Masseur und medizinischer Bademeister bzw. Masseurin und medizinische Bademeisterin ist eine bundesweit einheitlich geregelte schulische Ausbildung an Berufsfachschulen.
Masseure und medizinische Bademeister bzw. Masseurinnen und medizinische Bademeisterinnen arbeiten hauptsächlich in Krankenhäusern, Massagepraxen, Gesundheitszentren oder Rehabilitationskliniken. Auch in Altenheimen, bei Pflegediensten sowie in Bädern und Saunas sind sie beschäftigt. Darüber hinaus können sie unter anderem in Wellnesshotels tätig sein oder für Unternehmen, die Privatkunden und Firmen Massagebehandlungen zu Hause oder am Arbeitsplatz anbieten.
Branchen im Einzelnen:
- Gesundheitswesen:
- Sozialwesen:
- Sport, Fitness, Wellness:
Darüber hinaus bieten sich Beschäftigungsmöglichkeiten in folgenden Arbeitsbereichen/Branchen:
- Hotellerie:
Massagen führen sie vorwiegend in Behandlungsräumen durch. In Krankenhäusern betreuen sie die Patienten auch in den Krankenzimmern. Je nach Therapieart sind sie manchmal in Baderäumen und Bädern oder in Dampfbädern und Saunen tätig. Zur ambulanten Pflege bzw. mobilen Massage suchen Masseure und medizinische Bademeister bzw. Masseurinnen und medizinische Bademeisterinnen die Patienten oder Klienten in deren Privatwohnungen oder an ihrem Arbeitsplatz auf. Abrechnungen über erbrachte Leistungen erstellen sie am Computer in Büroräumen.
Quelle: BERUFENET
Der deutsche Beruf Masseur und medizinischer Bademeister bzw. Masseurin und medizinische Bademeisterin ist vergleichbar mit dem polnischen Beruf:
- Techniker – Messeur (poln. technik masażysta), Ausbildungsniveau –postsekundäre berufliche Schule (poln. szkoła policealna).
Nützliche Informationen zu den Schwerpunkten der Ausbildung sind jeweils unter den Informationskategorien „Ausbildungsinhalte“ und „Stundenpensum“ zu finden.
Vorausgesetzt wird der Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Schulabschluss. Auch Personen ohne Hauptschulabschluss können aufgenommen werden, sofern sie eine mindestens einjährige Berufsausbildung nachweisen. Vor Ausbildungsbeginn muss die gesundheitliche Eignung für den Beruf durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden.
Die Ausbildung dauert 2,5 Jahre.
Verkürzung der Ausbildungszeit
Die zuständige Stelle kann auf Antrag eine andere Ausbildung im Umfang ihrer Gleichwertigkeit anrechnen. Die Verkürzungsdauer ist unterschiedlich und hängt von der Vorbildung ab.
Eine praktische Tätigkeit in der Massage, die außerhalb des Geltungsbereichs des Masseur- und Physiotherapeutengesetzes abgeleistet wurde, kann auf die Dauer des Anerkennungspraktikums im Umfang ihrer Gleichwertigkeit ganz oder teilweise angerechnet werden. Die Verkürzungsdauer beträgt bis zu 6 Monate.
Verlängerung der Ausbildungszeit
Die praktische Tätigkeit wird verlängert, wenn sie über eine bestimmte Zeit hinaus (länger als vier Wochen, bei verkürzter praktischer Tätigkeit länger als zwei Wochen) unterbrochen wurde. Sie muss nicht direkt im Anschluss an den Lehrgang abgeleistet, aber innerhalb eines Jahres nach der Abschlussprüfung begonnen werden.
Während des theoretischen und praktischen Unterrichts an der Berufsfachschule lernt man beispielsweise:
Der theoretisch-praktische Unterricht in der Schule umfasst 2230 Stunden:
Die praktische Ausbildung findet in Krankenhäusern oder anderen geeigneten medizinischen Einrichtungen statt, sie beläuft sich auf 800 Stunden.
Für die Ausbildung können Kosten anfallen, insbesondere Lehrgangsgebühren bzw. Schulgeld (v. a. an privaten Bildungseinrichtungen) sowie Aufnahme- und Prüfungsgebühren. Für den theoretischen Unterricht entstehen Lernmittelkosten (z.B. für Fachliteratur). Für die praktische Ausbildung wird Berufskleidung benötigt. Auch Fahrtkosten und Kosten für auswärtige Unterbringung können entstehen. Bei den privaten Einrichtungen kann mit einem Betrag von 300-400 Euro pro Monat gerechnet werden.
Der schulische Teil der Ausbildung wird nicht vergütet. Für die staatliche Anerkennung als Masseur/in und medizinische/r Bademeister/in muss im Anschluss an die schulische Ausbildung ein fachpraktischer Abschnitt absolviert werden. Dafür erhalten die Praktikanten und Praktikantinnen in der Regel ein Praktikumsentgelt.
Quelle: Tarifvertrag über die vorläufige Weitergeltung der Regelungen für Praktikanten/Praktikantinnen im öffentlichen Dienst.
Neben einer Grundvergütung werden teilweise Zulagen und Sonderzahlungen wie 13. Monatsgehalt, Urlaubsgeld und vermögenswirksame Leistungen gezahlt. Es treten regional und branchenabhängig große Einkommensunterschiede auf.
Daher kann man die aktuellen regionalen Gehälter am besten auf folgenden Webseiten erfahren:
Informationen zu den aktuellen Tarifregelungen im Bereich Pflege/Soziales findet man bei der Gewerkschaft Verdi unter https://gesundheit-soziales.verdi.de/
Weiterbildungsmöglichkeiten in Form von Qualifizierungslehrgängen gibt es folgende:
Zum beruflichen Aufstieg dienen dagegen folgende Aufstiegsfortbildungen:
Studienfächer:
www.wellness-massage-portal.de
Auf dieser Seite finden Sie ausführliche Informationen zum dem Beruf Masseur oder der Masseurin
Verband physikalische Therapie
Das Gesetz über Berufe in der Physiotherapie
Arbeiten bei der Caritas, dem größten Wohlfahrtsverband Deutschlands
Vermittlung von Fachkräften im Gesundheitswesen
http://www.medizinjob-agentur.de/
Jobbörse für das gesamte Gesundheitswesen. Angeboten werden Stellen für Ärzte, Kranken- und Altenpflegepersonal, Physiotherapeuten, Sozialpädagogen und andere.
Stellenangebote im Gesundheitswesen
Jobportal für den Medizin-Arbeitsmarkt
Die Stellenbörse der Caritas
Das Tourismusportal hogastjob.com
Die medizinische Online- Jobbörse
Der Channel für Fachpersonal in Medizin und Gesundheit
Jobs in der Physiotherapie bei Stepstone.de
Privates Online-Karriereportal:
www.monster.de
Stellen- und Ausbildungsvermittlung der Bundesagentur für Arbeit
www.joboerse.arbeitsagentur.de
Stellenangebote für qualifizierte Fach- und Führungskräfte: