Weiterbildung Meister
Industriemeister/-in der Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk ist eine berufliche Weiterbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Die Industriemeisterprüfung ist bundesweit einheitlich geregelt.
Abschluss: Industriemeister der Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk / Industriemeisterin der Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk
Industriemeister/-innen der Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk koordinieren, überwachen und optimieren die Produktionsabläufe in der Kunststoff- und Kautschukverarbeitung. Hergestellt werden dabei Produkte wie Motorradsitze, Gehäuse für Computer, Verpackungsfolien, Maschinenteile, Rohre, Fensterelemente oder Verbundstoffe zur Weiterverarbeitung. Industriemeister/-innen der Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk planen und steuern den Einsatz von Arbeitskräften und von Betriebsmitteln wie Spitzgussmaschinen und CNC-gesteuerten Extruderanlagen. Auch für Einkauf und Bereitstellung von Ausgangsstoffen wie Kunststoffgranulaten und Farbstoffen sorgen sie. Sie kontrollieren die Qualität der Ausgangsmaterialien und der Endprodukte, veranlassen Instandhaltungsarbeiten an den Maschinen und Anlagen und dokumentieren Funktions- und Sicherheitsprüfungen.
Bei ihren Aufgaben berücksichtigen die Meister/-innen auch betriebswirtschaftliche Zusammenhänge. So achten sie z.B. darauf, dass das vorgesehene Budget sowie die Mengen- und Terminvorgaben eingehalten werden. Sie setzen Maßnahmen zur Qualitätssicherung um, leiten Optimierungsprozesse ein und stellen die Einhaltung von Vorschriften z.B. zu Arbeitssicherheit und Umwelt- und Gesundheitsschutz im Betrieb sicher. Außerdem arbeiten sie Mitarbeiter/-innen in neue Verfahren ein und wirken bei der Aus- und Weiterbildung mit.
Quelle: BERUFENET, http://berufenet.arbeitsagentur.de
Der deutsche Beruf Industriemeister/-in der FachrichtungKunststoff und Kautschuk hat kein direktes Pendant unter den polnischen Ausbildungsberufen, ist aber teilweise vergleichbar mit dem polnischen Beruf:
Nützliche Informationen zu den Schwerpunkten der Ausbildung sind jeweils unter den Informationskategorien „Ausbildungsinhalte” und „Stundenpensum“ zu finden.
Für die Zulassung zur Industriemeisterprüfung wird vorausgesetzt:
und
oder
und
oder
Beim Nachweis von Kenntnissen, Fertigkeiten und Erfahrungen, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen, sind Ausnahmen von den geforderten Zulassungsvoraussetzungen möglich.
Berücksichtigung ausländischer Vorqualifikationen
Bei der Zulassung zur Prüfung können ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland berücksichtigt werden.
Quelle: BERUFENET, http://berufenet.arbeitsagentur.de
Bildungseinrichtungen von Industrie- und Handelskammern sowie anderen Bildungsträgern bieten Vorbereitungskurse auf die Industriemeisterprüfung an (Vollzeit ca. 6 Monate bzw. 2 mal 3 Monate, Teilzeit in der Regel ca. 1 1/2 bis 3 Jahre).
Quelle: BERUFENET, http://berufenet.arbeitsagentur.de
Handlungsspezifische Qualifikationen:
- Handlungsbereich Technik:
- Qualifikationsschwerpunkte:
- Wahlpflichtqualifikationsschwerpunkte:
- Handlungsbereich Organisation:
- Handlungsbereich Führung und Personal:
Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen:
- Rechtsbewusstes Handeln:
- Betriebswirtschaftliches Handeln:
- Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung:
- Zusammenarbeit im Betrieb:
- Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten:
Berufs- und arbeitspädagogische Eignung:
Quelle: BERUFENET, http://berufenet.arbeitsagentur.de
Vorbereitungslehrgänge/Prüfungsteile – Unterrichtsstunden:
Gesamtstundenanzahl: 900 h
Quelle: BERUFENET, http://berufenet.arbeitsagentur.de
Für den Besuch der Vorbereitungslehrgänge sind Lehrgangsgebühren zu entrichten, für die Prüfung selbst Prüfungsgebühren. Weitere Kosten entstehen für Arbeitsmaterialien, Fachliteratur und das Meisterprüfungsprojekt. Daneben fallen eventuell Fahrtkosten und ggf. auch Kosten für auswärtige Unterbringung an.
Die Höhe der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren kann unterschiedlich sein. Sie betragen ca. 5.000 €.
Quelle: BERUFENET, http://berufenet.arbeitsagentur.de
Für die Teilnahme an Vorbereitungslehrgängen erhält man keine Vergütung.
Die Weiterbildung ist förderfähig gemäß Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz mit dem „Meister-BaföG“.
Verdienst/Einkommen
Neben einer Grundvergütung werden teilweise Zulagen und Sonderzahlungen wie 13. Monatsgehalt, Urlaubsgeld und vermögenswirksame Leistungen gezahlt. Es treten regional und branchenabhängig große Einkommensunterschiede auf.
Daher kann man die aktuellen regionalen Gehälter am besten auf folgenden Webseiten erfahren:
Über tarifliche Regelungen informiert die Gewerkschaft IG Metall.
Studium:
Meisterschulen in Deutschland:
BERUFENET:
JOBBÖRSE der Bundesagentur für Arbeit. Gegliedert nach Berufsfeldern und Regionen:
http://jobboerse.arbeitsagentur.de
allgemeine Jobbörse, in Berufsfelder gegliedert:
allgemeine Jobbörse, regionale Suchfunktion:
Unterteilung in Branchen und Regionen:
Große Jobbörse für verschiedene Branchen: