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Verwaltungsfachangstellte/-r – FR Landesverwaltung in Deutschland

Berufe vergleichen:

Ausbildungsart und Abschluss

Lehre (Duales System)

Verwaltungsfachangestellte/-r ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Diese bundesweit geregelte 3-jährige duale Ausbildung mit Fachrichtungen findet im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule statt.

Sie erfolgt in einer der folgenden Fachrichtungen:

  • Verwaltungsfachangestellter/Verwaltungsfachangestellte Fachrichtung Landesverwaltung
  • Verwaltungsfachangestellter/Verwaltungsfachangestellte Fachrichtung Handwerksorganisation und Industrie- und Handelskammern
  • Verwaltungsfachangestellter/Verwaltungsfachangestellte Fachrichtung Kirchenverwaltung in den Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland
  • Verwaltungsfachangestellter/Verwaltungsfachangestellte Fachrichtung Bundesverwaltung
  • Verwaltungsfachangestellter/Verwaltungsfachangestellte Fachrichtung Kommunalverwaltung

Abschluss: Verwaltungsfachangestellter der Fachrichtung Landesverwaltung / Verwaltungsfachangestellte der Fachrichtung Landesverwaltung

Einsatzgebiete und Tätigkeitsschwerpunkte

Verwaltungsfachangestellte der Fachrichtung Landesverwaltung:

Sie bearbeiten Anträge auf Leistungen – etwa auf Investitionsförderung für Unternehmen – und veranlassen deren Auszahlung. Ebenso befassen sich Verwaltungsfachangestellte der Fachrichtung Landesverwaltung mit Vorgängen zur Erhebung von Steuern und anderen Abgaben und Entgelten. Außerdem wachen sie darüber, dass Auflagen eingehalten werden. Sie prüfen die rechtmäßige Verwendung zweckgebundener Mittel, erlassen Verwaltungsakte und bearbeiten Widersprüche. Oft sind die Verwaltungsfachangestellten der Fachrichtung Landesverwaltung Ansprechpartner für Organisationen oder Rat suchende Bürger. Mit deren Anfragen und Anliegen befassen sie sich kunden- und dienstleistungsorientiert.

In der Personalverwaltung führen sie Personalakten, berechnen Bezüge und Gehälter und rechnen Reisekosten ab. Im Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen sind sie beispielsweise an der Erstellung und Ausführung von Haushalts- und Wirtschaftsplänen beteiligt, führen Haushaltsüberwachungslisten und bearbeiten Zahlungsvorgänge. Darüber hinaus wirken sie bei der Materialbeschaffung und -verwaltung mit.

Quelle: BERUFENET

Ähnliche Berufe in Deutschland und Polen

Der deutsche Beruf Verwaltungsfachangestellte/-r der Fachrichtung Landesverwaltung hat kein direktes Pendant unter den polnischen Ausbildungsberufen, ist aber teilweise vergleichbar mit den polnischen Berufen:

  • Techniker – Kaufmann für Verwaltung (poln. technik administracji), Ausbildungsart – zweijährige postsekundäre berufliche Schule(poln. szkoła policealna).
  • Techniker – Kaufmann für Büroarbeiten (poln. technik prac biurowych), Ausbildungsart – vierjährige technische Sekundarschule (poln. technikum) oder zweijährige postsekundäre berufliche Schule(poln. szkoła policealna).
  • Techniker – Kaufmann für Rechnungswesen (poln. technik rachunkowości), Ausbildungsart – zweijährige postsekundäre berufliche Schule(poln. szkoła policealna).

Nützliche Informationen zu den Schwerpunkten der Ausbildung sind jeweils unter den Informationskategorien „Ausbildungsinhalte“ und „Stundenpensum“ zu finden.

Ausbildungsstätten

OSZ I Barnim
Cordula Barthel
Hans-Wittwer-Str. 7
16356 Bernau bei Berlin
Deutschland
Tel.: +493338-709310
E-mail: osz1-barnim.schulleitung@schulen.kvbarnim.de
Homepage

Oberstufenzentrum 2 des Landkreises Spree-Neiße
Makarenkostr. 8/9
03050 Cottbus
Deutschland
Tel.: +49355 86694-0
Tel.: +49355 86694-34090
Homepage

Schulische und sonstige Aufnahmevoraussetzungen

Grundsätzlich wird – wie bei allen anerkannten, nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten Ausbildungsberufen – keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung rechtlich vorgeschrieben.

Landesverwaltungen stellen überwiegend angehende Verwaltungsfachangestellte der Fachrichtung Lanndesverwaltung mit mittlerem Bildungsabschluss oder mit Hochschulreife ein.

Ausbildungsdauer

Die Ausbildung dauert 3 Jahre.

Die zuständige Stelle hat auf gemeinsamen Antrag von Auszubildenden und Ausbildenden die Ausbildungszeit zu kürzen, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht wird. Die Verkürzungsdauer ist unterschiedlich und hängt von der Vorbildung ab.

Bei berechtigtem Interesse kann sich der Antrag auch auf die Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit beziehen (Teilzeitberufsausbildung).

Ausbildungsinhalte

Im 1. und 2. Ausbildungsjahr lernen die Auszubildenden im Ausbildungsbetrieb beispielsweise:

  • wie man Bürger und Organisationen berät und Verwaltungsaufgaben dienstleistungs- und kundenorientiert sowie nach Gesichtspunkten der Wirtschaftlichkeit erledigt
  • wie man Material und langlebige Wirtschaftsgüter nach ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten beschafft
  • wie man bei der Aufstellung von Haushalts- und Wirtschaftsplänen mitwirkt und Zahlungsvorgänge bearbeitet
  • wie man Personalangelegenheiten bearbeitet und Entgelte berechnet
  • wie man Arbeitsprozesse im eigenen Aufgabenbereich plant und organisiert
  • wie man Vorgänge unter Einsatz moderner Informations- und Kommunikationssysteme bearbeitet

Im fachrichtungsspezifischen 3. Ausbildungsjahr wird den Auszubildenden der Fachrichtung Landesverwaltung u.a. vermittelt:

  • wie man Anträge auf Leistungen bearbeitet und deren Auszahlung veranlasst
  • wie man die Einhaltung von Auflagen gegenüber Bürgern, Gebietskörperschaften und Institutionen überwacht
  • wie man die rechtmäßige Verwendung zweckgebundener Mittel prüft
  • wie man die Vollstreckung von Verwaltungsakten vorbereitet
  • wie man Widersprüche bearbeitet und Rechtsbehelfe prüft
  • wie man Vorgänge zur Erhebung von Abgaben und Entgelten bearbeitet

Quelle: BERUFENET

Stundenpensum (Theorie)

Unterrichtsstunden bezogen auf die 3-jährige Berufsausbildung:

  1. Die eigene Berufsausbildung mitgestalten: 20 h
  2. Die Verwaltung in das staatliche Gesamtgefüge einordnen: 80 h
  3. Güterbeschaffung rechnergestützt vorbereiten: 80 h
  4. Verträge zur Güterbeschaffung schließen und erfüllen: 80 h
  5. Personalvorgänge zielorientiert mitgestalten: 80 h
  6. Rechtsgrundlagen zur Ermittlung von Einkommen im öffentlichen Dienst anwenden und Arbeitsentgelte berechnen: 40 h
  7. Bestände und Wertströme im System der doppelten Buchführung erfassen und dokumentieren: 40 h
  8. Verwaltungsleistungen wirtschaftlich erstellen und kundenorientiert anbieten: 60 h
  9. Verwaltungsverfahren bürgerfreundlich durchführen: 80 h
  10. Rechtseingriffe verwaltungsmäßig vorbereiten, durchführen und überprüfen: 100 h
  11. Aufgaben der gewährenden Verwaltung bearbeiten: 60 h
  12. Öffentliche Leistungen in alternativen rechtlichen Formen erbringen: 20 h
  13. Öffentliche Leistungen finanzwirtschaftlich kontrollieren und steuern: 100 h
  14. Staatliches Handeln in nationale und internationale wirtschaftliche Zusammenhänge einordnen: 60 h

Gesamt: 880 h

Eine Übersicht über die Inhalte einzelner Lernfelder befindet sich in der Verordnung über die Berufsausbildung finden Sie hier:

http://www.kmk.org/fileadmin/pdf/Bildung/BeruflicheBildung/rlp/VerwaltungsFA.pdf

Stundenpensum (Praxis)

Während einer dualen Ausbildung werden Verwaltungsfachangestellte im Ausbildungsbetrieb praktisch und in der Berufsschule theoretisch ausgebildet.

Der praktische Teil der Ausbildung macht in der Regel ca. 80% der Gesamtausbildungszeit aus.

Kosten der Ausbildung

Die Ausbildung im Betrieb ist für die Auszubildenden kostenfrei. Allerdings können für den Berufsschulunterricht Lernmittelkosten (z.B. für Fachliteratur), Fahrtkosten und ggf. auch Kosten für auswärtige Unterbringung entstehen.

Ausbildungsvergütung und -förderungen

Auszubildende, die eine duale Ausbildung durchlaufen, erhalten eine Ausbildungsvergütung. Sie richtet sich überwiegend nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Die Höhe der Ausbildungsvergütung ist abhängig vom Ausbildungsbereich (z.B. Industrie und Handel, Handwerk) und von der Branche, in der die Ausbildung stattfindet. Auch der räumliche Geltungsbereich des entsprechenden Tarifvertrages kann Einfluss auf die Höhe der Ausbildungsvergütung haben. Frei vereinbarte Ausbildungsvergütungen sind möglich, wenn z.B. der Ausbildungsbetrieb nicht tarifgebunden ist.

Die folgenden Angaben sollen der Orientierung dienen. Ansprüche können aus ihnen nicht abgeleitet werden.

Die Auszubildenden im öffentlichen Dienst können monatlich z.B. folgende Ausbildungsvergütungen erhalten:

  • 1. Ausbildungsjahr: € 746
  • 2. Ausbildungsjahr: € 796
  • 3. Ausbildungsjahr: € 844

Quelle:

Die Angaben orientieren sich an den Informationen der Datenbank Ausbildungsvergütungen (DAV) des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) – Stand: Oktober 2012

Berufs- und Verdienstaussichten

Das Einkommen der Beschäftigten von Bund und Kommunen richtet sich nach der Eingruppierung in die Entgeltgruppen und Stufen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD). Manche Einrichtungen und Arbeitgeber lehnen ihre Vergütungen an die Vereinbarungen im öffentlichen Dienst an. Auch in der privaten Wirtschaft haben Tarifverträge einen maßgeblichen Einfluss auf den Verdienst. Einkommen werden aber auch unabhängig von Tarifverträgen vereinbart.

Die Zuordnung zu den tariflichen Vergütungsgruppen hängt beispielsweise davon ab, welche Ausbildung vorliegt, ob Weiterbildungen absolviert wurden, wie komplex die Aufgaben sind, wie groß die Verantwortung ist und welche beruflichen Erfahrungen vorliegen. Auch regionale und branchenspezifische Faktoren spielen eine Rolle bei der Einkommenshöhe.

Die hier genannten beispielhaften Grundvergütungen sollen der Orientierung dienen und einen Eindruck von der Bandbreite der Einkommen vermitteln. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Tarifbereich öffentlicher Dienst

Bei einer Eingruppierung in die Entgeltgruppe 5, Stufe 3 bis Stufe 6, erhalten Beschäftigte, deren Vergütung an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) angelehnt wird, ein Monatsbruttoentgelt von € 2.331 bis € 2.579.

Quelle:

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)

Tarifliche Regelungen

Über tarifliche Reglungen informiert der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst und die Gewerkschaft Ver.di.

Weiterbildungsmöglichkeiten

Weiterbildung kann dazu dienen, fachlich auf dem Laufenden zu bleiben, sich zu spezialisieren oder beruflich voranzukommen.

 

Qualifizierungslehrgänge:

  • Büro, Sekretariat, Verwaltung Öffentliche Verwaltung
  • Allgemeines Verwaltungsrecht
  • Rechtsgebiete
  • Betriebliche Organisation - öffentliche Verwaltung
  • Finanz- und Rechnungswesen, Kostenwesen und Kalkulation - öffentliche Verwaltung
  • Personal- und betriebliches Sozialwesen - öffentliche Verwaltung
  • EDV-Anwendungen – Rechtsbereich, öffentliche Verwaltung
  • Persönliche Arbeitstechniken, Arbeitsorganisation in Büro, Sekretariat und Verwaltung
  • Personale Kompetenzen in Büro, Sekretariat und Verwaltung
  • Kommunikation, Gesprächsführung in Büro, Sekretariat und Verwaltung Servicepolitik, Kundenservice, Reklamation und Beschwerden

Aufstiegsweiterbildungen:

 

- Fach- und Betriebswirte/-wirtinnen, Fachkaufleute:

  • Betriebswirt/Betriebswirtin (Fachschule) für Verwaltung
  • Geprüfter Verwaltungsfachwirt/Geprüfte Verwaltungsfachwirtin
  • Betriebswirt/Betriebswirtin (Fachschule) für Kommunikation und Büromanagement
  • Geprüfter Fachkaufmann/Geprüfte Fachkauffrau für Büro- und Projektorganisation
  • Bürofachwirt/Bürofachwirtin
  • Geprüfter Sekretär/Geprüfte Sekretärin

Studienfächer (Auswahl):

 

  • Staats-, Verwaltungswissenschaft (Bachelor)
  • Verwaltungsmanagement, Public Management (Bachelor)
  • Betriebswirtschaftslehre, Business Administration (Bachelor)
  • Rechtswissenschaft (Bachelor)
  • Rechtswissenschaft (Erste juristische Prüfung)

Diverse Aufstiegsfortbildungen und Seminare: IHK-Projektgesellschaft mbH www.ihk-projekt.de.

Interessante Links

Kurzbeschreibungen und Informationen von der Arbeitsagentur zu allen Berufen:

http://berufenet.Arbeitsagentur.de

Informationen über den Berufsstart im öffentlichen Dienst:

http://www.berufsstart-im-oeffentlichen-dienst.de

 

Landesportal Brandenburg:

http://www.brandenburg.de

Behördenverzeichnis Land Brandenburg:

http://service.brandenburg.de/lis/list.php?page=behoerdenverzeichnis

Forum Verwaltungsfachangestellte:

http://www.kommunalforum.de/Forum-Verwaltungsfachangestellte

Job- und Bewerberdatenbanken

http://oeffentlicher-dienst.info/stellen

Stellenanzeigen im öffentlichen Dienst

http://www.brandenburg.de/sixcms/list.php?page=stellen_copy&sort=&order=asc&sv[einstufung]=&_ischeck=0&_index=0

Stellenausschreibungen Land Brandenburg

http://jobboerse.arbeitsagentur.de
JOBBÖRSE der Bundesagentur für Arbeit. Gegliedert nach Berufsfeldern und Regionen.

http://www.jobpilot.de
allgemeine Jobbörse, in Berufsfelder gegliedert


http://www.jobsuche.de
allgemeine Jobbörse, regionale Suchfunktion


http://www.jobrobot.de
Unterteilung in Branchen und Regionen


http://www.stepstone.de
Große Jobbörse für Industrie und Gewerbe. Die Vielzahl von Angeboten lässt sich durch regionale und branchenbezogene Filterung eingrenzen, außerdem sind Volltextsuche und Zustellung interessierender Stellenausschreibungen per "Jobagent" möglich

Arbeitnehmervertreter (Gewerkschaften, Berufsverbände)

ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Bezirk Frankfurt/Oder
Zehmeplatz 11
15230 Frankfurt (Oder)
Deutschland
Tel.: +49 (0) 0335/60677-0
Tel.: +49 (0) 0335/60677-77
E-mail: bz.nob@verdi.de
Homepage

DGB Bezirk Berlin-Brandenburg
Kapweg 4
13405 Berlin
Deutschland
Tel.: +4930 21 240 - 0
Homepage

Arbeitgebervertreter (Kammern, Wirtschaftsverbände)

IHK Ostbrandenburg
Puschkinstraße 12b
15236 Frankfurt (Oder)
Deutschland
Tel.: +49335 5621-1111
Tel.: +49335 5621-1119
E-mail: info@ihk-ostbrandenburg.de
Homepage

Arbeitsvermittler

EURES-Beratung
Agentur für Arbeit
Heinrich-von-Stephan-Straße 2
15230 Frankfurt (Oder)
Deutschland
Tel.: +49 335 570 3333
E-mail: Frankfurt-Oder.Eures@arbeitsagentur.de
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