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Sozialversicherungsfachangestellte/-r – Gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland

Berufe vergleichen:

Ausbildungsart und Abschluss

Lehre (Duales System)

 

Sozialversicherungsfachangestellte/-r ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG).

Diese bundesweit geregelte 3-jährige Ausbildung wird im öffentlichen Dienst in den folgenden Fachrichtungen angeboten:

  • gesetzliche Rentenversicherung
  • knappschaftliche Sozialversicherung
  • allgemeine Krankenversicherung
  • gesetzliche Unfallversicherung
  • landwirtschaftliche Sozialversicherung

Abschluss: Sozialversicherungsfachangestellter der Fachrichtung Gesetzliche Rentenversicherung/ Sozialversicherungsfachangestellter der Fachrichtung Gesetzliche Rentenversicherung

Einsatzgebiete und Tätigkeitsschwerpunkte

In der Fachrichtung gesetzliche Rentenversicherung klären Sozialversicherungsfachangestellte die Versicherungsverhältnisse und Leistungsansprüche von Versicherten. Sie berechnen die Beiträge der Versicherten und beraten diese in den jeweiligen versicherungsrechtlichen Belangen und Finanzierungsfragen. Ferner bearbeiten sie Anträge auf Rente und Leistungen zur beruflichen und medizinischen Rehabilitation. Dabei berechnen sie Rentenzahlungen, Übergangsgelder sowie Zusatzleistungen. Gleichzeitig veranlassen sie auch deren Zahlung an die Versicherten und Hinterbliebenen. Darüber hinaus werden sie bei administrativen Aufgaben in der inneren Verwaltung der Rentenversicherungsträger eingesetzt.

Quelle: BERUFENET

Ähnliche Berufe in Deutschland und Polen

Der deutsche Beruf Sozialversicherungsfachangestellte/-r der Fachrichtung Gesetzliche Rentenversicherung hat kein direktes Pendant unter den polnischen Ausbildungsberufen, ist aber teilweise vergleichbar mit den polnischen Berufen:

  • Techniker – Kaufmann für Rechnungswesen (poln. technik rachunkowości), Ausbildungsart – zweijährige postsekundäre berufliche Schule(poln. szkoła policealna).
  • Techniker – Kaufmann für Büroarbeiten (poln. technik prac biurowych), Ausbildungsart – fünfjährige technische Sekundarschule (poln. technikum).

Nützliche Informationen zu den Schwerpunkten der Ausbildung sind jeweils unter den Informationskategorien „Ausbildungsinhalte“ und „Stundenpensum“ zu finden.

Ausbildungsstätten

Die Ausbildungsstätte ist im dualen System in erster Linie der Betrieb. Zusätzlich gibt es Berufsschulen (in Brandenburg heißen sie "Oberstufenzentren"). Das Ausbildungsunternehmen informiert, welche die entsprechende Schule für diesen Beruf in der Region ist.

Konrad-Wachsmann Oberstufenzentrum
Campus für berufliche Bildung
Potsdamer Straße 4
15234 Frankfurt (Oder)
Deutschland
Tel.: +49 (0)335 606970
Tel.: +49 (0)335 6069719
E-mail: kwosz@schulen-ff.de
Homepage

Schulische und sonstige Aufnahmevoraussetzungen

Grundsätzlich wird – wie bei allen anerkannten, nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten Ausbildungsberufen – keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung rechtlich vorgeschrieben.

Betriebe stellen überwiegend angehende Auszubildende mit mittlerem Bildungsabschluss ein.

Ausbildungsdauer

Die Ausbildung dauert 3 Jahre.

Die zuständige Stelle hat auf gemeinsamen Antrag von Auszubildenden und Ausbildenden die Ausbildungszeit zu kürzen, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht wird. Die Verkürzungsdauer ist unterschiedlich und hängt von der Vorbildung ab.

Bei berechtigtem Interesse kann sich der Antrag auch auf die Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit beziehen (Teilzeitberufsausbildung).

Ausbildungsinhalte

Während ihrer Ausbildung im Ausbildungsbetrieb lernen alle Sozialversicherungsfachangestellten z.B.:

 

  • wie man die Versicherungspflicht, Versicherungsfreiheit und Befreiung von der Versicherungspflicht feststellt
  • wie man leistungsauslösende Tatbestände und Bestimmungsgrößen für die Errechnung von Beiträgen ermittelt
  • wie man Ansprüche auf gesundheitliche Maßnahmen und Maßnahmen zur wirtschaftlichen Sicherung feststellt
  • wie man kunden- bzw. versichertenorientierte Beratungsgespräche führt
  • wie man den zuständigen Versicherungszweig und Versicherungsträger bestimmt
  • welche Maßnahmen man bei der Einleitung, der Durchführung und dem Abschluss von Verwaltungsverfahren und gerichtlichen Verfahren treffen muss
  • wie man Informations- und Kommunikationssysteme aufgabenorientiert einsetzt
  • welche Regeln und Vorschriften des Datenschutzes, des Umweltschutzes (Abfallvermeidung und -verwertung, ökonomische Energie- und Materialverwendung) und welche Vorschriften über Sicherheit und Gesundheitsschutz man am Arbeitsplatz beachten muss

Auszubildende, die die Fachrichtung gesetzliche Rentenversicherung gewählt haben, lernen außerdem:

 

  • wie man Anträge auf Leistungen zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation bearbeitet
  • wie man Ansprüche auf Übergangsgeld und ergänzende Leistungen wie Haushaltshilfe und Reisekosten während der Rehabilitation feststellt
  • wie man Rentenzahlungen berechnet und veranlasst
  • wie man Renten überprüft, neu feststellt oder weitergewährt
  • wie man Nachversicherungen und Beitragserstattungen bearbeitet
  • wie man Rentenanträge von Versicherten und Hinterbliebenen bearbeitet
  • wie man Versicherte über das Leistungsangebot des jeweiligen Rentenversicherungsträgers informiert und Rentenauskünfte erteilt

Quelle: BERUFENET

Stundenpensum (Theorie)

Unterrichtsstunden bezogen auf die 3-jährige Berufsausbildung:

  1. Wirtschaftslehre: 280 h
  2. Sozialversicherungslehre: 200 h
  3. Rechtslehre: 240 h
  4. Rechnungswesen: 160 h

Gesamt: 880 h

Stundenpensum (Praxis)

Während einer dualen Ausbildung werden Sozialversicherungsangestellte im Ausbildungsbetrieb praktisch und in der Berufsschule theoretisch ausgebildet.

Der praktische Teil der Ausbildung macht in der Regel ca. 80% der Gesamtausbildungszeit aus.

Kosten der Ausbildung

Die Ausbildung im Betrieb ist für die Auszubildenden kostenfrei. Allerdings können für den Berufsschulunterricht Lernmittelkosten (z.B. für Fachliteratur), Fahrtkosten und ggf. auch Kosten für auswärtige Unterbringung entstehen.

Ausbildungsvergütung und -förderungen

Ausbildungsvergütung

 

Auszubildende, die eine duale Ausbildung durchlaufen, erhalten eine Ausbildungsvergütung. Sie richtet sich überwiegend nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Die Höhe der Ausbildungsvergütung ist abhängig vom Ausbildungsbereich (z.B. Industrie und Handel, Handwerk) und von der Branche, in der die Ausbildung stattfindet.

Auch die Stadt/Region ist entscheidend für die Höhe der Ausbildungsvergütung, es kommt immer noch zu Unterschieden zwischen Ost- und Westdeutschland.

Die folgenden Angaben sollen der Orientierung dienen. Ansprüche können aus ihnen nicht abgeleitet werden.

Die Auszubildenden können monatlich ca. 1000 bis 1200 € Ausbildungsvergütung erhalten.

 Quelle:

 Ausbildungsvergütungen (DAV) des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB)

Berufs- und Verdienstaussichten

Neben einer Grundvergütung werden teilweise Zulagen und Sonderzahlungen wie 13. Monatsgehalt, Urlaubsgeld und vermögenswirksame Leistungen gezahlt. Es treten regional und branchenabhängig große Einkommensunterschiede auf.

Daher kann man die aktuellen regionalen Gehälter am besten auf folgenden Webseiten erfahren:

www.gehalt.de

www.gehaltsvergleich.com

www.nettolohn.de

Tarifliche Regelungen

Über tarifliche Reglungen informiert der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst und die Gewerkschaft Ver.di.

Weiterbildungsmöglichkeiten

Qualifizierungslehrgänge:

  • Sozialversicherungsrecht
  • Arbeits- und Sozialrecht
  • Sozialhilferecht (Sozialfürsorge)
  • Versicherungen
  • Büro, Sekretariat, Verwaltung
  • Öffentliche Verwaltung
  • Betriebswirtschaftliche Fachfortbildung - Sozial- und Gesundheitswesen Personal- und betriebliches Sozialwesen
  • EDV-Anwendungen im kaufmännisch-betriebswirtschaftlichen Bereich
  • Servicepolitik, Kundenservice, Reklamation und Beschwerden
  • Persönliche Arbeitstechniken, Arbeitsorganisation in Büro, Sekretariat und Verwaltung
  • Personale Kompetenzen in Büro, Sekretariat und Verwaltung

Aufstiegsweiterbildungen:

 

- Fach- und Betriebswirte/-wirtinnen, Fachkaufleute:

  • Krankenkassenfachwirt/Krankenkassenfachwirtin
  • Betriebswirt/Betriebswirtin (Fachschule) für Krankenkassen
  • Geprüfter Sozialversicherungsfachwirt/Geprüfte Sozialversicherungsfachwirtin Fachrichtung gesetzliche Renten- und knappschaftliche Sozialversicherung
  • Geprüfter Fachwirt/Geprüfte Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen

- Sonstige Aufstiegsweiterbildungen:

  • Organisator/Organisatorin (Weiterbildung)

 

Studienfächer (Auswahl):

  • Sozialversicherung (Bachelor)
  • Betriebswirtschaftslehre, Business Administration (Bachelor)
  • Gesundheitsmanagement, -ökonomie (Bachelor)
  • Wirtschaftswissenschaften (Bachelor)

Diverse Aufstiegsfortbildungen und Seminare: IHK-Projektgesellschaft mbH www.ihk-projekt.de.

Interessante Links

Kurzbeschreibungen und Informationen von der Arbeitsagentur zu allen Berufen:

http://berufenet.Arbeitsagentur.de

Die Sozialversicherung:

http://www.deutsche-sozialversicherung.de

Wissen rund um die Versicherung:

http://www.versicherung-wissen.de

Leistungen der Sozialversicherung:

http://www.haufe.de/sozialwesen/leistungen-sozialversicherung

Die deutsche Rentenversicherung:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de

Job- und Bewerberdatenbanken

http://oeffentlicher-dienst.info/stellen
Stellenanzeigen im öffentlichen Dienst

http://jobboerse.arbeitsagentur.de
JOBBÖRSE der Bundesagentur für Arbeit. Gegliedert nach Berufsfeldern und Regionen.

http://www.jobpilot.de
allgemeine Jobbörse, in Berufsfelder gegliedert


http://www.jobsuche.de
allgemeine Jobbörse, regionale Suchfunktion


http://www.jobrobot.de
Unterteilung in Branchen und Regionen


http://www.stepstone.de
Große Jobbörse für Industrie und Gewerbe

Arbeitnehmervertreter (Gewerkschaften, Berufsverbände)

ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Bezirk Frankfurt/Oder
Zehmeplatz 11
15230 Frankfurt (Oder)
Deutschland
Tel.: +49 (0) 0335/60677-0
Tel.: +49 (0) 0335/60677-77
E-mail: bz.nob@verdi.de
Homepage

DGB Bezirk Berlin-Brandenburg
Kapweg 4
13405 Berlin
Deutschland
Tel.: +4930 21 240 - 0
Homepage

Arbeitgebervertreter (Kammern, Wirtschaftsverbände)

IHK Ostbrandenburg
Puschkinstraße 12b
15236 Frankfurt (Oder)
Deutschland
Tel.: +49335 5621-1111
Tel.: +49335 5621-1119
E-mail: info@ihk-ostbrandenburg.de
Homepage

Arbeitsvermittler

EURES-Beratung
Agentur für Arbeit
Heinrich-von-Stephan-Straße 2
15230 Frankfurt (Oder)
Deutschland
Tel.: +49 335 570 3333
E-mail: Frankfurt-Oder.Eures@arbeitsagentur.de
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