Ausbildungsart und Abschluss
Lehre (Duales System)
Unter der dualen Ausbildung versteht man die parallele Ausbildung in Betrieb und Berufsschule. Voraussetzung für eine Berufsausbildung im dualen System ist in Deutschland ein Berufsausbildungsvertrag und in Österreich, der Schweiz und Südtirol ein Lehrvertrag mit einem Betrieb. Die zu besuchende Berufsschule ist abhängig vom Ort bzw. von der regionalen Zugehörigkeit des Betriebes. Der praktische Teil der Ausbildung wird den Auszubildenden in den Betrieben vermittelt, den theoretischen Teil übernimmt die Berufsschule.
Abschluss: Hotelkaufmann, -frau
Einsatzgebiete und Tätigkeitsschwerpunkte
Hotelkaufleute koordinieren das Zusammenspiel von Übernachtungsbetrieb, Restaurant, Küche, Lager und Verwaltung. Sie können in all diesen Bereichen jederzeit mitarbeiten. Ihre Hauptaufgaben sind jedoch Organisation, Einkauf und Buchhaltung.
Hauptsächlich arbeiten Hotelkaufleute in Hotels, Gasthöfe und Pensionen. Darüber hinaus finden sich Beschäftigungsmöglichkeiten in Restaurants und Cafés sowie in Verbrauchermärkten mit Tagescafés. In Werbeagenturen für Gastronomiekonzepte, in Privat- und Kurkliniken oder in Reisebüros sind Hotelkaufleute ebenfalls tätig.
Quelle: Agentur für Arbeit,BERUFENET
Ähnliche Berufe in Deutschland und Polen
Der deutsche Beruf Hotelkaufmann/-frau ist vergleichbar mit dem polnischen Beruf:
- Techniker – Kaufmann für Hotellerie (poln. technik hotelarstwa), Ausbildungsart – vierjährige technische Sekundarschule (poln. technikum).
Nützliche Informationen zu den Schwerpunkten der Ausbildung sind jeweils unter den Informationskategorien „Ausbildungsinhalte” und „Stundenpensum“ zu finden.
Ausbildungsstätten
In der Region bilden unter anderem die aufgelisteten Betriebe und Schulen im BerufHotelkaufmann, -frauaus.
Es gibt zahlreiche Ausbildungsbetriebe, über diesen Link des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes e. V. (DEHOGA) finden sie alle Unternehmen der Branche in Ihrer Nähe.
OSZ Gastgewerbe
Brillant-Savarin-Schule
Buschallee 23 A
13088 Berlin
Deutschland
Tel.: +49 (0) 30 962 485 0
Tel.: +49 (0) 30 962 485 20
E-mail:
1813102@schulen.verwalt-berlin.deHomepageSchulische und sonstige Aufnahmevoraussetzungen
Grundsätzlich wird - wie bei allen anerkannten, nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten Ausbildungsberufen - keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung rechtlich vorgeschrieben, jedoch stellen die Betriebe überwiegend angehende Hotelkaufleute mit Hochschulreife ein.
Schulische Vorbildung - rechtlich
Nach dem Berufsbildungsgesetz ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben.
Schulische Vorbildung - praktiziert
Im Jahr 2008: 59 Prozent verfügten über die Hochschulreife, 28 Prozent über einen mittleren Bildungsabschluss, den Hauptschulabschluss besaßen drei Prozent, ein Prozent konnte keinen Schulabschluss vorweisen.
Ausbildungsdauer
Die Ausbildung dauert 3 Jahre.
Verkürzung der Ausbildungszeit
- Die zuständige Stelle hat auf gemeinsamen Antrag von Auszubildenden und Ausbildenden die Ausbildungszeit zu kürzen, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht wird. Die Verkürzungsdauer ist unterschiedlich und hängt von der Vorbildung ab. Bei berechtigtem Interesse kann sich der Antrag auch auf die Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit beziehen (Teilzeitberufsausbildung).
- Auszubildende können nach Anhörung der Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf ihrer Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn ihre Leistungen dies rechtfertigen. Die Verkürzungsdauer beträgt meist 6 Monate.
- Eine abgeschlossene Ausbildung zur Fachkraft im Gastgewerbe wird mit zwei Jahren angerechnet. Die verbleibende Ausbildungszeit beträgt ein weiteres Jahr.
- Ggf. ist eine Verkürzung der Ausbildungsdauer für Auszubildende möglich, die eine betriebliche Einstiegsqualifizierung (EQ) erfolgreich abgeschlossen haben.
Ausbildungsinhalte
Während des theoretischen und praktischen Unterrichts erwirbt man beispielsweise Kenntnisse in folgenden Gebieten:
- Gäste empfangen, beraten und betreuen
- Gasträume herrichten und kontrollieren
- Verkaufsgespräche führen und Angebote erstellen
- Hotelkasse führen
- Veranstaltungen planen, organisieren und durchführen
- Marketingmaßnahmen entwickeln, durchführen und kontrollieren
- Personaleinsatz planen, Gästekonzepte führen, Warenwirtschaft
- Rechnungen erstellen und Zahlungsverkehr durchführen
- Kosten und Erträge berechnen und Kennzahlen auswerten
- Verkaufspreise kalkulieren
- Speisen und Getränke servieren
Stundenpensum (Theorie)
Unterrichtsstunden bezogen auf die 3 jährige Berufsausbildung:
Berufsbezogener Lernbereich- Wirtschaftskunde (80)
- Rohstoffe, Speisen und Getränke (200)
- Beratung und Verkauf (360)
- Betriebswirtschaft (200)
- Fremdsprache (120)
Berufsübergreifende Lernbereiche- Deutsch (120)
- Sozialkunde / Wirtschaftskunde (120)
- Sport (120)
- Religionslehre (Nach den Bestimmungen der Rahmenstundentafel)
Eine Übersicht über die Inhalte einzelner Lernfelder findet sich im Rahmenlehrplan.
Stundenpensum (Praxis)
Übersicht über die Lernfelder für den Ausbildungsberuf Hotelkaufmann, -frau:
- Arbeiten in der Küche (140)
- Arbeiten im Service (120)
- Arbeiten im Magazin (60)
- Beratung und Verkauf im Restaurant (100)
- Marketing (80)
- Wirtschaftsdienst (40)
- Warenwirtschaft (60)
- Personalwesen (60)
- Kaufmännische Erfassung des Betriebsablaufes (100)
- Steuerung und Kontrolle betrieblicher Vorgänge (100)
- Veranstaltungsorganisation (20)
Kosten der Ausbildung
Die Ausbildung im Betrieb ist für die Auszubildenden kostenfrei. Allerdings können für den Berufsschulunterricht sowie für Lehrgänge in überbetrieblichen Ausbildungsstätten Lernmittelkosten (z.B. für Fachliteratur), Fahrtkosten und ggf. auch Kosten für auswärtige Unterbringung entstehen.
Unter bestimmten Bedingungen können Auszubildende Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) erhalten. Informationen hierzu erteilen die örtlichen Agenturen für Arbeit. Über Voraussetzungen und Höhe einer möglichen Beihilfe informieren das entsprechende Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit sowie der BAB-Rechner.
Ausbildungsvergütung und -förderungen
Auszubildende, die eine duale Ausbildung durchlaufen, erhalten eine Ausbildungsvergütung. Sie richtet sich überwiegend nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Ihre Höhe ist abhängig vom Ausbildungsbereich (Industrie und Handel, Handwerk u.a.) und von der Branche, in der die Ausbildung stattfindet, sowie vom räumlichen Geltungsbereich des einschlägigen Tarifvertrages. Unter bestimmten Bedingungen, beispielsweise wenn der Ausbildungsbetrieb nicht tarifgebunden ist, sind auch frei vereinbarte Ausbildungsvergütungen möglich.
Die folgenden Angaben sollen der Orientierung dienen. Ansprüche können aus ihnen nicht abgeleitet werden.
Die Auszubildenden können in den einzelnen Ausbildungsjahren monatlich folgende Ausbildungsvergütungen erhalten:
1. Ausbildungsjahr: € 375 bis € 517
2. Ausbildungsjahr: € 466 bis € 589
3. Ausbildungsjahr: € 543 bis € 660
Hinweis: Wer diese Ausbildung in vollzeitschulischer Form absolviert, erhält keine Ausbildungsvergütung.
Quelle:
Datenbank Ausbildungsvergütungen (DAV) des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB)
Berufs- und Verdienstaussichten
Ein Beruf - viele MöglichkeitenHotelkaufleute haben beste Karrieremöglichkeiten in allen Abteilungen eines Unternehmens: Etage, Rezeption, Reservierung, Verkauf, Restaurant, Bankett oder Verwaltung. Sie haben die Chance, zum Abteilungsleiter, Hoteldirektor oder selbständigen Unternehmer eines gastgewerblichen Betriebes aufzusteigen.
Verdienst/EinkommenDie folgenden Angaben sollen der Orientierung dienen und einen Eindruck von der Bandbreite der Einkommen vermitteln. Ansprüche können aus ihnen nicht abgeleitet werden.
Das Einkommen ist wesentlich von den jeweiligen Anforderungen abhängig. Daneben werden in der Regel Berufserfahrung und Verantwortlichkeit berücksichtigt.
Neben einer Grundvergütung werden teilweise Zulagen und Sonderzahlungen wie 13. Monatsgehalt, Urlaubsgeld und vermögenswirksame Leistungen gezahlt. Es treten regionale und branchenabhängige Einkommensunterschiede auf.
Bei dieser Tätigkeit kann die tarifliche Bruttogrundvergütung beispielsweise € 1.996 im Monat betragen.
Hilfreiche Anhaltspunkte bietet Ihnen auch das Portal
http://www.lohnspiegel.de/main/LohnundGehaltsCheck Tarifliche Regelungen
Da die in einzelnen Bundesländern abgeschlossenen Tarifverträge für das Hotel- und Gaststättengewerbe keine Allgemeinverbindlichkeit besitzen, können sie angewendet werden, jedoch besteht keine Verpflichtung, wenn Ihr Betrieb nicht tarifgebunden ist.
Informationen zu aktuellen Tarifverhandlungen für das Hotel- und Gaststättengewerbe finden Sie hier.
Weiterbildungsmöglichkeiten
Der erfolgreiche Einstieg in den Beruf ist erst der Anfang:
Eine Voraussetzung für den beruflichen Erfolg ist es, fachlich auf dem Laufenden zu bleiben und das eigene Fachwissen kontinuierlich zu ergänzen, zu vertiefen und an neue Entwicklungen anzupassen.
Perspektiven für das Berufsleben können demnach sein:
- Meisterkurs (Hotelmeister)
- Fachwirt im Gastgewerbe (IHK)
- Hotelfachschule ( staatl. geprüfter Gastronom oder Betriebswirt)
- Auslandsaufenthalte
- Fachseminare
- Fremdsprachenkurse
Hochschulbildungsgänge
- Betriebswirt/Betriebswirtin (Hochschule) für Hotelmanagement
- Betriebswirt/Betriebswirtin (Hochschule) für Touristik
- Betriebswirt/Betriebswirtin (Hochschule) für allgemeine Betriebswirtschaft
Informationen zum
Zugang zur Hochschule in den einzelnen BundesländernEine Übersicht über das Angebot an beruflichen Aufstiegsweiterbildungen bietet die Datenbank
KURSNET.
Job- und Bewerberdatenbanken
Arbeitnehmervertreter (Gewerkschaften, Berufsverbände)
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Bezirk Frankfurt/Oder
Zehmeplatz 11
15230 Frankfurt (Oder)
Deutschland
Tel.: +49 (0) 0335/60677-0
Tel.: +49 (0) 0335/60677-77
E-mail:
bz.nob@verdi.deHomepageGewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten
NGG
Gotzkowskystraße 8
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Deutschland
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