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Orthoptist/-in in Deutschland

Berufe vergleichen:

Ausbildungsart und Abschluss

Fachschulausbildung

 

Orthoptist/-in ist eine bundesweit einheitlich geregelte schulische Ausbildung an Berufsfachschulen für Orthoptik.

Die Ausbildung zum Orthoptisten/zur Orthoptistin umfasst theoretischen und praktischen Unterricht sowie eine praktische Ausbildung.

Der theoretische und praktische Unterricht findet an Berufsfachschulen für Orthoptik statt, die häufig einer Universitäts-Augenklinik angegliedert sind.

Den Unterricht besuchen die Schüler/-innen in Vollzeitform.

Die praktische Ausbildung wird in der jeweiligen Augenklinik oder in Augenarztpraxen, Rehabilitationskliniken, Einrichtungen für Menschen mit Sehbehinderung oder Frühförderzentren absolviert.

Einsatzgebiete und Tätigkeitsschwerpunkte

Orthoptisten und Orthoptistinnen wirken in der Augenheilkunde bei der Prävention, Untersuchung und Behandlung von Sehstörungen mit.

Sehstörungen diagnostizieren

Orthoptisten und Orthoptistinnen unterstützen Augenärzte und Augenärztinnen dabei, Beeinträchtigungen des Sehvermögens zu beseitigen oder zu verringern. Zunächst führen sie mit den Patienten ein ausführliches Anamnesegespräch, in dem sie klären, seit wann die Sehstörung vorliegt, welche Probleme dadurch in der Schule, im Alltag oder bei der Arbeit auftreten und ob es in der Familie bereits ähnliche Fälle gab. Sie untersuchen die Sehschärfe der Patienten und überprüfen Farbsinn und Kontrastsehen. Für die ermittelte Fehlsichtigkeit entwerfen sie individuelle therapeutische Maßnahmen und überwachen deren Durchführung.

Sehstörungen analysieren

Bei Störungen der Augenbeweglichkeit nach Unfällen, Hirnverletzungen oder neurologischen Erkrankungen prüfen sie beispielsweise, inwieweit Augenmuskeln gelähmt sind. Auch ältere Menschen, die etwa nach einem Schlaganfall unter eingeschränkten Seh- und Wahrnehmungsleistungen leiden, gehören zu ihren Patienten.

Wenn Schielerkrankungen vorliegen, testen sie zunächst die Sehschärfe der Augen. Sie untersuchen den Parallelstand der Augenachsen, stellen fest, welche Schielform vorliegt, messen den Schielwinkel mithilfe von Prismen und prüfen, ob einzelne Augenmuskeln oder Muskelgruppen gelähmt sind. Zudem testen sie, wie die Augen zusammenarbeiten und ob der Patient mit beiden oder nur mit einem Auge wahrnimmt.

Kinder mit mehrfacher Sehbehinderung, die ihre verbliebene Sehfähigkeit nicht optimal einsetzen können, erhalten von Orthoptisten und Orthoptistinnen ein so genanntes Sehresttraining.

Sehstörungen behandeln

Orthoptisten und Orthoptistinnen leiten individuell abgestimmte therapeutische Maßnahmen zur Behandlung von Sehstörungen ein und überwachen deren Durchführung. Beispielsweise korrigieren sie Fehlsichtigkeit mithilfe optimal angepasster Sehhilfen.

Bei vielen Sehschwächen wenden Orthoptisten und Orthoptistinnen die Okklusionstherapie an. Dabei decken sie das besser sehende Auge ab, um das schwächer sehende zu aktivieren. Ist zusätzlich eine Augenmuskeloperation erforderlich, führen sie die notwendigen Untersuchungen sowie Vor- und Nachbehandlungen durch.

Umgang mit Ärzten und Patienten

Generell arbeiten Orthoptisten und Orthoptistinnen eng mit Augenärzten und -ärztinnen zusammen und besprechen mit ihnen die notwendigen Behandlungsmethoden und Behandlungsfortschritte. Darüber hinaus halten sie die Untersuchungsergebnisse und den Behandlungsverlauf genau fest, dokumentieren ihn von Hand oder mit dem Computer in einer Patientenakte und führen den Schriftverkehr, z.B. mit den Krankenkassen.

Für die Ängste und Sorgen der unterschiedlichen Patienten benötigen Orthoptisten und Orthoptistinnen Einfühlungsvermögen und vor allem Geduld. Auf Kinder als Patienten stellen sie sich mit pädagogischem Geschick besonders ein und versuchen, diese spielerisch anzuleiten.

Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen:

  • bei Prävention, Diagnose und Therapie von Sehstörungen, bei Schielerkrankungen, bei Augenzittern und bei der Früherkennung von Sehschwächen mitwirken
  • visuelle Störungen nach Hirnschädigungen untersuchen und rehabilitieren
  • Störungen der Augenbeweglichkeit nach Unfällen, Hirnverletzungen oder neurologischen Erkrankungen untersuchen und behandeln
  • Sehschärfe und Fehlsichtigkeit bestimmen und prüfen
  • angeborene und erworbene Schielformen untersuchen
  • Farbsinn und Kontrastsehen prüfen
  • Sehhilfen anpassen
  • Befunde dokumentieren
  • therapeutische Maßnahmen einleiten und überwachen
  • Patienten über den aufgestellten Behandlungsplan informieren
  • Patienten bzw. deren Angehörige aufklären und beraten

Ähnliche Berufe in Deutschland und Polen

Der deutsche Beruf Orthoptist/-in ist vergleichbar mit dem polnischen Beruf:

- Othoptistin / Orthoptist (poln. ortoptystka / ortoptysta), Ausbildungsniveau – zweijährige postsekundäre berufliche Schule (poln. szkoła policealna).

Nützliche Informationen zu den Schwerpunkten der Ausbildung sind jeweils unter den Informationskategorien „Ausbildungsinhalte“ und „Stundenpensum“ zu finden.

Ausbildungsstätten

Im Land Brandenburg werden bisher keine Orthoptistinnen und Orthoptisten ausgebildet.


Medizinische Berufsfachschule am Universitätsklinikum Leipzig (AöR)
Richterstraße 9-11
04105 Leipzig
Deutschland
Tel.: +49 (0) 341/97 25 105
Tel.: +49 (0) 341/97 25 100
E-mail: mbfs@medizin.uni-leipzig.de
Homepage

Schulische und sonstige Aufnahmevoraussetzungen

Für die Ausbildung wird vorausgesetzt:

  • ein mittlerer Bildungsabschluss oder eine gleichwertige Ausbildung oder
  • eine andere abgeschlossene zehnjährige Schulbildung, die den Hauptschulabschluss erweitert oder
  • der Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss, sofern die Bewerber und Bewerberinnen eine Berufsausbildung mit einer vorgesehenen Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren erfolgreich abgeschlossen haben

Vor Ausbildungsbeginn muss die gesundheitliche Eignung für den Beruf durch ein ärztliches Attest sowie teilweise ein augenärztliches Zeugnis nachgewiesen werden.

Ausbildungsdauer

Die Ausbildung dauert 3 Jahre.

Verkürzung aufgrund der Vorbildung

Die zuständige Stelle kann auf Antrag eine andere Ausbildung im Umfang ihrer Gleichwertigkeit anrechnen. Die Verkürzungsdauer ist - der Vorbildung entsprechend - unterschiedlich.

Ausbildungsinhalte

Während des theoretischen und praktischen Unterrichts an der Berufsfachschule lernt man beispielsweise:

  • wie der Augapfel und die ihn umgebenden Strukturen (Augenhöhle, Lider, Aufhängung) aufgebaut sind und wie Augenbewegungen gesteuert werden
  • welche Krankheiten, Funktionsstörungen und Verletzungen am Auge auftreten können
  • worauf Krankheiten des sensorischen Systems beruhen, vor allem der Sehnerven und der Sehbahn, und Krankheiten des motorischen Systems, wie zum Beispiel Augenmuskellähmungen oder Augenbewegungsstörungen
  • welche Verfahren und Möglichkeiten der Augenheilkunde (insbesondere der Neuroophthalmologie) es gibt
  • wie Schielen und Sehschwächen durch Training der Augenmuskeln behandelt werden können (Orthoptik und Pleoptik)
  • wie Zellen, Gewebe, Atmungs-, Verdauungs- und Sinnesorgane sowie das Herz-Kreislauf-System aufgebaut sind und wie diese funktionieren
  • wie die Gehirnteile, die für das visuelle System wichtig sind, sich entwickeln und wie sie arbeiten
  • wie Bilder im Auge entstehen, wie das Farbensehen funktioniert und zu welchen Störungen es dabei kommen kann
  • welche Grundlagen der allgemeinen Krankheitslehre und der Kinderheilkunde in der Orthoptik von Bedeutung sind
  • welche Arten von Arzneimitteln es gibt, wann und wie man sie verabreicht
  • welche Gesetze der Physik der Optik zugrunde liegen und wie diese Gesetzmäßigkeiten in der Herstellung von Sehhilfen umgesetzt werden
  • welche Hygienemaßnahmen an Geräten und Räumlichkeiten in der Augenheilkunde zu ergreifen sind
  • wie das Gesundheitssystem aufgebaut ist und welche rechtlichen Regelungen für die Berufsausübung wichtig sind

Während der praktischen Ausbildung lernen die Schüler/-innen unter anderem:

  • wie man Anamnesen und Befunde erhebt und diese dokumentiert
  • wie man Therapien plant und durchführt
  • wie man neuroophthalmologische Verfahren anwendet
  • wie orthoptische und pleoptische Geräte benutzt und gepflegt werden
  • wie man Erkrankungen der Augen, Operationsschritte und den Heilungsprozess fotografisch dokumentiert
  • wie man Gespräche führt und Patienten berät
  • wie Menschen mit Sehbehinderung und Kontaktlinsenträger zu betreuen sind

Daneben besteht an einigen Augenkliniken die Möglichkeit, assistierend bei Schieloperationen mitzuwirken und eine Einführung in die Anpassung von Sehhilfen zu erhalten.

Stundenpensum (Theorie)

Gesamtstunden theoretischer und praktischer Unterricht: 1740 h

  1. Anatomie und Physiologie (280h)
  2. Allgemeine Krankheitslehre, Kinderheilkunde und Erste Hilfe (130 h)
  3. Arzneimittel (40 h)
  4. Allgemeine Augenheilkunde (150 h)
  5. Neuroophthalmologie (100 h)
  6. Orthoptik und Pleoptik (400 h)
  7. Augenbewegungsstörungen (250 h)
  8. Physik, Optik, Brillenlehre und Informatik (230 h)
  9. Hygiene (60 h)
  10. Berufs-, Gesetzes- und Staatsbürgerkunde (60 h)
  11. Fachenglisch (40 h)

Stundenpensum (Praxis)

Gesamtstunden praktische Ausbildung: 2560 h

  1. Anamnese- und Befunderhebung, Dokumentation (680h)
  2. Therapieplanung und -durchführung (480h)
  3. Neuroophthalmologie, einschließlich Perimetrie (240h)
  4. Gesprächsführung und Beratung (160h)
  5. Anwendung und Pflege orthoptischer und pleoptischer Geräte (420h)
  6. Fotografie (20h)
  7. Betreuung von Sehbehinderten und Kontaktlinsenträgern (220h)
  8. Augenoperation (640h)

Kosten der Ausbildung

 

Für die Ausbildung können Kosten anfallen, insbesondere Lehrgangsgebühren bzw. Schulgeld (v. a. an privaten Bildungseinrichtungen) sowie Aufnahme- und Prüfungsgebühren. Für den theoretischen Unterricht entstehen Lernmittelkosten (z.B. für Fachliteratur). Für die praktische Ausbildung wird Berufskleidung benötigt. Auch Fahrtkosten und Kosten für auswärtige Unterbringung können entstehen.

 

Förderungsmöglichkeiten

 

Schüler/innen, die an einer berufsbildenden Ausbildung teilnehmen, können unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) in Anspruch nehmen. Weitere Informationen über das neue BAföG finden Sie hier.

Ausbildungsvergütung und -förderungen

Der Besuch von schulischen Einrichtungen wird nicht vergütet.

Berufs- und Verdienstaussichten

Bei einer Eingruppierung in die Entgeltgruppe 6, Stufe 3 bis Stufe 6, erhalten Beschäftigte in medizinischen Hilfsberufen und medizintechnischen Berufen bei den Kommunen ein Monatsbruttoentgelt von € 2.263 bis € 2.504. Das Erreichen der jeweils nächsten Stufe ist von den Zeiten ununterbrochener Tätigkeit in der Entgeltgruppe und der Leistung abhängig.

Die hier genannten beispielhaften Grundvergütungen sollen der Orientierung dienen und einen Eindruck von der Bandbreite der Einkommen vermitteln. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Tarifliche Regelungen

Informationen zu den aktuellen Tarifregelungen im Bereich Pflege/Soziales findet man bei der Gewerkschaft Verdi unter https://gesundheit-soziales.verdi.de/

Weiterbildungsmöglichkeiten

Qualifizierung und Spezialisierung

Weiterentwicklungen in der Medizintechnik sind Herausforderungen, denen sich Orthoptisten und Orthoptistinnen immer wieder neu stellen müssen.

Das Themenspektrum für eine fachliche Anpassungsweiterbildung ist breit und reicht von Augenoptik über Naturheilkunde bis hin zu Gesundheitserziehung. Auch wenn sich Orthoptisten und Orthoptistinnen auf Einsatzgebiete spezialisieren möchten, finden sie in Bereichen wie Rehabilitation oder Sehbehindertenambulanz entsprechende Angebote.

Aufstieg und Studium

Wer sich das Ziel gesetzt hat, beruflich voranzukommen, kann ebenso aus einer Palette an Angeboten zur Aufstiegsweiterbildung auswählen.

Teilweise werden Vorbereitungslehrgänge auf Weiterbildungsprüfungen auch in Form von E-Learning/Blended Learning angeboten. Hier lernen die Teilnehmer/innen jedoch nicht ausschließlich alleine am Computer. Während des Lehrgangs stehen sie in der Regel in Kontakt mit einem Dozenten, der für inhaltliche und technische Fragen zur Verfügung steht.

Orthoptisten und Orthoptistinnen, die eine schulische Hochschulzugangsberechtigung besitzen, können studieren und beispielsweise einen Hochschulabschluss im Bereich Augenoptik oder Humanmedizin erwerben. Unter bestimmten Voraussetzungen ist übrigens auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung ein Studium möglich.

Aufstiegsweiterbildungen (Auswahl)

  • Fachwirt/in im Sozial- und Gesundheitswesen
  • Betriebswirt/in (Fachschule) für Management im Gesundheitswesen

Hochschulbildungsgänge (Auswahl)

  • Ingenieur/Ingenieurin für Augenoptik
  • Arzt/Ärztin
  • Gesundheitswirt/Gesundheitswirtin

Interessante Links

Zentralverband der Augenoptiker:

Berufsverband der Orthoptistinnen:

http://www.orthoptistinnen.de/

Internationale Orthoptik Organisation:

http://www.internationalorthoptics.org/

Projekt Schulen ans Netz e.V.:

Azubi-Eyeland:

BERUFENET:

http://berufenet.arbeitsagentur.de

Job- und Bewerberdatenbanken

Jobbörse, auch für handwerkliche und technische Berufe:

http://www.deutsche-handwerkervermittlung.de

Privates Online-Karriereportal:

www.monster.de

Stellen- und Ausbildungsvermittlung der Bundesagentur für Arbeit:

www.joboerse.arbeitsagentur.de

Stellenangebote für qualifizierte Fach- und Führungskräfte:

www.jobscout24.de

Vermittlung und Überlassung von Profis aus Medizin und Pflege:

http://www.stegmed.de

Stellenangebote im Gesundheitswesen:

http://www.medi-jobs.de

Allgemeine Jobbörse, in Berufsfelder gegliedert:

http://www.jobpilot.de

Allgemeine Jobbörse, regionale Suchfunktion:

http://www.jobsuche.de

Unterteilung in Branchen und Regionen:

http://www.jobrobot.de

Große Jobbörse für Gesundheitsberufe:

http://www.stepstone.de

Arbeitnehmervertreter (Gewerkschaften, Berufsverbände)

ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Bezirk Frankfurt/Oder
Zehmeplatz 11
15230 Frankfurt (Oder)
Deutschland
Tel.: +49 (0) 0335/60677-0
Tel.: +49 (0) 0335/60677-77
E-mail: bz.nob@verdi.de
Homepage

Berufsverband der Orthoptistinnen Deutschlands e.V.
Josephsplatz 20
90403 Nürnberg
Deutschland
Tel.: +4991122001
Tel.: +499112059612
E-mail: bod@orthoptistinnen.de
Homepage

DGB Bezirk Berlin-Brandenburg
Kapweg 4
13405 Berlin
Deutschland
Tel.: +4930 21 240 - 0
Homepage

Arbeitgebervertreter (Kammern, Wirtschaftsverbände)

Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V.
Zusammenschluss von Spitzen- und Landesverbänden der Krankenhausträger.
Wegelystraße 3
10623 Berlin
Deutschland
Tel.: +49 (0)30 39801-0
Tel.: +49 (0)30 39801-3000
E-mail: dkgmail@dkgev.de
Homepage

Arbeitsvermittler

EURES-Beratung
Agentur für Arbeit
Heinrich-von-Stephan-Straße 2
15230 Frankfurt (Oder)
Deutschland
Tel.: +49 335 570 3333
E-mail: Frankfurt-Oder.Eures@arbeitsagentur.de
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