Lehre (Duales System)
Straßenbauer/-in ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung (HwO). Diese bundesweit geregelte 3-jährige Ausbildung wird in Industrie und Handwerk angeboten.
Abschluss: Straßenbauer/ Straßenbauerin
Straßenbauer/-innen bauen Haupt- und Nebenstraßen, Geh- und Fahrradwege, Fußgängerzonen sowie Autobahnen und Flugplätze. Nach dem Abstecken der Baustelle beginnen sie mit den Erdarbeiten: Sie lösen Bodenmassen, transportieren, planieren und verdichten sie. Dazu setzen Straßenbauer/-innen Bagger, Raupen und Walzen ein. Auf den verdichteten Untergrund bringen sie als Unterbau meist eine Schotterschicht auf, darauf kommen weitere Gesteinsgemische und erst darüber eine Beton- oder Asphaltdecke als Fahrbahn. Außerdem führen sie Pflasterarbeiten aus und stellen Randbefestigungen, Böschungen und Entwässerungsgräben her. Weiterhin übernehmen sie auch Unterhaltungs- und Reparaturarbeiten an Wegen und Straßen.
Quelle: BERUFENET
Der deutsche Beruf Straßenbauer/-in ist teilweise vergleichbar mit polnischem Beruf:
Nützliche Informationen zu den Schwerpunkten der Ausbildung sind jeweils unter den Informationskategorien „Ausbildungsinhalte” und „Stundenpensum“ zu finden.
Die Ausbildungsstätte ist im dualen System in erster Linie der Betrieb. Zusätzlich gibt es Berufsschulen (in Brandenburg heißen sie "Oberstufenzentren"). Das Ausbildungsunternehmen informiert, welche die entsprechende Schule für diesen Beruf in der Region ist.
Oberstufenzentrum II BarnimGrundsätzlich wird – wie bei allen anerkannten, nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten Ausbildungsberufen – keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung rechtlich vorgeschrieben.
Die Betriebe stellen überwiegend angehende Straßenbauer/-innen mit Hauptschulabschluss ein.
Quelle: BERUFENET
Die Ausbildung dauert 3 Jahre.
Auszubildende können nach Anhörung der Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf ihrer Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn ihre Leistungen dies rechtfertigen. Die Verkürzungsdauer beträgt meist 6 Monate.
Im 1. Ausbildungsjahr lernen Auszubildende im Ausbildungsbetrieb beispielsweise:
Zu Beginn der beruflichen Fachbildung (im 2. Ausbildungsjahr) wird den Auszubildenden unter anderem vermittelt:
Im 3. Ausbildungsjahr erfahren die Auszubildenden schließlich:
Quelle: BERUFENET
Unterrichtsstunden bezogen auf die 3-jährige Berufsausbildung:
1. Einrichten einer Baustelle: 20 h
2. Erschließen und Gründen eines Bauwerkes: 60 h
3. Mauern eines einschaligen Baukörpers: 60 h
4. Herstellen eines Stahlbetonbauteiles: 60 h
5. Herstellen einer Holzkonstruktion: 60 h
6. Beschichten und Bekleiden eines Bauteiles: 60 h
Tiefbaufacharbeiter/-in, Schwerpunkt Straßenbauarbeiten:
7. Bauen einer Erschließungsstraße: 60 h
8. Herstellen eines Erddammes: 80 h
9. Einbauen einer Rohrleitung: 60 h
10. Pflastern einer Fläche mit künstlichen Steinen: 80 h
Straßenbauer/-in:
11. Bauen einer Asphaltstraße: 100 h
12. Pflastern einer Fläche mit Naturstein: 100 h
13. Einbauen einer Fahrbahndecke aus Beton: 40 h
14. Instandsetzen einer Straße: 40 h
Gesamtstunden: 880 Stunden
Den vollständigen Rahmenlehrplan finden Sie unter:
http://www.kmk.org/fileadmin/pdf/Bildung/BeruflicheBildung/rlp/hochbaufacharbeiter.pdf
Während einer dualen Ausbildung werden angehende Straßenbauer/-innen im Ausbildungsbetrieb praktisch und in der Berufsschule theoretisch ausgebildet.
Der praktische Teil der Ausbildung macht in der Regel ca. 80% der Gesamtausbildungszeit aus.
Die Ausbildung im Betrieb ist für die Auszubildenden kostenfrei. Allerdings können für den Berufsschulunterricht Lernmittelkosten (z.B. für Fachliteratur), Fahrtkosten und ggf. auch Kosten für auswärtige Unterbringung entstehen.
Ausbildungsvergütung
Auszubildende, die eine duale Ausbildung durchlaufen, erhalten eine Ausbildungsvergütung. Sie richtet sich überwiegend nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Die Höhe der Ausbildungsvergütung ist abhängig vom Ausbildungsbereich (z.B. Industrie und Handel, Handwerk) und von der Branche, in der die Ausbildung stattfindet.
Auch die Stadt/Region ist entscheidend für die Höhe der Ausbildungsvergütung, es kommt immer noch zu Unterschieden zwischen Ost- und Westdeutschland.
Die folgenden Angaben sollen der Orientierung dienen. Ansprüche können aus ihnen nicht abgeleitet werden.
Die Auszubildenden können im Schnitt monatlich ca. 850 bis 1400 € Ausbildungsvergütung erhalten.
Quelle:
Ausbildungsvergütungen (DAV) des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB)
Verdienst/Einkommen
Neben einer Grundvergütung werden teilweise Zulagen und Sonderzahlungen wie 13. Monatsgehalt, Urlaubsgeld und vermögenswirksame Leistungen gezahlt. Es treten regional und branchenabhängig große Einkommensunterschiede auf.
Daher kann man die aktuellen regionalen Gehälter am besten auf folgenden Webseiten erfahren:
Über tarifliche Regelungen informiert die Gewerkschaft IG Bauen-Agrar-Umwelt.
Weiterbildung kann dazu dienen, fachlich auf dem Laufenden zu bleiben, sich zu spezialisieren, beruflich voranzukommen oder sich selbstständig zu machen.
Qualifizierungslehrgänge:
Aufstiegsweiterbildungen:
- Meister/-innen:
- Techniker/-innen:
- Fach- und Betriebswirte/-wirtinnen, Fachkaufleute:
- Sonstige Aufstiegsweiterbildungen:
Studienfächer:
Diverse Aufstiegsfortbildungen und Seminare: IHK-Projektgesellschaft mbH www.ihk-projekt.de.
http://www.handwerkerstellen.de/
Deutschlands Stellenmarkt für Handwerk und Technik
http://jobboerse.arbeitsagentur.de
JOBBÖRSE der Bundesagentur für Arbeit. Gegliedert nach Berufsfeldern und Regionen.
http://www.jobpilot.de
allgemeine Jobbörse, in Berufsfelder gegliedert
http://www.jobsuche.de
allgemeine Jobbörse, regionale Suchfunktion
http://www.jobrobot.de
Unterteilung in Branchen und Regionen
http://www.stepstone.de
Große Jobbörse für Industrie und Gewerbe