Weiterbildung
Floristmeister/-in ist eine berufliche Weiterbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Die Meisterprüfung ist bundesweit einheitlich geregelt.
Abschluss: Floristmeister/ Floristmeisterin
Als Führungskräfte koordinieren Floristmeister/-innen die Arbeitsabläufe, leiten Fachkräfte an und sind für die betriebliche Ausbildung verantwortlich. Sie verteilen Aufgaben an die Mitarbeiter/innen, koordinieren deren Arbeiten und prüfen die Arbeitsergebnisse. Floristmeister/-innen kalkulieren Preise für Schnittblumen, Gestecke oder Kränze, nehmen Bestellungen entgegen, sorgen für die termin- und fachgerechte Erledigung der Aufträge und stellen sie in Rechnung. Sie bestellen bei Lieferanten und prüfen eingehende Rechnungen.
Vor allem in kleineren Betrieben arbeiten Floristmeister/-innen selbst praktisch mit, beraten Kunden und übernehmen meist besonders anspruchsvolle Arbeiten, die eine langjährige Erfahrung voraussetzen. Sie fertigen z.B. große Blumenarrangements für Feiern, Veranstaltungen, Messen oder Tagungen und platzieren und arrangieren Pflanzen, Schnittblumen und Dekoration im eigenen Geschäft.
Sofern sie als Selbstständige einen Betrieb leiten, entwickeln Floristmeister/-innen die betrieblichen Grundsätze und bestimmen Art und Umfang der Investitionen. Darüber hinaus entscheiden sie über die Personalauswahl und kontrollieren den wirtschaftlichen Erfolg ihres Betriebs.
Quelle: BERUFENET
Der deutsche Beruf Floristmeister/-in hat kein direktes Pendant unter den polnischen Ausbildungsberufen, ist aber teilweise vergleichbar mit dem polnischen Beruf:
Nützliche Informationen zu den Schwerpunkten der Ausbildung sind jeweils unter den Informationskategorien „Ausbildungsinhalte” und „Stundenpensum“ zu finden.
Für die Zulassung zur Meisterprüfung wird vorausgesetzt:
oder
und
In Ausnahmefällen kann der Meisterprüfungsausschuss von den Voraussetzungen ganz oder teilweise befreien, wenn Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen, die durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft gemacht werden können, die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Berücksichtigung ausländischer Vorqualifikationen:
Bei der Zulassung zur Prüfung können ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland berücksichtigt werden.
Quelle: BERUFENET
Vorbereitungslehrgänge auf die Meisterprüfung dauern in Vollzeit ca. 1 Jahr und in Teilzeit ca. 2 Jahre.
Quelle: BERUFENET
Kenntnisse in acht Handlungsbereichen:
- Handlungsbereich Unternehmensführung
- Handlungsbereich interne und externe Kommunikation
- Handlungsbereich Mitarbeiterführung und Personalentwicklung
- Handlungsbereich Ausbildung
- Handlungsbereich Planung, Organisation von Abläufen und Kalkulation
- Handlungsbereich Beschaffung und Pflege
- Handlungsbereich Präsentation und Vermarktung (Werbung und Beratung)
- Handlungsbereich Fertigung und Kontrolle
Quellen:
Das Stundenpensum umfasst ca. 500 Stunden.
Quelle: BERUFENET
Für den Besuch der Vorbereitungslehrgänge sind Lehrgangsgebühren zu entrichten, für die Prüfung selbst Prüfungsgebühren. Weitere Kosten entstehen für Arbeitsmaterialien, Fachliteratur und das Meisterprüfungsprojekt. Daneben fallen eventuell Fahrtkosten und ggf. auch Kosten für auswärtige Unterbringung an.
Die Höhe der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren kann unterschiedlich sein.
Für die Teilnahme an Vorbereitungslehrgängen erhält man keine Vergütung.
Die Weiterbildung ist förderfähig gemäß Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz mit dem „Aufstiegs- BaföG“.
Neben einer Grundvergütung werden teilweise Zulagen und Sonderzahlungen wie 13. Monatsgehalt, Urlaubsgeld und vermögenswirksame Leistungen gezahlt. Es treten regional und branchenabhängig große Einkommensunterschiede auf.
Daher kann man die aktuellen regionalen Gehälter am besten auf folgenden Webseiten erfahren:
Über tarifliche Regulierungen im Floristenhandwerk informiert die IG Bauen-Agrar-Umwelt sowie der Fachverband Deutscher Floristen e. V./ Landesverband Brandenburg e. V..
Da der Tarifvertrag keine Allgemeinverbindlichkeit besitzt, kann der Tarifvertrag angewendet werden, jedoch besteht keine Verpflichtung auf Einhaltung der Tarifstandards, wenn der Betrieb nicht tarifgebunden ist. Des Weiteren bestehen große regionale und standortbezogene Unterschiede.
Weiterbildung kann dazu dienen, fachlich auf dem Laufenden zu bleiben, sich zu spezialisieren, beruflich voranzukommen oder sich selbstständig zu machen.
Studienfächer:
Fachverband Deutscher Floristen e.V.
Fachverband Deutscher Floristen Landesverband Berlin / Brandenburg e. V.
Alles rund um das Floristikhandwerk
Übersicht Meisterschulen/ Meisterkurse
Der grüne Stellenmarkt
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