Lehre (Duales System)
Unter der dualen Ausbildung versteht man die parallele Ausbildung in Betrieb und Berufsschule. Voraussetzung für eine Berufsausbildung im dualen System ist in Deutschland ein Berufsausbildungsvertrag und in Österreich, der Schweiz und Südtirol ein Lehrvertrag mit einem Betrieb. Die zu besuchende Berufsschule ist abhängig vom Ort bzw. von der regionalen Zugehörigkeit des Betriebes. Der praktische Teil der Ausbildung wird den Auszubildenden in den Betrieben vermittelt, den theoretischen Teil übernimmt die Berufsschule.
Abschluss: Zahntechniker,-in
Zahntechniker/innen fertigen, reparieren und reinigen festsitzenden und herausnehmbaren Zahnersatz sowie zahn- und kieferregulierende Geräte.
Gebissabdrücke als Basis
Sie stellen im Auftrag von Zahnärzten und Zahnärztinnen festsitzende Zahnkronen, Brücken und Inlays oder herausnehmbare Teil- und Vollprothesen her. Im zahntechnischen Labor fertigen sie vom Gebissabdruck eines Patienten und ggf. anhand der Ergebnisse von intraoralen Scans zuerst einen sogenannten individuellen Löffel aus Kunststoff zur Abformung des Gebisses. Anhand dieser Gebissschablone legen Zahnärzte und -ärztinnen in der Praxis die exakte Zahn- und Kieferstellung des Gebisses fest, damit der Zahnersatz später auch passgenau ist. Diese Schablone liefert Zahntechnikern bzw. Zahntechnikerinnen die Basis für ein Modell aus Hartgips. Ggf. planen und konstruieren Zahntechniker/innen Zahnersatz auch am Computer mittels spezieller CAD- und CAM-Systeme.
So gut wie echt: Kronen und Brücken
Das angefertigte Modell dient ihnen als Arbeitsgrundlage, um die zu ersetzenden Zahnteile oder Zähne originalgetreu aus Wachs zu modellieren. Bei Zahnersatz, der später fest angebracht wird, sind z.B. Zahnlöcher durch Inlays zu füllen oder einzelne Zähne durch Kronen und Brücken zu ersetzen. Soll der Zahnersatz aus Metall bestehen, gießen sie ihn mithilfe der Wachsvorlagen. Mit Schleifgeräten, Schmelz- und Löteinrichtungen, Schweißgeräten und Poliermaschinen bearbeiten sie das Metall weiter. Titan für die künstlichen Wurzeln von Implantaten fräsen sie mit computergesteuerten Maschinen. Je nach Einsatzzweck beschichten Zahntechniker/innen die Metallgerüste schließlich mit Keramik. Hier ist ihr gestalterisches Geschick gefragt: Sie bauen unterschiedliche Farbschichten aus feuchtem Keramikpulver auf, um die natürlichen Zähne in Form und Farbe täuschend echt zu kopieren. Auch passen sie den Zahnersatz individuell auf das Alter der Patienten an, so benötigen beispielsweise Senioren flachere Zähne, da sich ihr Kauapparat mit den Jahren an die Verschleißerscheinungen des eigenen Gebisses gewöhnt hat. Abschließend brennen die Zahntechniker/innen die Keramik im Ofen.
Prothesen
Zahntechniker/innen stellen auch herausnehmbaren Zahnersatz her. Müssen nur einige Zähne ersetzt werden, fertigen sie Teilprothesen an, die an den noch vorhandenen Zähnen des Patienten verankert werden. Hierfür biegen oder gießen Zahntechniker/innen z.B. Metallklammern und befestigen daran Kunststoffzähne, die aus der industriellen Produktion stammen und die in verschiedenen Formen und Farbabstufungen verfügbar sind. Sie kombinieren die Zähne miteinander und passen sie dem jeweiligen Gebissabdruck präzise an. Um zu überprüfen, ob die künstlichen Zähne ihre Funktion erfüllen, verwenden Zahntechniker/innen Spezialgeräte, sogenannte Artikulatoren, die die Kieferbewegungen beim Sprechen und Kauen nachahmen. Aber auch aufwändigere Teilprothesen entstehen unter ihren Händen, z.B. Teleskopprothesen. Hierfür verarbeiten sie zuerst eine goldhaltige Edelmetalllegierung für die Innenprothese. Diese zementieren Zahnärzte und Zahnärztinnen dann auf die Zähne des Patienten, die die Prothese halten werden. Anschließend bearbeiten Zahntechniker/innen die Außenprothese. Sie besteht aus zahnfarbenem Kunststoff und wird später einfach auf die Innenprothese gesteckt. Für Patienten, die an Unverträglichkeiten und Allergien leiden, fertigen die Zahntechniker/innen auch Zahnersatz aus bioverträglichen Materialien an.
Neben Zahnersatz stellen Zahntechniker/innen auch kiefer- und zahnregulierende Geräte (Spangen) her, reparieren z.B. Sprünge und Brüche an Kronen und reinigen Prothesen mit Ultraschall.
Zahntechniker/innen haben hauptsächlich folgende Aufgaben:
- Zahntechnische Produkte nach zahnärztlichen Abdrücken und Arbeitsvorgaben oder anderen technischen Arbeitsunterlagen herstellen und reparieren:
· festsitzenden wie herausnehmbaren Zahnersatz herstellen und reparieren,
· kieferorthopädische Geräte, Kieferbruchschienen, Parodontoseschienen oder Implantate herstellen oder instand setzen,
· Gussfüllungen herstellen,
· Gelenke, Geschiebe und Scharniere herstellen und reparieren,
· feinmechanische Hilfsteile zur Befestigung von Zahnersatz und kieferorthopädischen Geräten in Zahnprothesen einarbeiten und reparieren.
- Abhängig vom jeweiligen zahntechnischen Produkt die einzelnen Arbeitsschritte des Herstellens bzw. Reparierens sowie unterschiedliche Be- und Verarbeitungstechniken ausführen:
· zahnärztliche Aufträge und technische Unterlagen lesen,
· unterschiedliche Materialbe- und Verarbeitungstechniken anwenden, z.B. beschleifen, löten, biegen, feilen, gipsen, wachsen, zementieren und formen,
· Voll- und Teilprothesen und anderen Zahnersatz modellieren, anpassen, verblenden, polieren sowie ausarbeiten und einfräsen,
· Arbeitsmodelle fertigen und lagerichtig in Artikulatoren eingipsen, um sie den anatomischen Verhältnissen der Patienten anzupassen,
· künstliche Zähne form- und farbgerecht auswählen und sie nach funktionellen, ästhetischen und phonetischen Gesichtspunkten entsprechend dem ursprünglichen Zustand des betreffenden Gebisses aufstellen,
· computergestützte Frästechniken anwenden, z.B. künstliche Wurzeln für Implantate aus Titanrohlingen fräsen,
· Legierungen in Schmelzöfen schmelzen,
· geschmolzene Legierungen mittels Schleuder- oder Druckguss in Hohlformen gießen,
· Störstellen an Kronenrändern beseitigen, sorgfältig nachpolieren,
· sichtbare Flächen von Kronen und Brücken mit Kunststoff oder zahnkeramischen Massen verblenden, dabei feine Farbeffekte herstellen.
- Zahnärzte/-ärztinnen über Werkstoffe sowie über die technischen und statischen Möglichkeiten geplanter Zahnprothetik beraten.
Darüber hinaus führen sie auch folgende Tätigkeiten aus:
- Geräte und Werkzeuge pflegen, warten und instand halten,
- Abformungen, Zahnersatz, Instrumente usw. reinigen und ggf. desinfizieren,
- Arbeitsabläufe und Materialfluss organisieren und koordinieren,
- Dokumentationen unter Einsatz der entsprechenden Unterlagen und Software durchführen.
Quelle: BERUFENET
Der deutsche Beruf Zahntechniker / Zahntechnikerin ist vergleichbar mit dem polnischen Beruf:
Nützliche Informationen zu den Schwerpunkten der Ausbildung sind jeweils unter den Informationskategorien „Ausbildungsinhalte“ und „Stundenpensum“ zu finden.
Die Ausbildungsstätte ist im dualen System in erster Linie der Betrieb. Zusätzlich gibt es Berufsschulen (in Brandenburg heißen sie "Oberstufenzentren"). Das Ausbildungsunternehmen informiert, welche die entsprechende Schule für diesen Beruf in der Region ist.
Oberstufenzentrum Johanna Just PotsdamGrundsätzlich wird - wie bei allen anerkannten, nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten Ausbildungsberufen - keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung rechtlich vorgeschrieben.
Die Betriebe stellen überwiegend angehende Zahntechniker/-innen mit mittlerem Bildungsabschluss ein.
Persönliche Voraussetzungen sind:
- technisches Verständnis,
- handwerkliches Geschick und Fingerfertigkeit,
- räumliches Vorstellungsvermögen,
- gutes Form- und Farbgefühl,
- ästhetisches Empfinden,
- Sorgfalt,
- Bereitschaft, sich mit physikalischen und chemischen Vorgängen auseinanderzusetzen.
Die Ausbildung dauert 3,5 Jahre.
Verkürzung der Ausbildungszeit
- Die zuständige Stelle hat auf gemeinsamen Antrag von Auszubildenden und Ausbildenden die Ausbildungszeit zu kürzen, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht wird. Die Verkürzungsdauer ist unterschiedlich und hängt von der Vorbildung ab. Bei berechtigtem Interesse kann sich der Antrag auch auf die Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit beziehen (Teilzeitberufsausbildung).
- Die Landesregierungen können über die Anrechnung von Bildungsgängen berufsbildender Schulen oder einer Berufsausbildung in sonstigen Einrichtungen bestimmen. Voraussetzung ist ein gemeinsamer Antrag der Auszubildenden und Ausbildenden an die zuständige Stelle.
- Auszubildende können nach Anhörung der Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf ihrer Ausbildungszeit zur Gesellenprüfung zugelassen werden, wenn ihre Leistungen dies rechtfertigen. Die Verkürzungsdauer beträgt meist 6 Monate.
Verlängerung der Ausbildungszeit
- In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle die Ausbildungszeit verlängern, wenn dies erforderlich ist.
Im 1. Ausbildungsjahr lernen die Auszubildenden im Ausbildungsbetrieb beispielsweise:
- was bei der Erstellung von zahntechnischen Planungen zu beachten ist
- wie man ausgeformte Arbeitsunterlagen zu Spezialmodellen weiterbearbeitet
- wie man Bissregistrierhilfen anfertigt und in Kieferbewegungssimulatoren umsetzt
- wie man Verarbeitungsanleitungen liest und anwendet
- nach welchen Kriterien man Werkzeuge auswählt und wie man sie reinigt, pflegt und instand hält
Im 2. Ausbildungsjahr lernen die Auszubildenden:
- wie man Zähne nach Funktion und Ästhetik des Ober- und Unterkiefers in Wachs aufstellt
- wie man vorgesehene Halte- und Stützelemente funktionsorientiert beurteilt
- wie man festsitzenden Zahnersatz herstellt
- wie man rotierende Instrumente, Öfen, Gussmaschinen, galvanotechnische Bäder einstellt, programmiert und handhabt
Schließlich erfahren die Auszubildenden im 3. und 4. Ausbildungsjahr:
- wie man Gerüste für Einstückgussprothesen ausarbeitet und Passungen herstellt
- was beim Herstellen kieferorthopädischer Geräte zu beachten ist
- wie man mehrgliedrige Brücken funktionsgerecht herstellt
- wie Verblendungen anatomisch angepasst und Funktionsflächen selektiv eingeschliffen werden
- wie man Verblendungen durch Bemalen patientengerecht anpasst
- wie man Verbindungselemente durch Löten, Angießen und Kleben einarbeitet
- was man beim Einarbeiten konfektionierter Verbindungselemente beachten muss und wie individuelle Verbindungselemente hergestellt werden
- welche therapeutischen Geräte es gibt und wie man sie konstruiert
Während der gesamten Ausbildungszeit wird den Auszubildenden vermittelt:
- die Rechten und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag
- die Organisation des Ausbildungsbetriebes und seine wirtschaftlichen Beziehungen
- die Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften
- die Regelungen des Umweltschutzes und die Möglichkeiten der sparsamen Energie- und Materialverwendung
In der Berufsschule sind folgende Lernfelder Gegenstand des theoretischen Unterrichts:
- Immediat- und Interimsprothesen planen, herstellen und bewerten
- zahnfarbene Werkstoffe auswählen, verarbeiten und bewerten
- einfache kieferorthopädische Apparate konstruieren, Grundlagen der Schienen und Defektprothetik
- Oberflächengestaltung und biologische Verträglichkeit zahntechnischer Produkte
- das natürliche Gebiss und seine Erkrankungen
- Unterkieferbewegungen beschreiben und ihre Nachahmung in Simulatoren bewerten
- Arbeitsunterlagen erstellen und bewerten
- die Übertragung von Modellen in Simulatoren durchführen und bewerten
- Rekonstruktion von Zähnen nach verschiedenen Konzepten durchführen und bewerten
- Formgebung metallischer Werkstoffe
- totale Prothesen planen, herstellen und bewerten
- Füllungen, Kronen und Brücken planen, herstellen und bewerten
- partielle Prothesen planen, herstellen und bewerten
Quelle: BERUFENET
Der theoretische Unterricht umfasst die folgenden Lernfelder (Zeitrichtwert in Stunden):
- Arbeitsunterlagen erstellen und bewerten (80)
- Unterkieferbewegungen beschreiben und ihre Nachahmung in Simulatoren bewerten (60)
- Die Übertragung von Modellen in Simulatoren durchführen und bewerten (40)
- Das natürliche Gebiss und seine Erkrankungen (60)
- Rekonstruktion von Zähnen nach verschiedenen Konzepten durch führen und bewerten (80)
- Immediat- und Interimsprothesen planen, herstellen und bewerten (80)
- Oberflächengestaltung und biologische Verträglichkeit zahntechnischer Produkte (60)
- Formgebung metallischer Werkstoffe (140)
- Zahnfarbene Werkstoffe auswählen, verarbeiten und bewerten (80)
- Totale Prothesen planen, herstellen und bewerten(80)
- Füllungen, Kronen und Brücken planen, herstellen und bewerten (60)
- Partielle Prothesen planen, herstellen und bewerten (120)
- Einfache kieferorthopädische Apparate konstruieren, Grundlagen der Schienen und Defektprothetik(40)
Insgesamt: 980 Stunden
Die wöchentliche Arbeitszeit ist abhängig vom Ausbildungsjahr und bewegt sich im Rahmen von 26 bis 32 Wochenarbeitsstunden, neben der Berufsschule.
Die Ausbildung im Betrieb ist für die Auszubildenden kostenfrei. Allerdings können für den Berufsschulunterricht Lernmittelkosten (z.B. für Fachliteratur), Fahrtkosten und ggf. auch Kosten für auswärtige Unterbringung entstehen.
Förderungsmöglichkeiten
Unter bestimmten Bedingungen können Auszubildende Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) erhalten. Informationen hierzu erteilen die örtlichen Agenturen für Arbeit. Über Voraussetzungen und Höhe einer möglichen Beihilfe informieren das entsprechende Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit sowie der BAB-Rechner.
Ausbildungsvergütung
Auszubildende, die eine duale Ausbildung durchlaufen, erhalten eine Ausbildungsvergütung. Sie richtet sich überwiegend nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Die Höhe der Ausbildungsvergütung ist abhängig vom Ausbildungsbereich (z.B. Industrie und Handel, Handwerk) und von der Branche, in der die Ausbildung stattfindet.
Auch die Stadt/Region ist entscheidend für die Höhe der Ausbildungsvergütung, es kommt immer noch zu Unterschieden zwischen Ost- und Westdeutschland.
Die folgenden Angaben sollen der Orientierung dienen. Ansprüche können aus ihnen nicht abgeleitet werden.
Die Auszubildenden können monatlich ca. 500 bis 700 € Ausbildungsvergütung erhalten.
Quelle:
Ausbildungsvergütungen (DAV) des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB)
Neben einer Grundvergütung werden teilweise Zulagen und Sonderzahlungen wie 13. Monatsgehalt, Urlaubsgeld und vermögenswirksame Leistungen gezahlt. Es treten regional und branchenabhängig große Einkommensunterschiede auf.
Daher kann man die aktuellen regionalen Gehälter am besten auf folgenden Webseiten erfahren:
Im Zahntechniker-Handwerk existiert aktuell kein Tarifvertrag.
Perspektiven
Der erfolgreiche Einstieg in den Beruf ist erst der Anfang: Eine Voraussetzung für den beruflichen Erfolg ist es, fachlich auf dem Laufenden zu bleiben und das eigene Fachwissen durch Weiterbildung kontinuierlich zu ergänzen, zu vertiefen und an neue Entwicklungen anzupassen. Andere Perspektiven im Berufsleben können sein, sich zu spezialisieren, beruflich voranzukommen oder sich selbstständig zu machen. Wer internationale Erfahrungen sammeln und im Ausland arbeiten möchte, kann seine Fremdsprachenkenntnisse ausbauen und internationale Qualifikationen erwerben.
Qualifizierung und Spezialisierung
Das Themenspektrum für eine fachliche Anpassungsweiterbildung ist breit und reicht von Angeboten aus dem Bereich Zahntechnik über Qualitätssicherung bis hin zu Arbeitsschutz. Auch wenn sich Zahntechniker/innen auf Einsatzgebiete spezialisieren möchten, finden sie in Bereichen wie Keramik-, Kunststoff-, Modellguss- und Brückentechnik oder Implantatologie entsprechende Angebote.
Aufstieg
Wer sich das Ziel gesetzt hat, beruflich voranzukommen, kann ebenso aus einer Palette an Angeboten zur Aufstiegsweiterbildung auswählen. Naheliegend ist es, die Prüfung zum Zahntechnikermeister/zur Zahntechnikermeisterin abzulegen.
Studium
Zahntechniker/innen mit Hochschulzugangsberechtigung können studieren und beispielsweise einen Hochschulabschluss im Studienfach Zahnmedizin erwerben.Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung ein Studium möglich.
Hinweis: Für beruflich besonders talentierte Fachkräfte besteht die Möglichkeit, ein Stipendium zu erhalten. Gefördert werden können Anpassungs- bzw. Aufstiegsweiterbildungen oder ein Erststudium.
Existenzgründung
Wer sich selbstständig machen möchte, kann z.B. einen eigenen Betrieb des Zahntechnikerhandwerks eröffnen. Hierfür ist in diesem zulassungspflichtigen Handwerk eine Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich.
Freier Verband Deutscher Zahnärzte e.V.:
www.fvdz.de
Bundeszahnärztekammer Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Zahnärztekammern:
www.bzaek.de
Internetseite rund ums Thema Zahnberufe:
https://www.zahnjobs.de/
Stellenmarkt für Ärzte und weitere medizinische Berufe:
www.jobcenter-medizin.de
Jobbörse für zahnärztliches bzw. zahntechnisches Fachpersonal:
https://www.zahnjobs.de/