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Hörgeräteakustiker/-in in Deutschland

Berufe vergleichen:

Ausbildungsart und Abschluss

Lehre (duales System)

Beim Ausbildungsberuf Hörgeräteakustiker/-in handelt es sich um eine duale Ausbildung, die im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule stattfindet.

Der Monoberuf wird ohne Spezialisierung nach Fachrichtungen oder Schwerpunkten im Bereich Freie Berufe ausgebildet.

Abschluss: Hörgeräteakustiker/ Hörgeräteakustikerin

Einsatzgebiete und Tätigkeitsschwerpunkte

Sie beraten Kunden hinsichtlich unterschiedlicher Arten von Hörsystemen bzw. Gehörschutz. Dabei gehen Hörgeräteakustiker/-innen auf die individuellen Bedürfnisse ihrer Kunden ein. Sei es, dass eine Altershörschwäche vorliegt oder erhöhte Geräuschbelastung im Beruf gegeben ist. Um ein Hörgerät optimal anpassen zu können, führen Hörgeräteakustiker/-innen Tests zur Hörleistung durch, z.B. untersuchen sie, wie gut Kunden hohe und tiefe Töne oder Sprache wahrnehmen können. Auch stellen sie Otoplastiken für Hörgeräte oder als Gehörschutz her. Dafür nehmen sie Abdrücke vom Gehörgang, passen die Ohrstücke individuell am Kunden an, bauen die Maßohrstücke in die Hörsysteme ein und nehmen die akustischen Feineinstellungen vor. Zudem reparieren und warten sie Hörhilfen und weisen Kunden in die Bedienung ein.

Darüber hinaus erledigen sie auch kaufmännische Arbeiten, etwa die Korrespondenz. Sie kalkulieren Angebote, erstellen Abrechnungen mit Krankenkassen oder Rechnungen an Kunden und führen die Kundenkartei.

Quelle: BERUFENET

Ähnliche Berufe in Deutschland und Polen

Der deutsche Beruf Hörgerätakustiker/-in ist vergleichbar mit dem polnischen Beruf:

  • Gehörprothetiker (poln. protetyk słuchu), Ausbildungsniveau – zweijährige postsekundäre berufliche Schule.

Nützliche Informationen zu den Schwerpunkten der Ausbildung sind jeweils unter den Informationskategorien „Ausbildungsinhalte“ und „Stundenpensum“ zu finden.

Ausbildungsstätten

Bundesoffene Landesberufsschule für Hörgeräteakustiker
Bessemerstr. 3
23562 Lübeck
Deutschland
Tel.: +49451 - 50 29 100
Tel.: +49451 - 50 29 107
Homepage

Schulische und sonstige Aufnahmevoraussetzungen

Grundsätzlich wird - wie bei allen anerkannten, nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten Ausbildungsberufen - keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung rechtlich vorgeschrieben. Die Betriebe stellen überwiegend angehende Hörgeräteakustiker mit mittlerem Bildungsabschluss ein.

Weitere Ausbildungsvoraussetzungen:

Jugendliche (Personen unter 18 Jahren), die in das Berufsleben eintreten, dürfen nach § 32 des Jugendarbeitsschutzgesetzes nur dann beschäftigt werden, wenn sie dem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung über eine Erstuntersuchung vorlegen.

Ausbildungsdauer

Die Ausbildung dauert 3 Jahre.

Verkürzung der Ausbildungszeit:

  • Die zuständige Stelle hat auf gemeinsamen Antrag von Auszubildenden und Ausbildenden die Ausbildungszeit zu kürzen, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht wird. Die Verkürzungsdauer ist unterschiedlich und hängt von der Vorbildung ab. Bei berechtigtem Interesse kann sich der Antrag auch auf die Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit beziehen (Teilzeitberufsausbildung).
  • Die Landesregierungen können über die Anrechnung von Bildungsgängen berufsbildender Schulen oder einer Berufsausbildung in sonstigen Einrichtungen bestimmen. Voraussetzung ist ein gemeinsamer Antrag der Auszubildenden und Ausbildenden an die zuständige Stelle.
  • Auszubildende können nach Anhörung der Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf ihrer Ausbildungszeit zur Gesellenprüfung zugelassen werden, wenn ihre Leistungen dies rechtfertigen. Die Verkürzungsdauer beträgt meist 6 Monate.

Verlängerung der Ausbildungszeit:

  • In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle die Ausbildungszeit verlängern, wenn dies erforderlich ist.

Ausbildungsinhalte

Im 1. und 2. Ausbildungsjahr lernen die Auszubildenden im Ausbildungsbetrieb z.B.:

  • wie Außen-, Mittel- und Innenohr aufgebaut sind
  • wie man akustische Kenndaten des Gehörs ermittelt, zum Beispiel Hör- und Unbehaglichkeitsschwelle oder den Bereich des angenehmen Hörens
  • welche akustischen Größen messtechnisch erfasst werden können, zum Beispiel Amplitude, Zeitintervall, Frequenz oder Phase
  • wie man Ohrabformungen herstellt
  • worauf es bei der Sortimentsgestaltung ankommt und wie man Waren auszeichnet und präsentiert
  • wie man Bestellungen plant und durchführt
  • wie man Kundendaten mithilfe moderner Informationstechnik dokumentiert und wie man den Schriftverkehr mit Kunden, Firmen, Ärzten und Kostenträgern führt

Im 3. Ausbildungsjahr erfahren die Auszubildenden u.a.:

  • welcher Zusammenhang zwischen Hörbeeinträchtigung und Sprachentwicklung besteht
  • wie man Otoplastiken anfertigt
  • welche Messverfahren es gibt und wie man zum Beispiel audiometrische Messungen mit sprachfreien Signalen ausführt
  • wie man Hörbügel und Hinter-Ohr-Geräte mit Adapter an das Brillenmittelteil montiert
  • wie man Hörsysteme und Zubehör entsprechend den audiologischen Gegebenheiten und den Wünschen des Patienten auswählt und anpasst
  • wie man das Eigenrauschen von Hörsystemen misst
  • wie man Beratungsgespräche führt

Quelle: BERUFENET

Stundenpensum (Theorie)

Der theoretische Teil der Ausbildung (8 Unterrichtsblöcke je 4 Wochen Blockunterricht) gliedert sich in folgende Lernfelder:

 

  1. Kenntnisse über das wirtschaftliche Umfeld des Ausbildungsbetriebes anwenden: 20 h
  2. Verwaltungsarbeiten durchführen: 40 h
  3. Hörgeschädigte unter Berücksichtigung der spezifischen Kommunikationsmöglichkeiten beraten: 40 h
  4. Dienstleistungen, Waren und Produkte verkaufen: 20 h
  5. Ton- und sprachaudiometrische Messungen durchführen und auswerten: 100 h
  6. Audiologische Kenngrößen im Hinblick auf eine Versorgung mit Hörsystemen bewerten: 20 h
  7. Betroffene über Pädaudiologie und die Versorgung von Kindern mit Hörsystemen beraten: 20 h
  8. Abformen des äußeren Ohres sowie Otoplastiken herstellen und bearbeiten: 50 h
  9. Hörsysteme auswählen und anpassen sowie über die Nachsorge informieren: 130 h
  10. Sonderformen der Versorgung mit Hörsystemen handhaben: 20 h
  11. Akustische Größen berechnen, messen und beurteilen: 140 h
  12. Hörgerätekenndaten erfassen sowie Hörsysteme warten und instand setzen: 130 h
  13. Lärm messen und beurteilen sowie im vorbeugenden Gehörschutz beraten: 30 h

Summe: insgesamt 840 Stunden

Die theoretische Ausbildung findet an der Akademie für Hörgeräte-Akustik in Lübeck statt. Die Akademie für Hörgeräte-Akustik ist die zentrale deutsche Bildungseinrichtung für Hörgeräteakustiker.

Stundenpensum (Praxis)

Der praktische Teil der Ausbildung macht in der Regel ca. 80% der Gesamtausbildungszeit aus.

Kosten der Ausbildung

Die Ausbildung im Betrieb ist für die Auszubildenden kostenfrei. Allerdings können für den Berufsschulunterricht Lernmittelkosten (z.B. für Fachliteratur), Fahrtkosten und ggf. auch Kosten für auswärtige Unterbringung entstehen.

Förderungsmöglichkeiten

Unter bestimmten Bedingungen können Auszubildende Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) erhalten. Informationen hierzu erteilen die örtlichen Agenturen für Arbeit. Über Voraussetzungen und Höhe einer möglichen Beihilfe informieren das entsprechende Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit sowie der BAB-Rechner.

Ausbildungsvergütung und -förderungen

Auszubildende, die eine duale Ausbildung durchlaufen, erhalten eine Ausbildungsvergütung. Sie richtet sich überwiegend nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Die Höhe der Ausbildungsvergütung ist abhängig vom Ausbildungsbereich (z.B. Industrie und Handel, Handwerk) und von der Branche, in der die Ausbildung stattfindet. Auch der räumliche Geltungsbereich des entsprechenden Tarifvertrages kann Einfluss auf die Höhe der Ausbildungsvergütung haben. Frei vereinbarte Ausbildungsvergütungen sind möglich, wenn z.B. der Ausbildungsbetrieb nicht tarifgebunden ist.

Die folgenden Angaben sollen der Orientierung dienen. Ansprüche können aus ihnen nicht abgeleitet werden.

Die Auszubildenden können monatlich z.B. folgende Ausbildungsvergütungen erhalten:

  • 1. Ausbildungsjahr: € 455 bis € 565
  • 2. Ausbildungsjahr: € 536 bis € 615
  • 3. Ausbildungsjahr: € 582 bis € 700
Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Tarifauswertung - Tarifvertragliche Ausbildungsvergütungen – Stand: Januar 2013

Berufs- und Verdienstaussichten

Die folgenden Angaben sollen der Orientierung dienen und einen Eindruck von der Bandbreite der Einkommen vermitteln. Ansprüche können aus ihnen nicht abgeleitet werden.

Das Einkommen ist wesentlich von den jeweiligen Anforderungen abhängig. Daneben werden in der Regel Berufserfahrung und Verantwortlichkeit berücksichtigt.

Neben einer Grundvergütung werden teilweise Zulagen und Sonderzahlungen wie 13. Monatsgehalt, Urlaubsgeld und vermögenswirksame Leistungen gezahlt. Es treten regionale und branchenabhängige Einkommensunterschiede auf.

Bei dieser Tätigkeit kann die tarifliche Bruttogrundvergütung beispielsweise € 1.983 bis € 2.320 im Monat betragen.

Quelle:

Tarifsammlung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen

Tarifliche Regelungen

Für Beschäftigte im öffentlichen Dienst gilt der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes. Ein Branchentarifvertrag für Hörgeräteoptiker existiert nicht.

Weiterbildungsmöglichkeiten

Weiterbildung kann dazu dienen, fachlich auf dem Laufenden zu bleiben, sich zu spezialisieren, beruflich voranzukommen oder sich selbstständig zu machen.

Qualifizierungslehrgänge:

  • Hörgeräteakustik
  • Elektrische Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik
  • Waren-, Produkt- und Verkaufskunde
  • Servicepolitik, Kundenservice, Reklamation und Beschwerden
  • Qualitätssicherung, -management, -prüfung – Gesundheitswesen, Medizin, Medizintechnik
  • Arbeitsgestaltung, Arbeitsplatzgestaltung, Gestaltung von Arbeitssystemen
  • Werbung, Verkaufsförderung
  • Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz

Aufstiegsweiterbildungen:

- Meister/-innen:

  • Hörgeräteakustikermeister/Hörgeräteakustikermeisterin

- Techniker/-innen:

  • Staatlich geprüfter Techniker/Staatlich geprüfte Technikerin Fachrichtung Medizintechnik
  • Staatlich geprüfter Techniker/Staatlich geprüfte Technikerin Fachrichtung Feinwerktechnik
  • Staatlich geprüfter Techniker/Staatlich geprüfte Technikerin Fachrichtung Elektrotechnik Schwerpunkt Informations- und Kommunikationstechnik

- Fach- und Betriebswirte/-wirtinnen, Fachkaufleute:

  • Fachkaufmann/Fachkauffrau in der Handwerkswirtschaft

- Sonstige Aufstiegsweiterbildungen:

  • Betriebsassistent/Betriebsassistentin im Handwerk
  • Ausbilder/Ausbilderin für anerkannte Ausbildungsberufe (Weiterbildung)

Studienfächer:

  • Hörtechnik, Audiologie (Bachelor)
  • Medizinische Technik (Bachelor)
  • Elektrotechnik (Bachelor)

Diverse Aufstiegsfortbildungen und Seminare: IHK-Projektgesellschaft mbH www.ihk-projekt.de.

Interessante Links

Bundesoffene Landesberufsschule für Hörgeräteakustiker

http://www.lbs-hoerakustik.de/

European Association of Audioprothesist

http://www.aea-europe.org/index.php

Bundesinnung der Hörgeräteakustiker KdöR

http://www.biha.de/

Akustiker-Kampagne der Bundesinnung der Hörgeräteakustiker KdöR

http://www.akustiker-kampagne.de/

Akustik Ultimate – Hörgeräteakustiker Forum der neuen Generation

http://akustik-ultimate.xobor.de/

Hörgeräte Aktuell

http://www.hoergeraete-aktuell.de

Job- und Bewerberdatenbanken

http://www.hoerakustikerjobs.de

Personalgewinnung in der Hörakustikbranche

http://www.akustik-scout.de/

Der Stellenmarkt für Hörgeräteakustiker

http://www.stegmed.de

Vermittlung und Überlassung von Profis aus Medizin und Pflege

http://www.medi-jobs.de

Stellenangebote im Gesundheitswesen

http://jobboerse.arbeitsagentur.de
JOBBÖRSE der Bundesagentur für Arbeit. Gegliedert nach Berufsfeldern und Regionen.

http://www.jobpilot.de

allgemeine Jobbörse, in Berufsfelder gegliedert

http://www.jobsuche.de
allgemeine Jobbörse, regionale Suchfunktion

http://www.jobrobot.de
Unterteilung in Branchen und Regionen

http://www.stepstone.de

Große Jobbörse für Gesundheitsberufe. Die Vielzahl von Angeboten lässt sich durch regionale und branchenbezogene Filterung eingrenzen, außerdem sind Volltextsuche und Zustellung interessierender Stellenausschreibungen per "Jobagent" möglich.

Arbeitnehmervertreter (Gewerkschaften, Berufsverbände)

DGB Bezirk Berlin-Brandenburg
Kapweg 4
13405 Berlin
Deutschland
Tel.: +4930 21 240 - 0
Homepage

Arbeitgebervertreter (Kammern, Wirtschaftsverbände)

Handwerkskammer Frankfurt (Oder)
Region Ostbrandenburg
Bahnhofstraße 12
15230 Frankfurt (Oder)
Deutschland
Tel.: +49 (3 35) 56 19 0
Tel.: +49 (3 35) 53 50 11
E-mail: info@hwk-ff.de
Homepage

Arbeitsvermittler

EURES-Beratung
Agentur für Arbeit
Heinrich-von-Stephan-Straße 2
15230 Frankfurt (Oder)
Deutschland
Tel.: +49 335 570 3333
E-mail: Frankfurt-Oder.Eures@arbeitsagentur.de
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