Weiterbildung Meister
Elektrotechnikermeister/-in ist eine berufliche Weiterbildung nach der Handwerksordnung (HwO). Die Meisterprüfung in diesem zulassungspflichtigen Handwerk ist bundesweit einheitlich geregelt.
Folgende Schwerpunkte werden ausgebildet:
Abschluss: Elektrotechnikermeister/ Elektrotechnikermeisterin
Sie koordinieren die Arbeitsabläufe, sorgen für die termin-, kosten- und fachgerechte Erledigung von Aufträgen, leiten Fachkräfte an und sind für die betriebliche Ausbildung verantwortlich. Als selbstständige oder angestellte Betriebsleiter/-innen planen Elektrotechnikermeister/-innen beispielsweise Arbeiten zur elektrischen Versorgung von Wohnhäusern, verteilen die Arbeitsaufgaben an die einzelnen Fachkräfte und üben Kontroll- und Leitungsfunktion aus. Sie beraten Kunden und erstellen Angebote. Hierbei übernehmen sie auch die kaufmännische und technische Kalkulation. Schwierige Installations- und Reparaturarbeiten, die besonderes Können und langjährige Erfahrung voraussetzen, führen sie selbst durch.
Als selbstständige Inhaber/-innen eines Handwerksbetriebs im Bereich der Elektroinstallation, Elektromechanik oder Telekommunikationstechnik oder als Fachhändler/-innen für elektrotechnische Erzeugnisse entwickeln sie die betrieblichen Grundsätze, bestimmen Art und Umfang der Investitionen, sind für die Personalauswahl verantwortlich und kontrollieren den wirtschaftlichen Erfolg ihres Betriebs.
Quelle: BERUFENET
Der deutsche Beruf Elektrotechnikmeister/-in hat kein direktes Pendant unter den polnischen Ausbildungsberufen, ist aber teilweise vergleichbar mit den polnischen Berufen:
Nützliche Informationen zu den Schwerpunkten der Ausbildung sind jeweils unter den Informationskategorien „Ausbildungsinhalte” und „Stundenpensum“ zu finden.
Für die Zulassung zur Meisterprüfung wird vorausgesetzt:
oder
oder
oder
Der erfolgreiche Abschluss einer Fachschule kann auf die geforderte Berufstätigkeit angerechnet werden. Tätigkeiten als Selbstständige/-r, Werk-/Betriebsmeister/-in oder in ähnlicher Stellung sowie praktische Tätigkeiten, die der Gesellentätigkeit gleichwertig sind, sind ebenfalls auf die Berufspraxis anzurechnen.
Darüber hinaus kann die in der Gesellen- oder Abschlussprüfung und während der Zeit der Berufstätigkeit nachgewiesene berufliche Befähigung ebenfalls die Dauer der geforderten Berufstätigkeit verkürzen.
Berücksichtigung ausländischer Vorqualifikationen:
Bei der Zulassung zur Prüfung können ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland berücksichtigt werden.
Quelle: BERUFENET
Ausbildungsdauer
Lehrgänge, die auf die Teile I und II der Meisterprüfung vorbereiten, dauern in Vollzeit ca. 6-8 Monate, in Teilzeit bis zu 2 1/2 Jahre.
Der Teil III und Teil IV dauert in Vollzeit ca. 2 Monate, in Teilzeit ca. 10 Monate.
Verkürzungen/Verlängerungen:
- Befreiung von der Ablegung einzelner Teile der Meisterprüfung
Von der Ablegung einzelner Teile der Meisterprüfung wird befreit, wer eine dem jeweiligen Teil der Meisterprüfung vergleichbare Prüfung erfolgreich abgelegt hat, z.B. eine Abschlussprüfung an einer Hochschule oder eine Abschlussprüfung eines Weiterbildungslehrganges vor einem staatlichen Prüfungsausschuss oder einer öffentlichen bzw. staatlich anerkannten Bildungseinrichtung.
Von der Ablegung der Teile III und IV der Meisterprüfung wird befreit, wer die Meisterprüfung in einem anderen Handwerk oder in einem handwerksähnlichen Gewerbe bestanden hat.
Quelle: BERUFENET und www.hwk-ff.de
Im fachpraktischen Teil (Teil I) erwerben die Lehrgangsteilnehmer u.a. Kenntnisse in folgenden Lernbereichen:
Im gewählten Schwerpunkt erlernen die zukünftigen Meister/-innen Kenntnisse und Fertigkeiten über Anlagen und Anlagenkomponenten der Energie- und Gebäudetechnik, insbesondere:
Der fachtheoretische Teil (Teil II) vermittelt u.a. folgende Kenntnisse:
Vorbereitungslehrgänge/Prüfungsteile
Gesamtstundenanzahl: ca. 1540 h
Ausbildungskosten
Für den Besuch der Vorbereitungslehrgänge sind Lehrgangsgebühren zu entrichten, für die Prüfung selbst Prüfungsgebühren. Weitere Kosten entstehen für Arbeitsmaterialien, Fachliteratur und das Meisterprüfungsprojekt. Daneben fallen eventuell Fahrtkosten und ggf. auch Kosten für auswärtige Unterbringung an.
Die Höhe der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren kann unterschiedlich sein.
Bei der HWK Ostbrandenburg werden derzeit ca. 8400 € für die gesamte Meisterausbildung erhoben.
Quelle: www.hwk-ff.de
Für die Teilnahme an Vorbereitungslehrgängen erhält man keine Vergütung.
Die Weiterbildung ist förderfähig gemäß Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz mit dem „Meister- BaföG“.
Verdienst/Einkommen
Neben einer Grundvergütung werden teilweise Zulagen und Sonderzahlungen wie 13. Monatsgehalt, Urlaubsgeld und vermögenswirksame Leistungen gezahlt. Es treten regional und branchenabhängig große Einkommensunterschiede auf.
Daher kann man die aktuellen regionalen Gehälter am besten auf folgenden Webseiten erfahren:
Über tarifliche Regelungen informiert die Gewerkschaft IG Metall.
Studium:
Entwicklung, Fertigung und Automatisierung:
Landesinnungsverband der Elektrotechnischen Handwerke Berlin/Brandenburg:
Elektromeisterforum:
http://www.elektromeisterforum.de
Das Fachwissen rund um die Elektrotechnik:
http://www.elektrotechnik-fachwissen.de
Nachschlagewerk Elektrotechnik:
http://www.elektronik-kompendium.de
BERUFENET:
http://www.deutsche-handwerkervermittlung.de
Jobbörse, auch für handwerkliche und technische Berufe
http://jobboerse.arbeitsagentur.de
JOBBÖRSE der Bundesagentur für Arbeit. Gegliedert nach Berufsfeldern und Regionen.
allgemeine Jobbörse, in Berufsfelder gegliedert
http://www.jobsuche.de
allgemeine Jobbörse, regionale Suchfunktion
http://www.jobrobot.de
Unterteilung in Branchen und Regionen
http://www.stepstone.de
Große Jobbörse für verschiedene Branchen.