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Floristmeister/-in in Deutschland

Berufe vergleichen:

Ausbildungsart und Abschluss

Weiterbildung

Floristmeister/-in ist eine berufliche Weiterbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Die Meisterprüfung ist bundesweit einheitlich geregelt.

Abschluss: Floristmeister/ Floristmeisterin

Einsatzgebiete und Tätigkeitsschwerpunkte

Als Führungskräfte koordinieren Floristmeister/-innen die Arbeitsabläufe, leiten Fachkräfte an und sind für die betriebliche Ausbildung verantwortlich. Sie verteilen Aufgaben an die Mitarbeiter/innen, koordinieren deren Arbeiten und prüfen die Arbeitsergebnisse. Floristmeister/-innen kalkulieren Preise für Schnittblumen, Gestecke oder Kränze, nehmen Bestellungen entgegen, sorgen für die termin- und fachgerechte Erledigung der Aufträge und stellen sie in Rechnung. Sie bestellen bei Lieferanten und prüfen eingehende Rechnungen.

Vor allem in kleineren Betrieben arbeiten Floristmeister/-innen selbst praktisch mit, beraten Kunden und übernehmen meist besonders anspruchsvolle Arbeiten, die eine langjährige Erfahrung voraussetzen. Sie fertigen z.B. große Blumenarrangements für Feiern, Veranstaltungen, Messen oder Tagungen und platzieren und arrangieren Pflanzen, Schnittblumen und Dekoration im eigenen Geschäft.

Sofern sie als Selbstständige einen Betrieb leiten, entwickeln Floristmeister/-innen die betrieblichen Grundsätze und bestimmen Art und Umfang der Investitionen. Darüber hinaus entscheiden sie über die Personalauswahl und kontrollieren den wirtschaftlichen Erfolg ihres Betriebs.

Quelle: BERUFENET

Ähnliche Berufe in Deutschland und Polen

Der deutsche Beruf Floristmeister/-in hat kein direktes Pendant unter den polnischen Ausbildungsberufen, ist aber teilweise vergleichbar mit dem polnischen Beruf:

  • Florist (poln. florysta), Ausbildungsart – einjährige postsekundäre berufliche Schule (polnische Bezeichnung: szkoła policealna).

Nützliche Informationen zu den Schwerpunkten der Ausbildung sind jeweils unter den Informationskategorien „Ausbildungsinhalte” und „Stundenpensum“ zu finden.

Schulische und sonstige Aufnahmevoraussetzungen

Für die Zulassung zur Meisterprüfung wird vorausgesetzt:

  • eine abgeschlossene Berufsausbildung als Florist/-in und eine mindestens dreijährige einschlägige Berufstätigkeit

oder

  • eine mindestens sechsjährige einschlägige Berufspraxis

und

  • der Sachkundenachweis für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln nach der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung.

In Ausnahmefällen kann der Meisterprüfungsausschuss von den Voraussetzungen ganz oder teilweise befreien, wenn Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen, die durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft gemacht werden können, die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Berücksichtigung ausländischer Vorqualifikationen:

Bei der Zulassung zur Prüfung können ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland berücksichtigt werden.

Quelle: BERUFENET

Ausbildungsdauer

Vorbereitungslehrgänge auf die Meisterprüfung dauern in Vollzeit ca. 1 Jahr und in Teilzeit ca. 2 Jahre.

Quelle: BERUFENET

Ausbildungsinhalte

Kenntnisse in acht Handlungsbereichen:

- Handlungsbereich Unternehmensführung

  • Controllinginstrumente und Regeln des Qualitätsmanagements
  • rechtliche Rahmenbedingungen

- Handlungsbereich interne und externe Kommunikation

  • Förderung der Teamarbeit und Konfliktvermeidung

- Handlungsbereich Mitarbeiterführung und Personalentwicklung

  • den Personalbedarf ermitteln
  • Mitarbeiter/innen führen
  • Mitarbeiter/innen unter Berücksichtigung ihrer Eignung sowie der betrieblichen Erfordernisse auswählen, einsetzen und motivieren

- Handlungsbereich Ausbildung

  • betriebliche Ausbildung planen und Auszubildende einstellen
  • Ausbildung am Arbeitsplatz und Lernförderung

- Handlungsbereich Planung, Organisation von Abläufen und Kalkulation

  • gestalterische Konzepte für floristische Werkstücke und Dienstleistungen entwickeln
  • Organisation und Planung der Arbeit
  • Kostenkalkulation und Preisbildung

- Handlungsbereich Beschaffung und Pflege

  • pflanzliche und nichtpflanzliche Werkstoffe und Materialien beurteilen und beschaffen
  • Pflanzen und Pflanzenteile sowie Materialien pflegen und sachgerecht lagern

- Handlungsbereich Präsentation und Vermarktung (Werbung und Beratung)

  • verkaufsfördernde Maßnahmen entwickeln und durchführen
  • Angebote erstellen, Produkte präsentieren und Kunden beraten

- Handlungsbereich Fertigung und Kontrolle

  • floristische Gestaltungsformen und -mittel
  • Gestaltung, Fertigung und Kalkulation von themen-, raum- und anlassbezogenen floristischen Werkstücken

Quellen:

BERUFENET

Stundenpensum (Theorie)

Das Stundenpensum umfasst ca. 500 Stunden.

Quelle: BERUFENET

Kosten der Ausbildung

Für den Besuch der Vorbereitungslehrgänge sind Lehrgangsgebühren zu entrichten, für die Prüfung selbst Prüfungsgebühren. Weitere Kosten entstehen für Arbeitsmaterialien, Fachliteratur und das Meisterprüfungsprojekt. Daneben fallen eventuell Fahrtkosten und ggf. auch Kosten für auswärtige Unterbringung an.

Die Höhe der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren kann unterschiedlich sein.

Ausbildungsvergütung und -förderungen

Für die Teilnahme an Vorbereitungslehrgängen erhält man keine Vergütung.

Die Weiterbildung ist förderfähig gemäß Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz mit dem „Aufstiegs- BaföG“.

Berufs- und Verdienstaussichten

Neben einer Grundvergütung werden teilweise Zulagen und Sonderzahlungen wie 13. Monatsgehalt, Urlaubsgeld und vermögenswirksame Leistungen gezahlt. Es treten regional und branchenabhängig große Einkommensunterschiede auf.

Daher kann man die aktuellen regionalen Gehälter am besten auf folgenden Webseiten erfahren:

www.gehalt.de

www.gehaltsvergleich.com

www.nettolohn.de

Tarifliche Regelungen

Über tarifliche Regulierungen im Floristenhandwerk informiert die IG Bauen-Agrar-Umwelt sowie der Fachverband Deutscher Floristen e. V./ Landesverband Brandenburg e. V..

Da der Tarifvertrag keine Allgemeinverbindlichkeit besitzt, kann der Tarifvertrag angewendet werden, jedoch besteht keine Verpflichtung auf Einhaltung der Tarifstandards, wenn der Betrieb nicht tarifgebunden ist. Des Weiteren bestehen große regionale und standortbezogene Unterschiede.

Weiterbildungsmöglichkeiten

Weiterbildung kann dazu dienen, fachlich auf dem Laufenden zu bleiben, sich zu spezialisieren, beruflich voranzukommen oder sich selbstständig zu machen.

Studienfächer:

  • Garten-, Landschaftsbau (Bachelor)
  • Biologie (Bachelor)

Interessante Links

http://www.fdf.de

Fachverband Deutscher Floristen e.V.

http://www.fdf-berlin.de

Fachverband Deutscher Floristen Landesverband Berlin / Brandenburg e. V.

http://florist.de

Alles rund um das Floristikhandwerk

http://www.meisterschulen.de

Übersicht Meisterschulen/ Meisterkurse

Job- und Bewerberdatenbanken

http://gruenejobs.de

Der grüne Stellenmarkt

http://www.gruener-stellenmarkt.de

Das Jobportal für die grüne Branche

http://jobboerse.arbeitsagentur.de
JOBBÖRSE der Bundesagentur für Arbeit. Gegliedert nach Berufsfeldern und Regionen.

http://www.jobpilot.de

allgemeine Jobbörse, in Berufsfelder gegliedert

http://www.jobsuche.de
allgemeine Jobbörse, regionale Suchfunktion

http://www.jobrobot.de
Unterteilung in Branchen und Regionen

http://www.stepstone.de

Große Jobbörse.

Arbeitnehmervertreter (Gewerkschaften, Berufsverbände)

IG Bauen-Agrar-Umwelt
Bezirksverband Oderland
Zehmeplatz 11
15230 Frankfurt (Oder)
Deutschland
Tel.: +49335 54 97 25
Tel.: +49335 54 42 28
E-mail: eberswalde@igbau.de
Homepage

DGB Bezirk Berlin-Brandenburg
Kapweg 4
13405 Berlin
Deutschland
Tel.: +4930 21 240 - 0
Homepage

Arbeitgebervertreter (Kammern, Wirtschaftsverbände)

Handwerkskammer Frankfurt (Oder)
Region Ostbrandenburg
Bahnhofstraße 12
15230 Frankfurt (Oder)
Deutschland
Tel.: +49 (3 35) 56 19 0
Tel.: +49 (3 35) 53 50 11
E-mail: info@hwk-ff.de
Homepage

Arbeitsvermittler

EURES-Beratung
Agentur für Arbeit
Heinrich-von-Stephan-Straße 2
15230 Frankfurt (Oder)
Deutschland
Tel.: +49 335 570 3333
E-mail: Frankfurt-Oder.Eures@arbeitsagentur.de
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