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Sozialversicherungsfachangestellte/-r – Landwirtschaftliche Sozialversicherung in Deutschland

Berufe vergleichen:

Ausbildungsart und Abschluss

Lehre (Duales System)

 

Sozialversicherungsfachangestellte/-r ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG).

Diese bundesweit geregelte 3-jährige Ausbildung wird im öffentlichen Dienst in den folgenden Fachrichtungen angeboten:

  • landwirtschaftliche Sozialversicherung
  • allgemeine Krankenversicherung
  • gesetzliche Unfallversicherung
  • gesetzliche Rentenversicherung
  • knappschaftliche Sozialversicherung

Abschluss: Sozialversicherungsfachangestellter der Fachrichtung Landwirtschaftliche Sozialversicherung/ Sozialversicherungsfachangestellter der Fachrichtung Landwirtschaftliche Sozialversicherung

Einsatzgebiete und Tätigkeitsschwerpunkte

In der Fachrichtung landwirtschaftliche Sozialversicherung beurteilen Sozialversicherungsfachangestellte die Versicherungsverhältnisse von Landwirten bzw. -wirtinnen und deren mitversicherten Familienangehörigen. Sie berechnen die Beiträge der Mitglieder und beraten sie in versicherungsrechtlichen und Finanzierungsfragen. Ferner bearbeiten sie Versicherungsleistungen in der landwirtschaftlichen Kranken-, Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung. Dabei prüfen sie Leistungsansprüche, berechnen Krankenversicherungsleistungen, Renten sowie Leistungen zur medizinischen, beruflichen und sozialen Rehabilitation. Auch deren Zahlung veranlassen sie. Darüber hinaus werden sie bei administrativen Aufgaben in der inneren Verwaltung der landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträger eingesetzt.

Quelle: BERUFENET

Ähnliche Berufe in Deutschland und Polen

Der deutsche Beruf Sozialversicherungsfachangestellte/-r der Fachrichtung Landwirtschaftliche Sozialversicherung hat kein direktes Pendant unter den polnischen Ausbildungsberufen, ist aber teilweise vergleichbar mit den polnischen Berufen:

  • Techniker – Kaufmann für Rechnungswesen (poln. technik rachunkowości), Ausbildungsart – zweijährige postsekundäre berufliche Schule(poln. szkoła policealna).
  • Techniker – Kaufmann für Büroarbeiten (poln. technik prac biurowych), Ausbildungsart – vierjährige technische Sekundarschule (poln. technikum) oder zweijährige postsekundäre berufliche Schule(poln. szkoła policealna).

Nützliche Informationen zu den Schwerpunkten der Ausbildung sind jeweils unter den Informationskategorien „Ausbildungsinhalte“ und „Stundenpensum“ zu finden.

Ausbildungsstätten

Konrad-Wachsmann Oberstufenzentrum
Campus für berufliche Bildung
Potsdamer Straße 4
15234 Frankfurt (Oder)
Deutschland
Tel.: +49 (0)335 606970
Tel.: +49 (0)335 6069719
E-mail: kwosz@schulen-ff.de
Homepage

Schulische und sonstige Aufnahmevoraussetzungen

Grundsätzlich wird – wie bei allen anerkannten, nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten Ausbildungsberufen – keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung rechtlich vorgeschrieben.

Die Unternehmen stellen überwiegend angehende Sozialversicherungsangestellte mit Hochschulreife ein.

Ausbildungsdauer

Die Ausbildung dauert 3 Jahre.

Die zuständige Stelle hat auf gemeinsamen Antrag von Auszubildenden und Ausbildenden die Ausbildungszeit zu kürzen, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht wird. Die Verkürzungsdauer ist unterschiedlich und hängt von der Vorbildung ab.

Bei berechtigtem Interesse kann sich der Antrag auch auf die Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit beziehen (Teilzeitberufsausbildung).

Ausbildungsinhalte

Während ihrer Ausbildung im Ausbildungsbetrieb lernen alle Sozialversicherungsfachangestellten z.B.:

  • wie man die Versicherungspflicht, Versicherungsfreiheit und Befreiung von der Versicherungspflicht feststellt
  • wie man leistungsauslösende Tatbestände und Bestimmungsgrößen für die Errechnung von Beiträgen ermittelt
  • wie man Ansprüche auf gesundheitliche Maßnahmen und Maßnahmen zur wirtschaftlichen Sicherung feststellt
  • wie man kunden- bzw. versichertenorientierte Beratungsgespräche führt
  • wie man den zuständigen Versicherungszweig und Versicherungsträger bestimmt
  • welche Maßnahmen man bei der Einleitung, der Durchführung und dem Abschluss von Verwaltungsverfahren und gerichtlichen Verfahren treffen muss
  • wie man Informations- und Kommunikationssysteme aufgabenorientiert einsetzt
  • welche Regeln und Vorschriften des Datenschutzes, des Umweltschutzes (Abfallvermeidung und -verwertung, ökonomische Energie- und Materialverwendung) und welche Vorschriften über Sicherheit und Gesundheitsschutz man am Arbeitsplatz beachten muss

Auszubildende, die die Fachrichtung landwirtschaftliche Sozialversicherung gewählt haben, lernen außerdem:

  • wie man die Berechtigung zur freiwilligen Weiterversicherung in der Alterssicherung der Landwirte prüft
  • was bei der Berechnung, beim Einzug und bei der Überwachung der Beiträge zur landwirtschaftlichen Sozialversicherung zu beachten ist
  • wie man Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten feststellt und Geldleistungen während der Heilbehandlung bewirkt
  • wie man Landwirte und deren Familienangehörige über Leistungen im Krankheits- und Pflegefall sowie über Maßnahmen der Gesundheitsfürsorge berät und diese Leistungen ermöglicht
  • wie man Ansprüche auf Betriebs- und Haushaltshilfe prüft
  • wie man Ansprüche auf Landabgaberente sowie Produktionsaufgaberente feststellt
  • wie man die Voraussetzungen für die Familienversicherung in der Krankenversicherung der Landwirte feststellt
  • wie man Rentenanträge von Versicherten und Hinterbliebenen bearbeitet
  • wie man Anträge auf Leistungen zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation bearbeitet

Quelle: BERUFENET

Stundenpensum (Theorie)

Unterrichtsstunden bezogen auf die 3-jährige Berufsausbildung:

  1. Wirtschaftslehre: 280 h
  2. Sozialversicherungslehre: 200 h
  3. Rechtslehre: 240 h
  4. Rechnungswesen: 160 h

Gesamt: 880 h

Eine Übersicht über die Inhalte einzelner Lernfelder befindet sich in der Verordnung über die Berufsausbildung:

http://www.kmk.org/fileadmin/pdf/Bildung/BeruflicheBildung/rlp/Sozialversicherungsfachang96-09.26.pdf

Stundenpensum (Praxis)

Während einer dualen Ausbildung werden Sozialversicherungsangestellte im Ausbildungsbetrieb praktisch und in der Berufsschule theoretisch ausgebildet.

Der praktische Teil der Ausbildung macht in der Regel ca. 80% der Gesamtausbildungszeit aus.

Kosten der Ausbildung

Die Ausbildung im Betrieb ist für die Auszubildenden kostenfrei. Allerdings können für den Berufsschulunterricht Lernmittelkosten (z.B. für Fachliteratur), Fahrtkosten und ggf. auch Kosten für auswärtige Unterbringung entstehen.

Ausbildungsvergütung und -förderungen

Ausbildungsvergütung

Auszubildende, die eine duale Ausbildung durchlaufen, erhalten eine Ausbildungsvergütung. Sie richtet sich überwiegend nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Die Höhe der Ausbildungsvergütung ist abhängig vom Ausbildungsbereich (z.B. Industrie und Handel, Handwerk) und von der Branche, in der die Ausbildung stattfindet. Auch der räumliche Geltungsbereich des entsprechenden Tarifvertrages kann Einfluss auf die Höhe der Ausbildungsvergütung haben. Frei vereinbarte Ausbildungsvergütungen sind möglich, wenn z.B. der Ausbildungsbetrieb nicht tarifgebunden ist.

Die folgenden Angaben sollen der Orientierung dienen. Ansprüche können aus ihnen nicht abgeleitet werden.

Die Auszubildenden im öffentlichen Dienst können monatlich z.B. folgende Ausbildungsvergütungen erhalten:

  • 1. Ausbildungsjahr: ca. € 714 bis € 717
  • 2. Ausbildungsjahr: ca. € 776
  • 3. Ausbildungsjahr: ca. € 831 bis € 835

Quelle:

Die Angaben orientieren sich an den Informationen der Datenbank Ausbildungsvergütungen (DAV) des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) – Stand: Oktober 2012

Berufs- und Verdienstaussichten

Das Einkommen der Beschäftigten von Bund und Kommunen richtet sich nach der Eingruppierung in die Entgeltgruppen und Stufen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD). Manche Einrichtungen und Arbeitgeber lehnen ihre Vergütungen an die Vereinbarungen im öffentlichen Dienst an. Auch in der privaten Wirtschaft haben Tarifverträge einen maßgeblichen Einfluss auf den Verdienst. Einkommen werden aber auch unabhängig von Tarifverträgen vereinbart.

Die Zuordnung zu den tariflichen Vergütungsgruppen hängt beispielsweise davon ab, welche Ausbildung vorliegt, ob Weiterbildungen absolviert wurden, wie komplex die Aufgaben sind, wie groß die Verantwortung ist und welche beruflichen Erfahrungen vorliegen. Auch regionale und branchenspezifische Faktoren spielen eine Rolle bei der Einkommenshöhe.

Die hier genannten beispielhaften Grundvergütungen sollen der Orientierung dienen und einen Eindruck von der Bandbreite der Einkommen vermitteln. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Tarifbereich öffentlicher Dienst

Bei einer Eingruppierung in die Entgeltgruppe 5, Stufe 3 bis Stufe 6, erhalten Beschäftigte, deren Vergütung an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) angelehnt wird, ein Monatsbruttoentgelt von € 2.331 bis € 2.579.

Quelle:

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)

Tarifliche Regelungen

Über tarifliche Reglungen informiert der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst und die Gewerkschaft Ver.di.

Weiterbildungsmöglichkeiten

Qualifizierungslehrgänge:

  • Sozialversicherungsrecht
  • Arbeits- und Sozialrecht
  • Sozialhilferecht (Sozialfürsorge)
  • Versicherungen
  • Büro, Sekretariat, Verwaltung
  • Öffentliche Verwaltung
  • Betriebswirtschaftliche Fachfortbildung - Sozial- und Gesundheitswesen Personal- und betriebliches Sozialwesen
  • EDV-Anwendungen im kaufmännisch-betriebswirtschaftlichen Bereich
  • Servicepolitik, Kundenservice, Reklamation und Beschwerden
  • Persönliche Arbeitstechniken, Arbeitsorganisation in Büro, Sekretariat und Verwaltung
  • Personale Kompetenzen in Büro, Sekretariat und Verwaltung

Aufstiegsweiterbildungen:

 

- Fach- und Betriebswirte/-wirtinnen, Fachkaufleute:

  • Krankenkassenfachwirt/Krankenkassenfachwirtin
  • Betriebswirt/Betriebswirtin (Fachschule) für Krankenkassen
  • Geprüfter Sozialversicherungsfachwirt/Geprüfte Sozialversicherungsfachwirtin Fachrichtung gesetzliche Renten- und knappschaftliche Sozialversicherung
  • Geprüfter Fachwirt/Geprüfte Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen

 

- Sonstige Aufstiegsweiterbildungen:

  • Organisator/Organisatorin (Weiterbildung)

 

Studienfächer (Auswahl):

  • Sozialversicherung (Bachelor)
  • Betriebswirtschaftslehre, Business Administration (Bachelor)
  • Gesundheitsmanagement, -ökonomie (Bachelor)
  • Wirtschaftswissenschaften (Bachelor)

Diverse Aufstiegsfortbildungen und Seminare: IHK-Projektgesellschaft mbH www.ihk-projekt.de.

Interessante Links

Kurzbeschreibungen und Informationen von der Arbeitsagentur zu allen Berufen:

http://berufenet.Arbeitsagentur.de

Die Sozialversicherung:

http://www.deutsche-sozialversicherung.de

Wissen rund um die Versicherung:

http://www.versicherung-wissen.de

Leistungen der Sozialversicherung:

http://www.haufe.de/sozialwesen/leistungen-sozialversicherung

Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau:

http://www.svlfg.de

Job- und Bewerberdatenbanken

http://oeffentlicher-dienst.info/stellen

Stellenanzeigen im öffentlichen Dienst

http://jobboerse.arbeitsagentur.de
JOBBÖRSE der Bundesagentur für Arbeit. Gegliedert nach Berufsfeldern und Regionen.

http://www.jobpilot.de
allgemeine Jobbörse, in Berufsfelder gegliedert


http://www.jobsuche.de
allgemeine Jobbörse, regionale Suchfunktion


http://www.jobrobot.de
Unterteilung in Branchen und Regionen


http://www.stepstone.de
Große Jobbörse für Industrie und Gewerbe. Die Vielzahl von Angeboten lässt sich durch regionale und branchenbezogene Filterung eingrenzen, außerdem sind Volltextsuche und Zustellung interessierender Stellenausschreibungen per "Jobagent" möglich

Arbeitnehmervertreter (Gewerkschaften, Berufsverbände)

ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Bezirk Frankfurt/Oder
Zehmeplatz 11
15230 Frankfurt (Oder)
Deutschland
Tel.: +49 (0) 0335/60677-0
Tel.: +49 (0) 0335/60677-77
E-mail: bz.nob@verdi.de
Homepage

DGB Bezirk Berlin-Brandenburg
Kapweg 4
13405 Berlin
Deutschland
Tel.: +4930 21 240 - 0
Homepage

Arbeitgebervertreter (Kammern, Wirtschaftsverbände)

IHK Ostbrandenburg
Puschkinstraße 12b
15236 Frankfurt (Oder)
Deutschland
Tel.: +49335 5621-1111
Tel.: +49335 5621-1119
E-mail: info@ihk-ostbrandenburg.de
Homepage

Arbeitsvermittler

EURES-Beratung
Agentur für Arbeit
Heinrich-von-Stephan-Straße 2
15230 Frankfurt (Oder)
Deutschland
Tel.: +49 335 570 3333
E-mail: Frankfurt-Oder.Eures@arbeitsagentur.de
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