Lehre (duales System)
Beim Ausbildungsberuf Tiermedizinischer Fachangestellter bzw. Tiermedizinische Fachangestellte handelt es sich um eine duale Ausbildung, die im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule stattfindet.
Der Monoberuf wird ohne Spezialisierung nach Fachrichtungen oder Schwerpunkten im Bereich Freie Berufe ausgebildet.
Bei Behandlungen und chirurgischen Eingriffen assistieren Tiermedizinische Fachangestellte Tierärzten und Tierärztinnen. Sie betreuen Tiere vor, während und nach einer Behandlung, fertigen Röntgenaufnahmen an, führen Laborarbeiten aus und kümmern sich um Tiere auf der Krankenstation. Sie beraten Tierhalter/-innen in Fragen der richtigen Haltung, zur Prävention von Krankheiten und über Möglichkeiten der Rehabilitation. Darüber hinaus sorgen sie für Hygiene in der Praxis, verwalten die tierärztliche Apotheke und können bei Notfällen Erste Hilfe leisten.
Verwaltungsarbeiten und die Organisation der Praxisabläufe gehören ebenfalls zu ihren Aufgaben: Sie vergeben Termine, empfangen die Tierhalter/innen und ihre Tiere, dokumentieren Behandlungsabläufe für die Patientenakten sowie erbrachte Leistungen für die Abrechnung.
Der deutsche Beruf tiermedizinische/-r Fachangestellte/-r ist teilweise vergleichbar mit dem polnischen Beruf:
Nützliche Informationen zu den Schwerpunkten der Ausbildung sind jeweils unter den Informationskategorien „Ausbildungsinhalte” und „Stundenpensum“ zu finden.
Die Ausbildungsstätte ist im dualen System in erster Linie der Betrieb. Zusätzlich gibt es Berufsschulen (in Brandenburg heißen sie "Oberstufenzentren"). Das Ausbildungsunternehmen informiert, welche die entsprechende Schule für diesen Beruf in der Region ist.
Oberstufenzentrum Johanna Just PotsdamGrundsätzlich wird - wie bei allen anerkannten, nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten Ausbildungsberufen - keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung rechtlich vorgeschrieben.
Die Betriebe stellen überwiegend angehende Medizinische Fachangestellte mit Hochschulreife ein.
Weitere Ausbildungsvoraussetzungen:
Vor Beginn der Ausbildung ist die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs in Form eines ärztlichen Attests nachzuweisen.
Jugendliche (Personen unter 18 Jahren), die in das Berufsleben eintreten, dürfen nach § 32 des Jugendarbeitsschutzgesetzes nur dann beschäftigt werden, wenn sie dem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung über eine Erstuntersuchung vorlegen.
Die Ausbildung dauert 3 Jahre.
Verkürzung der Ausbildungszeit:
Verlängerung der Ausbildungszeit:
In den ersten 18 Monaten lernen die Auszubildenden im Ausbildungsbetrieb beispielsweise:
In der zweiten Hälfte ihrer betrieblichen Ausbildung lernen die Auszubildenden u.a.:
Der theoretische Unterricht gliedert sich in folgende Lernfelder:
Summe: insgesamt 840 Stunden
Die wöchentliche Arbeitszeit ist abhängig vom Ausbildungsjahr und bewegt sich im Rahmen von 26 bis 32 Wochenarbeitsstunden (3 Tage pro Woche), neben der Berufsschule (2 Tage pro Woche).
Summe: ca. 4000 Stunden – Der praktische Teil der Ausbildung macht in der Regel ca. 80% der Gesamtausbildungszeit aus.
Die Ausbildung im Betrieb ist für die Auszubildenden kostenfrei. Allerdings können für den Berufsschulunterricht Lernmittelkosten (z.B. für Fachliteratur), Fahrtkosten und ggf. auch Kosten für auswärtige Unterbringung entstehen.
Förderungsmöglichkeiten:
Unter bestimmten Bedingungen können Auszubildende Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) erhalten. Informationen hierzu erteilen die örtlichen Agenturen für Arbeit. Über Voraussetzungen und Höhe einer möglichen Beihilfe informieren das entsprechende Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit sowie der BAB-Rechner.
Ausbildungsvergütung
Auszubildende, die eine duale Ausbildung durchlaufen, erhalten eine Ausbildungsvergütung. Sie richtet sich überwiegend nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Die Höhe der Ausbildungsvergütung ist abhängig vom Ausbildungsbereich (z.B. Industrie und Handel, Handwerk) und von der Branche, in der die Ausbildung stattfindet.
Auch die Stadt/Region ist entscheidend für die Höhe der Ausbildungsvergütung, es kommt immer noch zu Unterschieden zwischen Ost- und Westdeutschland.
Die folgenden Angaben sollen der Orientierung dienen. Ansprüche können aus ihnen nicht abgeleitet werden.
Die Auszubildenden können monatlich ca. 630 bis 730 € Ausbildungsvergütung erhalten.
Quelle:
Ausbildungsvergütungen (DAV) des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB)
Neben einer Grundvergütung werden teilweise Zulagen und Sonderzahlungen wie 13. Monatsgehalt, Urlaubsgeld und vermögenswirksame Leistungen gezahlt. Es treten regional und branchenabhängig große Einkommensunterschiede auf.
Daher kann man die aktuellen regionalen Gehälter am besten auf folgenden Webseiten erfahren:
Der Tarifvertrag gilt für Mitglieder des Bundesverbandes Praktizierender Tierärzte e.V. und Mitglieder des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V.
Weiterbildung kann dazu dienen, fachlich auf dem Laufenden zu bleiben, sich zu spezialisieren, beruflich voranzukommen oder sich selbstständig zu machen.
Qualifizierungslehrgänge:
Aufstiegsweiterbildungen:
- Fach- und Betriebswirte/-wirtinnen, Fachkaufleute
Studienfächer:
Diverse Aufstiegsfortbildungen und Seminare: IHK-Projektgesellschaft mbH www.ihk-projekt.de
Landestierärztekammer Brandenburg:
http://www.ltk-brandenburg.de/aktuelles1.html
Bundestierärztekammer:
http://www.bundestieraerztekammer.de/
Berufsinformationsseite des Verbands medizinischer Fachberufe:
Informationen rund um Berufe mit Tieren:
http://www.berufe-mit-tieren.de/ausbildungsberufe/tiermedizinischerfachangestellter.htm
Forum für Angestellte in Arzt-, Zahnarzt- & Tierarztpraxen:
Der Treffpunkt für Tierärzte:
Vermittlung und Überlassung von Profis aus Medizin und Pflege:
Stellenangebote im Gesundheitswesen:
JOBBÖRSE der Bundesagentur für Arbeit. Gegliedert nach Berufsfeldern und Regionen:
http://jobboerse.arbeitsagentur.de
Allgemeine Jobbörse, in Berufsfelder gegliedert:
Allgemeine Jobbörse, regionale Suchfunktion:
Unterteilung in Branchen und Regionen:
Große Jobbörse für Gesundheitsberufe: