Lehre (Duales System)
Unter der dualen Ausbildung versteht man die parallele Ausbildung in Betrieb und Berufsschule. Voraussetzung für eine Berufsausbildung im dualen System ist in Deutschland ein Berufsausbildungsvertrag mit einem Betrieb.
Abschluss: Bäcker / Bäckerin
Um unterschiedliche Bäckereiprodukte wie Brot, Brötchen, Feinbackwaren aus Blätter-, Mürbe- oder Hefeteig sowie Torten herzustellen, wiegen und messen sie z.B. Mehl, Milch, Eier, Hefe, Gewürze und Zucker ab. Diese Zutaten mischen Bäcker/-innen anschließend nach Rezept zusammen. Sie überwachen die Teigbildungs- und Gärungsvorgänge und beschicken die Öfen. Zuletzt glasieren oder garnieren sie die Waren, um diese zu verfeinern und noch appetitlicher aussehen zu lassen. Außerdem wirken sie bei der Warenpräsentation im Laden, beim Verkauf der Backwaren und der Kundenberatung mit.
Der deutsche Beruf Bäcker / Bäckerin ist vergleichbar mit dem polnischen Beruf:
Bäcker (poln. piekarz), Ausbildungsniveau – Branchenschule 1. Grades(polnische Bezeichnung: szkoła branżowa I stopnia)
Nützliche Informationen zu den Schwerpunkten der Ausbildung sind jeweils unter den Informationskategorien „Ausbildungsinhalte” und „Stundenpensum“ zu finden.
Die Ausbildungsstätte ist im dualen System in erster Linie der Betrieb. Zusätzlich gibt es Berufsschulen (in Brandenburg heißen sie "Oberstufenzentren"). Das Ausbildungsunternehmen informiert, welche die entsprechende Schule für diesen Beruf in der Region ist.
Konrad-Wachsmann OberstufenzentrumDuale Ausbildung
Grundsätzlich wird – wie bei allen anerkannten, nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten Ausbildungsberufen – keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung rechtlich vorgeschrieben.
Die Betriebe stellen überwiegend angehende Bäcker/-innen mit mittlerem Bildungsabschluss ein.
Die Anforderungen an das Personal beim Umgang mit Lebensmitteln nach dem Infektionsschutzgesetz müssen erfüllt sein.
Die Ausbildung dauert 3 Jahre.
Verkürzung der Ausbildung
Auszubildende können nach Anhörung der Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf ihrer Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn ihre Leistungen dies rechtfertigen. Die Verkürzungsdauer beträgt meist 6 Monate.
Während der beruflichen Grundbildung im 1. Ausbildungsjahr lernen die Auszubildenden im Ausbildungsbetrieb beispielsweise:
Im 2. und 3. Ausbildungsjahr wird den Auszubildenden während der beruflichen Fachbildung unter anderem vermittelt:
Übersicht über die Lernfelder für den Ausbildungsberuf Bäcker / Bäckerin:
Gesamtstunden: 880 Stunden
In der Regel arbeitet der Auszubildende an drei bis vier Tagen in der Woche im Betrieb, wo er die praktischen Fähigkeiten seines Ausbildungsberufes erlernt.
Während der gesamten Ausbildungszeit wird den Auszubildenden vermittelt:
Duale Ausbildung
Die Ausbildung im Betrieb ist für die Auszubildenden kostenfrei. Allerdings können für den Berufsschulunterricht Lernmittelkosten (z.B. für Fachliteratur), Fahrtkosten und ggf. auch Kosten für auswärtige Unterbringung entstehen.
Unter bestimmten Bedingungen können Auszubildende Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) erhalten.
Ausbildungsvergütung
Auszubildende, die eine duale Ausbildung durchlaufen, erhalten eine Ausbildungsvergütung. Sie richtet sich überwiegend nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Die Höhe der Ausbildungsvergütung ist abhängig vom Ausbildungsbereich (z.B. Industrie und Handel, Handwerk) und von der Branche, in der die Ausbildung stattfindet.
Auch die Stadt/Region ist entscheidend für die Höhe der Ausbildungsvergütung, es kommt immer noch zu Unterschieden zwischen Ost- und Westdeutschland.
Die folgenden Angaben sollen der Orientierung dienen. Ansprüche können aus ihnen nicht abgeleitet werden.
Die Auszubildenden können monatlich ca. 500 bis 800 € Ausbildungsvergütung erhalten.
Quelle:
Ausbildungsvergütungen (DAV) des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB)
Neben einer Grundvergütung werden teilweise Zulagen und Sonderzahlungen wie 13. Monatsgehalt, Urlaubsgeld und vermögenswirksame Leistungen gezahlt. Es treten regional und branchenabhängig große Einkommensunterschiede auf.
Daher kann man die aktuellen regionalen Gehälter am besten auf folgenden Webseiten erfahren:
Über tarifliche Regulierungen im Konditorenhandwerk informiert die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten sowie der Bäcker- und Konditoren-Landesverband Berlin und Brandenburg e.V..
Da der Tarifvertrag keine Allgemeinverbindlichkeit besitzt, kann der Tarifvertrag angewendet werden, jedoch besteht keine Verpflichtung auf Einhaltung der Tarifstandards wenn der Betrieb nicht tarifgebunden ist. Des Weiteren bestehen große regionale und standortbezogene Unterschiede.
Weiterbildung kann dazu dienen, fachlich auf dem Laufenden zu bleiben, sich zu spezialisieren, beruflich voranzukommen oder sich selbstständig zu machen.
Aufstiegsweiterbildungen:
- Meister/innen:
- Techniker/innen:
- Fach- und Betriebswirte/-wirtinnen, Fachkaufleute:
- Sonstige Aufstiegsweiterbildungen:
Studienfächer:
Das Konditorenhandwerk
Bäcker und Konditoren Landesverband Brandenburg
http://www.baecker-brandenburg.de/
Das Portal für die Lebensmittelbranche- z.B. Rund ums Konditorhandwerk
Stellenangebote für Bäckermeister und Konditoren
Jobs in der Lebensmittelwirtschaft
Beruflich die Welt erobern
http://www.baeckerhandwerk.de/
Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V.
Das Tourismus Job-Portal
Jobbörse für Hotel und Gastronomie
http://jobboerse.arbeitsagentur.de
JOBBÖRSE der Bundesagentur für Arbeit. Gegliedert nach Berufsfeldern und Regionen.
allgemeine Jobbörse, in Berufsfelder gegliedert
http://www.jobsuche.de
allgemeine Jobbörse, regionale Suchfunktion
http://www.jobrobot.de
Unterteilung in Branchen und Regionen
Große Jobbörse. Die Vielzahl von Angeboten lässt sich durch regionale und branchenbezogene Filterung eingrenzen, außerdem sind Volltextsuche und Zustellung interessierender Stellenausschreibungen per "Jobagent" möglich.