Lehre (Duales System)
Verwaltungsfachangestellte/-r ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Diese bundesweit geregelte 3-jährige duale Ausbildung mit Fachrichtungen findet im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule statt.
Sie erfolgt in einer der folgenden Fachrichtungen:
Abschluss: Verwaltungsfachangestellter der Fachrichtung Landesverwaltung / Verwaltungsfachangestellte der Fachrichtung Landesverwaltung
Verwaltungsfachangestellte der Fachrichtung Landesverwaltung:
Sie bearbeiten Anträge auf Leistungen – etwa auf Investitionsförderung für Unternehmen – und veranlassen deren Auszahlung. Ebenso befassen sich Verwaltungsfachangestellte der Fachrichtung Landesverwaltung mit Vorgängen zur Erhebung von Steuern und anderen Abgaben und Entgelten. Außerdem wachen sie darüber, dass Auflagen eingehalten werden. Sie prüfen die rechtmäßige Verwendung zweckgebundener Mittel, erlassen Verwaltungsakte und bearbeiten Widersprüche. Oft sind die Verwaltungsfachangestellten der Fachrichtung Landesverwaltung Ansprechpartner für Organisationen oder Rat suchende Bürger. Mit deren Anfragen und Anliegen befassen sie sich kunden- und dienstleistungsorientiert.
In der Personalverwaltung führen sie Personalakten, berechnen Bezüge und Gehälter und rechnen Reisekosten ab. Im Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen sind sie beispielsweise an der Erstellung und Ausführung von Haushalts- und Wirtschaftsplänen beteiligt, führen Haushaltsüberwachungslisten und bearbeiten Zahlungsvorgänge. Darüber hinaus wirken sie bei der Materialbeschaffung und -verwaltung mit.
Quelle: BERUFENET
Der deutsche Beruf Verwaltungsfachangestellte/-r der Fachrichtung Landesverwaltung hat kein direktes Pendant unter den polnischen Ausbildungsberufen, ist aber teilweise vergleichbar mit den polnischen Berufen:
Nützliche Informationen zu den Schwerpunkten der Ausbildung sind jeweils unter den Informationskategorien „Ausbildungsinhalte“ und „Stundenpensum“ zu finden.
Grundsätzlich wird – wie bei allen anerkannten, nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten Ausbildungsberufen – keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung rechtlich vorgeschrieben.
Landesverwaltungen stellen überwiegend angehende Verwaltungsfachangestellte der Fachrichtung Lanndesverwaltung mit mittlerem Bildungsabschluss oder mit Hochschulreife ein.
Die Ausbildung dauert 3 Jahre.
Die zuständige Stelle hat auf gemeinsamen Antrag von Auszubildenden und Ausbildenden die Ausbildungszeit zu kürzen, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht wird. Die Verkürzungsdauer ist unterschiedlich und hängt von der Vorbildung ab.
Bei berechtigtem Interesse kann sich der Antrag auch auf die Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit beziehen (Teilzeitberufsausbildung).
Im 1. und 2. Ausbildungsjahr lernen die Auszubildenden im Ausbildungsbetrieb beispielsweise:
Im fachrichtungsspezifischen 3. Ausbildungsjahr wird den Auszubildenden der Fachrichtung Landesverwaltung u.a. vermittelt:
Quelle: BERUFENET
Unterrichtsstunden bezogen auf die 3-jährige Berufsausbildung:
Gesamt: 880 h
Eine Übersicht über die Inhalte einzelner Lernfelder befindet sich in der Verordnung über die Berufsausbildung finden Sie hier:
http://www.kmk.org/fileadmin/pdf/Bildung/BeruflicheBildung/rlp/VerwaltungsFA.pdf
Während einer dualen Ausbildung werden Verwaltungsfachangestellte im Ausbildungsbetrieb praktisch und in der Berufsschule theoretisch ausgebildet.
Der praktische Teil der Ausbildung macht in der Regel ca. 80% der Gesamtausbildungszeit aus.
Die Ausbildung im Betrieb ist für die Auszubildenden kostenfrei. Allerdings können für den Berufsschulunterricht Lernmittelkosten (z.B. für Fachliteratur), Fahrtkosten und ggf. auch Kosten für auswärtige Unterbringung entstehen.
Auszubildende, die eine duale Ausbildung durchlaufen, erhalten eine Ausbildungsvergütung. Sie richtet sich überwiegend nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Die Höhe der Ausbildungsvergütung ist abhängig vom Ausbildungsbereich (z.B. Industrie und Handel, Handwerk) und von der Branche, in der die Ausbildung stattfindet. Auch der räumliche Geltungsbereich des entsprechenden Tarifvertrages kann Einfluss auf die Höhe der Ausbildungsvergütung haben. Frei vereinbarte Ausbildungsvergütungen sind möglich, wenn z.B. der Ausbildungsbetrieb nicht tarifgebunden ist.
Die folgenden Angaben sollen der Orientierung dienen. Ansprüche können aus ihnen nicht abgeleitet werden.
Die Auszubildenden im öffentlichen Dienst können monatlich z.B. folgende Ausbildungsvergütungen erhalten:
Quelle:
Die Angaben orientieren sich an den Informationen der Datenbank Ausbildungsvergütungen (DAV) des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) – Stand: Oktober 2012
Das Einkommen der Beschäftigten von Bund und Kommunen richtet sich nach der Eingruppierung in die Entgeltgruppen und Stufen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD). Manche Einrichtungen und Arbeitgeber lehnen ihre Vergütungen an die Vereinbarungen im öffentlichen Dienst an. Auch in der privaten Wirtschaft haben Tarifverträge einen maßgeblichen Einfluss auf den Verdienst. Einkommen werden aber auch unabhängig von Tarifverträgen vereinbart.
Die Zuordnung zu den tariflichen Vergütungsgruppen hängt beispielsweise davon ab, welche Ausbildung vorliegt, ob Weiterbildungen absolviert wurden, wie komplex die Aufgaben sind, wie groß die Verantwortung ist und welche beruflichen Erfahrungen vorliegen. Auch regionale und branchenspezifische Faktoren spielen eine Rolle bei der Einkommenshöhe.
Die hier genannten beispielhaften Grundvergütungen sollen der Orientierung dienen und einen Eindruck von der Bandbreite der Einkommen vermitteln. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.
Tarifbereich öffentlicher Dienst
Bei einer Eingruppierung in die Entgeltgruppe 5, Stufe 3 bis Stufe 6, erhalten Beschäftigte, deren Vergütung an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) angelehnt wird, ein Monatsbruttoentgelt von € 2.331 bis € 2.579.
Quelle:
Über tarifliche Reglungen informiert der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst und die Gewerkschaft Ver.di.
Weiterbildung kann dazu dienen, fachlich auf dem Laufenden zu bleiben, sich zu spezialisieren oder beruflich voranzukommen.
Qualifizierungslehrgänge:
Aufstiegsweiterbildungen:
- Fach- und Betriebswirte/-wirtinnen, Fachkaufleute:
Studienfächer (Auswahl):
Diverse Aufstiegsfortbildungen und Seminare: IHK-Projektgesellschaft mbH www.ihk-projekt.de.
Kurzbeschreibungen und Informationen von der Arbeitsagentur zu allen Berufen:
http://berufenet.Arbeitsagentur.de
Informationen über den Berufsstart im öffentlichen Dienst:
http://www.berufsstart-im-oeffentlichen-dienst.de
Landesportal Brandenburg:
Behördenverzeichnis Land Brandenburg:
http://service.brandenburg.de/lis/list.php?page=behoerdenverzeichnis
Forum Verwaltungsfachangestellte:
http://www.kommunalforum.de/Forum-Verwaltungsfachangestelltehttp://oeffentlicher-dienst.info/stellen
Stellenanzeigen im öffentlichen Dienst
Stellenausschreibungen Land Brandenburg
http://jobboerse.arbeitsagentur.de
JOBBÖRSE der Bundesagentur für Arbeit. Gegliedert nach Berufsfeldern und Regionen.
http://www.jobpilot.de
allgemeine Jobbörse, in Berufsfelder gegliedert
http://www.jobsuche.de
allgemeine Jobbörse, regionale Suchfunktion
http://www.jobrobot.de
Unterteilung in Branchen und Regionen
http://www.stepstone.de
Große Jobbörse für Industrie und Gewerbe. Die Vielzahl von Angeboten lässt sich durch regionale und branchenbezogene Filterung eingrenzen, außerdem sind Volltextsuche und Zustellung interessierender Stellenausschreibungen per "Jobagent" möglich