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Techniker – Kaufmann für Agrar- und Ernährungswirtschaft in Polen

Berufe vergleichen:

Ausbildungsart und Abschluss

Branchenschule 2. Grades (polnische Bezeichnung: szkoła branżowa II stopnia)

 

Berufsabschluss: Techniker – Kaufmann für Agrar- und Ernährungswirtschaft (poln. technik agrobiznesu)

Einsatzgebiete und Tätigkeitsschwerpunkte

Techniker – Kaufleute für Agrar- und Ernährungswirtschaft, Absolventen einer zweijährigen Branchenschule 2. Grades finden Beschäftigung:

  • in großen landwirtschaftlichen Betrieben,
  • in Unternehmen der lebensmittelverarbeitenden Industrie,
  • in Handels-, Service- und Produktionsunternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft,
  • in der Tourismusbranche („Urlaub auf dem Bauernhof“),
  • im Marketing und in der Vermarktung von landwirtschaftlichen Produkten und Lebensmitteln,
  • im Bereich technischer, finanzieller und Bankdienstleistungen für den Agrarmarkt,
  • bei Behörden der Agrarverwaltung und landwirtschaftlichen Beratungseinrichtungen.

 

Man kann auch eigenes Gewerbe anmelden und sich selbstständig machen (ein privater  Landwirtschaftsbetrieb, agrotouristischer Bauernhof, Verarbeitung und Vermarktung von Landwirtschaftlichen Produkten).

Zu den wichtigsten Aufgabengebieten im Beruf Techniker – Kaufmann für Agrar- und Ernährungswirtschaftgehört es u.a.:

 

  • Pflanzenproduktion zu betreiben,
  • Pflanzenschutzmethoden und -mittel nach den Grundsätzen des integrierten Pflanzenschutzes auszuwählen,
  • Tierproduktion zu betreiben,
  • in der Landwirtschaft angewendete technische Arbeitsmittel zu bedienen,
  • Absatz von tier- und landwirtschaftlichen Erzeugnissen zu organisieren,
  • gewerbliche Tätigkeit in der Agrar- und Ernährungswirtschaft zu betreiben,
  • Lebensmittelverarbeitung zu planen,
  • Buchhaltung und Steuerabrechnungen in einem agrar- und ernährungswirtschaftlichen Unternehmen zu führen.

Ähnliche Berufe in Deutschland und Polen

Der polnische Beruf Techniker – Kaufmann für Agrar- und Ernährungswirtschaft (poln. technik agrobiznesu) ist teilweise vergleichbar mit einer Reihe von deutschen Ausbildungsberufen z. B.:

  • Landwirt/-in, Ausbildungsniveau – bundesweit geregelte dreijährige duale Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG).
  • Fachkraft Agrarservice, Ausbildungsniveau – bundesweit geregelte dreijährige duale Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG).
  • Staatlich geprüfte/-r Techniker/-in der Fachrichtung Agrartechnik, Ausbildungsniveau – landesrechtlich geregelte Weiterbildung an Fachschulen. Im Vollzeitunterricht dauert die Weiterbildung 2 Jahre. Je nach Bundesland kann die Abschlussbezeichnung unterschiedlich sein.
  • Agrarservicemeister/-in, Ausbildungsniveau – durch zuständige Stellen geregelte berufliche Weiterbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Die Agrarservicemeisterprüfung ist bundesweit einheitlich geregelt. Bildungseinrichtungen der Landwirtschaftskammern sowie andere Bildungsträger bieten Vorbereitungskurse auf die Agrarservicemeisterprüfung an (zwei Blöcke zu jeweils ca. 3 Monaten in zwei aufeinanderfolgenden Winterhalbjahren). Für die Zulassung zur Meisterprüfung ist die Teilnahme an den Vorbereitungslehrgängen jedoch nicht verpflichtend.
  • Landwirtschaftsmeister/-in, Ausbildungsniveau – berufliche Weiterbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Die Landwirtschaftsmeisterprüfung ist bundesweit einheitlich geregelt. Bildungseinrichtungen von Landwirtschaftskammern sowie anderen Bildungsträgern bieten Vorbereitungskurse auf die Landwirtschaftsmeisterprüfung an (Blockunterricht bis zu 20 Monate). Für die Zulassung zur Meisterprüfung ist die Teilnahme an den Vorbereitungslehrgängen jedoch nicht verpflichtend.
  • Staatlich geprüfte/-r Agrarbetriebswirt/-in, Ausbildungsniveau – landesrechtlich geregelte schulische Weiterbildung an landwirtschaftlichen Fachschulen. Im Vollzeitunterricht dauert die Weiterbildung ca. 1 bis 2 Jahre, in Teilzeit 2 Jahre.
  • Fachagrarwirt/-in für landwirtschaftliche Direktvermarktung, Ausbildungsniveau – durch das zuständige Landesverwaltungsamt geregelte berufliche Weiterbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Vorbereitungslehrgänge auf die Weiterbildungsprüfung werden in der Regel berufsbegleitend in Teilzeit in zwei Abschnitten (jeweils von Oktober bis April) durchgeführt und dauern 2 Jahre. Für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem Lehrgang verpflichtend.

Nützliche Informationen zu den Schwerpunkten der Ausbildung sind jeweils unter der Informationskategorie „Ausbildungsinhalte“ zu finden.

Ausbildungsstätten

Aktuelle Adressen der Ausbildungsstätten im polnischen Teil der Euroregionen Pro Europa Viadrina und Spree-Neiße-Bober, die Ausbildungsmöglichkeiten in diesem Beruf anbieten, sind auf der Internetseite des Schulkuratoriums in Gorzów Wlkp. zu finden:

http://informator.ko-gorzow.edu.pl/

Schulische und sonstige Aufnahmevoraussetzungen

Bewerber, die eine Ausbildung zum Techniker – Kaufmann für Agrar- und Ernährungswirtschaft in einer zweijährigen Branchenschule 2. Grades anstreben, haben folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Bewerbungsschreiben und/oder Bewerbungsfragebogen (in Schulsekretariaten oder auf den Internetseiten erhältlich),
  • Abschlusszeugnis einer dreijährigen Branchenschule 1. Grades mit entsprechendem Profil*,
  • ärztliches Attest mit Bescheinigung, dass keine Gegenindikationen für die Ausbildung in dem gegebenen Beruf vorliegen,
  • 3 oder 4 Lichtbilder (45x35 mm).

*) Als Aufnahmevoraussetzung für die Branchenschule 2. Grades wurde bei dem Berufsabschluss Techniker – Kaufmann für Agrar- und Ernährungswirtschaft die frühere Erlangung der folgenden berufsspezifischen Qualifikation (Abschlusszeugnis einer Branchenschule 1. Grades mit entsprechendem Profil) festgelegt:

  1. „Landwirtschaftliche Produktion betreiben” (Berufsabschluss: Landwirt).

Ausbildungsdauer

2 Jahre (4 Semester)

Ausbildungsinhalte

Minimales Stundenpensum für Berufsausbildung im Rahmen der berufsspezifischen QualifikationEin Unternehmen in der Agrar- und Ernährungswirtschaft organisieren und führen (nach vorheriger Bestätigung der früher erlangten Qualifikation – „Landwirtschaftliche Produktion betreiben”):

  1. Arbeitssicherheit und -hygiene - 30 Std.
  2. Gewerbliche Tätigkeit in der Agrar- und Ernährungswirtschaft betreiben - 120 Std.
  3. Lebensmittelverarbeitung planen - 90 Std.
  4. Buchhaltung und Steuerabrechnungen in einem agrar- und ernährungswirtschaftlichen Unternehmen führen - 90 Std.
  5. Berufsbezogene Fremdsprache - 30 Std.

     Insgesamt: 360 Std.

Lehrprogrammgrundlage (in Polnisch) für die Ausbildung im Beruf Techniker – Kaufmann für Agrar- und Ernährungswirtschaft (ab Seite 3217):

http://prawo.sejm.gov.pl/isap.nsf/download.xsp/WDU20190000991/O/D20190991-07.pdf

Kosten der Ausbildung

Öffentliche Schulen – kostenfrei

Privatschulen – Informationen sind telefonisch in Schulsekretariaten zu erfragen oder auf Internetseiten zu finden.

Ausbildungsvergütung und -förderungen

Im Unterschied zu dem in Deutschland am meisten verbreiteten dualen System, erhalten Schüler der Berufsschulen in Polen keine gesetzlich geregelte Ausbildungsvergütung.

Informationen über eventuelle Vergütungen für die Berufspraktika in Arbeitsbetrieben und Stipendienmöglichkeiten sind direkt bei den Arbeitgebern bzw. Schulen zu erfragen.

Berufs- und Verdienstaussichten

Informationen über Berufs- und Verdienstaussichten in einzelnen Berufen sind auf spezialisierten Internetportalen zu finden. Nachfolgend einige nützliche Links:

„Zarobki” – ein Bereich des polnischen Portals Pracuj.pl, gewidmet den Verdienstmöglichkeiten in  verschiedenen Berufen:

https://zarobki.pracuj.pl/

„Berufe-Barometer” – eine polnischsprachige Webseite mit Informationen zu den Beschäftigungsmöglichkeiten und -perspektiven in einzelnen Berufen (regional strukturiert):

https://barometrzawodow.pl/

Statistische Angaben zu den Bruttolöhnen und -gehältern in Polen:

https://wynagrodzenia.pl/gus

Tarifliche Regelungen

Genauere Informationen über eventuell geltende betriebliche oder überbetriebliche Tarifverträge sind bei den Gewerkschaftsorganisationen einzelner Betriebe zu erfragen.

Weiterbildungsmöglichkeiten

Absolventen einer zweijährigen Branchenschule 2. Grades mit dem Berufsabschluss Techniker – Kaufmann für Agrar- und Ernährungswirtschaft erlangen den oberen beruflichen Sekundarabschluss und, nach bestandener Abiturprüfung, den oberen allgemeinen Sekundarabschluss (allgemeine Hochschulreife).

Techniker – Kaufleute für Agrar- und Ernährungswirtschaft mit bestandener Abiturprüfung (Hochschulzugangsberechtigung) haben die Möglichkeit, ihre Ausbildung in Hochschulen und Universitäten fortzusetzen. Naheliegend ist es dabei, sich für einen der verwandten Studiengänge, z. B. Agrar- und Ernährungswirtschaft oder Landwirtschaft mit dem Schwerpunkt Agrar- und Ernährungswirtschaft, zu entscheiden.

Interessante Links

Karrierekarte (in Polnisch):

https://mapakarier.org/

Job- und Bewerberdatenbanken

Arbeitnehmervertreter (Gewerkschaften, Berufsverbände)

Eine Liste von Gewerkschaftsorganisationen in Polen ist zu hier finden. Darunter einige Kontaktadressen aus der Region: 

NSZZ „Solidarność” ZR Gorzów Wlkp.
[związek zawodowy / Gewerkschaft]
ul. E. Borowskiego 31
66-400 Gorzów Wlkp.
[Polska / Polen]
Homepage

NSZZ „Solidarność” ZR Zielona Góra
[związek zawodowy / Gewerkschaft]
ul. Lisowskiego 5
65-072 Zielona Góra
[Polska / Polen]
Homepage

OPZZ Rada Województwa Lubuskiego
[centrala związkowa / Gewerkschaftszentrale]
ul. Wyspiańskiego 130
65-036 Zielona Góra
[Polska / Polen]
Homepage

Arbeitgebervertreter (Kammern, Wirtschaftsverbände)

Organizacja Pracodawców Ziemi Lubuskiej
[organizacja pracodawców / Arbeitgeberorganisation]
ul. Reja 6
65-076 Zielona Góra
[Polska / Polen]
Homepage

Zachodnia Izba Przemysłowo-Handlowa
[regionalna izba gospodarcza / regionale Industrie- und Handelskammer]
ul. Kazimierza Wielkiego 1
66-400 Gorzów Wlkp.
[Polska / Polen]
Homepage

Izba Rzemiosła i Przedsiębiorców w Gorzowie Wlkp.
[regionalna izba rzemiosła i przedsiębiorczości / regionale Handwerks- und Unternehmerskammer]
ul. Obotrycka 8
66-400 Gorzów Wlkp.
[Polska / Polen]
Homepage

Izba Rzemieślnicza i Przedsiębiorczości w Zielonej Górze
[regionalna izba rzemiosła i przedsiębiorczości / regionale Handwerks- und Unternehmerskammer]
ul. Reja 9
65-076 Zielona Góra
[Polska / Polen]
Homepage

Lubuska Organizacja Pracodawców
[organizacja pracodawców / Arbeitgeberorganisation]
ul. Jagiellończyka 17
66-400 Gorzów Wlkp.
Polska / Polen
Homepage

Arbeitsvermittler

Powiatowy Urząd Pracy w Gorzowie Wlkp.
[powiatowy urząd pracy / Kreisarbeitsamt]
ul. Walczaka 110
66-400 Gorzów Wlkp
[Polska / Polen]
Homepage

Powiatowy Urząd Pracy w Międzyrzeczu
[powiatowy urząd pracy / Kreisarbeitsamt]
Pl. Powstańców Wlkp. 1
66-300 Międzyrzecz
[Polska / Polen]
Homepage

Powiatowy Urząd Pracy w Słubicach
[powiatowy urząd pracy / Kreisarbeitsamt]
ul. Mickiewicza 3
69-100 Słubice
[Polska / Polen]
Homepage

Powiatowy Urząd Pracy w Strzelcach Kraj.
[powiatowy urząd pracy / Kreisarbeitsamt]
Al. Wolności 39
66-500 Strzelce Krajeńskie
[Polska / Polen]
E-mail: https://strzelcekrajenskie.praca.gov.pl/
Homepage

Powiatowy Urząd Pracy w Sulęcinie
[powiatowy urząd pracy / Kreisarbeitsamt]
ul. Lipowa 18 b
69-200 Sulęcin
[Polska / Polen]
E-mail: https://sulecin.praca.gov.pl/
Homepage

Powiatowy Urząd Pracy w Krośnie Odrzańskim
[powiatowy urząd pracy / Kreisarbeitsamt]
ul. Piastów 10 B
66-600 Krosno Odrzańskie
[Polska / Polen]
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Powiatowy Urząd Pracy w Nowej Soli
[powiatowy urząd pracy / Kreisarbeitsamt]
ul. Stanisława Staszica 1c
67-100 Nowa Sól
[Polska / Polen]
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Powiatowy Urząd Pracy w Świebodzinie
[powiatowy urząd pracy / Kreisarbeitsamt]
ul. Studencka 8
66-200 Świebodzin
[Polska / Polen]
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Powiatowy Urząd Pracy w Zielonej Górze
[powiatowy urząd pracy / Kreisarbeitsamt]
ul. Batorego 126a
65-735 Zielona Góra
[Polska / Polen]
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Powiatowy Urząd Pracy w Żaganiu
[powiatowy urząd pracy / Kreisarbeitsamt]
ul. Dworcowa 9
68-100 Żagań
[Polska / Polen]
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Powiatowy Urząd Pracy w Żarach
[powiatowy urząd pracy / Kreisarbeitsamt]
ul. Mieszka I 15
68-200 Żary
[Polska / Polen]
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