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Sozialversicherungsfachangestellte/-r – Gesetzliche Unfallversicherung in Deutschland

Berufe vergleichen:

Ausbildungsart und Abschluss

Lehre (Duales System)

Sozialversicherungsfachangestellte/-r ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG).

Diese bundesweit geregelte 3-jährige Ausbildung wird im öffentlichen Dienst in den folgenden Fachrichtungen angeboten:

  • gesetzliche Unfallversicherung
  • allgemeine Krankenversicherung
  • gesetzliche Rentenversicherung
  • knappschaftliche Sozialversicherung
  • landwirtschaftliche Sozialversicherung

Abschluss: Sozialversicherungsfachangestellter der Fachrichtung gesetzliche Unfallversicherung/ Sozialversicherungsfachangestellter der Fachrichtung gesetzliche Unfallversicherung

Einsatzgebiete und Tätigkeitsschwerpunkte

In der Fachrichtung gesetzliche Unfallversicherung beurteilen Sozialversicherungsfachangestellte Versicherungsverhältnisse sowie die Zuständigkeit des Unfallversicherungsträgers für Versicherungsfälle und die Mitgliedschaft von Unternehmen. Sie berechnen die Beiträge der Mitglieder und beraten sie in versicherungsrechtlichen Belangen sowie Finanzierungsfragen. Außerdem stellen sie Leistungsansprüche bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten fest. Weiterhin veranlassen sie Geldleistungen an Versicherte und Hinterbliebene. Im Rahmen von Heilbehandlungen und Rehabilitationsmaßnahmen prüfen sie Rechnungen über medizinische oder Sachleistungen, Reisekosten und Verdienstausfälle. Darüber hinaus werden sie bei administrativen Aufgaben in der inneren Verwaltung der Unfallversicherungsträger eingesetzt.

Quelle: BERUFENET

Ähnliche Berufe in Deutschland und Polen

Der deutsche Beruf Sozialversicherungsfachangestellte/-r der Fachrichtung gesetzliche Unfallversicherung hat kein direktes Pendant unter den polnischen Ausbildungsberufen, ist aber teilweise vergleichbar mit den polnischen Berufen:

  • Techniker – Kaufmann für Rechnungswesen (poln. technik rachunkowości), Ausbildungsart – zweijährige postsekundäre berufliche Schule(poln. szkoła policealna).
  • Techniker – Kaufmann für Büroarbeiten (poln. technik prac biurowych), Ausbildungsart – fünfjährige technische Sekundarschule (poln. technikum).

Nützliche Informationen zu den Schwerpunkten der Ausbildung sind jeweils unter den Informationskategorien „Ausbildungsinhalte“ und „Stundenpensum“ zu finden.

Ausbildungsstätten

Die Ausbildungsstätte ist im dualen System in erster Linie der Betrieb. Zusätzlich gibt es Berufsschulen (in Brandenburg heißen sie "Oberstufenzentren"). Das Ausbildungsunternehmen informiert, welche die entsprechende Schule für diesen Beruf in der Region ist.

Konrad-Wachsmann Oberstufenzentrum
Campus für berufliche Bildung
Potsdamer Straße 4
15234 Frankfurt (Oder)
Deutschland
Tel.: +49 (0)335 606970
Tel.: +49 (0)335 6069719
E-mail: kwosz@schulen-ff.de
Homepage

Schulische und sonstige Aufnahmevoraussetzungen

Grundsätzlich wird – wie bei allen anerkannten, nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten Ausbildungsberufen – keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung rechtlich vorgeschrieben.

Die Unternehmen stellen überwiegend angehende Sozialversicherungsangestellte mit mittleren Bildungsabschluss oder Hochschulreife ein.

Ausbildungsdauer

Die Ausbildung dauert 3 Jahre.

Die zuständige Stelle hat auf gemeinsamen Antrag von Auszubildenden und Ausbildenden die Ausbildungszeit zu kürzen, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht wird. Die Verkürzungsdauer ist unterschiedlich und hängt von der Vorbildung ab.

Bei berechtigtem Interesse kann sich der Antrag auch auf die Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit beziehen (Teilzeitberufsausbildung).

Ausbildungsinhalte

Während ihrer Ausbildung im Ausbildungsbetrieb lernen alle Sozialversicherungsfachangestellten z.B.:

  • wie man die Versicherungspflicht, Versicherungsfreiheit und Befreiung von der Versicherungspflicht feststellt
  • wie man leistungsauslösende Tatbestände und Bestimmungsgrößen für die Errechnung von Beiträgen ermittelt
  • wie man Ansprüche auf gesundheitliche Maßnahmen und Maßnahmen zur wirtschaftlichen Sicherung feststellt
  • wie man kunden- bzw. versichertenorientierte Beratungsgespräche führt
  • wie man den zuständigen Versicherungszweig und Versicherungsträger bestimmt
  • welche Maßnahmen man bei der Einleitung, der Durchführung und dem Abschluss von Verwaltungsverfahren und gerichtlichen Verfahren treffen muss
  • wie man Informations- und Kommunikationssysteme aufgabenorientiert einsetzt
  • welche Regeln und Vorschriften des Datenschutzes, des Umweltschutzes (Abfallvermeidung und -verwertung, ökonomische Energie- und Materialverwendung) und welche Vorschriften über Sicherheit und Gesundheitsschutz man am Arbeitsplatz beachten muss

Auszubildende, die die Fachrichtung gesetzliche Unfallversicherung gewählt haben, lernen außerdem:

  • wie man den zuständigen Unfallversicherungsträger für gemeldete Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie für die Mitgliedschaft von Unternehmen bestimmt
  • wie man Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten feststellt und Ansprüche auf Heilbehandlungen, Leistungen bei Pflegebedürftigkeit und Rehabilitationsmaßnahmen prüft
  • wie man Geldleistungen während der Heilbehandlung und Rehabilitation bewirkt
  • wie man Renten an Versicherte und Leistungen an Hinterbliebene feststellt
  • wie man in Zusammenarbeit mit anderen Beteiligten bei der Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren mitwirkt
  • wie man Beitragsbescheide und Beitragsrechnungen erstellt und welche Maßnahmen man zur Beitreibung rückständiger Beiträge einleitet

Quelle: BERUFENET

Stundenpensum (Theorie)

Unterrichtsstunden bezogen auf die 3-jährige Berufsausbildung:

  1. Wirtschaftslehre: 280 h
  2. Sozialversicherungslehre: 200 h
  3. Rechtslehre: 240 h
  4. Rechnungswesen: 160 h

Gesamt: 880 h

Stundenpensum (Praxis)

Während einer dualen Ausbildung werden Sozialversicherungsangestellte im Ausbildungsbetrieb praktisch und in der Berufsschule theoretisch ausgebildet.

Der praktische Teil der Ausbildung macht in der Regel ca. 80% der Gesamtausbildungszeit aus.

Kosten der Ausbildung

Die Ausbildung im Betrieb ist für die Auszubildenden kostenfrei. Allerdings können für den Berufsschulunterricht Lernmittelkosten (z.B. für Fachliteratur), Fahrtkosten und ggf. auch Kosten für auswärtige Unterbringung entstehen.

Ausbildungsvergütung und -förderungen

Ausbildungsvergütung

 

Auszubildende, die eine duale Ausbildung durchlaufen, erhalten eine Ausbildungsvergütung. Sie richtet sich überwiegend nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Die Höhe der Ausbildungsvergütung ist abhängig vom Ausbildungsbereich (z.B. Industrie und Handel, Handwerk) und von der Branche, in der die Ausbildung stattfindet.

Auch die Stadt/Region ist entscheidend für die Höhe der Ausbildungsvergütung, es kommt immer noch zu Unterschieden zwischen Ost- und Westdeutschland.

Die folgenden Angaben sollen der Orientierung dienen. Ansprüche können aus ihnen nicht abgeleitet werden.

Die Auszubildenden können monatlich ca. 1000 bis 1200 € Ausbildungsvergütung erhalten.

 

Quelle:

 Ausbildungsvergütungen (DAV) des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB)

Berufs- und Verdienstaussichten

Neben einer Grundvergütung werden teilweise Zulagen und Sonderzahlungen wie 13. Monatsgehalt, Urlaubsgeld und vermögenswirksame Leistungen gezahlt. Es treten regional und branchenabhängig große Einkommensunterschiede auf.

Daher kann man die aktuellen regionalen Gehälter am besten auf folgenden Webseiten erfahren:

www.gehalt.de

www.gehaltsvergleich.com

www.nettolohn.de

Tarifliche Regelungen

Über tarifliche Reglungen informiert der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst und die Gewerkschaft Ver.di.

Weiterbildungsmöglichkeiten

Qualifizierungslehrgänge:

  • Sozialversicherungsrecht
  • Arbeits- und Sozialrecht
  • Sozialhilferecht (Sozialfürsorge)
  • Versicherungen
  • Büro, Sekretariat, Verwaltung
  • Öffentliche Verwaltung
  • Betriebswirtschaftliche Fachfortbildung - Sozial- und Gesundheitswesen Personal- und betriebliches Sozialwesen
  • EDV-Anwendungen im kaufmännisch-betriebswirtschaftlichen Bereich
  • Servicepolitik, Kundenservice, Reklamation und Beschwerden
  • Persönliche Arbeitstechniken, Arbeitsorganisation in Büro, Sekretariat und Verwaltung
  • Personale Kompetenzen in Büro, Sekretariat und Verwaltung

Aufstiegsweiterbildungen:

 

- Fach- und Betriebswirte/-wirtinnen, Fachkaufleute:

  • Krankenkassenfachwirt/Krankenkassenfachwirtin
  • Betriebswirt/Betriebswirtin (Fachschule) für Krankenkassen
  • Geprüfter Fachwirt/Geprüfte Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen

- Sonstige Aufstiegsweiterbildungen:

  • Organisator/Organisatorin (Weiterbildung)

 

Studienfächer (Auswahl):

 

  • Sozialversicherung (Bachelor)
  • Betriebswirtschaftslehre, Business Administration (Bachelor)
  • Gesundheitsmanagement, -ökonomie (Bachelor)
  • Wirtschaftswissenschaften (Bachelor)

Diverse Aufstiegsfortbildungen und Seminare: IHK-Projektgesellschaft mbH www.ihk-projekt.de.

Interessante Links

Kurzbeschreibungen und Informationen von der Arbeitsagentur zu allen Berufen.

http://berufenet.Arbeitsagentur.de

Die Unfallversicherung

http://www.deutsche-sozialversicherung.de/de/unfallversicherung

Leistungen der Sozialversicherung

http://www.haufe.de/sozialwesen/leistungen-sozialversicherung

Job- und Bewerberdatenbanken

http://oeffentlicher-dienst.info/stellen
Stellenanzeigen im öffentlichen Dienst

http://jobboerse.arbeitsagentur.de
JOBBÖRSE der Bundesagentur für Arbeit. Gegliedert nach Berufsfeldern und Regionen.

http://www.jobpilot.de
allgemeine Jobbörse, in Berufsfelder gegliedert


http://www.jobsuche.de
allgemeine Jobbörse, regionale Suchfunktion


http://www.jobrobot.de
Unterteilung in Branchen und Regionen


http://www.stepstone.de
Große Jobbörse für Industrie und Gewerbe

Arbeitnehmervertreter (Gewerkschaften, Berufsverbände)

ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Bezirk Frankfurt/Oder
Zehmeplatz 11
15230 Frankfurt (Oder)
Deutschland
Tel.: +49 (0) 0335/60677-0
Tel.: +49 (0) 0335/60677-77
E-mail: bz.nob@verdi.de
Homepage

DGB Bezirk Berlin-Brandenburg
Kapweg 4
13405 Berlin
Deutschland
Tel.: +4930 21 240 - 0
Homepage

Arbeitgebervertreter (Kammern, Wirtschaftsverbände)

IHK Ostbrandenburg
Puschkinstraße 12b
15236 Frankfurt (Oder)
Deutschland
Tel.: +49335 5621-1111
Tel.: +49335 5621-1119
E-mail: info@ihk-ostbrandenburg.de
Homepage

Arbeitsvermittler

EURES-Beratung
Agentur für Arbeit
Heinrich-von-Stephan-Straße 2
15230 Frankfurt (Oder)
Deutschland
Tel.: +49 335 570 3333
E-mail: Frankfurt-Oder.Eures@arbeitsagentur.de
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