Lehre (Duales System)
Rechtsanwaltfachangestellte/-r ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG).
Unter der dualen Ausbildung versteht man die parallele Ausbildung in Betrieb und Berufsschule. Voraussetzung für eine Berufsausbildung im dualen System ist in Deutschland ein Berufsausbildungsvertrag mit einem Betrieb.
Abschluss: Rechtsanwaltfachangestellter/ Rechtsanwaltfachangestellte
Sie unterstützen Rechtsanwälte und -anwältinnen in Kanzleien dabei, Beratungs- und Vertretungsaufträge zu erledigen. Rechtsanwaltsfachangestellte vereinbaren beispielsweise Besprechungstermine mit Mandanten und führen Akten und Register sowie Termin-, Fristen- und Wiedervorlagekalender. Weiterhin fertigen sie Schriftsätze an, beispielsweise für Zivil- und Strafprozesse oder Miet- und Arbeitsgerichtsstreitigkeiten. Zudem berechnen sie Forderungen und bereiten Schriftstücke für Mahnverfahren und Zwangsvollstreckungen vor. Daneben überwachen und verbuchen sie Zahlungseingänge und bearbeiten die gesamte Korrespondenz.
Quelle: BERUFENET
Der deutsche Beruf Rechtsanwaltfachangestellte/-r hat kein direktes Pendant unter den polnischen Ausbildungsberufen, ist aber teilweise vergleichbar mit den polnischen Berufen:
Nützliche Informationen zu den Schwerpunkten der Ausbildung sind jeweils unter den Informationskategorien „Ausbildungsinhalte“ und „Stundenpensum“ zu finden.
Die Ausbildungsstätte ist im dualen System in erster Linie der Betrieb. Zusätzlich gibt es Berufsschulen (in Brandenburg heißen sie "Oberstufenzentren"). Das Ausbildungsunternehmen informiert, welche die entsprechende Schule für diesen Beruf in der Region ist.
Oberstufenzentrum 2 des Landkreises Spree-NeißeGrundsätzlich wird – wie bei allen anerkannten, nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten Ausbildungsberufen – keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung rechtlich vorgeschrieben.
Die Unternehmen stellen überwiegend angehende Rechtsanwaltfachangestellte mit mittleren Bildungsabschluss oder Hochschulreife ein.
Die Ausbildung dauert 3 Jahre.
Die zuständige Stelle hat auf gemeinsamen Antrag von Auszubildenden und Ausbildenden die Ausbildungszeit zu kürzen, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht wird. Die Verkürzungsdauer ist unterschiedlich und hängt von der Vorbildung ab.
Bei berechtigtem Interesse kann sich der Antrag auch auf die Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit beziehen (Teilzeitberufsausbildung).
Im 1. Ausbildungsjahr lernen die Auszubildenden im Ausbildungsbetrieb beispielsweise:
Während des 2. Ausbildungsjahres wird den Auszubildenden u.a. vermittelt:
Während des 3. Ausbildungsjahres vertiefen die Auszubildenden ihre erworbenen Kenntnisse und arbeiten zunehmend selbstständig.
Quelle: BERUFENET
Unterrichtsstunden bezogen auf die 3-jährige Berufsausbildung:
Gesamt: 960 h
Genaue Infos dazu auf den Seiten der Kultusministerkonferenz:
(Stichwort: “Rahmenlehrplan”)
Während einer dualen Ausbildung werden Rechtsanwaltfachangestellte im Ausbildungsbetrieb praktisch und in der Berufsschule theoretisch ausgebildet.
Der praktische Teil der Ausbildung macht in der Regel ca. 80% der Gesamtausbildungszeit aus.
Die Ausbildung im Betrieb ist für die Auszubildenden kostenfrei. Allerdings können für den Berufsschulunterricht Lernmittelkosten (z.B. für Fachliteratur), Fahrtkosten und ggf. auch Kosten für auswärtige Unterbringung entstehen.
Ausbildungsvergütung
Auszubildende, die eine duale Ausbildung durchlaufen, erhalten eine Ausbildungsvergütung. Sie richtet sich überwiegend nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Die Höhe der Ausbildungsvergütung ist abhängig vom Ausbildungsbereich (z.B. Industrie und Handel, Handwerk) und von der Branche, in der die Ausbildung stattfindet.
Auch die Stadt/Region ist entscheidend für die Höhe der Ausbildungsvergütung, es kommt immer noch zu Unterschieden zwischen Ost- und Westdeutschland.
Die folgenden Angaben sollen der Orientierung dienen. Ansprüche können aus ihnen nicht abgeleitet werden.
Die Auszubildenden können monatlich ca. 500 bis 700 € Ausbildungsvergütung erhalten.
Quelle:
Ausbildungsvergütungen (DAV) des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB)
Neben einer Grundvergütung werden teilweise Zulagen und Sonderzahlungen wie 13. Monatsgehalt, Urlaubsgeld und vermögenswirksame Leistungen gezahlt. Es treten regional und branchenabhängig große Einkommensunterschiede auf.
Daher kann man die aktuellen regionalen Gehälter am besten auf folgenden Webseiten erfahren:
Für diesen Beruf gibt es keinen einheitlichen Tarifvertrag. Es wird mindestens Mindestlohn gezahlt.
Qualifizierungslehrgänge:
Aufstiegsweiterbildungen (Auswahl):
- Fach- und Betriebswirte/-wirtinnen, Fachkaufleute:
Studienfächer:
Diverse Aufstiegsfortbildungen und Seminare: IHK-Projektgesellschaft mbH www.ihk-projekt.de.
Kurzbeschreibungen und Informationen von der Arbeitsagentur zu allen Berufen:
http://berufenet.Arbeitsagentur.de
Rechtsanwaltskammer Brandenburg:
Forum und Portal für Rechtsanwaltsfachangestellte und Notarfachangestellte:
Virtuelle Fachbibliothek Recht:
http://www.betriebs-berater-jobs.de
Die Fachstellenbörse für Recht, Wirtschaft, Steuern
http://jobboerse.arbeitsagentur.de
JOBBÖRSE der Bundesagentur für Arbeit. Gegliedert nach Berufsfeldern und Regionen.
http://www.jobpilot.de
allgemeine Jobbörse, in Berufsfelder gegliedert
http://www.jobsuche.de
allgemeine Jobbörse, regionale Suchfunktion
http://www.jobrobot.de
Unterteilung in Branchen und Regionen
http://www.stepstone.de
Große Jobbörse für Industrie und Gewerbe