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Augenoptikermeister/-in in Deutschland

Berufe vergleichen:

Ausbildungsart und Abschluss

Weiterbildung Meister

Augenoptikermeister/-in ist eine berufliche Weiterbildung nach der Handwerksordnung (HwO). Die Meisterprüfung in diesem zulassungspflichtigen Handwerk ist bundesweit einheitlich geregelt.

Abschluss: Augenoptikermeister/ Augenoptikermeisterin

Einsatzgebiete und Tätigkeitsschwerpunkte

Augenoptikermeister/-innen führen individuelle Sehberatungen durch und empfehlen ihren Kunden geeignete Sehhilfen, z.B. Kontaktlinsen, Lese- oder Gleitsichtbrillen sowie zunehmend auch vergrößernde Sehhilfen für hochgradig Fehlsichtige. Zunächst messen sie die Sehschärfe. Anhand der ermittelten Werte fertigen sie die Sehhilfen an oder übertragen die Fertigung den angestellten Augenoptikern und -optikerinnen, die sie anleiten und deren Arbeit sie kontrollieren. Wenn sie Brillen selbst herstellen, kontrollieren sie mit Messgeräten die Glasstärken und schleifen die Gläser passgenau auf die Brillenfassungen zu. Durch Erhitzen und Biegen bringen sie Brillenfassungen in die richtige Form.

Als Führungskräfte koordinieren sie die Arbeitsabläufe, leiten Fachkräfte an und sind für die betriebliche Ausbildung verantwortlich. Sie stellen sicher, dass Aufträge termin- und fachgerecht ausgeführt sowie gesetzliche bzw. betriebliche Qualitätsvorschriften eingehalten werden. Außerdem verhandeln sie mit Lieferanten, kalkulieren Angebote und erledigen den betriebsbezogenen Schriftverkehr. Wenn sie als Selbstständige einen Betrieb leiten, entwickeln sie die betrieblichen Grundsätze, bestimmen Art und Umfang der Investitionen, prüfen die Arbeitsergebnisse, wählen das Personal aus und kontrollieren den wirtschaftlichen Erfolg. In der augenoptischen Industrie sind sie häufig im Bereich Produktion tätig oder arbeiten an der Entwicklung neuer Produkte mit.

Ähnliche Berufe in Deutschland und Polen

Der deutsche Beruf Augenopikermeister/-in ist vergleichbar mit den polnischen Berufen:

  • Augenoptikermeister (poln. mistrz optyki okularowej), Ausbildungsniveau – Meisterdiplom im Handwerk nach erfolgreichem Bestehen der Meisterprüfung.
  • Techniker – Optiker (poln. technik optyk), Ausbildungsniveau – zweijährige Branchenschule II. Grades (poln. szkoła branżowa II stopnia).

Nützliche Informationen zu den Schwerpunkten der Ausbildung sind jeweils unter den Informationskategorien „Ausbildungsinhalte” und „Stundenpensum“ zu finden.

Schulische und sonstige Aufnahmevoraussetzungen

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung:

Voraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung im Augenoptiker-Handwerk ist die Gesellenprüfung als Augenoptiker/-in. Auch die Abschlussprüfung in einem entsprechenden anerkannten Ausbildungsberuf der Industrie berechtigt zur Zulassung. Wer eine Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf abgeschlossen hat, muss eine mehrjährige Berufstätigkeit im Augenoptiker-Handwerk nachweisen.

Berufliche Vorbildung:

Für die Zulassung zur Meisterprüfung wird vorausgesetzt:

  • eine Gesellenprüfung als Augenoptiker/-in

oder

  • eine Abschlussprüfung in einem entsprechenden anerkannten industriellen Ausbildungsberuf

oder

  • eine Meisterprüfung in einem anderen Handwerk bzw. handwerksähnlichen Gewerbe

oder

  • eine Gesellen- bzw. Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und eine mehrjährige Berufstätigkeit im Augenoptiker-Handwerk.

Der erfolgreiche Abschluss einer Fachschule kann auf die geforderte Berufstätigkeit angerechnet werden. Tätigkeiten als Selbstständige/-r, Werk-/Betriebsmeister/-in oder in ähnlicher Stellung sowie praktische Tätigkeiten, die der Gesellentätigkeit gleichwertig sind, sind ebenfalls auf die Berufspraxis anzurechnen.

Darüber hinaus kann die in der Gesellen- oder Abschlussprüfung und während der Zeit der Berufstätigkeit nachgewiesene berufliche Befähigung ebenfalls die Dauer der geforderten Berufstätigkeit verkürzen.

Berücksichtigung ausländischer Vorqualifikationen:

Bei der Zulassung zur Prüfung können ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland berücksichtigt werden.

Ausbildungsdauer

Lehrgänge, die auf alle vier Teile der Meisterprüfung vorbereiten, dauern in Vollzeit ca. 9 - 12 Monate, in Teilzeit ca. 18 - 30 Monate.

Verkürzungen/Verlängerungen:

- Befreiung von der Ablegung einzelner Teile der Meisterprüfung

Von der Ablegung einzelner Teile der Meisterprüfung wird befreit, wer eine dem jeweiligen Teil der Meisterprüfung vergleichbare Prüfung erfolgreich abgelegt hat, z.B. eine Abschlussprüfung an einer Hochschule oder eine Abschlussprüfung eines Weiterbildungslehrganges vor einem staatlichen Prüfungsausschuss oder einer öffentlichen bzw. staatlich anerkannten Bildungseinrichtung.

Von der Ablegung der Teile III und IV der Meisterprüfung wird befreit, wer die Meisterprüfung in einem anderen Handwerk oder in einem handwerksähnlichen Gewerbe bestanden hat.

Ausbildungsinhalte

Neben fachtheoretischen und -praktischen Kenntnissen werden in den Vorbereitungslehrgängen betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Inhalte sowie berufs- und arbeitspädagogische Grundlagen vermittelt.

Im fachpraktischen Teil (Teil I) erwerben die Lehrgangsteilnehmer Kenntnisse in folgenden Lernbereichen:

  • Fehlsichtigkeit durch eine Augenglasbestimmung unter Anwendung objektiver und subjektiver Methoden feststellen
  • Augen inspizieren und Messungen für eine Kontaktlinsenanpassung vornehmen
  • Sehhilfen nach optischen, anatomischen, ökonomischen und ästhetischen Gesichtspunkten anfertigen, auswählen und anpassen

Der fachtheoretische Teil (Teil II) vermittelt u.a. folgende Kenntnisse:

- Handlungsfeld Physiologie des Sehens

  • augenoptische, anatomische, physiologische Messungen vornehmen und beurteilen
  • die Auswirkungen verschiedener Sehhilfen auf das visuelle System einschätzen

- Handlungsfeld Versorgung mit Sehhilfen

  • Messverfahren zur Kontaktlinsenkorrektion anwenden
  • die Zusammensetzung und Wirkungsweise von Kontaktlinsenhygienemitteln kennenlernen und beurteilen
  • unterschiedliche Korrektionsmittel unter Berücksichtigung der Abbildungseigenschaften verwenden
  • Anforderungen der optischen Brillenanpassung darstellen und beurteilen

- Handlungsfeld Auftragsabwicklung

  • Angebotsunterlagen erstellen, Angebote auswerten und kalkulieren
  • Arbeitsgänge planen und organisieren
  • auftragsbezogenen Einsatz von Material und Geräten bestimmen

Handlungsfeld Betriebsführung und Betriebsorganisation

  • betriebliche Kosten und Kennzahlen ermitteln, Kostenstrukturen überprüfen
  • Marketingmaßnahmen zur Kundenpflege und -gewinnung erarbeiten
  • das betriebliche Qualitätsmanagement planen
  • Personalverwaltungsaufgaben kennenlernen
  • Betriebsausstattung, Lagerhaltung und logistische Prozesse planen

Im betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Teil (Teil III) der Prüfungsvorbereitung werden Grundlagen auf folgenden Gebieten vermittelt:

  • Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen beurteilen
  • Gründungs- und Übernahmeaktivitäten vorbereiten, durchführen und bewerten
  • Unternehmensführungsstrategien entwickeln

Im berufs- und arbeitspädagogischen Teil (Teil IV) geht es u.a. um die Themen:

  • Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
  • Ausbildung vorbereiten und Einstellung von Auszubildenden durchführen
  • Ausbildung durchführen
  • Ausbildung abschließen

Stundenpensum (Theorie)

Vorbereitungslehrgänge/Prüfungsteile

 

Stundenzahl:

Teil I – Fachpraktischer Teil und Teil II – Fachtheoretischer Teil (werden häufig zusammen angeboten): ca. 800 h

Teil III – Betriebswirtschaftlicher, kaufmännischer und rechtlicher Teil und Teil IV – Berufs- und arbeitspädagogischer Teil (werden häufig zusammen angeboten): ca. 190 h

Gesamtstundenanzahl: ca. 990 h

Kosten der Ausbildung

Ausbildungskosten

Für den Besuch der Vorbereitungslehrgänge sind Lehrgangsgebühren zu entrichten, für die Prüfung selbst Prüfungsgebühren. Weitere Kosten entstehen für Arbeitsmaterialien, Fachliteratur und das Meisterprüfungsprojekt. Daneben fallen eventuell Fahrtkosten und ggf. auch Kosten für auswärtige Unterbringung an.

Die Höhe der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren kann unterschiedlich sein.

An der ZVA-Akademie der Augenoptik in Köln werden bspw. 10.550,- Euro berechnet. Unter Berücksichtigung aller Zuschüsse des Aufstiegs-BAFöGs reduzieren sich die Gebühren jedoch auf 5.655,- Euro.

Ausbildungsvergütung und -förderungen

Für die Teilnahme an Vorbereitungslehrgängen erhält man keine Vergütung.

Die Weiterbildung ist förderfähig gemäß Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz mit dem „Aufstiegs- BaföG“.

Berufs- und Verdienstaussichten

Verdienst/Einkommen

Die folgenden Angaben sollen der Orientierung dienen und einen Eindruck von der Bandbreite der Einkommen vermitteln. Ansprüche können aus ihnen nicht abgeleitet werden.

Das Einkommen ist wesentlich von den jeweiligen Anforderungen abhängig. Daneben werden in der Regel Berufserfahrung und Verantwortlichkeit berücksichtigt.

Neben einer Grundvergütung werden teilweise Zulagen und Sonderzahlungen wie 13. Monatsgehalt, Urlaubsgeld und vermögenswirksame Leistungen gezahlt. Es treten regional und branchenabhängig große Einkommensunterschiede auf.

Daher kann man die aktuellen regionalen Gehälter am besten auf folgenden Webseiten erfahren:

www.gehalt.de

www.gehaltsvergleich.com

www.nettolohn.de

Tarifliche Regelungen

Der Tarifvertrag des gemeinsamen Tarifregisters Berlin-Brandenburg gilt für die Mitglieder des Zentralverbandes der Augenoptiker (ZVA) und Gewerkschaftsmitgliedern der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di).

Mit der Apollo-Optik GmbH & Co. KG besteht ein Haustarifvertrag für alle Filialen im Bundesgebiet.

Weiterbildungsmöglichkeiten

Studium

Augenoptikermeister/-innen mit Hochschulzugangsberechtigung können studieren und beispielsweise einen Bachelorabschluss im Studienfach Augenoptik, Optometrie erwerben.

Studienfächer:

  • Augenoptik, Optometrie (Bachelor)
  • Medizinische Technik (Bachelor)
  • Photonik, Optische Technologien (Bachelor)

Interessante Links

Zentralverband der Augenoptiker

http://www.zva.de

Bundesverband deutscher Augenoptiker e.V.

http://www.bdao.de/

Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.

http://www.dbsv.org/

BERUFENET

http://berufenet.arbeitsagentur.de

Augenoptikerinnung des Landes Brandenburgs

http://www.aoi-brandenburg.de/

ZVA-Bildungszentrum – Akademie der Augenoptik

http://www.zva-akademie.de/

Job- und Bewerberdatenbanken

www.jobcenter-medizin.de
Stellenmarkt für Ärzte und weitere medizinische Berufe

http://www.stegmed.de

Vermittlung und Überlassung von Profis aus Medizin und Pflege

http://www.medi-jobs.de

Stellenangebote im Gesundheitswesen

http://jobboerse.arbeitsagentur.de
JOBBÖRSE der Bundesagentur für Arbeit. Gegliedert nach Berufsfeldern und Regionen.

http://www.jobpilot.de

allgemeine Jobbörse, in Berufsfelder gegliedert

http://www.jobsuche.de
allgemeine Jobbörse, regionale Suchfunktion

http://www.jobrobot.de
Unterteilung in Branchen und Regionen

http://www.deutsche-handwerkervermittlung.de

Jobbörse, auch für handwerkliche und technische Berufe

http://www.stepstone.de

Große Jobbörse für Gesundheitsberufe

Arbeitnehmervertreter (Gewerkschaften, Berufsverbände)

IG Metall Ostbrandenburg
Peter Ernsdorf
Zehmeplatz 11
D-15230 Frankfurt (Oder)
Deutschland
Tel.: +49 (0)335-554990
Tel.: +49 (0)335 - 5549734
E-mail: ostbrandenburg@igmetall.de
Homepage

DGB Bezirk Berlin-Brandenburg
Kapweg 4
13405 Berlin
Deutschland
Tel.: +4930 21 240 - 0
Homepage

Arbeitgebervertreter (Kammern, Wirtschaftsverbände)

Handwerkskammer Frankfurt (Oder)
Region Ostbrandenburg
Bahnhofstraße 12
15230 Frankfurt (Oder)
Deutschland
Tel.: +49 (3 35) 56 19 0
Tel.: +49 (3 35) 53 50 11
E-mail: info@hwk-ff.de
Homepage

Arbeitsvermittler

EURES-Beratung
Agentur für Arbeit
Heinrich-von-Stephan-Straße 2
15230 Frankfurt (Oder)
Deutschland
Tel.: +49 335 570 3333
E-mail: Frankfurt-Oder.Eures@arbeitsagentur.de
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