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Heilerziehungspfleger/-in in Deutschland

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Ausbildungsart und Abschluss

Heilerziehungspfleger/-in ist eine landesrechtlich geregelte schulische Aus- bzw. Weiterbildung an Berufsfachschulen und Berufskollegs. Die Abschlussbezeichnung lautet Staatlich anerkannter/geprüfter Heilerziehungspfleger bzw. Staatlich anerkannte/geprüfte Heilerziehungspflegerin.

Einsatzgebiete und Tätigkeitsschwerpunkte

Heilerziehungspfleger/-innen sind für die pädagogische, lebenspraktische und pflegerische Unterstützung und Betreuung von Menschen mit Behinderung zuständig. Sie begleiten die zu Betreuenden stationär und ambulant bei der Bewältigung ihres Alltags.

Sie übernehmen alle Aufgaben, die aus der besonderen Lebenslage eines Menschen mit körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung erwachsen. Ihr Ziel ist es, den von ihnen betreuten Menschen zu einer möglichst selbstbestimmten Lebensweise bei größtmöglicher Lebensqualität zu verhelfen. So unterstützen sie diese bei der Verrichtung alltäglicher Tätigkeiten wie Einkauf, Nahrungszubereitung oder Körperpflege und fördern ihre Fähigkeit, diese Herausforderungen im Rahmen ihrer individuellen Möglichkeiten zunehmend eigenständig zu meistern. Gleichzeitig sorgen Heilerziehungspfleger/innen dafür, dass sich die Kinder, Jugendlichen oder Erwachsenen geborgen fühlen, sei es in Wohn- und Pflegeheimen, Kindergärten, Werkstätten für Menschen mit Behinderung, psychiatrischen Kliniken oder auch in Privathaushalten. Dabei erfordert die Arbeit mit Menschen mit schwerer Behinderung häufig hohen Körpereinsatz, denn das Heben, Stützen oder Umbetten kann sehr mühsam und körperlich anstrengend sein. Hier sind viel Geduld und starke Nerven erforderlich, aber auch ein großes Verantwortungsbewusstsein.

Als respektvolle Partner/innen fördern und begleiten Heilerziehungspfleger/innen Menschen mit Behinderung individuell in deren persönlicher Entwicklung. Sie regen sie zum Malen, Basteln und Musizieren an, unternehmen gemeinsame Ausflüge oder organisieren andere Freizeitaktivitäten. Mit viel Einfühlungsvermögen und Geduld aktivieren sie die Fähigkeiten ihrer Klienten, wecken neue Interessen und geben Hilfe zur Selbsthilfe. Sie fördern die Gemeinschaftsfähigkeit der betreuten Personen und kümmern sich darum, sie schulisch oder beruflich einzugliedern. Dabei richten sie sich nach Förderplänen, die sie gemeinsam mit anderen Fachkräften und -diensten erstellen und besprechen. Zudem stehen sie mit den Betroffenen und deren Angehörigen, v.a. Eltern, Verwandten und Freunden, im permanenten Dialog. Auf dieser Grundlage regen sie therapeutische Maßnahmen an und organisieren diese.

Den Alltag mit Menschen mit Behinderung zu bestreiten, bringt häufig Herausforderungen mit sich. Mit Depressionen, Wutausbrüchen und anderen Verhaltensweisen, die manchmal schwer nachvollziehbar sein können, müssen Heilerziehungspfleger/innen angemessen umgehen können. Aufmerksam erkennen sie die Stimmungen ihrer Schützlinge, haben ein offenes Ohr für deren Probleme, spenden Trost und können sich mit ihnen auch über kleine Fortschritte freuen. Dabei wahren sie jedoch stets die zur Erfüllung ihrer Aufgaben unabdingbare professionelle Distanz.

Einsatzgebiete:

Heilerziehungspflege wird in ambulanten Diensten, teilstationären und stationären Einrichtungen geleistet wie z.B.:

- Ambulante Dienste 

  • Frühförderung
  • Familienentlastende Dienste (FED)
  • Pflegedienste für Menschen mit Behinderung 

- Teilstationäre Einrichtungen

  • Integrative Gruppen im Kindergarten
  • Schulen zur individuellen Lebensbewältigung (mit Zusatzausbildung)
  • Berufsbildungs- und Berufsförderungswerke
  • Erwachsenenbildungsstätten
  • Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfB)
  • Förderstätten
  • Freizeitstätten
  • Einrichtungen der offenen Behindertenarbeit
  • Sozialpsychiatrische Einrichtungen 
  • Heilpädagogische Tagesstätten 

- Stationäre Einrichtungen

  • Heilpädagogische Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
  • Wohngemeinschaften
  • Wohnheime
  • Wohnpflegeheime
  • Lebensgemeinschaften (Orte zum Leben)
  • Fachkrankenhäuser
  • Psychiatrische Krankenhäuser / Zentren für Psychiatrie
  • Rehabilitationseinrichtungen 

Ähnliche Berufe in Deutschland und Polen

Der deutsche Beruf Heilerziehungspfleger/-in ist teilweise vergleichbar mit dem polnischen Beruf:

  • Behindertenassistent (poln. asystent osoby niepełnosprawnej), Ausbildungsniveau – einjährige postsekundäre berufliche Schule (poln. szkoła policealna).

Nützliche Informationen zu den Schwerpunkten der Ausbildung sind jeweils unter den Informationskategorien „Ausbildungsinhalte” und „Stundenpensum“ zu finden.

Ausbildungsstätten

Konrad-Wachsmann Oberstufenzentrum
Campus für berufliche Bildung
Potsdamer Straße 4
15234 Frankfurt (Oder)
Deutschland
Tel.: +49 (0)335 606970
Tel.: +49 (0)335 6069719
E-mail: kwosz@schulen-ff.de
Homepage

OSZ I Barnim
Cordula Barthel
Hans-Wittwer-Str. 7
16356 Bernau bei Berlin
Deutschland
Tel.: +493338-709310
E-mail: osz1-barnim.schulleitung@schulen.kvbarnim.de
Homepage

Oberstufenzentrum Johanna Just Potsdam
Monika Landvoigt
Berliner Straße 114 – 115
14467 Potsdam
Deutschland
Tel.: +49331 - 289 73 00
Tel.: +49331 - 289 73 47
E-mail: info@osz-j-just.de
Homepage

Schulische und sonstige Aufnahmevoraussetzungen

Die Zugangsvoraussetzungen sind landesrechtlich geregelt.

Meist wird für die Aus- bzw. Weiterbildung:

  • ein mittlerer Bildungsabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss vorausgesetzt sowie das
  • Abschlusszeugnis einer einschlägigen Berufsausbildung oder eine
  • in Abhängigkeit von der Dauer der Ausbildung nach den Bestimmungen der Länder als gleichwertig anerkannte Qualifizierung.

Angerechnet werden können:

  • allgemeine Hochschulreife,
  • fachgebundene Hochschulreife oder
  • Fachhochschulreife.

Gegebenenfalls vorzulegen (abhängig von landesrechtlichen Bestimmungen oder den Aufnahmeregelungen der Bildungseinrichtungen) sind:

  • Führungszeugnis und die
  • gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs (ärztliches Attest).

Je nach Bildungseinrichtung wird zusätzlich ein Erste-Hilfe-Kurs verlangt, bei konfessionell gebundenen Aus- bzw. Weiterbildungsstätten ggf. der Nachweis über die entsprechende Konfession

Bewerber/-innen für Teilzeit-Bildungsgänge müssen nachweisen, dass sie berufsbegleitend in einer einschlägigen Einrichtung tätig sind, und zwar im Umfang von mindestens der Hälfte der örtlich üblichen Wochenarbeitszeit. Zulassungsvoraussetzung kann auch der Nachweis über eine Praktikumsstelle für die außerschulische Aus- bzw. Weiterbildung sein.

Ausbildungsdauer

Die Aus- bzw. Weiterbildung dauert in Vollzeit 2 bis 3 Jahre, in Teilzeit 3 bis 4 1/2 Jahre.

Eine Verkürzung der Aus- bzw. Weiterbildungsdauer ist unter bestimmten Umständen möglich, wie z.B. bei vorangegangenen Berufspraktika und sonstige Vorbildungen.

Ausbildungsinhalte

Die Aus- bzw. Weiterbildung zum Heilerziehungspfleger bzw. zur Heilerziehungspflegerin umfasst theoretischen und praktischen Unterricht. Der theoretische und praktische Unterricht findet an Fachschulen bzw. Berufskollegs und anderen Bildungseinrichtungen statt. Praktische Abschnitte in Einrichtungen der Hilfe für Menschen mit Behinderung ergänzen den Unterricht.

Bei Teilzeit-Bildungsgängen können die Praxiserfahrungen während der berufsbegleitenden Tätigkeit erworben werden. Die Praktika werden in Blockform oder an ein bis zwei Tagen in der Woche durchgeführt. In der Regel muss nach der schulischen Aus- bzw. Weiterbildung ein einjähriges Anerkennungspraktikum absolviert werden. Ggf. werden auch Zusatzfächer für den Erwerb einer Hochschulzugangsberechtigung angeboten.

Die genauen Ausbildungs- und Lerninhalte erfahren Sie bei der jeweiligen Ausbildungsstelle.

Stundenpensum (Theorie)

Der theoretische Unterricht wird in folgende Lernbereiche gegliedert:

- Berufsübergreifender Lernbereich (480 Stunden)

  • Deutsch/Kommunikation (120 h)
  • Fremdsprache (120 h)
  • Informationsverarbeitung (80 h)
  • Biologie (80 h)
  • Politik (80 h)

- Berufsbezogener Lernbereich (1920 Stunden)

  • Die berufliche Identität erwerben und professionelle Perspektiven entwickeln (120 h)
  • Beziehungen gestalten und Gruppenprozesse begleiten (160 h)
  • Menschen mit Behinderungen individuell und situationsbezogen begleiten und pflegen (600 h)
  • Mit Menschen mit Behinderungen Lebenswelten strukturieren und gestalten (200 h)
  • Prozesse der Wahrnehmung, Bewegung, Gestaltung und Darstellung entwickeln und Medien anwenden (440 h)
  • Heilerzieherische Prozesse planen, durchführen und evaluieren sowie umfassend dokumentieren (160 h)
  • Heilerzieherische Arbeit organisieren und koordinieren sowie Qualität sichern (120 h)
  • Praxisbegleitung/Praxisreflexion (120 h)

- Wahlbereich zum Erwerb der bundesweit anerkannten Fachhochschulreife (120 Stunden)

  • Deutsch/Kommunikation (40 h)
  • Mathematik (80 h)

Stundenpensum (Praxis)

Die praktische Ausbildung:

 

- erfolgt in drei verschiedenen Arbeitsfeldern und beträgt in den 3 Jahren der Vollzeitausbildung 1200 Stunden und in der Teilzeitform 200 Stunden.

Arbeitsfelder können sein:

- Stationär-pflegerischer Bereich

  • Wohnstätten für behinderte Erwachsene
  • Internate an Schulen für behinderte Kinder und Jugendliche
  • Heime für behinderte Kinder und Jugendliche

- Sozialpädagogische Fördereinrichtungen für Menschen mit Behinderungen

  • Frühförderstellen
  • Sozialpädagogische Zentren

- Fördereinrichtungen für Menschen mit Behinderungen

  • Integrationsgruppen in Kindertagesstätten
  • Förderschulen
  • Einrichtungen der beruflichen Bildung
  • Werkstätten für Menschen mit Behinderung

- Ambulante Dienste

  • Kinder- und Jugendambulanzen
  • Kinder- und Jugendgesundheitsdienste

Kosten der Ausbildung

Für die Ausbildung können Kosten anfallen, insbesondere Lehrgangsgebühren bzw. Schulgeld (v. a. an privaten Bildungseinrichtungen) sowie Aufnahme- und Prüfungsgebühren. Für den theoretischen Unterricht entstehen Lernmittelkosten (z.B. für Fachliteratur). Für die praktische Ausbildung wird Berufskleidung benötigt. Auch Fahrtkosten und Kosten für auswärtige Unterbringung können entstehen. Die Höhe dieser Kosten ist sehr verschieden.

Ausbildungsvergütung und -förderungen

Der Besuch von schulischen Einrichtungen der Aus- bzw. Weiterbildung wird nicht vergütet.

Der berufspraktische Teil der Aus- bzw. Weiterbildung kann vergütet werden.

Wird der für die Aus- bzw. Weiterbildung erforderliche Praxisanteil im Rahmen der beruflichen Tätigkeit absolviert, erhalten die Teilnehmer/innen eine dementsprechende Vergütung.

Wird das erforderliche Berufspraktikum in kommunalen Einrichtungen oder in Einrichtungen von Trägern, die sich an deren tarifliche Vereinbarungen anlehnen, abgeleistet, wird es mit einem Praktikumsentgelt von € 1.333 im Monat vergütet.

Berufs- und Verdienstaussichten

Verdienst/Einkommen

Die Zuordnung zu den tariflichen Vergütungsgruppen hängt beispielsweise davon ab, welche Ausbildung vorliegt, ob Weiterbildungen absolviert wurden, wie komplex die Aufgaben sind, wie groß die Verantwortung ist und welche beruflichen Erfahrungen vorliegen. Auch regionale und branchenspezifische Faktoren spielen eine Rolle bei der Einkommenshöhe.

Neben einer Grundvergütung werden teilweise Zulagen und Sonderzahlungen wie 13. Monatsgehalt, Urlaubsgeld und vermögenswirksame Leistungen gezahlt. Es treten regional und branchenabhängig große Einkommensunterschiede auf.

Daher kann man die aktuellen regionalen Gehälter am besten auf folgenden Webseiten erfahren:

www.gehalt.de

www.gehaltsvergleich.com

www.nettolohn.de

Tarifliche Regelungen

Für Beschäftigte in medizinischen Berufen bei den Kommunen oder dem Bund gilt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD).

Weiterbildungsmöglichkeiten

Qualifizierung und Spezialisierung

Das Themenspektrum für eine fachliche Anpassungsweiterbildung ist breit und reicht von der Heil- und Sonderpädagogik über Rehabilitation bis hin zur Pflege. Auch wenn sich Heilerziehungspfleger/innen auf Einsatzgebiete spezialisieren möchten, finden sie in Bereichen wie Werkstätten für Menschen mit Behinderung entsprechende Angebote.

Studium

Heilerziehungspfleger/innen mit Hochschulzugangsberechtigung können studieren und beispielsweise einen Bachelorabschluss im Studienfach Heilpädagogik erwerben.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung ein Studium möglich.

Qualifizierungslehrgänge

  • Heil- und Sonderpädagogik
  • Heilpädagogik, Sonderpädagogik - Menschen mit körperlicher, Seh-, Hör- oder Sprachbehinderung
  • Heilpädagogik, Sonderpädagogik - Psychomotorik und Neuropsychologie
  • Pflege – allgemein
  • Rehabilitation
  • Behindertensport
  • Psychomotorik, Sensomotorik, Motopädie
  • Altenhilfe, Altenarbeit
  • Elternberatung, Elternarbeit, Erziehungsberatung
  • Entspannungstherapien und -methoden

Studienfächer

  • Heilpädagogik (Bachelor)
  • Gesundheitsförderung, -pädagogik (Bachelor)
  • Soziale Arbeit (Bachelor)
  • Rehabilitations-, Sonderpädagogik (Bachelor)
  • Gesundheits-, Rehabilitationspsychologie (Bachelor)

Interessante Links

Öffentliches Forum zum Thema Heilerziehungspflege:

www.hep-forum.eu

Hier finden Sie ein sehr umfassendes Infosystem für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige:

www.familienratgeber.de

Bundesberufsverband Heilerziehungspflege in Deutschland e.V.:

http://www.berufsverband-hep.de/

Bundesarbeitsgemeinschaft der Ausbildungsstätten für Heilerziehungspflege in Deutschland e.V.:

http://www.baghep.de

Job- und Bewerberdatenbanken

Stellenangebote der Wichern Diakonie in Frankfurt (Oder):

http://www.wichern-ffo.de/de/stellenangebote/stellenangebote/

Stellenangebote der Caritas:

http://www.caritas-jobs.de

JOBBÖRSE der Bundesagentur für Arbeit. Gegliedert nach Berufsfeldern und Regionen:

http://jobboerse.arbeitsagentur.de

Allgemeine Jobbörse, in Berufsfelder gegliedert:

http://www.jobpilot.de

Allgemeine Jobbörse, regionale Suchfunktion:

http://www.jobsuche.de

Unterteilung in Branchen und Regionen:

http://www.jobrobot.de

Große Jobbörse für Gesundheitsberufe.

http://www.stepstone.de

Arbeitnehmervertreter (Gewerkschaften, Berufsverbände)

ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Bezirk Frankfurt/Oder
Zehmeplatz 11
15230 Frankfurt (Oder)
Deutschland
Tel.: +49 (0) 0335/60677-0
Tel.: +49 (0) 0335/60677-77
E-mail: bz.nob@verdi.de
Homepage

Berufsverband Heilerziehungspflege in Deutschland e.V.
Postfach 100354
04003 Leipzig
Deutschland
Homepage

DGB Bezirk Berlin-Brandenburg
Kapweg 4
13405 Berlin
Deutschland
Tel.: +4930 21 240 - 0
Homepage

Arbeitsvermittler

EURES-Beratung
Agentur für Arbeit
Heinrich-von-Stephan-Straße 2
15230 Frankfurt (Oder)
Deutschland
Tel.: +49 335 570 3333
E-mail: Frankfurt-Oder.Eures@arbeitsagentur.de
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