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Zahnarzt,-ärztin in Deutschland

Berufe vergleichen:

Ausbildungsart und Abschluss

Es handelt sich um ein Hochschulstudium.

Die Ausbildung zum Zahnarzt,-ärztin umfasst eine wissenschaftliche und praktische Ausbildung in Naturwissenschaften, Zahnmedizin, Physiologie, Pathologie und Anatomie. Man lernt Methoden und Verfahren, mit denen man Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten bzw. -schädigungen diagnostizieren und behandeln sowie diesen vorbeugen kann.

Einsatzgebiete und Tätigkeitsschwerpunkte

Krankheitsbild ermitteln
- zahnmedizinische Anamnese erheben, v.a. bei neuen Patienten
- Zähne auf vorhandene Füllungen, Abnutzungserscheinungen oder Erkrankungen untersuchen
- sondieren
- Reaktionstests und Bissflügelaufnahmen durchführen
- Röntgenaufnahmen analysieren

Untersuchungen durchführen und Patienten behandeln
- Schmerzmittel verabreichen, z.B. Injektionen und Narkosen
- erkrankte Zähne aufbohren, erkranktes Zahnbein entfernen
- Füllungen legen oder Inlays einsetzen, Zähne überkronen
- Wurzelkanäle behandeln
- Geschwüre, Zahnfleisch- und Mundschleimhautentzündungen behandeln; z.B. Beläge und entzündetes Gewebe aus Zahnfleischtaschen entfernen
- Heil- und Kostenpläne für Krankenkassen und Patienten ausarbeiten (z.B. bei der Herstellung und Beschaffung von Inlays, Kronen)
- Untersuchungsergebnisse mit dem Patienten besprechen und Behandlungspläne vorschlagen
- über Zahnersatz und Zahnersatzpflege informieren und beraten, auch darüber, welche Ernährungsweise der individuellen Zahngesundheit förderlich ist
- alternative Behandlungsmethoden vorschlagen, kostenpflichtige Zusatzleistungen anbieten (z.B. professionelle Zahnreinigung, Versiegelungen, Bleaching)

Oralchirurgische Eingriffe
- Lokal- oder Vollnarkosen verabreichen, Wunden versorgen, in der Nachsorge Fäden ziehen
- Weisheits- oder andere erkrankte Zähne, die nicht konservativ behandelt werden können, extrahieren
- abgebrochene Zahnwurzeln entfernen
- Wurzelspitzenresektionen durchführen
- Abszesse, Zysten, kleinere Tumore oder Kiefermissbildungen - z.B. Mund-Kiefer-Gaumenspalten - operieren
- Zähne transplantieren oder replantieren
- Patienten über korrektes postoperatives Verhalten informieren, z.B. in Bezug auf Nahrungsaufnahme

Kieferorthopädische Behandlungen
- Gebiss- und Bissabdrücke auswerten
- festsitzende oder herausnehmbare Zahnspangen oder andere Mittel zur Regulierung der Zahn- und Kieferstellung in Auftrag geben und anpassen
- Patienten über korrekten Umgang mit dem Hilfsmittel informieren, z.B. in Bezug auf Hygiene, Nachstelltermine
- Regulationsergebnisse laufend kontrollieren
- Behandlungsende festsetzen

Zahnersatz
- Behandlungs- und Kostenvorschlag für eine prothetische Behandlung ausarbeiten
- vorbereitende Eingriffe vornehmen, z.B. Gewebe entfernen zur Verhinderung von Druckschmerzen und Entzündungen oder Schleimhautbänder verlängern oder beseitigen
- Gebiss- und Bissabdrücke abnehmen, Modelle für Prothesen, Implantate und Brücken herstellen (lassen) und auswerten, Wachsschablonen ausformen, Aufträge an zahntechnische Labore erteilen
- ästhetische Gesichtspunkte berücksichtigen
- Prothesen, Implantate oder Brücken anpassen

Verwaltungs- und Organisationsaufgaben
- Arbeitsabläufe in Praxen und Kliniken koordinieren
- in Fachpraxen: leistungsbezogene Daten und Informationen für die Abrechnung vorbereiten
- Aus- und Weiterbildung des medizinischen Nachwuchses und des Nachwuchses in nichtärztlichen Gesundheitsberufen organisieren bzw. durchführen
- Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement durchführen
- Arztberichte und ärztliche Gutachten anfertigen
- Befunde und Behandlung dokumentieren

Wissenschaftliche Forschung und Lehre (in der Regel mit Promotion oder Habilitation)
- medizinische Forschungsvorhaben im Fachbereich planen und durchführen, insbesondere bei Tätigkeit an Universitätskliniken
- Lehrveranstaltungen im Bereich Zahnmedizin (Vorlesungen, Seminare, Übungen, Praktika) konzipieren, vorbereiten und durchführen
- Lehrmaterialien, Skripte, Übungs- und Praktikumsanleitungen erarbeiten
- Studien- und Prüfungsarbeiten vorbereiten, durchführen und korrigieren
- Verwaltungsaufgaben wahrnehmen, Forschungsmittel (Drittmittel) beschaffen

Ähnliche Berufe in Deutschland und Polen

Der deutsche Beruf Zahnarzt / Zahnärztin ist vergleichbar mit dem polnischen Beruf:

  • Zahnarzt (poln. lekarz dentysta), Ausbildungsniveau – Hochschulausbildung (5 Jahre).

Nützliche Informationen zu den Schwerpunkten der Ausbildung sind jeweils unter den Informationskategorien „Ausbildungsinhalte“ und „Stundenpensum“ zu finden.

Ausbildungsstätten

In der Region bzw. in der Nähe bilden unter anderem die aufgelisteten Einrichtungen im BerufZahnarzt,-ärztin aus.

Charité - Universitätsmedizin Berlin
Campus Charité Mitte / Prodekanat für Studium und Lehre
Dr. Claudia Spies
Charitéplatz 1
10117 Berlin
Deutschland
Tel.: +49 (0)30 450 576 102
Tel.: +49 (0)30 450 576 931
E-mail: prodek-l@charite.de
Homepage

Medizinische Fakultät Charité - Universitätsmedizin Berlin
Referat für Studienangelegenheiten
Virchowweg 24
10117 Berlin
Deutschland
Tel.: +49 (0) 30 4505-760 42
Tel.: +49 (0) 30 4505-760 42
E-mail: pknaack@charite.de
Homepage

Schulische und sonstige Aufnahmevoraussetzungen

Zulassungsvoraussetzungen für ein Studium im Studiengang Zahnmedizin an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen:

- die allgemeine Hochschulreife, 

- (in einigen Bundesländern) fachgebundene Hochschulreife, welche von der zuständigen Stelle des Bundeslandes (z.B. Kultusministerium, Staatliches Schulamt, ggf. auch die Hochschule) als gleichwertig anerkanntes Zeugnis anerkannt werden muss.

Daneben wählen die Hochschulen ihre Studierenden auch zunehmend durch eigene Zulassungsverfahren aus. Zudem sind länderspezifische Zulassungsvoraussetzungen möglich.

Hinweis: In allen Bundesländern bestehen Sonderbestimmungen zum Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Bewerber/innen ohne schulische Zugangsberechtigung.

Ausbildungsdauer

Die Regelstudienzeit für ein Studium der Zahnmedizin beträgt gemäß der Approbationsordnung für Zahnärzte 10 Semester und 6 Monate.

Ausbildungsinhalte

Das Studium umfasst eine wissenschaftliche und praktische Ausbildung in Naturwissenschaften, Zahnmedizin, Physiologie, Pathologie und Anatomie. Man lernt Methoden und Verfahren, mit denen man Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten bzw. -schädigungen diagnostizieren und behandeln sowie diesen vorbeugen kann.

Im ersten Studienabschnitt, dem vorklinischen Studium (1. - 5. Semester), besuchen die Studierenden Vorlesungen, Seminare, Kurse und praktische Übungen an der Hochschule, z.B. in folgenden Fächern:


- Physik (einschließlich Praktikum)

- Chemie (einschließlich Praktikum)

- Biologie oder Zoologie

- Werkstoffkunde

- Kursus der technischen Propädeutik

- Kursus der medizinischen Terminologie

- Zahnheilkunde

- Anatomie

- Histologie

- mikroskopisch-anatomischer Kurs

- anatomische Präparierübung

- Entwicklungsgeschichte

- Physiologie

- physiologische Chemie

- Phantomkurs der zahnärztlichen Prothetik

Im zweiten Studienabschnitt, dem klinischen Studium, besuchen die Studierenden Vorlesungen, Seminare, Kurse und praktische Übungen an der Hochschule, z.B. in folgenden Fächern:

 

- Zahnerhaltungskunde

- Zahnersatzkunde

- Kieferorthopädie

- Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten

- innere Medizin

- allgemeine und spezielle Pathologie

- Parodontologie

- Röntgenkurs einschließlich Strahlenschutz

- klinisch-chemische und physikalische Untersuchungsmethoden

- kieferorthopädische Behandlung (Diagnostik und Therapie)

- kieferorthopädische Technik

- Pharmakologie

- Berufskunde

- pathologisch-histologischer Kurs

- Operationskurs

- allgemeine Chirurgie

- Hygiene einschließlich Gesundheitsfürsorge

- Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde

- medizinische Mikrobiologie

- Geschichte der Medizin

Das Studium der Zahnmedizin ist durch die Approbationsordnung für Zahnärzte (ZÄPrO) bundeseinheitlich geregelt und wird auf Grundlage der Studienordnungen der einzelnen Hochschulen durchgeführt.

Stundenpensum (Theorie)

Genaue Informationen zum Stundenpensum in einzelnen Semestern sind meistens auf der Internetseite der jeweiligen Hochschule zu finden. In dem vorklinischen Teil des Studiums der Zahnheilkunde kann das Stundenpensum beispielsweise folgendermaßen aussehen:

Vorlesungen:

1. Semester - 132 Stunden

2. Semester - 151 Stunden

3. Semester - 178 Stunden

4. Semester - 85 Stunden

5. Semester - 28 Stunden

Insgesamt: 574 Stunden

Quelle: Zweite Ordnung zur Änderung der Teilstudienordnung für den Vorklinischen Teil des Studiengangs Zahnheilkunde an der Charité - Universitätsmedizin Berlin

Stundenpensum (Praxis)

Genaue Informationen zum Stundenpensum in einzelnen Semestern sind meistens auf der Internetseite der jeweiligen Hochschule zu finden. In dem vorklinischen Teil des Studiums der Zahnheilkunde kann das Stundenpensum beispielsweise folgendermaßen aussehen:

Praktische Übungen und Kurse:

 

1. Semester - 308 Stunden

2. Semester - 126 Stunden

3. Semester - 399 Stunden

4. Semester - 73 Stunden

5. Semester - 378 Stunden

Insgesamt: 1.317 Stunden 

Quelle: Zweite Ordnung zur Änderung der Teilstudienordnung für den Vorklinischen Teil des Studiengangs Zahnheilkunde an der Charité - Universitätsmedizin Berlin

Kosten der Ausbildung

Es werden lediglich Semesterbeiträge in Höhe von 40-250 Euro (je nach Universität) erhoben. 

Ausbildungsvergütung und -förderungen

Das Studium an der Universität wird nicht vergütet. Auch für das Krankenpflegepraktikum und die Famulatur erhalten die Studierenden in der Regel keine Vergütung.

 
Im Praktischen Jahr erhalten die Studierenden zum Teil Aufwandsentschädigungen, kostenlose Unterkunft und Verpflegung.

Berufs- und Verdienstaussichten

Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern (TV-Ärzte/VKA): 


Fachärzte und Fachärztinnen bei den Kommunen erhalten, abhängig von der Dauer ihrer ärztlichen Tätigkeit und ihrer Leistung, ein Monatsbruttoentgelt von € 4.931 bis € 6.126.

Tarifbereich Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken:

Bei einer Eingruppierung in die Entgeltgruppe Ä1 (Arzt) erhalten Ärzte und Ärztinnen ein Monatsbruttoentgelt von € 4.032 bis € 5.044.

Tarifliche Regelungen

Ein Übersicht der aktuellen Tarifverträge in Deutschland finden Sie auf der Seite des Marburger Bund.

Weiterbildungsmöglichkeiten

Perspektiven
Eine Voraussetzung für den beruflichen Erfolg ist es, fachlich auf dem Laufenden zu bleiben und das eigene Fachwissen kontinuierlich zu ergänzen, zu vertiefen und an neue Entwicklungen anzupassen. Andere Perspektiven im Berufsleben können sein, sich zu spezialisieren, beruflich voranzukommen oder sich selbstständig zu machen.

Wer internationale Erfahrungen sammeln und im Ausland arbeiten möchte, kann seine Fremdsprachenkenntnisse ausbauen und internationale Qualifikationen erwerben.

Qualifizierung und Spezialisierung

Die stetige Weiterentwicklung in der Zahnmedizin und -technik sowie neue Modelle der Praxisorganisation und -verwaltung stellen Zahnärzte und -ärztinnen immer wieder vor neue Herausforderungen. Weiterbildungen zur fachbezogenen beruflichen Anpassung sind für Zahnärzte und -ärztinnen gesetzlich vorgeschrieben.
Das Themenspektrum für eine fachliche Anpassungsweiterbildung ist breit und reicht von Zahnmedizin über Gesprächsführung bis hin zu Medizintechnik.

Aufstiegsweiterbildung zum Fachzahnarzt oder weiterbildendes Masterstudium
Nach Abschluss ihres Studiums und Erteilung der Approbation können sich Zahnärzte und -ärztinnen in bestimmten Gebieten, Teilgebieten und Bereichen weiterbilden. Sie können so eine Gebietsbezeichnung erhalten, die auf besondere ärztliche Kenntnisse und Fähigkeiten hinweist. Die Fachzahnarztbezeichnungen sind in den Weiterbildungsordnungen der Länder festgelegt.
Darüber hinaus werden für Zahnärzte und Zahnärztinnen weiterbildende Masterstudiengänge angeboten, z.B. im Bereich Implantologie.

Promotion/Habilitation
Für eine wissenschaftliche Laufbahn an der Hochschule ist in der Regel eine Promotion erforderlich, für die Berufung zum Hochschulprofessor bzw. zur Hochschulprofessorin benötigt man in der Regel eine Habilitation. Auch der Weg über eine Juniorprofessur kann ggf. beschritten werden. Die Promotion erleichtert auch in der Privatwirtschaft, im Bereich der Forschung und in der öffentlichen Verwaltung den Zugang zu gehobenen beruflichen Positionen.

Existenzgründung
Wer sich selbstständig machen möchte, kann z.B. eine Zahnarztpraxis oder Zahnklinik eröffnen.

Hinweis: In den Heilberufsgesetzen der Länder wird für Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und Tierärzte zwischen Fort- und Weiterbildung unterschieden. "Fortbildung" steht hier für eine fachbezogene berufliche Anpassung, bei der keine neuen formalen Qualifikationen erworben werden. Unter "Weiterbildung" wird eine Höher- und Zusatzqualifikation verstanden, die zur Übernahme weiterer Aufgaben befähigt und ggf. mit der Erlaubnis zum Führen einer Zusatzbezeichnung verbunden ist. Diese Definition unterscheidet sich von der im Sozialgesetzbuch III verwendeten.

Interessante Links

Freier Verband Deutscher Zahnärzte e.V.:

www.fvdz.de

Bundeszahnärztekammer Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Zahnärztekammern:

www.bzaek.de

Internetseite rund ums Thema Zahnberufe:

www.zahnjob.de

Landeszahnärztekammer Brandenburg:

http://www.lzkb.de/

Job- und Bewerberdatenbanken

http://jobboerse.arbeitsagentur.de
JOBBÖRSE der Bundesagentur für Arbeit. Gegliedert nach Berufsfeldern und Regionen.

http://www.jobpilot.de
allgemeine Jobbörse, in Berufsfelder gegliedert

http://www.jobsuche.de
allgemeine Jobbörse, regionale Suchfunktion

http://www.jobrobot.de
Unterteilung in Branchen und Regionen

http://www.stepstone.de
Große Jobbörse für Industrie und Gewerbe

http://www.medi-jobs.de/jobs/Aerzte/
Stellenangebote im Gesundheitswesen unterteilt nach: Position, Fachgebiet und Bundesländern

Arbeitnehmervertreter (Gewerkschaften, Berufsverbände)

ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Bezirk Frankfurt/Oder
Zehmeplatz 11
15230 Frankfurt (Oder)
Deutschland
Tel.: +49 (0) 0335/60677-0
Tel.: +49 (0) 0335/60677-77
E-mail: bz.nob@verdi.de
Homepage

DGB Bezirk Berlin-Brandenburg
Kapweg 4
13405 Berlin
Deutschland
Tel.: +4930 21 240 - 0
Homepage

Arbeitgebervertreter (Kammern, Wirtschaftsverbände)

Landeszahnärztekammer Brandenburg
Parzellenstraße 94
03046 Cottbus
Deutschland
Tel.: +49 355/3 81 48 12
Tel.: +49 355/3 81 48 48
E-mail: info@lzkb.de
Homepage

Arbeitsvermittler

EURES-Beratung
Agentur für Arbeit
Heinrich-von-Stephan-Straße 2
15230 Frankfurt (Oder)
Deutschland
Tel.: +49 335 570 3333
E-mail: Frankfurt-Oder.Eures@arbeitsagentur.de
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