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Kaufmann/-frau im Gesundheitswesen in Deutschland

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Ausbildungsart und Abschluss

Kaufmann/-frau im Gesundheitswesen ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Bei dem Ausbildungsberuf handelt es sich um eine duale Ausbildung, die im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule stattfindet.

Die Abschlussbezeichnung lautet „Kaufmann/-frau im Gesundheitswesen“.

Einsatzgebiete und Tätigkeitsschwerpunkte

Kaufleute im Gesundheitswesen planen und organisieren Verwaltungsvorgänge, Geschäftsprozesse und Dienstleistungen in den unterschiedlichen Arbeitsgebieten des Gesundheitswesens. Hierfür wenden Kaufleute im Gesundheitswesen sozial- und gesundheitsrechtliche Regelungen an, informieren und betreuen Kunden und beobachten das Marktgeschehen im Gesundheitssektor. Sie erfassen Patientendaten und rechnen Leistungen mit Krankenkassen und sonstigen Kostenträgern ab. Zudem kalkulieren sie Preise und beschaffen bzw. verwalten benötigte Materialien und Produkte. Sie entwickeln Marketingstrategien und wirken beim betrieblichen Qualitätsmanagement mit. Daneben üben sie im betrieblichen Finanz- und Rechnungswesen und in der Personalwirtschaft allgemeine kaufmännische Tätigkeiten aus, wenn sie z.B. den Jahresabschluss erstellen oder Personalstatistiken führen.

Kaufleute im Gesundheitswesen haben folgende Aufgaben:

  • das Marktgeschehen im Gesundheitssektor beobachten und Marketingkonzepte erarbeiten
  • bei der Entwicklung und Erarbeitung von Konzepten zu Dienstleistungsangeboten mitwirken
  • Kunden bzw. Patienten informieren, beraten und betreuen
  • kaufmännische Aufgaben durchführen, Geschäftsvorgänge im Rechnungswesen bearbeiten
  • bei der Aufstellung des Haushalts auf der Basis unterschiedlicher Finanzierungsquellen mitwirken
  • medizinische Leistungen kodieren und mit Krankenkassen und sonstigen Kostenträgern abrechnen
  • den Bedarf an Materialien, Produkten und Dienstleistungen ermitteln, diese beschaffen und verwalten
  • mit unterschiedlichen Dokumentationssystemen umgehen und sie für Abrechnungen und das Qualitätsmanagement nutzen
  • Kalkulationen durchführen
  • Statistiken anfertigen, auswerten, aufbereiten und präsentieren
  • Organisationsabläufe und Verwaltungsprozesse gestalten
  • Arbeitsabläufe festlegen und kontrollieren
  • Methoden der Arbeitsplanung und -kontrolle anwenden
  • qualitätssichernde Maßnahmen erarbeiten und beurteilen
  • Vorgänge des betrieblichen Berichtswesens bearbeiten
  • personalwirtschaftliche Vorgänge erarbeiten

Ähnliche Berufe in Deutschland und Polen

Der deutsche Beruf Kaufmann/-frau im Gesundheitswesen ist teilweise vergleichbar mit dem polnischen Beruf:

- Techniker – Kaufmann (poln. technik handlowiec), Ausbildungsart - Branchenschule 2. Grades (polnische Bezeichnung: szkoła branżowa II stopnia).

Die Ausbildung im Beruf Techniker – Kaufmann wird in Polen ohne Spezialisierung nach Branchen bzw. Wirtschaftszweigen realisiert.

Nützliche Informationen zu den Schwerpunkten der Ausbildung sind jeweils unter den Informationskategorien „Ausbildungsinhalte“ und „Stundenpensum“ zu finden.

Ausbildungsstätten

Die Ausbildungsstätte ist im dualen System in erster Linie der Betrieb. Zusätzlich gibt es Berufsschulen (in Brandenburg heißen sie "Oberstufenzentren"). Das Ausbildungsunternehmen informiert, welche die entsprechende Schule für diesen Beruf in der Region ist.

Konrad-Wachsmann Oberstufenzentrum
Campus für berufliche Bildung
Potsdamer Straße 4
15234 Frankfurt (Oder)
Deutschland
Tel.: +49 (0)335 606970
Tel.: +49 (0)335 6069719
E-mail: kwosz@schulen-ff.de
Homepage

Oberstufenzentrum II Potsdam
Wirtschaft und Verwaltung
Zum Jagenstein 26
14478 Potsdam
Deutschland
Tel.: +49 (0) 331 2 89 72 00
Tel.: +49 (0) 331 2 89 72 01
E-mail: osz2.potsdam@t-online.de
Homepage

Schulische und sonstige Aufnahmevoraussetzungen

Duale Ausbildung

Grundsätzlich wird – wie bei allen anerkannten, nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten Ausbildungsberufen – keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung rechtlich vorgeschrieben. Die Betriebe stellen überwiegend angehende Kaufleute im Gesundheitswesen mit Hochschulreife ein.

Ausbildungsdauer

Ausbildungsdauer

Die Ausbildung dauert 3 Jahre.

Verkürzung der Ausbildungszeit

  • Die zuständige Stelle hat auf gemeinsamen Antrag von Auszubildenden und Ausbildenden die Ausbildungszeit zu kürzen, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht wird. Die Verkürzungsdauer ist unterschiedlich und hängt von der Vorbildung ab. Bei berechtigtem Interesse kann sich der Antrag auch auf die Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit beziehen (Teilzeitberufsausbildung).
  • Die Landesregierungen können über die Anrechnung von Bildungsgängen berufsbildender Schulen oder einer Berufsausbildung in sonstigen Einrichtungen bestimmen. Voraussetzung ist ein gemeinsamer Antrag der Auszubildenden und Ausbildenden an die zuständige Stelle.
  • Auszubildende können nach Anhörung der Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf ihrer Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn ihre Leistungen dies rechtfertigen. Die Verkürzungsdauer beträgt meist 6 Monate.
  • Ggf. ist eine Verkürzung der Ausbildungsdauer für Auszubildende möglich, die eine betriebliche Einstiegsqualifizierung (EQ) erfolgreich abgeschlossen haben.

Verlängerung der Ausbildungszeit

In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle die Ausbildungszeit verlängern, wenn dies erforderlich ist.

Ausbildungsinhalte

Im 1. Ausbildungsjahr lernen die Auszubildenden im Ausbildungsbetrieb beispielsweise:

  • wie man Betriebssystem, Standardsoftware und betriebsspezifische Software anwendet
  • wie man Arbeits- und Organisationsmittel sowie Lern- und Arbeitstechniken einsetzt
  • wie man Aufgaben im Team plant und bearbeitet
  • welche Steuern, Gebühren und Beträge es gibt und wie man diese im Rechnungswesen berücksichtigt
  • wie man Kosten ermittelt, erfasst und überwacht
  • welche Entgeltarten es gibt und was bei der Entgeltabrechnung zu beachten ist
  • welche Regeln es für kundenorientiertes Verhalten gibt
  • wie man bei der Marktbeobachtung Preise, Leistungen und Konditionen von Wettbewerbern vergleicht
  • was die Aufgaben, Organisation und rechtlichen Grundlagen des Gesundheitswesens sind und welche Stellung dieses innerhalb des Systems sozialer Sicherung einnimmt
  • wie man medizinische Informationen nach betrieblichen Vorgaben erfasst, auswertet und archiviert

Während des 2. Ausbildungsjahres wird den Auszubildenden u.a. vermittelt:

  • wie man Einflüsse von Zielgruppen und Anbietern ergänzender Dienstleistungen bei der betrieblichen Leistungsbereitstellung berücksichtigt
  • wie man Kundenkontakte nutzt und pflegt
  • wie man betriebliche Marketingkonzepte entwickelt und umsetzt und dabei Medien einsetzt
  • wie man Dienstleistungen anbietet, Kunden berät und Verträge abschließt
  • welche rechtlichen Vorschriften, insbesondere Wettbewerbsbeschränkungen, Verbote und standesrechtliche Einschränkungen beim Anbieten und Vermarkten von Gesundheitsdienstleistungen zu berücksichtigen sind
  • welche Zusammenhänge es zwischen Qualität und Kundenzufriedenheit gibt und welche Auswirkungen diese auf das Betriebsergebnis haben
  • wie man Ausschreibungen vorbereitet, Angebote einholt und Informationen von Anbietern unter fachlichen Gesichtspunkten auswählt
  • wie man Leistungen bewertet und verrechnet
  • welche Finanzierungs- und Vergütungsarten es im Gesundheitswesen gibt und worin diese sich in den einzelnen Versorgungsbereichen unterscheiden
  • wie man die Logistik des Materialeinsatzes innerhalb des Betriebes - insbesondere Heil- und Hilfsmittel sowie Arzneimittel - plant, organisiert und dokumentiert

Im 3. Ausbildungsjahr lernen die Auszubildenden:

  • wie man Gebührenordnungen und Entgeltformen betriebsbezogen anwendet und zweckgebundene Finanzmittel einsetzt
  • wie man Systeme und Verfahren zur Preisbildung im Gesundheitswesen anwendet
  • wie man Abrechnungen durchführt, prüft, weiterleitet und auswertet und dabei Schnittstellen zu anderen Bereichen des Betriebs beachtet
  • wie man Informations-, Beratungs- und Verkaufsgespräche plant, durchführt und nachbereitet
  • wie man den Bedarf an ergänzenden Dienstleistungen und Produkten ermittelt
  • wie man Prozess- und Erfolgskontrollen vornimmt und Korrekturmaßnahmen ergreift
  • was bei der Anwendung von betrieblichen Planungs-, Steuerungs- und Kontrollinstrumenten besonders zu beachten ist
  • wie man Finanz- und Liquidierungspläne erstellt
  • wie man Maßnahmen des Qualitätsmanagements im Betrieb anwendet und deren Einhaltung überprüft

Während der gesamten Ausbildungszeit wird den Auszubildenden vermittelt:

  • welche gegenseitigen Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag entstehen
  • wie der Ausbildungsbetrieb organisiert ist
  • wie die Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften angewendet werden

In der Berufsschule sind folgende Lernfelder Gegenstand des theoretischen Unterrichts:

  • den Betrieb erkunden und darstellen
  • die Berufsausbildung selbstverantwortlich mitgestalten
  • Geschäftsprozesse erfassen und auswerten
  • Märkte analysieren und Marketinginstrumente anwenden
  • Dienstleistungen und Güter beschaffen und verwalten
  • Dienstleistungen anbieten
  • Dienstleistungen dokumentieren
  • Dienstleistungen abrechnen
  • Geschäftsprozesse erfolgsorientiert steuern
  • Personalwirtschaftliche Aufgaben wahrnehmen
  • Investitionen finanzieren

Stundenpensum (Theorie)

Theoretische Ausbildung in der Berufsschule:

- im 1. Ausbildungsjahr

  • den Betrieb erkunden und darstellen (80 h)
  • die Berufsausbildung selbstverantwortlich mitgestalten (60 h)
  • Geschäftsprozesse erfassen und auswerten (80 h)
  • Märkte analysieren und Marketinginstrumente anwenden (100 h)

- im 2. Ausbildungsjahr

  • Dienstleistungen und Güter beschaffen und verwalten (80 h)
  • Dienstleistungen anbieten (80 h)
  • Dienstleistungen dokumentieren (60 h)
  • Dienstleistungen abrechnen (60 h)

- im 3. Ausbildungsjahr

  • Geschäftsprozesse erfolgsorientiert steuern (100 h)
  • personalwirtschaftliche Aufgaben wahrnehmen (100 h)
  • Investitionen finanzieren (80 h)

Gesamtstunden: 880 h

Stundenpensum (Praxis)

Praktische Ausbildung im Betrieb:

  • Geschäfts- und Leistungsprozess
  • Information, Kommunikation und Kooperation
  • Marketing und Verkauf
  • kaufmännische Steuerung und Kontrolle
  • Personalwirtschaft
  • Organisation, Aufgaben und Rechtsfragen des Gesundheits- und Sozialwesens
  • medizinische Dokumentation und Berichtswesen; Datenschutz
  • Materialwirtschaft
  • Marketing im Gesundheitswesen
  • Finanz- und Rechnungswesen im Gesundheitswesen
  • Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen
  • Vertiefen der Kenntnisse aus dem 1. und 2. Ausbildungsjahr

Kosten der Ausbildung

Duale Ausbildung

Die Ausbildung im Betrieb ist für die Auszubildenden kostenfrei. Allerdings können für den Berufsschulunterricht Lernmittelkosten (z.B. für Fachliteratur), Fahrtkosten und ggf. auch Kosten für auswärtige Unterbringung entstehen.

Förderungsmöglichkeiten

Unter bestimmten Bedingungen können Auszubildende Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) erhalten.

Ausbildungsvergütung und -förderungen

Auszubildende, die eine duale Ausbildung durchlaufen, erhalten eine Ausbildungsvergütung. Sie richtet sich überwiegend nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Die Höhe der Ausbildungsvergütung ist abhängig vom Ausbildungsbereich (z.B. Industrie und Handel, Handwerk) und von der Branche, in der die Ausbildung stattfindet.

Auch die Stadt/Region ist entscheidend für die Höhe der Ausbildungsvergütung, es kommt immer noch zu Unterschieden zwischen Ost- und Westdeutschland.

Die folgenden Angaben sollen der Orientierung dienen. Ansprüche können aus ihnen nicht abgeleitet werden.

Die Auszubildenden können monatlich ca. 900 bis 1050 € Ausbildungsvergütung erhalten.

Quelle:

Ausbildungsvergütungen (DAV) des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB)

Berufs- und Verdienstaussichten

Das Einkommen der Beschäftigten von Bund und Kommunen richtet sich nach der Eingruppierung in die Entgeltgruppen und Stufen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD). Manche Einrichtungen und Arbeitgeber lehnen ihre Vergütungen an die Vereinbarungen im öffentlichen Dienst an. Auch in der privaten Wirtschaft haben Tarifverträge einen maßgeblichen Einfluss auf den Verdienst. Einkommen werden aber auch unabhängig von Tarifverträgen vereinbart.

Neben einer Grundvergütung werden teilweise Zulagen und Sonderzahlungen wie 13. Monatsgehalt, Urlaubsgeld und vermögenswirksame Leistungen gezahlt. Es treten regional und branchenabhängig große Einkommensunterschiede auf.

Daher kann man die aktuellen regionalen Gehälter am besten auf folgenden Webseiten erfahren:

www.gehalt.de

www.gehaltsvergleich.com

www.nettolohn.de

Tarifliche Regelungen

Informationen zu den aktuellen Tarifregelungen im Bereich Pflege/Soziales findet man bei der Gewerkschaft Verdi unter https://gesundheit-soziales.verdi.de/

Weiterbildungsmöglichkeiten

Qualifizierung und Spezialisierung

Das Themenspektrum für eine fachliche Anpassungsweiterbildung ist breit und reicht von Finanz- und Rechnungswesen über Rechtsthemen bis hin zu Marketinglehrgängen für den Gesundheitsbereich. Auch wenn sich Kaufleute im Gesundheitswesen auf Einsatzgebiete spezialisieren möchten, finden sie in Bereichen wie Kundenbetreuung oder Einkauf entsprechende Angebote.

Aufstieg

Wer sich das Ziel gesetzt hat, beruflich voranzukommen, kann ebenso aus einer Palette an Angeboten zur Aufstiegsweiterbildung auswählen. Naheliegend ist es, die Prüfung als Fachwirt/in im Sozial- und Gesundheitswesen abzulegen. Auf Leitungs- und Spezialfunktionen, z.B. auf der mittleren Führungsebene, bereiten auch andere Weiterbildungen vor, wie beispielsweise Betriebswirt/in für Management im Gesundheitswesen.

Studium

Kaufleute im Gesundheitswesen mit Hochschulzugangsberechtigung können studieren und beispielsweise einen Bachelorabschluss im Studienfach Gesundheitsmanagement, -ökonomie erwerben.

Qualifizierungslehrgänge:

  • Kaufmännische Qualifizierung – Gesundheitswesen
  • Finanz- und Rechnungswesen, Kostenwesen und Kalkulation – Gesundheitswesen
  • Rechtslehrgänge/Rechtsfragen im Gesundheitswesen, in Medizin und Pharmazie
  • Buchführung und Bilanz – Gesundheitswesen
  • Management, Unternehmensplanung, Projektmanagement – Gesundheitswesen
  • Marketing, internationales Marketing – Sozial- und Gesundheitswesen
  • Betriebliche Organisation – Sozial- und Gesundheitswesen
  • EDV-Anwendungen im Gesundheitswesen und in der Pharmazie
  • Controlling – Sozial- und Gesundheitswesen

Aufstiegsweiterbildungen:

- Fach- und Betriebswirte/-wirtinnen, Fachkaufleute:

  • Geprüfter Fachwirt/Geprüfte Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen
  • Betriebswirt/Betriebswirtin (Fachschule) für Management im Gesundheitswesen
  • Betriebswirt/Betriebswirtin (Fachschule) für Sozialwesen

- Sonstige Aufstiegsweiterbildungen:

  • Qualitätsbeauftragter/Qualitätsbeauftragte im Gesundheits- und Sozialwesen
  • Ausbilder/Ausbilderin für anerkannte Ausbildungsberufe (Weiterbildung)

Studienfächer:

  • Gesundheitsmanagement, -ökonomie (Bachelor)
  • Gesundheitswissenschaft, Public Health (Bachelor)
  • Betriebswirtschaftslehre, Business Administration (Bachelor)

Interessante Links

Deutsche Gesellschaft für Public Health e.V.:

http://www.deutsche-gesellschaft-public-health.de/

Deutscher Industrieverband für Fitness und Gesundheit e.V. (DIFG):

http://www.difg-verband.de/

Verband Deutscher Fitness- und Gesundheitsunternehmen e.V. (VDF e.V.):

http://www.vdf-fitnessverband.de/

Job- und Bewerberdatenbanken

Arbeiten bei der Caritas, dem größten Wohlfahrtsverband Deutschlands:

http://www.caritas.de/jobs

Vermittlung von Fachkräften im Gesundheitswesen:

http://www.medizinjob-agentur.de/


Privates Online-Karriereportal:

www.monster.de

Stellen- und Ausbildungsvermittlung der Bundesagentur für Arbeit:

www.joboerse.arbeitsagentur.de

Stellenangebote für qualifizierte Fach- und Führungskräfte:

www.jobscout24.de

Außer zu den medizinischen Disziplinen bietet jobMEDICUS u. a. Stellen im Pflegedienst, im Rettungsdienst und in der Pharmakologie an:

http://www.jobmedicus.de

Arbeitnehmervertreter (Gewerkschaften, Berufsverbände)

ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Bezirk Frankfurt/Oder
Zehmeplatz 11
15230 Frankfurt (Oder)
Deutschland
Tel.: +49 (0) 0335/60677-0
Tel.: +49 (0) 0335/60677-77
E-mail: bz.nob@verdi.de
Homepage

DGB Bezirk Berlin-Brandenburg
Kapweg 4
13405 Berlin
Deutschland
Tel.: +4930 21 240 - 0
Homepage

Arbeitgebervertreter (Kammern, Wirtschaftsverbände)

IHK Ostbrandenburg
Puschkinstraße 12b
15236 Frankfurt (Oder)
Deutschland
Tel.: +49335 5621-1111
Tel.: +49335 5621-1119
E-mail: info@ihk-ostbrandenburg.de
Homepage

Arbeitsvermittler

EURES-Beratung
Agentur für Arbeit
Heinrich-von-Stephan-Straße 2
15230 Frankfurt (Oder)
Deutschland
Tel.: +49 335 570 3333
E-mail: Frankfurt-Oder.Eures@arbeitsagentur.de
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