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Hotelfachmann,-frau in Deutschland

Berufe vergleichen:

Ausbildungsart und Abschluss

Lehre (Duales System)


Unter der dualen Ausbildung versteht man die parallele Ausbildung in Betrieb und Berufsschule. Voraussetzung für eine Berufsausbildung im dualen System ist in Deutschland ein Berufsausbildungsvertrag und in Österreich, der Schweiz und Südtirol ein Lehrvertrag mit einem Betrieb. Die zu besuchende Berufsschule ist abhängig vom Ort bzw. von der regionalen Zugehörigkeit des Betriebes. Der praktische Teil der Ausbildung wird den Auszubildenden in den Betrieben vermittelt, den theoretischen Teil übernimmt die Berufsschule.


Abschluss: Hotelfachmann, -frau

 

Einsatzgebiete und Tätigkeitsschwerpunkte

Hotelfachleute können in allen Abteilungen eines Hotels mitarbeiten.

Sie schenken Getränke aus, bedienen im Restaurant, richten Zimmer her oder bereiten Veranstaltungen vor. Auch in der Verwaltung werden sie eingesetzt. Dort kümmern sie sich z.B. um die Buchhaltung, die Lagerhaltung oder das Personalwesen. Hotelfachleute planen und organisieren die wesentlichen Arbeitsabläufe im Hotel. Sie werden insbesondere im Empfang, in Werbung und Verkaufsförderung sowie im Wirtschaftsdienst eingesetzt.

Die Zufriedenheit der Hotelgäste sicherzustellen ist die Hauptaufgabe von Hotelfachleuten. Sie betreuen ihre Gäste von der Reservierung bis zu etwaigen Reklamationen und bemühen sich, alle Probleme zu lösen. Dabei legen sie in allen Abteilungen eines Hotels mit Hand an - sie richten die Gästezimmer her und kontrollieren sie, bedienen im Restaurant, schenken Getränke aus und arbeiten in der Küche mit. Sie organisieren Veranstaltungen wie z.B. Jubiläumsfeiern, vergeben die Zimmer und erstellen Reservierungspläne. Hotelfachleute stellen Rechnungen aus, planen Arbeitsabläufe und überwachen beispielsweise das Küchenhilfspersonal. Auch für die Buchhaltung und die Lagerhaltung sind sie zuständig. Sie verhandeln mit Reiseveranstaltern und sind in großen Hotels an der Entwicklung und Durchführung von Marketingmaßnahmen beteiligt.

Eine umfangreiche Beschreibung von Tätigkeiten und Arbeitsumfeld zeigt das Video.

Quelle: Agentur für Arbeit,BERUFENET

Ausbildungsstätten

In der Region bilden unter anderem die aufgelisteten Betriebe und Schulen im BerufHotelfachmann, -frauaus.

Es gibt zahlreiche Ausbildungsbetriebe in Brandenburg, über diesen Link des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes Brandenburg e. V. (DEHOGA Brandenburg) finden sie alle Unternehmen der Branche in Ihrer Nähe.

Konrad-Wachsmann Oberstufenzentrum
Campus für berufliche Bildung
Potsdamer Straße 4
15234 Frankfurt (Oder)
Deutschland
Tel.: +49 (0)335 606970
Tel.: +49 (0)335 6069719
E-mail: kwosz@schulen-ff.de
Homepage

Oberstufenzentrum Märkisch-Oderland
Wriezener Straße 28
15344 Strausberg
Deutschland
Tel.: +49 (0)3341 34550
Tel.: +49 (0)3341 345544
E-mail: info@oberstufenzentrum-mol.de
Homepage

DAA Bildungsstätte
Strausberg (weitere Standorte Fürstenwalde, Eberswalde, Frankfurt/Oder)
Spittelgasse 2
15344 Strausberg
Deutschland
Tel.: +49 (0)3341 35999-0
Tel.: +49 (0)3341 35999-18
E-mail: Jacqueline.Krueger@daa.de
Homepage

OSZ Gastgewerbe
Brillant-Savarin-Schule
Buschallee 23 A
13088 Berlin
Deutschland
Tel.: +49 (0) 30 962 485 0
Tel.: +49 (0) 30 962 485 20
E-mail: 1813102@schulen.verwalt-berlin.de
Homepage

Oberstufenzentrum II Barnim
Alexander-von-Humboldt-Straße 40
16225 Eberswalde
Deutschland
Tel.: +49 (0) 33 34 63 97 0
Tel.: +49 (0) 33 34 63 97 19
E-mail: osz2-sekretariat(at)barnim.de
Homepage

Oberstufenzentrum Uckermark
Brüssower Allee 97
17291 Prenzlau
Deutschland
Tel.: +49 (0)3984 8656310
Tel.: +49 (0)3984 8656318
E-mail: osz-um@t-online.de
Homepage

Oberstufenzentrum Dahme-Spreewald
Brückenstr. 40
15711 Königs Wusterhausen
Deutschland
Tel.: +49 (0)3375 262860
Tel.: +49 (0)3375 262865
E-mail: osz-lds-kwh1@t-online.de
Homepage

Schulische und sonstige Aufnahmevoraussetzungen

Grundsätzlich wird - wie bei allen anerkannten, nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten Ausbildungsberufen - keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung rechtlich vorgeschrieben. Die Betriebe stellen überwiegend angehende Fachkräfte im Gastgewerbe mit einem mittleren Bildungsabschluss ein.

Die Anforderungen an das Personal beim Umgang mit Lebensmitteln nach dem Infektionsschutzgesetz müssen erfüllt sein.
Eine Starthilfe zum Ausbildungszugang bietet die betriebliche Einstiegsqualifizierung (EQ). Informationen dazu finden Sie hier.

Persönliche Voraussetzungen sind:
- Kontaktfreude und Einfühlungsvermögen
- freundliches Auftreten und gute Umgangsformen
- Handgeschick
- körperliche Belastbarkeit und Flexibilität

Ausbildungsdauer

Die Ausbildung dauert 3 Jahre und erfolgt an den beiden Lernorten Betrieb und Berufsschule.

Ausbildungsinhalte

Im 1. Ausbildungsjahr lernen die Auszubildenden im Ausbildungsbetrieb beispielsweise:

- wie man sich als Gastgeber den Gästen gegenüber verhält, diese empfängt, betreut und angemessen über das Angebot an Dienstleistungen und Produkten informiert,
- wie man Geräte, Maschinen und Gebrauchsgüter wirtschaftlich einsetzt, reinigt und prüft,
- wie man Desinfektions- und Reinigungsmittel einsetzt,
- wie man Produkte des Küchenbereichs auf ihre Beschaffenheit prüft und sie ihren Verwendungsmöglichkeiten zuordnet,
- wie man einfache Speisen unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit zubereitet und sie anrichtet,
- worauf man bei der Zubereitung von Aufguss- und Heißgetränken achten muss und wie man Getränke ausschenkt,
- wie man Speisen und Getränke serviert,
- welche Arbeiten im Büro anfallen, z.B. die Führung von Karteien,
- wie man Warenlieferungen in Empfang nimmt, sie auf Gewicht, Menge und sichtbare Schäden prüft und weitere betriebsübliche Maßnahmen einleitet,
- wie Waren zu lagern sind und Lagerbestände kontrolliert werden.

Während des 2. Ausbildungsjahres wird den Auszubildenden u.a. vermittelt:

- wie Gäste unter Berücksichtigung ihrer Wünsche beraten werden und wie man Beratungs- und Verkaufsgespräche fachkundig führt,
- wie man Reklamationen bearbeitet und Lösungen aufzeigt,
- was bei der Wartung von Geräten und Maschinen zu beachten ist,
- wie man Bestellungen einleitet und Zahlungsvorgänge bearbeitet,
- wodurch sich Werbemittel und Werbeträger unterscheiden,
- wie man Gasträume reinigt, pflegt und herrichtet.

Im 3. Ausbildungsjahr lernen die Auszubildenden:

- wie Gäste unter Berücksichtigung ihrer Wünsche beraten werden und wie man Beratungs- und Verkaufsgespräche fachkundig führt,
- welche Arbeiten am Empfang anfallen, z.B. Zimmerbelegungen festlegen, Korrespondenzführung, Leistungsbuchung, Rechnungserstellung und Rechnungsabrechnung, Führen der Hotelkasse, Erteilen von Auskünften,
- wie man sinnvolle Werbeaktionen und Marketingmaßnahmen entwickelt und durchführt,
- worauf bei der bereichsbezogenen Personaleinsatzplanung zu achten ist.

Während der gesamten Ausbildung wird den Auszubildenden vermittelt:

- welche gegenseitigen Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag entstehen,
- wie der Ausbildungsbetrieb organisiert ist und wie Einkauf, Verkauf, Dienstleistung und Verwaltung funktionieren,
- wie die Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften angewendet werden,
- wie Umweltschutzmaßnahmen beachtet und angewendet werden.

Quelle: Agentur für Arbeit,BERUFENET

Stundenpensum (Theorie)

Der theoretische Unterricht umfasst die folgenden Lernfelder:

Im 1. Ausbildungsjahr:
- Arbeiten in der Küche (140)
- Arbeiten im Service (120)
- Arbeiten im Magazin (60)

Im 2. Ausbildungsjahr:
- Beratung und Verkauf im Restaurant (100)
- Marketing (80)
- Wirtschaftsdienst (40)

Im 3. Ausbildungsjahr:
- Arbeiten im Empfangsbereich (100)
- Arbeiten im Verkauf (80)
- Arbeiten im Marketingbereich (60)
- Führungsaufgaben im Wirtschaftsdienst (40)

Insgesamt: 880 Stunden

Eine Übersicht über die Inhalte einzelner Lernfelder findet sich im Rahmenlehrplan

Stundenpensum (Praxis)

In der Regel wird der Schulbesuch in Unterrichtsblöcken organisiert. Dabei wechseln sich in etwa zwei Wochen praktische Ausbildung in den Ausbildungsbetrieben mit einer Schulwoche in der Berufsschule ab.

Bei einem Richtwert von 85 Arbeitswochen während der Ausbildung kann von einem Praxispensum von etwa 3.300 Stunden ausgegangen werden.

In den ausbildenden Hotels sind die Auszubildenden am Empfang, im Restaurant, in der Küche oder auf der Etage tätig. Von Anfang an arbeiten sie kräftig mit, tragen schwere Tabletts, machen Betten oder erstellen Preislisten am Computer. An ständig wechselnde Aufgaben müssen sie sich gewöhnen, denn sie sollen nach der Ausbildung in allen Abteilungen eines Hotels Hand anlegen können. Auch im Büro arbeiten sie - dort erlernen sie kaufmännische Tätigkeiten. Insbesondere, wenn viel Betrieb herrscht, müssen die Auszubildenden unter Zeitdruck rasch auf Wünsche der Gäste eingehen und diese erfüllen. Im direkten Kontakt mit den Gästen müssen sie sich daran gewöhnen, stets gute Umgangsformen einzuhalten. Bereits in der Ausbildung werden sie gelegentlich mit schwierigen Gästen konfrontiert - Talent im Umgang mit Menschen ist also nötig. Die angehenden Hotelfachleute sind oft lange auf den Beinen, denn im Gastgewerbe herrscht dann am meisten Betrieb, wenn andere Menschen frei haben. Deshalb müssen sie schon in der Ausbildung auch an Wochenenden und bis spät in den Abend arbeiten - soweit es das Jugendarbeitsschutzgesetz zulässt: Jugendliche unter 16 Jahren dürfen in der Gastronomie bis 20 Uhr, Jugendliche über 16 Jahren bis 22.00 Uhr arbeiten. Wegen dieser Arbeitszeiten ist es vorteilhaft, nicht zu weit von der Ausbildungsstätte entfernt zu wohnen.

Kosten der Ausbildung

Die Ausbildung im Betrieb ist für den Auszubildenden kostenfrei.

Allerdings können für den Berufsschulunterricht Lernmittelkosten (z.B. für Fachliteratur), Fahrtkosten und ggf. auch Kosten für auswärtige Unterbringung entstehen. Unter bestimmten Bedingungen können Auszubildende Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) erhalten. Informationen hierzu erteilen die örtlichen Agenturen für Arbeit.

Über Voraussetzungen und Höhe einer möglichen Beihilfe informieren das entsprechende Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit sowie der Berufsausbildungsbeihilfe-Rechner (BAB).

Ausbildungsvergütung und -förderungen

Auszubildende, die eine duale Ausbildung durchlaufen, erhalten eine Ausbildungsvergütung. Sie richtet sich überwiegend nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Ihre Höhe ist abhängig vom Ausbildungsbereich (Industrie und Handel, Handwerk u.a.) und von der Branche, in der die Ausbildung stattfindet, sowie vom räumlichen Geltungsbereich des einschlägigen Tarifvertrages. Unter bestimmten Bedingungen, beispielsweise wenn der Ausbildungsbetrieb nicht tarifgebunden ist, sind auch frei vereinbarte Ausbildungsvergütungen möglich.

Die folgenden Angaben sollen der Orientierung dienen. Ansprüche können aus ihnen nicht abgeleitet werden. Die Auszubildenden können in den einzelnen Ausbildungsjahren monatlich folgende Ausbildungsvergütungen erhalten:

1. Ausbildungsjahr: 375 bis 517 €
2. Ausbildungsjahr: 466 bis 589 €
3. Ausbildungsjahr: 543 bis 660 €

Berufs- und Verdienstaussichten

Hauptsächlich arbeiten Hotelfachleute in Hotels, Gasthöfen und Pensionen. Darüber hinaus finden sich Beschäftigungsmöglichkeiten in Restaurants und Cafés, in Diskotheken sowie in Kaufhäusern und Verbrauchermärkten mit Tagescafés oder in den gastronomischen Einrichtungen von Freizeit- und Erlebnisparks.

Nach ihrer Ausbildung müssen sich Hotelfachleute meist entscheiden, welche Einsatzgebiete für sie in Frage kommen und worauf sie sich spezialisieren möchten. Das Spektrum reicht von Einkauf und Beschaffung über Büro und Verwaltung bis hin zu Marketing und Werbung.

Das Einkommen ist wesentlich von den jeweiligen Anforderungen abhängig. Daneben werden in der Regel Berufserfahrung und Verantwortlichkeit berücksichtigt. Neben einer Grundvergütung werden teilweise Zulagen und Sonderzahlungen wie 13. Monatsgehalt, Urlaubsgeld und vermögenswirksame Leistungen gezahlt. Es treten regionale und branchenabhängige Einkommensunterschiede auf. Bei dieser Tätigkeit kann die tarifliche Bruttogrundvergütung beispielsweise 1.800 bis 2.250 € im Monat betragen.

Hilfreiche Anhaltspunkte bietet Ihnen auch das Portal http://www.lohnspiegel.de/main/LohnundGehaltsCheck 

Tarifliche Regelungen

Die Manteltarifverträge für das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe werden von den Einzelgewerkschaften der Länder geschlossen und variieren bezüglich der Tariflöhne teils beträchtlich.

In Bayern sieht der Tarifvertrag keine Gehaltsuntergrenzen bzw. Mindestlöhne vor. Für das Bedienungspersonal im Gastgewerbe wird in der Regel nach einer Umsatzbeteiligung verrgütet, die von 12 bis 15,5% gestaffelt ist. Für die Tätigkeit als Servierer/-in, Kellner/-in oder Hotelsekretär/-in ist die Tarifgruppe 4 04 bzw. 4 05 vorgesehen, welcher ab 1.1.2012 eine Bruttoentlohnung von monatlich 1.906 bis 2.095 € entspricht. Als Hausdame/-mann bzw. Direktionsassistent sind die Tarifgruppen 3 05 und 3 06 Referenzgrößen, die Entlohnung liegt hier bei 2.095 bis 2.301 €. Als Empfangschef/-in erhält man laut Tarifgruppe 3 09 bzw. 3 10 eine Bruttogrundvergütung von 2.694 bis 2.904 €.

Für die neuen Bundesländer wird der Tarifvertrag für Sachsen als Referenz herangezogen. Die Tätigkeit als Hausdame/-mann wird beispielsweise nach der Tarifgruppe 5.1 bzw. 5.2 mit monatlich 1.418 bis 1.508 € brutto vergütet. Der Tarifgruppe 9 (Tätigkeit als Empfangschef/-in) entspricht einer tariflichen Grundvergütung von 1.880 bis 1.919 € oder nach freier Vereinbarung.

Über Tariflöhne informiert das WSI-Tarifarchiv.

Informationen zu aktuellen Tarifverhandlungen für das Hotel- und Gaststättengewerbe u.a. in Brandenburg finden Sie hier.

Weiterbildungsmöglichkeiten

Der erfolgreiche Einstieg in den Beruf ist erst der Anfang: Eine Voraussetzung für den beruflichen Erfolg ist es, fachlich auf dem Laufenden zu bleiben und das eigene Fachwissen kontinuierlich zu ergänzen, zu vertiefen und an neue Entwicklungen anzupassen. Andere Perspektiven im Berufsleben können sein, sich zu spezialisieren, beruflich voranzukommen oder sich selbstständig zu machen. Das Themenspektrum für eine fachliche Anpassungsweiterbildung ist breit und reicht vom Hotel- und Gaststättenwesen über Marketing und Kundengewinnung bis zu EDV-Anwendungen. Auch wenn sich Hotelfachleute auf Einsatzgebiete spezialisieren möchten, finden sie in Bereichen wie Restaurantservice, Reservierung und Rezeption entsprechende Angebote.

Wer internationale Erfahrungen sammeln und im Ausland arbeiten möchte, kann seine Fremdsprachenkenntnisse ausbauen und internationale Qualifikationen erwerben.

Wer sich das Ziel gesetzt hat, beruflich voranzukommen, kann ebenso aus einer Palette an Angeboten zur Aufstiegsweiterbildung auswählen. Dies kann eine Weiterbildung als Hotelmeister/in oder staatlich geprüfte/r Gastronom/in (Restaurantmeister/-in, Barmeister/-in) sein; ebenso ist eine Weiterbildung als Betriebswirt/in im Hotel- und Gaststättengewerbe möglich.

Die Bundesagentur für Arbeit bietet eine Übersicht über Weiterbildungsangebote.

Interessante Links

Branchenfokus - Tourismus und Gastgewerbe
Eine Information des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWI).

DSFT Wissensportal Tourismus
Internet-Plattform mit News, Artikeln, Publikationen und Studien aus der Tourismusbranche sowie Informationen zur Aus- und Weiterbildung in diesem Bereich; gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie.

Fachillustrierte für das Hotel-Management

Job- und Bewerberdatenbanken

www.hogastjob.com
Tourismus-Gastro-Jobportal für Deutschland, Österreich und Südtirol

www.ahgzjobs.de
AHGZ Jobs - Stellenmarkt für Hotel und Gastronomie

www.ycg.de
Your Career Group - Internet Jobbörse für die Bereiche Hotellerie, Gastronomie und Touristik

www.rollingpin.de/
Stellenmarkt des Karriere- und Erfolgsmagazins für Hotellerie, Gastronomie und Kreuzfahrt


http://www.hoteljob-deutschland.de
http://www.hoteljob-international.de
Internationaler Online Stellenmarkt

http://www.job-hotel.eu
Job- & Karriereportal für Hotellerie, Gastronomie, Tourismus & Kreuzfahrt
 
http://www.dehoga-bayern.de/ausbildung-und-karriere.html
Karriereportal des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes


http://www.careerjet.de

Job-Suchmaschine mit Unterteilung in Branchen und Regionen

Arbeitnehmervertreter (Gewerkschaften, Berufsverbände)

ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Bezirk Frankfurt/Oder
Zehmeplatz 11
15230 Frankfurt (Oder)
Deutschland
Tel.: +49 (0) 0335/60677-0
Tel.: +49 (0) 0335/60677-77
E-mail: bz.nob@verdi.de
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Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten
NGG
Gotzkowskystraße 8
10555 Berlin
Deutschland
Tel.: +4930 3999150
E-mail: hauptverwaltung@ngg.net
Homepage

DGB Bezirk Berlin-Brandenburg
Kapweg 4
13405 Berlin
Deutschland
Tel.: +4930 21 240 - 0
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Arbeitgebervertreter (Kammern, Wirtschaftsverbände)

IHK Ostbrandenburg
Puschkinstraße 12b
15236 Frankfurt (Oder)
Deutschland
Tel.: +49335 5621-1111
Tel.: +49335 5621-1119
E-mail: info@ihk-ostbrandenburg.de
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Arbeitsvermittler

EURES-Beratung
Agentur für Arbeit
Heinrich-von-Stephan-Straße 2
15230 Frankfurt (Oder)
Deutschland
Tel.: +49 335 570 3333
E-mail: Frankfurt-Oder.Eures@arbeitsagentur.de
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