Lehre (Duales System)
Sozialversicherungsfachangestellte/-r ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG).
Diese bundesweit geregelte 3-jährige Ausbildung wird im öffentlichen Dienst in den folgenden Fachrichtungen angeboten:
Abschluss: Sozialversicherungsfachangestellter der Fachrichtung Allgemeine Krankenversicherung/ Sozialversicherungsfachangestellter der Fachrichtung Allgemeine Krankenversicherung
Sozialversicherungsfachangestellte der Fachrichtung allgemeine Krankenversicherung informieren und beraten Versicherte in rechtlichen Fragen der Mitgliedschaft sowie über die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, die krankenkassenindividuellen Mehrleistungen und ggf. über Zusatzangebote wie Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge. Sie bearbeiten Leistungsanträge im Krankheits- und Pflegefall und arbeiten dabei mit Leistungserbringern bzw. Vertragspartnern wie Ärzten und Ärztinnen, Krankenhäusern, Rehabilitations- und Pflegeeinrichtungen, Apotheken und Pflegediensten zusammen. Die EDV-gestützte Berechnung und Einziehung der Beiträge veranlassen bzw. überwachen sie. Zu den Aufgaben der Sozialversicherungsfachangestellten der Fachrichtung allgemeine Krankenversicherung gehört es auch, Firmen über Beitragszahlungen und Meldungen zur Sozialversicherung zu beraten. Darüber hinaus werden sie bei administrativen Aufgaben in der inneren Verwaltung der Krankenkassen eingesetzt.
Quelle: BERUFENET
Der deutsche Beruf Sozialversicherungsfachangestellte/-r der Fachrichtung Allgemeine Krankenversicherung hat kein direktes Pendant unter den polnischen Ausbildungsberufen, ist aber teilweise vergleichbar mit den polnischen Berufen:
Nützliche Informationen zu den Schwerpunkten der Ausbildung sind jeweils unter den Informationskategorien „Ausbildungsinhalte“ und „Stundenpensum“ zu finden.
Die Ausbildungsstätte ist im dualen System in erster Linie der Betrieb. Zusätzlich gibt es Berufsschulen (in Brandenburg heißen sie "Oberstufenzentren"). Das Ausbildungsunternehmen informiert, welche die entsprechende Schule für diesen Beruf in der Region ist.
Konrad-Wachsmann OberstufenzentrumGrundsätzlich wird – wie bei allen anerkannten, nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten Ausbildungsberufen – keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung rechtlich vorgeschrieben.
Die Unternehmen stellen überwiegend angehende Sozialversicherungsangestellte mit Hochschulreife ein.
Die Ausbildung dauert 3 Jahre.
Die zuständige Stelle hat auf gemeinsamen Antrag von Auszubildenden und Ausbildenden die Ausbildungszeit zu kürzen, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht wird. Die Verkürzungsdauer ist unterschiedlich und hängt von der Vorbildung ab.
Bei berechtigtem Interesse kann sich der Antrag auch auf die Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit beziehen (Teilzeitberufsausbildung).
Während ihrer Ausbildung im Ausbildungsbetrieb lernen alle Sozialversicherungsfachangestellten z.B.:
Auszubildende, die die Fachrichtung allgemeine Krankenversicherung gewählt haben, lernen außerdem:
Quelle: BERUFENET
Unterrichtsstunden bezogen auf die 3-jährige Berufsausbildung:
Gesamt: 880 h
Während einer dualen Ausbildung werden Sozialversicherungsangestellte im Ausbildungsbetrieb praktisch und in der Berufsschule theoretisch ausgebildet.
Der praktische Teil der Ausbildung macht in der Regel ca. 80% der Gesamtausbildungszeit aus.
Die Ausbildung im Betrieb ist für die Auszubildenden kostenfrei. Allerdings können für den Berufsschulunterricht Lernmittelkosten (z.B. für Fachliteratur), Fahrtkosten und ggf. auch Kosten für auswärtige Unterbringung entstehen.
Ausbildungsvergütung
Auszubildende, die eine duale Ausbildung durchlaufen, erhalten eine Ausbildungsvergütung. Sie richtet sich überwiegend nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Die Höhe der Ausbildungsvergütung ist abhängig vom Ausbildungsbereich (z.B. Industrie und Handel, Handwerk) und von der Branche, in der die Ausbildung stattfindet.
Auch die Stadt/Region ist entscheidend für die Höhe der Ausbildungsvergütung, es kommt immer noch zu Unterschieden zwischen Ost- und Westdeutschland.
Die folgenden Angaben sollen der Orientierung dienen. Ansprüche können aus ihnen nicht abgeleitet werden.
Die Auszubildenden können monatlich ca. 1000 bis 1200 € Ausbildungsvergütung erhalten.
Quelle:
Ausbildungsvergütungen (DAV) des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB)
Neben einer Grundvergütung werden teilweise Zulagen und Sonderzahlungen wie 13. Monatsgehalt, Urlaubsgeld und vermögenswirksame Leistungen gezahlt. Es treten regional und branchenabhängig große Einkommensunterschiede auf.
Daher kann man die aktuellen regionalen Gehälter am besten auf folgenden Webseiten erfahren:
Über tarifliche Reglungen informiert der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst und die Gewerkschaft Ver.di.
Qualifizierungslehrgänge:
Aufstiegsweiterbildungen:
- Fach- und Betriebswirte/-wirtinnen, Fachkaufleute:
- Sonstige Aufstiegsweiterbildungen:
Studienfächer (Auswahl):
Diverse Aufstiegsfortbildungen und Seminare: IHK-Projektgesellschaft mbH www.ihk-projekt.de.
Kurzbeschreibungen und Informationen von der Arbeitsagentur zu allen Berufen:
http://berufenet.Arbeitsagentur.de
Die Krankenversicherung:
http://www.deutsche-sozialversicherung.de/
Wissen rund um die Versicherung:
http://www.versicherung-wissen.de
Leistungen der Sozialversicherung:
http://www.haufe.de/sozialwesen/leistungen-sozialversicherung
http://oeffentlicher-dienst.info/stellen
Stellenanzeigen im öffentlichen Dienst
http://jobboerse.arbeitsagentur.de
JOBBÖRSE der Bundesagentur für Arbeit. Gegliedert nach Berufsfeldern und Regionen.
http://www.jobpilot.de
allgemeine Jobbörse, in Berufsfelder gegliedert
http://www.jobsuche.de
allgemeine Jobbörse, regionale Suchfunktion
http://www.jobrobot.de
Unterteilung in Branchen und Regionen
http://www.stepstone.de
Große Jobbörse für Industrie und Gewerbe