Weiterbildung
Geprüfte/-r Personaldienstleistungsfachwirt/-in ist eine bundesweit geregelte berufliche Weiterbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG).
Abschluss: Geprüfter Personaldienstleistungsfachwirt/ Geprüfte Personaldienstleistungsfachwirtin
Fachwirte für Personaldienstleistungen sind sie vor allem in der Kundenakquise, -bindung und -beratung tätig. Sie bieten auf den Kundenbedarf ausgerichtete Dienstleistungen der Personallogistik an, z.B. bei der Personalbeschaffung, und sorgen dafür, dass qualifizierte Mitarbeiter/-innen in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen. Mit den Kunden zusammen erstellen Personaldienstleistungsfachwirte und -fachwirtinnen spezifische Anforderungsprofile. Bei den Bewerbern analysieren sie Kompetenzen und Potenziale. Nach einem Vergleich von Anforderungs- und Bewerberprofilen unterbreiten sie den Kunden Personalvorschläge und den Bewerbern Vermittlungsangebote. Zu ihren Aufgaben gehört es auch, Angebote und Verträge zu erstellen und bei der Qualitätssicherung der Aufträge mitzuwirken.
In Personalabteilungen von Unternehmen arbeiten Personaldienstleistungsfachwirte und -fachwirtinnen in der Personaleinsatzplanung und der Personalentwicklung mit. Sie erstellen z.B. Mitarbeiterpotenzialanalysen und entwickeln Qualifizierungs- oder Weiterbildungsangebote. Auch in der Personalplanung und -gewinnung sind sie tätig, schalten z.B. Stellenanzeigen in Print- und Online-Medien, recherchieren in sozialen Netzwerken nach geeigneten Kandidaten für eine Stelle, führen Vorstellungsgespräche und sind an der Bewerberauswahl beteiligt.
Um sich über den Personalmarkt auf dem Laufenden zu halten, beobachten Personaldienstleistungsfachwirte und -fachwirtinnen die Arbeitsmarktentwicklung und führen Wirtschafts- und Arbeitsmarktanalysen durch. Sie beobachten Wettbewerber und sind daran beteiligt, Konzepte für Personaldienstleistungen zu entwickeln.
Quelle: BERUFENET
Der deutsche Beruf Geprüfter Personaldienstleistungsfachwirt/ Geprüfte Personaldienstleistungsfachwirtin hat kein direktes Pendant unter den polnischen Ausbildungsberufen.
Nützliche Informationen zu den Schwerpunkten der Ausbildung sind jeweils unter den Informationskategorien „Ausbildungsinhalte” und „Stundenpensum“ zu finden.
Für die Zulassung zur Weiterbildungsprüfung wird vorausgesetzt:
oder
oder
Wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er über die nötigen Kenntnisse und Erfahrungen verfügt, kann ebenfalls zugelassen werden.
Berücksichtigung ausländischer Vorqualifikationen:
Bei der Zulassung zur Prüfung können ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland berücksichtigt werden.
Quelle: BERUFENET
Die Ausbildungsdauer in Teilzeit beträgt ca. 2 Jahre.
Quelle: www.ihk-projekt.de
Handlungsbereiche:
- Analysieren von Märkten und Chancen
- Auswahl und Weiterentwicklung von Personaldienstleistungen
- Kundenbeziehungen
- Personal finden und binden
- Auftragsbesetzung, Auftragsbegleitung und -nachbereitung
- Personalführung und -entwicklung
- Unternehmensführung, Prozessüberwachung, Erfolgskontrolle
Quelle: BERUFENET
Das Stundenpensum umfasst ca. 560 Stunden.
Quelle: www.ihk-projekt.de
Ausbildungskosten
Für den Besuch der Vorbereitungslehrgänge sind Lehrgangsgebühren zu entrichten, für die Prüfung selbst Prüfungsgebühren. Weitere Kosten entstehen für Arbeitsmaterialien, Fachliteratur und das Meisterprüfungsprojekt. Daneben fallen eventuell Fahrtkosten und ggf. auch Kosten für auswärtige Unterbringung an.
Die Höhe der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren kann unterschiedlich sein. Bei der IHK-Projektgesellschaft mbH Ostbrandenburg betragen die Kosten zurzeit 3.950,00 €.
Quelle: www.ihk-projekt.de
Für die Teilnahme an Vorbereitungslehrgängen erhält man keine Vergütung.
Die Weiterbildung ist förderfähig gemäß Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz mit dem „Meister- BaföG“.
Das Einkommen der Beschäftigten der Länder richtet sich nach der Eingruppierung in die Entgeltgruppen und Stufen des Tarifvertrags der Länder (TV-L). Manche Einrichtungen und Arbeitgeber lehnen ihre Vergütungen an die Vereinbarungen im öffentlichen Dienst an. Auch in der privaten Wirtschaft haben Tarifverträge einen maßgeblichen Einfluss auf den Verdienst. Einkommen werden aber auch unabhängig von Tarifverträgen vereinbart.
Die Zuordnung zu den tariflichen Vergütungsgruppen hängt beispielsweise davon ab, welche Ausbildung vorliegt, ob Weiterbildungen absolviert wurden, wie komplex die Aufgaben sind, wie groß die Verantwortung ist und welche beruflichen Erfahrungen vorliegen. Auch regionale und branchenspezifische Faktoren spielen eine Rolle bei der Einkommenshöhe.
Die hier genannten beispielhaften Grundvergütungen sollen der Orientierung dienen und einen Eindruck von der Bandbreite der Einkommen vermitteln. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.
Tarifbereich öffentlicher Dienst
Bei einer Eingruppierung in die Entgeltgruppe 9, Stufe 1 bis Stufe 6, erhalten Beschäftigte bei den Ländern ein Monatsbruttoentgelt von € 2.484,57 bis € 3.561,24. Das Erreichen der jeweils nächsten Stufe ist von den Zeiten ununterbrochener Tätigkeit in der Entgeltgruppe und der Leistung abhängig.
Quelle:
Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)
Aktuelle Tarifinformationen finden Sie im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder.
Studienfächer (Auswahl):
Kurzbeschreibungen und Informationen von der Arbeitsagentur zu allen Berufen:
http://berufenet.Arbeitsagentur.de
Der Internetguide für den Lebensraum Büro:
The Economist:
Organisation und Management:
Rund ums Personalwesen:
http://www.personal-wissen.de/
Informationen von der DIHK zum Fachwirt:
http://www.bund.de/DE/Stellenangebote/Festeinstellung/festeinstellung_node.html
Stellenangebote im öffentlichen Dienst
http://jobboerse.arbeitsagentur.de
JOBBÖRSE der Bundesagentur für Arbeit. Gegliedert nach Berufsfeldern und Regionen.
http://www.jobpilot.de
allgemeine Jobbörse, in Berufsfelder gegliedert
http://www.jobsuche.de
allgemeine Jobbörse, regionale Suchfunktion
http://www.jobrobot.de
Unterteilung in Branchen und Regionen