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Industriemeister/-in der Fachrichtung Metall in Deutschland

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Ausbildungsart und Abschluss

Weiterbildung Meister

Der Industriemeister/-in der Fachrichtung Metall ist eine berufliche Weiterbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Die Industriemeisterprüfung ist bundesweit einheitlich geregelt.

Abschluss: Industriemeister der Fachrichtung Metall/ Industriemeisterin der Fachrichtung Metall

Einsatzgebiete und Tätigkeitsschwerpunkte

Industriemeister/-innen der Fachrichtung Metall planen, koordinieren und überwachen Produktionsabläufe in der Fertigung von Metallerzeugnissen und in der Maschinenmontage. Sie planen die einzelnen Arbeitsschritte, teilen die Arbeitskräfte ein und disponieren die Fertigungsmittel. Dazu zählen beispielsweise die – zum Teil computergesteuerten – Fertigungsgeräte, -maschinen und -anlagen, Werkzeugmaschinen, Roboter, Transport- und Förderanlagen sowie auch Mess- und Prüfeinrichtungen. Ebenso ermitteln sie den Materialbedarf und stellen das notwendige Material rechtzeitig bereit. Daneben kontrollieren sie die Arbeitsleistung sowie die Kostenentwicklung in ihrem Verantwortungsbereich und führen Maßnahmen zur Qualitätssicherung durch. Beispielsweise prüfen sie die Qualität der Rohstoffe und Erzeugnisse, werten Mängelberichte aus und ermitteln Fehlerquellen und leiten Optimierungsprozesse ein.

Sie arbeiten Mitarbeiter/-innen ein, leiten diese an und sind für die Ausbildung von Nachwuchsfachkräften zuständig. Darüber hinaus wirken Industriemeister/innen der Fachrichtung Metall bei der Personaldisposition und -planung mit und fördern die berufliche Qualifikation von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen. Schließlich sorgen sie auch dafür, dass alle Auflagen in ihrem Zuständigkeitsbereich, z.B. Arbeitssicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutzmaßnahmen, eingehalten werden und dokumentieren Funktions- und Sicherheitsprüfungen.

Quelle: BERUFENET

Ähnliche Berufe in Deutschland und Polen

Der deutsche Beruf Industriemeister/-in der Fachrichtung Metall hat kein direktes Pendant unter den polnischen Ausbildungsberufen, ist aber teilweise vergleichbar mit einer Reihe von polnischen Berufen auf dem Niveau „Techniker“ in der Metallbranche, z.B.:

  • Techniker – Mechaniker, Fachgebiet CNC-Maschinen (poln. technik mechanik, specjalizacja obrabiarki sterowane numerycznie), Ausbildungsniveau – vierjährige technische Sekundarschule (poln. technikum).

Nützliche Informationen zu den Schwerpunkten der Ausbildung sind jeweils unter den Informationskategorien „Ausbildungsinhalte” und „Stundenpensum“ zu finden.

Schulische und sonstige Aufnahmevoraussetzungen

Für die Zulassung zur Meisterprüfung wird vorausgesetzt:

- Im Prüfungsteil fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen:

  • eine mit Erfolg abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metallberufen zugeordnet werden kann

oder

  • eine mit Erfolg abgeschlossene Ausbildung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf

und

  • eine einschlägige Berufspraxis von mindestens sechs Monaten

oder

  • eine mindestens vierjährige einschlägige Tätigkeit, falls keine abgeschlossene Ausbildung vorliegt.

Ebenfalls nachgewiesen werden muss der Erwerb berufs- und arbeitspädagogischer Qualifikationen gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung nach dem Berufsbildungsgesetz oder auf Grund einer anderen öffentlich-rechtlichen Regelung, wenn die nachgewiesenen Kenntnisse den Anforderungen nach § 3 Abs. 1 der Ausbilder-Eignungsverordnung gleichwertig sind.

- Im Prüfungsteil handlungsspezifische Qualifikationen:

  • die mit Erfolg abgelegte Prüfung im Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen", die nicht länger als fünf Jahre zurückliegt

und

  • zusätzlich zu den oben genannten Praxiszeiten mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.

Beim Nachweis von Kenntnissen, Fertigkeiten und Erfahrungen, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen, sind Ausnahmen von den geforderten Zulassungsvoraussetzungen möglich.

Berücksichtigung ausländischer Vorqualifikationen:

Bei der Zulassung zur Prüfung können ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland berücksichtigt werden.

Quelle: BERUFENET

Ausbildungsdauer

Ausbildungsdauer: 3 Jahre

Quelle: www.ihk-projekt.de

Ausbildungsinhalte

Handlungsspezifische Qualifikationen:

- Handlungsbereich Technik:

  • Betriebstechnik
  • Fertigungstechnik
  • Montagetechnik

- Handlungsbereich Organisation:

  • Betriebliches Kostenwesen
  • Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme
  • Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz

- Handlungsbereich Führung und Personal:

  • Personalführung
  • Personalentwicklung
  • Qualitätsmanagement

Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen:

- Rechtsbewusstes Handeln

  • Arbeits- und Sozialrecht
  • arbeitsschutz- und arbeitssicherheitsrechtliche Vorschriften
  • Umweltschutzrecht
  • wirtschaftsrechtliche Vorschriften, insbesondere hinsichtlich der Produktverantwortung, der Produkthaftung sowie des Datenschutzes

- Betriebswirtschaftliches Handeln

  • ökonomische Handlungsprinzipien unter Einbeziehung volkswirtschaftlicher Zusammenhänge und sozialer Wirkungen berücksichtigen
  • Grundsätze betrieblicher Aufbau- und Ablauforganisation berücksichtigen und Möglichkeiten der Organisationsentwicklung nutzen
  • Methoden der Entgeltfindung und der kontinuierlichen, betrieblichen Verbesserung anwenden
  • Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerzeitrechnungen sowie Kalkulationsverfahren durchführen

- Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung

  • Prozess- und Produktionsdaten mittels EDV-Systemen erfassen, analysieren und aufbereiten
  • Planungstechniken und Analysemethoden sowie deren Anwendungsmöglichkeiten bewerten
  • Präsentationstechniken anwenden
  • technische Unterlagen, Entwürfe, Statistiken, Tabellen und Diagramme erstellen
  • Projektmanagementmethoden sowie Informations- und Kommunikationsformen und -mittel auswählen und anwenden

- Zusammenarbeit im Betrieb

  • die berufliche Entwicklung des Einzelnen im Betrieb unter Berücksichtigung persönlicher und sozialer Gegebenheiten beurteilen und fördern
  • die Einflüsse der Arbeitsorganisation sowie von Gruppenstrukturen auf das Gruppenverhalten und die Zusammenarbeit analysieren
  • sich mit eigenem und fremdem Führungsverhalten auseinandersetzen, Führungsgrundsätze umsetzen und Führungsmethoden anwenden
  • die Kommunikation und Kooperation fördern und Methoden zur Lösung betrieblicher Probleme und sozialer Konflikte anwenden

- Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten

  • die Auswirkungen naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten auf Materialien, Maschinen und Prozesse sowie auf Mensch und Umwelt berücksichtigen
  • unterschiedliche Energieformen im Betrieb verwenden sowie die damit zusammenhängenden Auswirkungen auf Mensch und Umwelt berücksichtigen
  • betriebs- und fertigungstechnische Größen berechnen
  • statistische Verfahren anwenden

Berufs- und arbeitspädagogische Eignung:

  • Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
  • Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
  • Ausbildung durchführen
  • Ausbildung abschließen

Quelle: BERUFENET

Stundenpensum (Theorie)

Vorbereitungslehrgänge/Prüfungsteile

  • Handlungsspezifischer Teil: ca. 700 h
  • Fachrichtungsübergreifender Teil: ca. 400 h
  • Berufs- und arbeitspädagogische Eignung (nach AEVO): ca. 100 h

Gesamtstundenanzahl: ca. 1.200

Quelle: BERUFENET

Kosten der Ausbildung

Ausbildungskosten

Für den Besuch der Vorbereitungslehrgänge sind Lehrgangsgebühren zu entrichten, für die Prüfung selbst Prüfungsgebühren. Weitere Kosten entstehen für Arbeitsmaterialien, Fachliteratur und das Meisterprüfungsprojekt. Daneben fallen eventuell Fahrtkosten und ggf. auch Kosten für auswärtige Unterbringung an.

Die Höhe der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren kann unterschiedlich sein.

Bei der IHK-Projektgesellschaft mbH werden derzeit ca. 4.430 EUR für die gesamte Meisterausbildung erhoben.

Quelle: www.ihk-projekt.de

Ausbildungsvergütung und -förderungen

Für die Teilnahme an Vorbereitungslehrgängen erhält man keine Vergütung.

Die Weiterbildung ist förderfähig gemäß Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz mit dem „Aufstiegs- BaföG“.

Berufs- und Verdienstaussichten

Neben einer Grundvergütung werden teilweise Zulagen und Sonderzahlungen wie 13. Monatsgehalt, Urlaubsgeld und vermögenswirksame Leistungen gezahlt. Es treten regional und branchenabhängig große Einkommensunterschiede auf.

Daher kann man die aktuellen regionalen Gehälter am besten auf folgenden Webseiten erfahren:

www.gehalt.de

www.gehaltsvergleich.com

www.nettolohn.de

Tarifliche Regelungen

Über tarifliche Regelungen informiert die Gewerkschaft IG Metall.

Weiterbildungsmöglichkeiten

Studium:

  •  Konstruktionstechnik (Bachelor)
  • Maschinenbau (Bachelor)
  • Produktionstechnik (Bachelor)
  • Werkstoffwissenschaft, -technik (Bachelor)
  • Industriebetriebswirtschaft (Bachelor)

Interessante Links

Faszination Technik vermitteln:

http://www.me-vermitteln.de

Industriemeisterverband Deutschland:

http://www.imv-deutschland.de

BERUFENET:

http://berufenet.arbeitsagentur.de

Job- und Bewerberdatenbanken

http://jobboerse.arbeitsagentur.de
JOBBÖRSE der Bundesagentur für Arbeit. Gegliedert nach Berufsfeldern und Regionen.

http://www.jobpilot.de

allgemeine Jobbörse, in Berufsfelder gegliedert

http://www.jobsuche.de
allgemeine Jobbörse, regionale Suchfunktion

http://www.jobrobot.de
Unterteilung in Branchen und Regionen

http://www.stepstone.de

Große Jobbörse für verschiedene Branchen

Arbeitnehmervertreter (Gewerkschaften, Berufsverbände)

IG Metall Ostbrandenburg
Peter Ernsdorf
Zehmeplatz 11
D-15230 Frankfurt (Oder)
Deutschland
Tel.: +49 (0)335-554990
Tel.: +49 (0)335 - 5549734
E-mail: ostbrandenburg@igmetall.de
Homepage

DGB Bezirk Berlin-Brandenburg
Kapweg 4
13405 Berlin
Deutschland
Tel.: +4930 21 240 - 0
Homepage

Arbeitgebervertreter (Kammern, Wirtschaftsverbände)

IHK Ostbrandenburg
Puschkinstraße 12b
15236 Frankfurt (Oder)
Deutschland
Tel.: +49335 5621-1111
Tel.: +49335 5621-1119
E-mail: info@ihk-ostbrandenburg.de
Homepage

Arbeitsvermittler

EURES-Beratung
Agentur für Arbeit
Heinrich-von-Stephan-Straße 2
15230 Frankfurt (Oder)
Deutschland
Tel.: +49 335 570 3333
E-mail: Frankfurt-Oder.Eures@arbeitsagentur.de
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