Ausbildungsart und Abschluss
Pharmazeutisch-technische/-r Assistent/-in ist eine bundesweit einheitlich geregelte schulische Ausbildung an Berufsfachschulen bzw. Berufskollegs. Der praktische Teil wird in Apotheken durchgeführt.
Das erfolgreiche Bestehen der Ausbildung berechtigt zum Führen des gesetzlich geschützten Titels:
Abschluss: „Pharmazeutisch-technische/-r Assistent/-in".
Einsatzgebiete und Tätigkeitsschwerpunkte
In der Apotheke geben sie unter Aufsicht des Apothekers bzw. der Apothekerin verschreibungspflichtige Arzneimittel entsprechend Rezept an Kunden ab, verkaufen rezeptfreie Medikamente, homöopathische Arzneimittel und andere apothekenübliche Waren. Dabei beraten Pharmazeutisch-technische Assistenten und Assistentinnen die Kunden auch, erklären z.B., wie ein Produkt anzuwenden ist oder weisen auf Einnahmebesonderheiten hin. Zudem bieten sie beispielsweise im Rahmen von Aktionstagen spezielle Serviceleistungen an, z.B. Ernährungsberatung oder Blutdruckmessungen. Im Apothekenlabor fertigen sie unter fachkundiger Aufsicht spezielle Rezepturen, z.B. für Salben, an und überprüfen Arzneimittel sowie Arzneimittelrohstoffe auf ihre Reinheit. Weiterhin erledigen sie kaufmännisch-verwaltende Tätigkeiten, überwachen im Apothekenlager etwa den Warenbestand oder organisieren die Bestellungen. Sie führen die gesetzlich vorgeschriebenen Stichproben sowie Lagerkontrollen durch und registrieren die Ausgabe und den Bestand von Giften und Betäubungsmitteln.
In der Krankenhausapotheke geben sie Arzneimittel an die verschiedenen Stationen aus und wirken an der pharmazeutischen Beratung des Krankenhauspersonals mit. Sie stellen spezielle Arzneimittel her und führen diverse Laborarbeiten durch. In der pharmazeutischen Industrie sind sie an der Entwicklung von neuen Wirkstoffen, Pharma- und Kosmetikprodukten beteiligt.
Ähnliche Berufe in Deutschland und Polen
Der deutsche Beruf Pharmazeutisch-technische/-r Assistent/-in ist vergleichbar mit dem polnischen Beruf:
- Techniker – Pharmazeut (poln. technik farmaceutyczny), Ausbildungsart –zweijährige postsekundäre berufliche Schule (poln. szkoła policealna).
Nützliche Informationen zu den Schwerpunkten der Ausbildung sind jeweils unter den Informationskategorien „Ausbildungsinhalte“ und „Stundenpensum“ zu finden.
Schulische und sonstige Aufnahmevoraussetzungen
Vorausgesetzt wird ein mittlerer Bildungsabschluss.
Vor Ausbildungsbeginn ist an einigen Schulen ein ärztliches Attest über die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs erforderlich.
Jugendliche (Personen unter 18 Jahren), die eine Ausbildung zum Pharmazeutisch-technischen Assistenten bzw. zur Pharmazeutisch-technischen Assistentin beginnen, müssen vor Ausbildungsbeginn eine ärztliche Bescheinigung über eine Erstuntersuchung nach § 32 des Jugendarbeitsschutzgesetzes vorlegen.
Ausbildungsdauer
Die Ausbildung dauert 2 1/2 Jahre.
Verkürzung der Ausbildungszeit
Die zuständige Stelle kann auf Antrag eine andere Ausbildung im Umfang ihrer Gleichwertigkeit anrechnen, wenn die Durchführung der Ausbildung und das Erreichen des Ausbildungsziels dadurch nicht gefährdet werden. Entsprechendes gilt für Zeiten eines Studiums der Pharmazie oder anderer naturwissenschaftlicher Fachrichtungen.
Ausbildungsinhalte
Während des theoretischen und praktischen Unterrichts an der Berufsfachschule oder dem Berufskolleg lernt man beispielsweise:
welche Arzneistoffe und Medikamente bei welchen Krankheiten anzuwenden sind, wie Arzneimittel auf den menschlichen Organismus wirken und welche Neben- bzw. Wechselwirkungen sie haben können
welche wichtigen Eigenschaften die chemischen Elemente und ihre Verbindungen haben und welche chemisch-analytischen Untersuchungsverfahren es gibt
welche wichtigen organischen Verbindungen es gibt und wie sie klassifiziert werden, wie organische Präparate nach Vorschrift hergestellt werden und wie Identität und Reinheit organischer Präparate überprüft werden
wie Pflanzen aufgebaut sind, welche Pflanzen als Arzneipflanzen infrage kommen, welche Inhaltsstoffe der Pflanzen für die Wirksamkeit von Bedeutung sind
wie verschiedene Arzneiformen und Hilfsstoffe (z.B. Tabletten, Kapseln, Salben, Lösungen, Augentropfen, Teemischungen) hergestellt werden
welche Arten von Medizinprodukten (z.B. Verbandsstoffe, Pflaster) es gibt
woraus eine gesunde Ernährung bestehen sollte und was bei verschiedenen Erkrankungen bezüglich der Ernährung zu beachten ist
wie der menschliche Körper aufgebaut ist, wie die Organsysteme funktionieren, was sich bei typischen Krankheiten verändert und woran diese zu erkennen sind
wie die menschliche Haut aufgebaut ist, welche Hauttypen es gibt und wie Hautkrankheiten (z.B. Akne, Herpes) entstehen
welche physikalischen Geräte in der Pharmazie zum Einsatz kommen
wie man chemisch-pharmazeutische Untersuchungen (einschließlich der Untersuchung von Körperflüssigkeiten) durchführt
wie man Pflanzen und ihre Bestandteile in Form von Pulver- und Teedrogen unter dem Mikroskop bestimmt
wie Arzneimittel verschrieben werden und worauf bei der Abgabe an Kunden hinzuweisen ist (Dosierung, Wirkung, Einnahme von verschiedenen Arzneiformen)
wie man mit Gefahrstoffen umgeht und diese umweltschonend entsorgt
wie der Apothekenalltag mit Hilfe branchenspezifischer EDV organisiert werden kann
worauf es bei der mündlichen und schriftlichen Kommunikation mit Kunden und Lieferanten ankommt
Während der praktischen Ausbildung in der Apotheke lernt man:
welche Arzneimittel in welcher Weise in der Apotheke hergestellt werden
wie Arzneimittel, Arznei- und Hilfsstoffe in der Apotheke geprüft werden
wie Fertigarzneimittel angewandt und ordnungsgemäß gelagert werden
welche Gefahren bei der Anwendung von Arzneimitteln entstehen können, wie man Arzneimittelmissbrauch und Arzneimittelabhängigkeit erkennt
was bei der Abgabe von Arzneimitteln an Kunden zu beachten ist, insbesondere bezüglich Informationen zur Anwendung und ordnungsgemäßen Aufbewahrung
wie man Informationen über Arzneimittel und apothekenübliche Waren unter Nutzung wissenschaftlicher und sonstiger Nachschlagewerke (auch mit Hilfe EDV-gestützter Arzneimittelinformationssysteme) beschafft
wie man Preise von Fertigarzneimitteln, Rezepturarzneimitteln sowie apothekenüblichen Medizinprodukten berechnet
welche weiteren apothekenüblichen Waren es gibt, insbesondere diätetische Lebensmittel, Säuglings- und Kindernahrung, Mittel und Gegenstände der Körperpflege, Verbandstoffe und andere Medizinprodukte, und wie man Kunden über die sachgerechte Anwendung dieser Waren berät
wie man Arzneimittel, Chemikalien, Medizinprodukte und Verpackungen umweltgerecht entsorgt
welche Rechtsvorschriften über den Apothekenbetrieb zu beachten sind
welche Regelungen und Vorschriften über den Verkehr mit Arzneimitteln, Betäubungsmitteln und Gefahrstoffen für die Berufsausübung eine Rolle spielen
Stundenpensum (Theorie)
Theoretischer und praktischer Unterricht an der Berufsfachschule:
Arzneimittelkunde (280 h)
Allgemeine und pharmazeutische Chemie (200 h)
Galenik (140 h)
Botanik und Drogenkunde (100 h)
Gefahrstoff-, Pflanzenschutz- und Umweltschutzkunde (80h)
Medizinproduktekunde (60 h)
Ernährungskunde und Diätetik (40 h)
Körperpflegekunde (40 h)
Physikalische Gerätekunde (40 h)
(fachbezogene) Mathematik (80 h)
Pharmazeutische Gesetzeskunde, Berufskunde (80 h)
Allgemeinbildende Fächer (Deutsch einschließlich Kommunikation, Fremdsprache (fachbezogen), Wirtschafts- und Sozialkunde) (240 h)
Chemisch-pharmazeutische Übungen einschließlich Untersuchung von Körperflüssigkeiten (480 h)
Übungen zur Drogenkunde (120 h)
Galenische Übungen (500 h)
Apothekenpraxis einschließlich EDV (120 h)
Gesamtstunden: 2.600 h
Stundenpensum (Praxis)
Nach dem ersten Ausbildungsjahr ist ein 4 wöchiges (160 Stunden) Praktikum in einer Apotheke zu absolvieren. Mit Beendigung des zweiten Ausbildungsjahres folgt ein sechsmonatiges Praktikum in der Apotheke mit folgenden Schwerpunkten:
Rechtsvorschriften über den Apothekenbetrieb sowie über den Verkehr mit Arzneimitteln, Betäubungsmitteln und Gefahrstoffen, soweit sie die Tätigkeit des pharmazeutisch-technischen Assistenten/der pharmazeutisch-technischen Assistentin berühren
Fertigarzneimittel, deren Anwendungsgebiete sowie ordnungsgemäße Lagerung
Gefahren bei der Anwendung von Arzneimitteln
Merkmale eines Arzneimittelmissbrauchs und einer Arzneimittelabhängigkeit
Notfallarzneimittel nach den Anlagen 3 und 4 der Apothekenbetriebsordnung
Prüfung von Arzneimitteln, Arzneistoffen und Hilfsstoffen in der Apotheke
Herstellung von Arzneimitteln in der Apotheke
Ausführung ärztlicher Verschreibungen
Beschaffung von Informationen über Arzneimittel und apothekenübliche Waren unter Nutzung wissenschaftlicher und sonstiger Nachschlagewerke einschließlich EDV-gestützter Arzneimittelinformationssysteme
Berechnung der Preise von Fertigarzneimitteln, Teilmengen eines Fertigarzneimittels, Rezepturarzneimitteln sowie apothekenüblichen Medizinprodukten
Informationen bei der Abgabe von Arzneimitteln, insbesondere über die Anwendung und die ordnungsgemäße Aufbewahrung sowie Gefahrenhinweise
Aufzeichnungen nach § 22 der Apothekenbetriebsordnung
Apothekenübliche Waren, insbesondere diätetische Lebensmittel, Mittel der Säuglings- und Kinderernährung, Mittel und Gegenstände der Körperpflege, Verbandstoffe und andere apothekenübliche Medizinprodukte sowie die Beratung zur sachgerechten Anwendung dieser Waren
Umweltgerechte Entsorgung von Arzneimitteln, Chemikalien, Medizinprodukten und Verpackungen sowie rationelle Energie- und Materialverwendung
Kosten der Ausbildung
Für die Ausbildung können Kosten anfallen, insbesondere Lehrgangsgebühren bzw. Schulgeld (v. a. an privaten Bildungseinrichtungen) sowie Aufnahme- und Prüfungsgebühren. Für den theoretischen Unterricht entstehen Lernmittelkosten (z.B. für Fachliteratur). Für die praktische Ausbildung wird Berufskleidung benötigt. Auch Fahrtkosten und Kosten für auswärtige Unterbringung können entstehen.
Ausbildungsvergütung und -förderungen
Der schulische Teil der Ausbildung als Pharmazeutisch-technische/-r Assistent/-in wird nicht vergütet. Für das an die schulische Ausbildung anschließende Berufspraktikum (Anerkennungspraktikum) für die staatliche Anerkennung des Berufsabschlusses wird eine Ausbildungsvergütung bezahlt. Praktikanten und Praktikantinnen, die im Geltungsbereich des Bundesrahmentarifvertrages für Apothekenmitarbeiter arbeiten, erhalten eine monatliche Ausbildungsvergütung. Der schulische Teil der Ausbildung als Pharmazeutisch-technische/-r Assistent/-in wird nicht vergütet. Für das an die schulische Ausbildung anschließende Berufspraktikum (Anerkennungspraktikum) für die staatliche Anerkennung des Berufsabschlusses wird eine Ausbildungsvergütung bezahlt. Praktikanten und Praktikantinnen, die im Geltungsbereich des Bundesrahmentarifvertrages für Apothekenmitarbeiter arbeiten, erhalten eine monatliche Ausbildungsvergütung.
Quelle: BERUFENET
Berufs- und Verdienstaussichten
Neben einer Grundvergütung werden teilweise Zulagen und Sonderzahlungen wie 13. Monatsgehalt, Urlaubsgeld und vermögenswirksame Leistungen gezahlt. Es treten regional und branchenabhängig große Einkommensunterschiede auf.
Daher kann man die aktuellen regionalen Gehälter am besten auf folgenden Webseiten erfahren:
www.gehalt.de
www.gehaltsvergleich.com
www.nettolohn.de
Weiterbildungsmöglichkeiten
Qualifizierung und Spezialisierung
Das Themenspektrum für eine fachliche Anpassungsweiterbildung ist breit und reicht von chemischer Labortechnik über Qualitätssicherung bis hin zu Waren- und Produktkunde. Auch wenn sich Pharmazeutisch-technische Assistenten und Assistentinnen auf Einsatzgebiete spezialisieren möchten, finden sie in Bereichen wie Warenwirtschaft oder Kundenberatung entsprechende Angebote.
Aufstieg
Wer sich das Ziel gesetzt hat, beruflich voranzukommen, kann ebenso aus einer Palette an Angeboten zur Aufstiegsweiterbildung auswählen. Naheliegend ist es, die Prüfung als Industriemeister/in der Fachrichtung Pharmazie abzulegen.
Qualifizierungslehrgänge:
Pharmazie
Laborkunde
Naturwissenschaftliches Laboratorium, Labor- und Analysentechnik (ohne medizinisches Labor) - Fachfortbildung
Angewandte Verfahrenstechnik
Waren-, Produkt- und Verkaufskunde – Gesundheitswesen, Medizin, Pharmazie
EDV-Anwendungen im Gesundheitswesen und in der Pharmazie
Qualitätssicherung, -management, -prüfung – Chemie, Physik, Biologie, Pharmazie
Hygiene im Gesundheitsbereich
Planung und Steuerung, Arbeitsvorbereitung
Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz – sonstige Branchen
Aufstiegsweiterbildungen:
Industriemeister/Industriemeisterin Fachrichtung Pharmazie
Industriemeister/Industriemeisterin Fachrichtung Chemie
Staatlich geprüfter Techniker/Staatlich geprüfte Technikerin Fachrichtung Biotechnik
Technischer Fachwirt/Technische Fachwirtin
Geprüfter Pharmareferent/Geprüfte Pharmareferentin (Weiterbildung)
Studienfächer:
Pharmazie (Bachelor)
Pharmazie (Staatsexamen)
Pharmatechnik (Bachelor)
Biochemie (Bachelor)
Job- und Bewerberdatenbanken
Arbeitnehmervertreter (Gewerkschaften, Berufsverbände)
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Bezirk Frankfurt/Oder
Zehmeplatz 11
15230 Frankfurt (Oder)
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