Menu

Industriemeister/-in, Fachrichtung: Optik in Deutschland

Berufe vergleichen:

Ausbildungsart und Abschluss

Weiterbildung Meister

Industriemeister/-in der Fachrichtung Optik ist eine berufliche Weiterbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Die Industriemeisterprüfung ist durch Rechtsvorschriften der Industrie- und Handelskammern geordnet.

Abschluss: Industriemeister der Fachrichtung Optik/ Industriemeisterin der Fachrichtung Optik

Einsatzgebiete und Tätigkeitsschwerpunkte

Industriemeister/-innen der Fachrichtung Optik sorgen für die Einsatzbereitschaft der Betriebs- und Arbeitsmittel, wie computergesteuerte Fertigungsgeräte, -maschinen und -anlagen sowie Mess- und Prüfeinrichtungen. Produktionsabläufe in der Fertigung von Brillengläsern sowie von optischen Apparaten und Geräten planen, koordinieren und überwachen sie. Weiterhin führen sie Maßnahmen zur Qualitätssicherung durch, z.B. Oberflächenprüfungen, und kontrollieren die Arbeitsleistung und die Kostenentwicklung in ihrem Verantwortungsbereich. Bei der praktischen Erprobung neuer Baugruppen und Geräte sind sie auch als Messtechniker/-innen tätig.

Sie arbeiten Mitarbeiter/-innen ein, leiten diese an und sind für die Ausbildung von Nachwuchsfachkräften zuständig. Darüber hinaus wirken Industriemeister/-innen der Fachrichtung Optik bei der Personaldisposition und -planung mit und fördern die berufliche Qualifikation von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen. Schließlich sorgen sie auch dafür, dass alle Auflagen in ihrem Zuständigkeitsbereich, z.B. Arbeitssicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutzmaßnahmen eingehalten werden.

Quelle: BERUFENET

Ähnliche Berufe in Deutschland und Polen

Der deutsche Beruf Industriemeister/-in der Fachrichtung Optik ist teilweise vergleichbar mit dem polnischen Beruf:

  • Techniker – Optiker (poln. technik optyk), Ausbildungsniveau – zweijährige Branchenschule 2. Grades (polnische Bezeichnung: szkoła branżowa II stopnia)

Nützliche Informationen zu den Schwerpunkten der Ausbildung sind jeweils unter den Informationskategorien „Ausbildungsinhalte” und „Stundenpensum“ zu finden.

Schulische und sonstige Aufnahmevoraussetzungen

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung:

Voraussetzung für die Zulassung zur Industriemeisterprüfung sind in der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der der Fachrichtung Optik zugeordnet werden kann, sowie entsprechende Berufspraxis.

Berufliche Vorbildung:

Für die Zulassung zur Industriemeisterprüfung wird vorausgesetzt:

  • eine mit Erfolg abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der der Fachrichtung Optik zugeordnet werden kann

und

  • eine einschlägige Berufspraxis von mindestens zwei Jahren

oder

  • eine mit Erfolg abgeschlossene Ausbildung in einem anderen gewerblich-technischen oder handwerklichen Ausbildungsberuf

und

  • eine einschlägige Berufspraxis von mindestens drei Jahren

oder

  • eine mindestens sechsjährige einschlägige Berufspraxis, falls keine abgeschlossene Ausbildung vorliegt.

Beim Nachweis von Kenntnissen, Fertigkeiten und Erfahrungen, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen, sind Ausnahmen von den geforderten Zulassungsvoraussetzungen möglich.

Berücksichtigung ausländischer Vorqualifikationen:

Bei der Zulassung zur Prüfung können ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland berücksichtigt werden.

Quelle: BERUFENET

Ausbildungsdauer

Lehrgänge, die auf den fachrichtungsspezifischen und den fachrichtungsübergreifenden Teil der Industriemeisterprüfung in der Fachrichtung Optik vorbereiten sowie den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen beinhalten, dauern in Vollzeit ca. 6 Monate, in Teilzeit ca. 3 1/2 Jahre.

Verkürzungen/Verlängerungen:

- Befreiung von der Ablegung einzelner Teile der Industriemeisterprüfung

Prüfungsteilnehmer/-innen können auf Antrag von der Prüfung in einzelnen Prüfungsteilen und -fächern freigestellt werden, wenn sie in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung eine Prüfung bestanden haben, deren Inhalt den Anforderungen dieser Prüfungsteile und -fächer entspricht.

Ausbildungsinhalte

Neben fachtheoretischen und -praktischen Kenntnissen werden in den Vorbereitungslehrgängen betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Inhalte sowie berufs- und arbeitspädagogische Grundlagen vermittelt.

Fachrichtungsspezifischer Teil:

- Mathematische und naturwissenschaftliche Grundlagen

  • Grundlagen in Mathematik, Physik und Chemie
  • technische Berechnungen in der Fein- und Brillenoptik durchführen
  • darstellende Zeichnungen von Optikteilen und -systemen anfertigen
  • physikalische Optik
  • technische Zeichnungen in der Fein- und Brillenoptik anfertigen

- Technologie der Werk- und Hilfsstoffe

  • Kenntnisse zu Aufbau, Eigenschaften, Verwendung und Prüfmethoden der verschiedenen Werkstoffe wie Glas oder Kunststoff
  • Begriffsbestimmung von optischem Glas und seiner Kennzeichnung
  • Kristalle und Kunststoffe in der Fein- und Brillenoptik verwenden
  • optisches Glas für Brillengläser (für Ein- und Mehrstärkengläser) herstellen und anwenden
  • Kenntnisse zu Hilfsstoffen wie Eisen- und Nichteisenmetalle, Kunststoffe zur Glasbearbeitung oder Schmier-, Schleif- und Kühlmittel

- Betriebstechnik

  • Aufbau und Wirkungsweise von Optikmaschinen, Hochvakuum- und Ultraschallanlagen
  • Fertigungseinrichtungen bedienen, warten und instandhalten
  • Energieversorgung und Prozesstechnik, u.a. Mess-, Steuer- und Regeltechnik anwenden sowie energiesparende Maßnahmen ergreifen
  • Produktionstechnik
  • verschiedene Fertigungsverfahren in der Fein- und Brillenoptik, z.B. Glasverschmelzung, Kunststoffverarbeitung, Hochvakuumtechnik
  • Qualitätssicherung und -kontrolle

- Arbeitssicherheit und Umweltschutz

  • Vorschriften und Maßnahmen zum Schutz von Gesundheit und Umwelt, z.B. Schutzmaßnahmen gegen Brand- und Explosionsgefahr oder Maßnahmen zur Wasser- und Luftreinhaltung sowie zum Lärmschutz

Fachrichtungsübergreifender Teil:

- Grundlagen für rechtsbewusstes Handeln

  • Grundgesetz, Gesetzgebung und Rechtsprechung
  • Arbeits- und Sozialrecht
  • Umweltschutzrecht

- Grundlagen für kostenbewusstes Handeln

  • Volkswirtschaftslehre (z.B. Produktionsformen, Wirtschaftssysteme)
  • Betriebswirtschaftslehre (z.B. Betriebsorganisation, Organisations- und Informationstechniken, Kostenrechnung)

- Grundlagen für die Zusammenarbeit im Betrieb

  • die berufliche Entwicklung des Einzelnen im Betrieb beurteilen und fördern
  • die Einflüsse von Gruppenstrukturen auf Gruppenverhalten und Zusammenarbeit analysieren
  • Führungsmethoden anwenden

Berufs- und arbeitspädagogischer Teil:

  • bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
  • Ausbildung am Arbeitsplatz
  • Ausbildung in der Gruppe
  • allgemeine Grundlagen
  • Ausbildung planen
  • Ausbildung abschließen
  • Lernprozess fördern

Rechtsgrundlage: Regelungen der Industrie- und Handelskammern

Stundenpensum (Theorie)

Vorbereitungslehrgänge/Prüfungsteile

  • Handlungsspezifischer Teil: 530 h
  • Fachrichtungsübergreifender Teil: 280 h
  • Berufs- und arbeitspädagogische Eignung (nach AEVO): 90 h

Gesamtstundenanzahl: 900 h

Kosten der Ausbildung

Ausbildungskosten

Für den Besuch der Vorbereitungslehrgänge sind Lehrgangsgebühren zu entrichten, für die Prüfung selbst Prüfungsgebühren. Weitere Kosten entstehen für Arbeitsmaterialien, Fachliteratur und das Meisterprüfungsprojekt. Daneben fallen eventuell Fahrtkosten und ggf. auch Kosten für auswärtige Unterbringung an.

Die Höhe der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren kann unterschiedlich sein.

Bei der IHK Ostthüringen zu Gera (im IHK Bildungszentrum Jena) werden bspw. 5.370,00 € (zahlbar in Teilbeträgen) zzgl. Literaturkosten ca. 560,00 € berechnet.

Ausbildungsvergütung und -förderungen

Für die Teilnahme an Vorbereitungslehrgängen erhält man keine Vergütung.

Die Weiterbildung ist förderfähig gemäß Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz mit dem „Aufstiegs - BaföG“.

Berufs- und Verdienstaussichten

Verdienst/Einkommen

Neben einer Grundvergütung werden teilweise Zulagen und Sonderzahlungen wie 13. Monatsgehalt, Urlaubsgeld und vermögenswirksame Leistungen gezahlt. Es treten regional und branchenabhängig große Einkommensunterschiede auf.

Daher kann man die aktuellen regionalen Gehälter am besten auf folgenden Webseiten erfahren:

www.gehalt.de

www.gehaltsvergleich.com

www.nettolohn.de

Weiterbildungsmöglichkeiten

Studium:

  • Photonik, Optische Technologien (Bachelor)
  • Augenoptik, Optometrie (Bachelor)
  • Medizinische Technik (Bachelor)
  • Physikingenieurwesen (Bachelor)
  • Industriebetriebswirtschaft (Bachelor)

Interessante Links

Photonik Forschung Deutschland – Licht mit Zukunft

http://www.photonikforschung.de/

Photonik Forschung

http://www.bmbf.de/

Pro Physik: Optik und Photonik

http://www.pro-physik.de/

BERUFENET

http://berufenet.arbeitsagentur.de

Job- und Bewerberdatenbanken

http://www.industrie-jobs.com/

Der Stellenmarkt für Industrie-Jobs


http://www.industriejobs24.de/

Industrie Stellenmarkt online

http://www.deutsche-handwerkervermittlung.de

Jobbörse, auch für handwerkliche und technische Berufe

http://www.pharmajobs.com

Jobs in der Pharmaindustrie

http://www.medi-jobs.de

Stellenangebote im Gesundheitswesen

http://jobboerse.arbeitsagentur.de
JOBBÖRSE der Bundesagentur für Arbeit. Gegliedert nach Berufsfeldern und Regionen.

http://www.jobpilot.de

allgemeine Jobbörse, in Berufsfelder gegliedert

http://www.jobsuche.de
allgemeine Jobbörse, regionale Suchfunktion

http://www.jobrobot.de
Unterteilung in Branchen und Regionen

http://www.stepstone.de

Große Jobbörse für Gesundheitsberufe

Arbeitnehmervertreter (Gewerkschaften, Berufsverbände)

IG Metall Ostbrandenburg
Peter Ernsdorf
Zehmeplatz 11
D-15230 Frankfurt (Oder)
Deutschland
Tel.: +49 (0)335-554990
Tel.: +49 (0)335 - 5549734
E-mail: ostbrandenburg@igmetall.de
Homepage

DGB Bezirk Berlin-Brandenburg
Kapweg 4
13405 Berlin
Deutschland
Tel.: +4930 21 240 - 0
Homepage

Arbeitgebervertreter (Kammern, Wirtschaftsverbände)

IHK Ostbrandenburg
Puschkinstraße 12b
15236 Frankfurt (Oder)
Deutschland
Tel.: +49335 5621-1111
Tel.: +49335 5621-1119
E-mail: info@ihk-ostbrandenburg.de
Homepage

Arbeitsvermittler

EURES-Beratung
Agentur für Arbeit
Heinrich-von-Stephan-Straße 2
15230 Frankfurt (Oder)
Deutschland
Tel.: +49 335 570 3333
E-mail: Frankfurt-Oder.Eures@arbeitsagentur.de
Homepage