Lehre (Duales System)
Estrichleger/-in ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung (HwO).
Diese bundesweit geregelte 3-jährige Ausbildung wird in Industrie und Handwerk angeboten.
Abschluss: Estrichleger/ Estrichlegerin
Ob Unterboden für Fußbodenbeläge oder unmittelbare Nutzböden – Estrichleger/-innen stellen Estriche für verschiedene Zwecke her. Sie verlegen spezielle direkt begehbare Verbundestriche in Werkhallen oder Sportstätten, schwimmenden Estrich in Wohngebäuden oder Trockenestriche aus Fertigplatten. Dazu bereiten sie zunächst die Untergründe vor, auf die der Estrich aufgetragen wird. Je nach vorgesehener Nutzung bauen sie Sperr- und Dämmschichten für den Wärme- und Feuchteschutz sowie für die Trittschalldämmung ein, bevor sie die geeignete Estrichmörtelmischung mit der Fördermaschine oder – bei Fließestrich – mit dem Schlauch aufbringen und danach glätten. Nach der Aufbringung bearbeiten sie den Estrich ggf. weiter, beispielsweise versiegeln sie ihn gegen Feuchtigkeit, beschichten, imprägnieren oder verdichten ihn chemisch. Auf den getrockneten Estrich verlegen sie außerdem ggf. Bodenbeläge, beispielsweise PVC- oder Laminatböden. Sie stellen auch fugenlose Terrazzoböden her und sanieren ältere Böden.
Quelle: BERUFENET
Der deutsche Beruf Estrichleger/-in ist teilweise vergleichbar mit dem polnischen Beruf:
Nützliche Informationen zu den Schwerpunkten der Ausbildung sind jeweils unter den Informationskategorien „Ausbildungsinhalte” und „Stundenpensum“ zu finden.
Die Ausbildungsstätte ist im dualen System in erster Linie der Betrieb. Zusätzlich gibt es Berufsschulen (in Brandenburg heißen sie "Oberstufenzentren"). Das Ausbildungsunternehmen informiert, welche die entsprechende Schule für diesen Beruf in der Region ist.
Konrad-Wachsmann OberstufenzentrumGrundsätzlich wird – wie bei allen anerkannten, nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten Ausbildungsberufen – keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung rechtlich vorgeschrieben.
Die Betriebe stellen überwiegend angehende Estrichleger/-innen mit Hauptschulabschluss ein.
Quelle: BERUFENET
Die Ausbildung dauert 3 Jahre.
Auszubildende können nach Anhörung der Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf ihrer Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn ihre Leistungen dies rechtfertigen. Die Verkürzungsdauer beträgt meist 6 Monate.
Im 1. und 2. Ausbildungsjahr lernen die Auszubildenden beispielsweise:
Im 3. Ausbildungsjahr erfahren die Auszubildenden schließlich:
Quelle: BERUFENET
Unterrichtsstunden bezogen auf die 3-jährige Berufsausbildung:
Estrichleger/-in
Gesamtstunden: 880 Stunden
Genaue Infos dazu auf den Seiten der Kultusministerkonferenz:
(Stichwort: “Rahmenlehrplan”)
Während einer dualen Ausbildung werden angehende Estrichleger/-innen im Ausbildungsbetrieb praktisch und in der Berufsschule theoretisch ausgebildet.
Der praktische Teil der Ausbildung macht in der Regel ca. 80% der Gesamtausbildungszeit aus.
Die Ausbildung im Betrieb ist für die Auszubildenden kostenfrei. Allerdings können für den Berufsschulunterricht Lernmittelkosten (z.B. für Fachliteratur), Fahrtkosten und ggf. auch Kosten für auswärtige Unterbringung entstehen.
Ausbildungsvergütung
Auszubildende, die eine duale Ausbildung durchlaufen, erhalten eine Ausbildungsvergütung. Sie richtet sich überwiegend nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Die Höhe der Ausbildungsvergütung ist abhängig vom Ausbildungsbereich (z.B. Industrie und Handel, Handwerk) und von der Branche, in der die Ausbildung stattfindet.
Auch die Stadt/Region ist entscheidend für die Höhe der Ausbildungsvergütung, es kommt immer noch zu Unterschieden zwischen Ost- und Westdeutschland.
Die folgenden Angaben sollen der Orientierung dienen. Ansprüche können aus ihnen nicht abgeleitet werden.
Die Auszubildenden können im Schnitt monatlich ca. 800 bis 1000 € Ausbildungsvergütung erhalten.
Quelle:
www.ausbildung.de
Verdienst/Einkommen
Die folgenden Angaben sollen der Orientierung dienen und einen Eindruck von der Bandbreite der Einkommen vermitteln. Ansprüche können aus ihnen nicht abgeleitet werden.
Das Einkommen ist wesentlich von den jeweiligen Anforderungen abhängig. Daneben werden in der Regel Berufserfahrung und Verantwortlichkeit berücksichtigt.
Neben einer Grundvergütung werden teilweise Zulagen und Sonderzahlungen wie 13. Monatsgehalt, Urlaubsgeld und vermögenswirksame Leistungen gezahlt. Es treten regional und branchenabhängig große Einkommensunterschiede auf.
Daher kann man die aktuellen regionalen Gehälter am besten auf folgenden Webseiten erfahren:
Über tarifliche Regelungen informiert die Gewerkschaft IG Bauen-Agrar-Umwelt.
Weiterbildung kann dazu dienen, fachlich auf dem Laufenden zu bleiben, sich zu spezialisieren, beruflich voranzukommen oder sich selbstständig zu machen.
Qualifizierungslehrgänge:
Aufstiegsweiterbildungen:
- Meister/-innen:
- Techniker/-innen:
- Fach- und Betriebswirte/-wirtinnen, Fachkaufleute:
- Sonstige Aufstiegsweiterbildungen:
Diverse Aufstiegsfortbildungen und Seminare: IHK-Projektgesellschaft mbH www.ihk-projekt.de.
http://www.handwerkerstellen.de/
Deutschlands Stellenmarkt für Handwerk und Technik
http://jobboerse.arbeitsagentur.de
JOBBÖRSE der Bundesagentur für Arbeit. Gegliedert nach Berufsfeldern und Regionen.
http://www.jobpilot.de
allgemeine Jobbörse, in Berufsfelder gegliedert
http://www.jobsuche.de
allgemeine Jobbörse, regionale Suchfunktion
http://www.jobrobot.de
Unterteilung in Branchen und Regionen
http://www.stepstone.de
Große Jobbörse für Industrie und Gewerbe.