Weiterbildung Meister
Augenoptikermeister/-in ist eine berufliche Weiterbildung nach der Handwerksordnung (HwO). Die Meisterprüfung in diesem zulassungspflichtigen Handwerk ist bundesweit einheitlich geregelt.
Abschluss: Augenoptikermeister/ Augenoptikermeisterin
Augenoptikermeister/-innen führen individuelle Sehberatungen durch und empfehlen ihren Kunden geeignete Sehhilfen, z.B. Kontaktlinsen, Lese- oder Gleitsichtbrillen sowie zunehmend auch vergrößernde Sehhilfen für hochgradig Fehlsichtige. Zunächst messen sie die Sehschärfe. Anhand der ermittelten Werte fertigen sie die Sehhilfen an oder übertragen die Fertigung den angestellten Augenoptikern und -optikerinnen, die sie anleiten und deren Arbeit sie kontrollieren. Wenn sie Brillen selbst herstellen, kontrollieren sie mit Messgeräten die Glasstärken und schleifen die Gläser passgenau auf die Brillenfassungen zu. Durch Erhitzen und Biegen bringen sie Brillenfassungen in die richtige Form.
Als Führungskräfte koordinieren sie die Arbeitsabläufe, leiten Fachkräfte an und sind für die betriebliche Ausbildung verantwortlich. Sie stellen sicher, dass Aufträge termin- und fachgerecht ausgeführt sowie gesetzliche bzw. betriebliche Qualitätsvorschriften eingehalten werden. Außerdem verhandeln sie mit Lieferanten, kalkulieren Angebote und erledigen den betriebsbezogenen Schriftverkehr. Wenn sie als Selbstständige einen Betrieb leiten, entwickeln sie die betrieblichen Grundsätze, bestimmen Art und Umfang der Investitionen, prüfen die Arbeitsergebnisse, wählen das Personal aus und kontrollieren den wirtschaftlichen Erfolg. In der augenoptischen Industrie sind sie häufig im Bereich Produktion tätig oder arbeiten an der Entwicklung neuer Produkte mit.
Der deutsche Beruf Augenopikermeister/-in ist vergleichbar mit den polnischen Berufen:
Nützliche Informationen zu den Schwerpunkten der Ausbildung sind jeweils unter den Informationskategorien „Ausbildungsinhalte” und „Stundenpensum“ zu finden.
Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung:
Voraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung im Augenoptiker-Handwerk ist die Gesellenprüfung als Augenoptiker/-in. Auch die Abschlussprüfung in einem entsprechenden anerkannten Ausbildungsberuf der Industrie berechtigt zur Zulassung. Wer eine Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf abgeschlossen hat, muss eine mehrjährige Berufstätigkeit im Augenoptiker-Handwerk nachweisen.
Berufliche Vorbildung:
Für die Zulassung zur Meisterprüfung wird vorausgesetzt:
oder
oder
oder
Der erfolgreiche Abschluss einer Fachschule kann auf die geforderte Berufstätigkeit angerechnet werden. Tätigkeiten als Selbstständige/-r, Werk-/Betriebsmeister/-in oder in ähnlicher Stellung sowie praktische Tätigkeiten, die der Gesellentätigkeit gleichwertig sind, sind ebenfalls auf die Berufspraxis anzurechnen.
Darüber hinaus kann die in der Gesellen- oder Abschlussprüfung und während der Zeit der Berufstätigkeit nachgewiesene berufliche Befähigung ebenfalls die Dauer der geforderten Berufstätigkeit verkürzen.
Berücksichtigung ausländischer Vorqualifikationen:
Bei der Zulassung zur Prüfung können ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland berücksichtigt werden.
Lehrgänge, die auf alle vier Teile der Meisterprüfung vorbereiten, dauern in Vollzeit ca. 9 - 12 Monate, in Teilzeit ca. 18 - 30 Monate.
Verkürzungen/Verlängerungen:
- Befreiung von der Ablegung einzelner Teile der Meisterprüfung
Von der Ablegung einzelner Teile der Meisterprüfung wird befreit, wer eine dem jeweiligen Teil der Meisterprüfung vergleichbare Prüfung erfolgreich abgelegt hat, z.B. eine Abschlussprüfung an einer Hochschule oder eine Abschlussprüfung eines Weiterbildungslehrganges vor einem staatlichen Prüfungsausschuss oder einer öffentlichen bzw. staatlich anerkannten Bildungseinrichtung.
Von der Ablegung der Teile III und IV der Meisterprüfung wird befreit, wer die Meisterprüfung in einem anderen Handwerk oder in einem handwerksähnlichen Gewerbe bestanden hat.
Neben fachtheoretischen und -praktischen Kenntnissen werden in den Vorbereitungslehrgängen betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Inhalte sowie berufs- und arbeitspädagogische Grundlagen vermittelt.
Im fachpraktischen Teil (Teil I) erwerben die Lehrgangsteilnehmer Kenntnisse in folgenden Lernbereichen:
Der fachtheoretische Teil (Teil II) vermittelt u.a. folgende Kenntnisse:
- Handlungsfeld Physiologie des Sehens
- Handlungsfeld Versorgung mit Sehhilfen
- Handlungsfeld Auftragsabwicklung
Handlungsfeld Betriebsführung und Betriebsorganisation
Im betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Teil (Teil III) der Prüfungsvorbereitung werden Grundlagen auf folgenden Gebieten vermittelt:
Im berufs- und arbeitspädagogischen Teil (Teil IV) geht es u.a. um die Themen:
Vorbereitungslehrgänge/Prüfungsteile
Stundenzahl:
Teil I – Fachpraktischer Teil und Teil II – Fachtheoretischer Teil (werden häufig zusammen angeboten): ca. 800 h
Teil III – Betriebswirtschaftlicher, kaufmännischer und rechtlicher Teil und Teil IV – Berufs- und arbeitspädagogischer Teil (werden häufig zusammen angeboten): ca. 190 h
Gesamtstundenanzahl: ca. 990 h
Ausbildungskosten
Für den Besuch der Vorbereitungslehrgänge sind Lehrgangsgebühren zu entrichten, für die Prüfung selbst Prüfungsgebühren. Weitere Kosten entstehen für Arbeitsmaterialien, Fachliteratur und das Meisterprüfungsprojekt. Daneben fallen eventuell Fahrtkosten und ggf. auch Kosten für auswärtige Unterbringung an.
Die Höhe der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren kann unterschiedlich sein.
An der ZVA-Akademie der Augenoptik in Köln werden bspw. 10.550,- Euro berechnet. Unter Berücksichtigung aller Zuschüsse des Aufstiegs-BAFöGs reduzieren sich die Gebühren jedoch auf 5.655,- Euro.
Für die Teilnahme an Vorbereitungslehrgängen erhält man keine Vergütung.
Die Weiterbildung ist förderfähig gemäß Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz mit dem „Aufstiegs- BaföG“.
Verdienst/Einkommen
Die folgenden Angaben sollen der Orientierung dienen und einen Eindruck von der Bandbreite der Einkommen vermitteln. Ansprüche können aus ihnen nicht abgeleitet werden.
Das Einkommen ist wesentlich von den jeweiligen Anforderungen abhängig. Daneben werden in der Regel Berufserfahrung und Verantwortlichkeit berücksichtigt.
Neben einer Grundvergütung werden teilweise Zulagen und Sonderzahlungen wie 13. Monatsgehalt, Urlaubsgeld und vermögenswirksame Leistungen gezahlt. Es treten regional und branchenabhängig große Einkommensunterschiede auf.
Daher kann man die aktuellen regionalen Gehälter am besten auf folgenden Webseiten erfahren:
Der Tarifvertrag des gemeinsamen Tarifregisters Berlin-Brandenburg gilt für die Mitglieder des Zentralverbandes der Augenoptiker (ZVA) und Gewerkschaftsmitgliedern der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di).
Mit der Apollo-Optik GmbH & Co. KG besteht ein Haustarifvertrag für alle Filialen im Bundesgebiet.
Studium
Augenoptikermeister/-innen mit Hochschulzugangsberechtigung können studieren und beispielsweise einen Bachelorabschluss im Studienfach Augenoptik, Optometrie erwerben.
Studienfächer:
Zentralverband der Augenoptiker
Bundesverband deutscher Augenoptiker e.V.
Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.
BERUFENET
http://berufenet.arbeitsagentur.de
Augenoptikerinnung des Landes Brandenburgs
http://www.aoi-brandenburg.de/
ZVA-Bildungszentrum – Akademie der Augenoptik
www.jobcenter-medizin.de
Stellenmarkt für Ärzte und weitere medizinische Berufe
Vermittlung und Überlassung von Profis aus Medizin und Pflege
Stellenangebote im Gesundheitswesen
http://jobboerse.arbeitsagentur.de
JOBBÖRSE der Bundesagentur für Arbeit. Gegliedert nach Berufsfeldern und Regionen.
allgemeine Jobbörse, in Berufsfelder gegliedert
http://www.jobsuche.de
allgemeine Jobbörse, regionale Suchfunktion
http://www.jobrobot.de
Unterteilung in Branchen und Regionen
http://www.deutsche-handwerkervermittlung.de
Jobbörse, auch für handwerkliche und technische Berufe
Große Jobbörse für Gesundheitsberufe