Heilerziehungspfleger/-in ist eine landesrechtlich geregelte schulische Aus- bzw. Weiterbildung an Berufsfachschulen und Berufskollegs. Die Abschlussbezeichnung lautet Staatlich anerkannter/geprüfter Heilerziehungspfleger bzw. Staatlich anerkannte/geprüfte Heilerziehungspflegerin.
Heilerziehungspfleger/-innen sind für die pädagogische, lebenspraktische und pflegerische Unterstützung und Betreuung von Menschen mit Behinderung zuständig. Sie begleiten die zu Betreuenden stationär und ambulant bei der Bewältigung ihres Alltags.
Sie übernehmen alle Aufgaben, die aus der besonderen Lebenslage eines Menschen mit körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung erwachsen. Ihr Ziel ist es, den von ihnen betreuten Menschen zu einer möglichst selbstbestimmten Lebensweise bei größtmöglicher Lebensqualität zu verhelfen. So unterstützen sie diese bei der Verrichtung alltäglicher Tätigkeiten wie Einkauf, Nahrungszubereitung oder Körperpflege und fördern ihre Fähigkeit, diese Herausforderungen im Rahmen ihrer individuellen Möglichkeiten zunehmend eigenständig zu meistern. Gleichzeitig sorgen Heilerziehungspfleger/innen dafür, dass sich die Kinder, Jugendlichen oder Erwachsenen geborgen fühlen, sei es in Wohn- und Pflegeheimen, Kindergärten, Werkstätten für Menschen mit Behinderung, psychiatrischen Kliniken oder auch in Privathaushalten. Dabei erfordert die Arbeit mit Menschen mit schwerer Behinderung häufig hohen Körpereinsatz, denn das Heben, Stützen oder Umbetten kann sehr mühsam und körperlich anstrengend sein. Hier sind viel Geduld und starke Nerven erforderlich, aber auch ein großes Verantwortungsbewusstsein.
Als respektvolle Partner/innen fördern und begleiten Heilerziehungspfleger/innen Menschen mit Behinderung individuell in deren persönlicher Entwicklung. Sie regen sie zum Malen, Basteln und Musizieren an, unternehmen gemeinsame Ausflüge oder organisieren andere Freizeitaktivitäten. Mit viel Einfühlungsvermögen und Geduld aktivieren sie die Fähigkeiten ihrer Klienten, wecken neue Interessen und geben Hilfe zur Selbsthilfe. Sie fördern die Gemeinschaftsfähigkeit der betreuten Personen und kümmern sich darum, sie schulisch oder beruflich einzugliedern. Dabei richten sie sich nach Förderplänen, die sie gemeinsam mit anderen Fachkräften und -diensten erstellen und besprechen. Zudem stehen sie mit den Betroffenen und deren Angehörigen, v.a. Eltern, Verwandten und Freunden, im permanenten Dialog. Auf dieser Grundlage regen sie therapeutische Maßnahmen an und organisieren diese.
Den Alltag mit Menschen mit Behinderung zu bestreiten, bringt häufig Herausforderungen mit sich. Mit Depressionen, Wutausbrüchen und anderen Verhaltensweisen, die manchmal schwer nachvollziehbar sein können, müssen Heilerziehungspfleger/innen angemessen umgehen können. Aufmerksam erkennen sie die Stimmungen ihrer Schützlinge, haben ein offenes Ohr für deren Probleme, spenden Trost und können sich mit ihnen auch über kleine Fortschritte freuen. Dabei wahren sie jedoch stets die zur Erfüllung ihrer Aufgaben unabdingbare professionelle Distanz.
Einsatzgebiete:
Heilerziehungspflege wird in ambulanten Diensten, teilstationären und stationären Einrichtungen geleistet wie z.B.:
- Ambulante Dienste
- Teilstationäre Einrichtungen
- Stationäre Einrichtungen
Der deutsche Beruf Heilerziehungspfleger/-in ist teilweise vergleichbar mit dem polnischen Beruf:
Nützliche Informationen zu den Schwerpunkten der Ausbildung sind jeweils unter den Informationskategorien „Ausbildungsinhalte” und „Stundenpensum“ zu finden.
Die Zugangsvoraussetzungen sind landesrechtlich geregelt.
Meist wird für die Aus- bzw. Weiterbildung:
Angerechnet werden können:
Gegebenenfalls vorzulegen (abhängig von landesrechtlichen Bestimmungen oder den Aufnahmeregelungen der Bildungseinrichtungen) sind:
Je nach Bildungseinrichtung wird zusätzlich ein Erste-Hilfe-Kurs verlangt, bei konfessionell gebundenen Aus- bzw. Weiterbildungsstätten ggf. der Nachweis über die entsprechende Konfession
Bewerber/-innen für Teilzeit-Bildungsgänge müssen nachweisen, dass sie berufsbegleitend in einer einschlägigen Einrichtung tätig sind, und zwar im Umfang von mindestens der Hälfte der örtlich üblichen Wochenarbeitszeit. Zulassungsvoraussetzung kann auch der Nachweis über eine Praktikumsstelle für die außerschulische Aus- bzw. Weiterbildung sein.
Die Aus- bzw. Weiterbildung dauert in Vollzeit 2 bis 3 Jahre, in Teilzeit 3 bis 4 1/2 Jahre.
Eine Verkürzung der Aus- bzw. Weiterbildungsdauer ist unter bestimmten Umständen möglich, wie z.B. bei vorangegangenen Berufspraktika und sonstige Vorbildungen.
Die Aus- bzw. Weiterbildung zum Heilerziehungspfleger bzw. zur Heilerziehungspflegerin umfasst theoretischen und praktischen Unterricht. Der theoretische und praktische Unterricht findet an Fachschulen bzw. Berufskollegs und anderen Bildungseinrichtungen statt. Praktische Abschnitte in Einrichtungen der Hilfe für Menschen mit Behinderung ergänzen den Unterricht.
Bei Teilzeit-Bildungsgängen können die Praxiserfahrungen während der berufsbegleitenden Tätigkeit erworben werden. Die Praktika werden in Blockform oder an ein bis zwei Tagen in der Woche durchgeführt. In der Regel muss nach der schulischen Aus- bzw. Weiterbildung ein einjähriges Anerkennungspraktikum absolviert werden. Ggf. werden auch Zusatzfächer für den Erwerb einer Hochschulzugangsberechtigung angeboten.
Die genauen Ausbildungs- und Lerninhalte erfahren Sie bei der jeweiligen Ausbildungsstelle.
Der theoretische Unterricht wird in folgende Lernbereiche gegliedert:
- Berufsübergreifender Lernbereich (480 Stunden)
- Berufsbezogener Lernbereich (1920 Stunden)
- Wahlbereich zum Erwerb der bundesweit anerkannten Fachhochschulreife (120 Stunden)
Die praktische Ausbildung:
- erfolgt in drei verschiedenen Arbeitsfeldern und beträgt in den 3 Jahren der Vollzeitausbildung 1200 Stunden und in der Teilzeitform 200 Stunden.
Arbeitsfelder können sein:
- Stationär-pflegerischer Bereich
- Sozialpädagogische Fördereinrichtungen für Menschen mit Behinderungen
- Fördereinrichtungen für Menschen mit Behinderungen
- Ambulante Dienste
Für die Ausbildung können Kosten anfallen, insbesondere Lehrgangsgebühren bzw. Schulgeld (v. a. an privaten Bildungseinrichtungen) sowie Aufnahme- und Prüfungsgebühren. Für den theoretischen Unterricht entstehen Lernmittelkosten (z.B. für Fachliteratur). Für die praktische Ausbildung wird Berufskleidung benötigt. Auch Fahrtkosten und Kosten für auswärtige Unterbringung können entstehen. Die Höhe dieser Kosten ist sehr verschieden.
Der Besuch von schulischen Einrichtungen der Aus- bzw. Weiterbildung wird nicht vergütet.
Der berufspraktische Teil der Aus- bzw. Weiterbildung kann vergütet werden.
Wird der für die Aus- bzw. Weiterbildung erforderliche Praxisanteil im Rahmen der beruflichen Tätigkeit absolviert, erhalten die Teilnehmer/innen eine dementsprechende Vergütung.
Wird das erforderliche Berufspraktikum in kommunalen Einrichtungen oder in Einrichtungen von Trägern, die sich an deren tarifliche Vereinbarungen anlehnen, abgeleistet, wird es mit einem Praktikumsentgelt von € 1.333 im Monat vergütet.
Verdienst/Einkommen
Die Zuordnung zu den tariflichen Vergütungsgruppen hängt beispielsweise davon ab, welche Ausbildung vorliegt, ob Weiterbildungen absolviert wurden, wie komplex die Aufgaben sind, wie groß die Verantwortung ist und welche beruflichen Erfahrungen vorliegen. Auch regionale und branchenspezifische Faktoren spielen eine Rolle bei der Einkommenshöhe.
Neben einer Grundvergütung werden teilweise Zulagen und Sonderzahlungen wie 13. Monatsgehalt, Urlaubsgeld und vermögenswirksame Leistungen gezahlt. Es treten regional und branchenabhängig große Einkommensunterschiede auf.
Daher kann man die aktuellen regionalen Gehälter am besten auf folgenden Webseiten erfahren:
Für Beschäftigte in medizinischen Berufen bei den Kommunen oder dem Bund gilt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD).
Qualifizierung und Spezialisierung
Das Themenspektrum für eine fachliche Anpassungsweiterbildung ist breit und reicht von der Heil- und Sonderpädagogik über Rehabilitation bis hin zur Pflege. Auch wenn sich Heilerziehungspfleger/innen auf Einsatzgebiete spezialisieren möchten, finden sie in Bereichen wie Werkstätten für Menschen mit Behinderung entsprechende Angebote.
Studium
Heilerziehungspfleger/innen mit Hochschulzugangsberechtigung können studieren und beispielsweise einen Bachelorabschluss im Studienfach Heilpädagogik erwerben.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung ein Studium möglich.
Qualifizierungslehrgänge
Studienfächer
Öffentliches Forum zum Thema Heilerziehungspflege:
Hier finden Sie ein sehr umfassendes Infosystem für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige:
Bundesberufsverband Heilerziehungspflege in Deutschland e.V.:
http://www.berufsverband-hep.de/
Bundesarbeitsgemeinschaft der Ausbildungsstätten für Heilerziehungspflege in Deutschland e.V.:
Stellenangebote der Wichern Diakonie in Frankfurt (Oder):
http://www.wichern-ffo.de/de/stellenangebote/stellenangebote/
Stellenangebote der Caritas:
JOBBÖRSE der Bundesagentur für Arbeit. Gegliedert nach Berufsfeldern und Regionen:
http://jobboerse.arbeitsagentur.de
Allgemeine Jobbörse, in Berufsfelder gegliedert:
Allgemeine Jobbörse, regionale Suchfunktion:
Unterteilung in Branchen und Regionen:
Große Jobbörse für Gesundheitsberufe.