlich keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben.
Die Bildungsträger legen eigene Zugangskriterien fest. In der Regel wird für die Ausbildung mindestens der Hauptschulabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung vorausgesetzt. Eine Bescheinigung über einen Erste-Hilfe-Lehrgang und ein ärztliches Attest über die gesundheitliche Eignung sind ebenso erforderlich.
Bewerber/innen sollten in der Regel das 17. bzw. 18. Lebensjahr vollendet haben. Es ist nachzuweisen, dass kein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig oder in den letzten fünf Jahren durchgeführt worden ist. Teils wird ein Führerschein verlangt.
Rettungshelfer/innen, die den verkürzten Aufbaulehrgang zum Rettungssanitäter bzw. zur Rettungssanitäterin als Weiterbildung absolvieren wollen, müssen zusätzlich ein Zeugnis über den Abschluss als Rettungshelfer/in vorlegen, das nicht älter als vier Jahre sein darf.
Gesundheits- und Krankenpfleger/innen, die den verkürzten Aufbaulehrgang zum Rettungssanitäter bzw. zur Rettungssanitäterin absolvieren wollen, müssen zusätzlich die Erlaubnis zum Führen dieser Berufsbezeichnung nachweisen.
Weitere Ausbildungsvoraussetzungen
Zum Nachweis der persönlichen Eignung wird vor Ausbildungsbeginn oft eine formlose Erklärung verlangt, dass kein Ermittlungsverfahren gegen den Bewerber bzw. die Bewerberin anhängig ist oder war. Ggf. kann auch die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses erforderlich sein.
Zudem ist ein ärztliches Attest über die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs nachzuweisen, das nicht älter als drei Monate sein darf.
Die Aus- bzw. Weiterbildung umfasst mindestens 520 Stunden und dauert in Vollzeit ca. 3 Monate, in Teilzeit etwa 9 Monate.
Verkürzung der Ausbildungszeit
Ausbildungsverkürzungen sind in den Ausbildungs- und Prüfungsordnungen der Bundesländer geregelt. In der Regel können gleichwertige Inhalte einer anderen Ausbildung auf die Ausbildung angerechnet werden.
Verlängerung der Ausbildungszeit
Verlängerungen der Ausbildungszeit (z.B. wegen nicht bestandener Abschlussprüfungen) werden vom Lehrgangsträger intern geregelt.
Während der theoretischen Ausbildung zum Rettungssanitäter/zur Rettungssanitäterin erwirbt man beispielsweise folgende Kenntnisse:
- Grundlagen in Anatomie und Physiologie
- wie man Wiederbelebungsmaßnahmen durchführt
- welche lebensbedrohlichen Zustände auftreten können
- wie Frühgeburten und Säuglinge versorgt werden
- welche Arzneimittel in der Notfallmedizin zum Einsatz kommen, wie sie wirken und welche Nebenwirkungen sie haben
- wie Notfallpatienten, Verletzte und Hilfsbedürftige betreut, gelagert und transportiert werden müssen
- welche Rechtsgrundlagen im Rettungsdienst zu beachten sind
- welche Vitalfunktionen es gibt und welche Störungen (beispielsweise Schockzustände) auftreten können
- was ein Trauma ist und wie man Traumapatienten erstversorgt
- wie Blutungen behandelt werden
- wie Gefäßverschlüsse zu versorgen sind
- welche Infektionskrankheiten es gibt und was man bei ihnen beachten muss
- welche Nerven- und Gemütskrankheiten es gibt
- wie Rauschzustände und Krampfanfälle zu behandeln sind
- wie man Verbände anlegt
- wie Puls, Körpertemperatur, Atmung und Blutdruck gemessen werden
- wie Injektionen und Infusionen durchgeführt werden
- welche Maßnahmen bei Unterkühlung, Strom- und Hitzschlag erforderlich sind
- wie der Rettungsdienst organisiert ist
Praktika
Die in der theoretischen Ausbildung erworbenen Kenntnisse werden in einem Klinikpraktikum und auf der Rettungswache vertieft und angewandt. Auf der Rettungswache lernen die angehenden Rettungssanitäter und -sanitäterinnen unter anderem den Ablauf von Einsätzen kennen und üben beispielsweise, den Sprechfunk zu nutzen und wie man Feuerlöscher handhabt. Auch Reinigung und Desinfektion sind wichtige Ausbildungsthemen.
160 Stunden theoretische Grundlagen
Die behandelten Inhalte umfassen dabei Basiswissen zur Anatomie und Physiologie, allgemeine Inhalte und Maßnahmen der Notfallmedizin, spezielle Notfallkenntnisse zu wichtigen Fachgebieten (Innere Medizin, Chirurgie, Neurologie, Psychiatrie, Pädiatrie etc.), weiter Themen zur Struktur des Rettungsdienstes sowie rechtliche und technische Inhalte. Praktische Übungen der Notfalltechniken sind ebenfalls ein integraler Bestandteil der Ausbildung.
160 Stunden entfallen auf ein klinisches Praktikum in den Bereichen Notfallambulanz, Intensivstation und Anästhesie, in denen weitere medizinische Maßnahmen wie Vorbereiten einer Infusion, Assistenz bei der Intubation, Umgang mit Medikamenten, Patientenüberwachung, (klinische) Patientendokumentation etc. vermittelt werden.
Weitere 160 Stunden Praktikum auf einer Lehrrettungswache mit vorgeschriebenen Praktikantenschichten und der dazugehörigen Dokumentation auf Krankentransportwagen (KTW), Rettungswagen (RTW) und Notarztwagen (NAW) oder Notarzteinsatzfahrzeug (NEF).
Rettungssanitäterabschlusslehrgang inklusive Prüfung 40 Stunden.
Während der schulischen Aus- bzw. Weiterbildung fallen Kosten an, z.B. Lehrgangsgebühren sowie Kosten für Fachliteratur und Arbeitsmittel.
Teilweise werden auch Prüfungsgebühren erhoben. Darüber hinaus können Kosten für auswärtige Unterbringung und für die in der praktischen Ausbildung benötigte Berufskleidung entstehen.
Für die Aus- bzw. Weiterbildung wird in der Regel keine Vergütung gezahlt.
Neben einer Grundvergütung werden teilweise Zulagen und Sonderzahlungen wie 13. Monatsgehalt, Urlaubsgeld und vermögenswirksame Leistungen gezahlt. Es treten regional und branchenabhängig große Einkommensunterschiede auf.
Daher kann man die aktuellen regionalen Gehälter am besten auf folgenden Webseiten erfahren:
Das Einkommen der Beschäftigten von Bund und Kommunen richtet sich nach der Eingruppierung in die Entgeltgruppen und Stufen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD), der am 1. Oktober 2005 in Kraft getreten ist. Manche Einrichtungen und Arbeitgeber lehnen ihre Vergütungen an die Vereinbarungen im öffentlichen Dienst an. Auch in der privaten Wirtschaft haben Tarifverträge einen maßgeblichen Einfluss auf den Verdienst. Einkommen werden aber auch unabhängig von Tarifverträgen vereinbart.
Die Zuordnung zu den tariflichen Vergütungsgruppen hängt beispielsweise davon ab, welche Ausbildung vorliegt, ob Weiterbildungen absolviert wurden, wie komplex die Aufgaben sind, wie groß die Verantwortung ist und welche beruflichen Erfahrungen vorliegen. Auch regionale und branchenspezifische Faktoren spielen eine Rolle bei der Einkommenshöhe.
Der erfolgreiche Einstieg in den Beruf ist erst der Anfang: Eine Voraussetzung für den beruflichen Erfolg ist es, fachlich auf dem Laufenden zu bleiben und das eigene Fachwissen durch Weiterbildung kontinuierlich zu ergänzen, zu vertiefen und an neue Entwicklungen anzupassen. Andere Perspektiven im Berufsleben können sein, sich zu spezialisieren oder beruflich voranzukommen.
BeruflicheAufstiegsmöglichkeiten (Auswahl)
- Sonstige Aufstiegsweiterbildungen
- Ausbildung zum Rettungsassistent / zur Rettungsassistentin
Eine Übersicht über das Angebot an beruflichen Aufstiegsweiterbildungen bietet die Datenbank KURSNET.
Hochschulbildungsgänge (Auswahl)
- Arzt / Ärztin
- Pflegewissenschaftler / Pflegemanager bzw. Pflegewissenschaftlerin / Pflegemanagerin
- Gesundheitswirt/Gesundheitswirtin
- Ingenieur / Ingenieurin für Rettungswesen
Deutscher Berufsverband Rettungsdienst
https://www.dbrd.de/
Alles über Notfallsanitäter
Privates Online-Karriereportal:
www.monster.de
Stellen- und Ausbildungsvermittlung der Bundesagentur für Arbeit:
www.joboerse.arbeitsagentur.de
Stellenangebote für qualifizierte Fach- und Führungskräfte:
www.jobscout24.de
Außer zu den medizinischen Disziplinen bietet jobMEDICUS u. a. Stellen im Pflegedienst, im Rettungsdienst und in der Pharmakologie an:
http://www.jobmedicus.de/