Lehre (Duales System)
Gerüstbauer/-in ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung (HwO).
Diese bundesweit geregelte 3-jährige Ausbildung wird in Industrie und Handwerk angeboten.
Abschluss: Gerüstbauer/ Gerüstbauerin
Arbeits- und Schutzgerüste sind ihr Fachgebiet: Gerüstbauer/-innen montieren Gerüstteile und rüsten Fassaden ein. Sie wählen die erforderlichen Gerüstteile aus, verladen diese mithilfe von Hebegeräten und transportieren sie zur Baustelle. Vor dem Aufbau ebnen sie, wenn nötig, den Untergrund ein oder bringen lasttragende Unterlagen an. Sie montieren Systembauteile und verankern das Gerüst am Bauwerk. Im Spezialgerüstbau stellen sie nicht nur die üblichen Gerüste an Häusern auf, sondern errichten auch spezielle Konstruktionen wie Traggerüste als Unterkonstruktion für Betonschalungen, z.B. beim Brückenbau, oder fahrbare Arbeitsbühnen, z.B. an Hochhäusern. Wenn die Gerüste nicht mehr benötigt werden, bauen sie diese fachgerecht ab. Sie lagern die Gerüstteile und halten sie instand.
Quelle: BERUFENET
Der deutsche Beruf Gerüstbauer/-in hat kein direktes Pendant unter den polnischen Ausbildungsberufen, ist aber teilweise vergleichbar mit dem polnischen Beruf:
Nützliche Informationen zu den Schwerpunkten der Ausbildung sind jeweils unter den Informationskategorien „Ausbildungsinhalte” und „Stundenpensum“ zu finden.
Die Ausbildungsstätte ist im dualen System in erster Linie der Betrieb. Zusätzlich gibt es Berufsschulen (in Brandenburg heißen sie "Oberstufenzentren"). Das Ausbildungsunternehmen informiert, welche die entsprechende Schule für diesen Beruf in der Region ist.
Konrad-Wachsmann OberstufenzentrumGrundsätzlich wird – wie bei allen anerkannten, nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten Ausbildungsberufen – keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung rechtlich vorgeschrieben.
Die Betriebe stellen überwiegend angehende Gerüstbauer/-innen mit Hauptschulabschluss ein.
Quelle: BERUFENET
Die Ausbildung dauert 3 Jahre.
Auszubildende können nach Anhörung der Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf ihrer Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn ihre Leistungen dies rechtfertigen. Die Verkürzungsdauer beträgt meist 6 Monate.
Im 1. Ausbildungsjahr lernen die Auszubildenden im Ausbildungsbetrieb beispielsweise:
Im 2. Ausbildungsjahr wird den Auszubildenden unter anderem vermittelt:
Im 3. Ausbildungsjahr lernen die Auszubildenden zum Beispiel:
Quelle: BERUFENET
Unterrichtsstunden bezogen auf die 3-jährige Berufsausbildung:
Gesamtstunden: 840 Stunden
Genaue Infos dazu auf den Seiten der Kultusministerkonferenz:
(Stichwort: “Rahmenlehrplan”)
Während einer dualen Ausbildung werden angehende Gerüstbauer/-innen im Ausbildungsbetrieb praktisch und in der Berufsschule theoretisch ausgebildet.
Der praktische Teil der Ausbildung macht in der Regel ca. 80% der Gesamtausbildungszeit aus.
Die Ausbildung im Betrieb ist für die Auszubildenden kostenfrei. Allerdings können für den Berufsschulunterricht Lernmittelkosten (z.B. für Fachliteratur), Fahrtkosten und ggf. auch Kosten für auswärtige Unterbringung entstehen.
Ausbildungsvergütung
Auszubildende, die eine duale Ausbildung durchlaufen, erhalten eine Ausbildungsvergütung. Sie richtet sich überwiegend nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Die Höhe der Ausbildungsvergütung ist abhängig vom Ausbildungsbereich (z.B. Industrie und Handel, Handwerk) und von der Branche, in der die Ausbildung stattfindet. Auch der räumliche Geltungsbereich des entsprechenden Tarifvertrages kann Einfluss auf die Höhe der Ausbildungsvergütung haben. Frei vereinbarte Ausbildungsvergütungen sind möglich, wenn z.B. der Ausbildungsbetrieb nicht tarifgebunden ist.
Auch die Stadt/Region ist entscheidend für die Höhe der Ausbildungsvergütung, es kommt immer noch zu Unterschieden zwischen Ost- und Westdeutschland.
Die folgenden Angaben sollen der Orientierung dienen. Ansprüche können aus ihnen nicht abgeleitet werden.
Die Auszubildenden können monatlich ca. 800 bis 1000 € Ausbildungsvergütung erhalten.
Quelle:
Ausbildungsvergütungen (DAV) des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB)
Verdienst/Einkommen
Die folgenden Angaben sollen der Orientierung dienen und einen Eindruck von der Bandbreite der Einkommen vermitteln. Ansprüche können aus ihnen nicht abgeleitet werden.
Neben einer Grundvergütung werden teilweise Zulagen und Sonderzahlungen wie 13. Monatsgehalt, Urlaubsgeld und vermögenswirksame Leistungen gezahlt. Es treten regional und branchenabhängig große Einkommensunterschiede auf.
Daher kann man die aktuellen regionalen Gehälter am besten auf folgenden Webseiten erfahren:
Über tarifliche Regelungen informiert die Gewerkschaft IG Bauen-Agrar-Umwelt.
Weiterbildung kann dazu dienen, fachlich auf dem Laufenden zu bleiben, sich zu spezialisieren, beruflich voranzukommen oder sich selbstständig zu machen.
Qualifizierungslehrgänge:
Aufstiegsweiterbildungen:
- Meister/-innen:
- Techniker/-innen:
- Fach- und Betriebswirte/-wirtinnen, Fachkaufleute:
- Sonstige Aufstiegsweiterbildungen:
Studienfächer:
Diverse Aufstiegsfortbildungen und Seminare: IHK-Projektgesellschaft mbH www.ihk-projekt.de.
http://www.handwerk-kompakt.de
Das deutsche Handwerk kompakt
baulinks.de – Das unabhängige Bauportal
http://www.geruestbauportal.de
Das Gerüstbauportal
http://www.handwerkerstellen.de/
Deutschlands Stellenmarkt für Handwerk und Technik
http://jobboerse.arbeitsagentur.de
JOBBÖRSE der Bundesagentur für Arbeit. Gegliedert nach Berufsfeldern und Regionen.
http://www.jobpilot.de
allgemeine Jobbörse, in Berufsfelder gegliedert
http://www.jobsuche.de
allgemeine Jobbörse, regionale Suchfunktion
http://www.jobrobot.de
Unterteilung in Branchen und Regionen
http://www.stepstone.de
Große Jobbörse für Industrie und Gewerbe.