Lehre (Duales System)
Friseur/-in ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach der Handwerksordnung (HwO).
Diese bundesweit geregelte 3-jährige Ausbildung wird im Handwerk angeboten. Durch Wahlqualifikationseinheiten verfügt dieser Beruf über eine flexible Ausbildungsstruktur.
Abschluss: Friseur/ Friseurin
In erster Linie pflegen und schneiden sie Haare und gestalten Frisuren. Zunächst beraten Friseure und Friseurinnen ihre Kunden bei der Wahl einer passenden und modischen Frisur. Wunschgemäß schneiden sie die Haare, verändern die Haarfarbe mit chemischen Präparaten, legen Dauerwellen und formen schließlich die Frisur. Zum Herrenfach gehört es zudem, Bärte zu rasieren, zu pflegen und zu formen. Auf Wunsch ergänzen sie Frisuren mit künstlichen Haarteilen, die sie zum Teil selbst herstellen, verlängern Haare mit künstlichen Strähnen (Extensions) oder beraten ihre Kunden bei der Auswahl, Verwendung und Pflege von Perücken und Toupets. Kosmetische Behandlungen der Gesichtshaut, Augenbrauen zupfen und färben, Hand- und Nagelpflege (Maniküre) einschließlich der Gestaltung von Fingernägeln führen Friseure und Friseurinnen ebenfalls durch. Sie beraten die Kunden über Pflegeprodukte sowie Kosmetika und verkaufen diese. Darüber hinaus bedienen sie die Kasse, vereinbaren Kundentermine, bestellen fehlende Produkte nach, führen Abrechnungen durch und wirken bei Marketingmaßnahmen mit.
Quelle: BERUFENET
Der deutsche Beruf Friseur/ Friseurin ist teilweise vergleichbar mit den polnischen Berufen:
Nützliche Informationen zu den Schwerpunkten der Ausbildung sind jeweils unter den Informationskategorien „Ausbildungsinhalte” und „Stundenpensum“ zu finden.
Die Ausbildungsstätte ist im dualen System in erster Linie der Betrieb. Zusätzlich gibt es Berufsschulen (in Brandenburg heißen sie "Oberstufenzentren"). Das Ausbildungsunternehmen informiert, welche die entsprechende Schule für diesen Beruf in der Region ist.
Konrad-Wachsmann OberstufenzentrumGrundsätzlich wird – wie bei allen anerkannten, nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten Ausbildungsberufen – keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung rechtlich vorgeschrieben.
Die Betriebe stellen überwiegend angehende Friseure/-innen mit Hauptschulabschluss ein.
Quelle: BERUFENET
Die Ausbildung dauert 3 Jahre.
Auszubildende können nach Anhörung der Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf ihrer Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn ihre Leistungen dies rechtfertigen. Die Verkürzungsdauer beträgt meist 6 Monate.
In den ersten 18 Monaten lernen die Auszubildenden im Ausbildungsbetrieb beispielsweise:
In den folgenden 18 Monaten wird den Auszubildenden unter anderem vermittelt:
Quelle: BERUFENET
Unterrichtsstunden bezogen auf die 3-jährige Berufsausbildung:
Gesamtstunden: 880 Stunden
Den vollständigen Rahmenlehrplan finden Sie unter diesem Link.
Während einer dualen Ausbildung werden angehende Friseure/-innen im Ausbildungsbetrieb praktisch und in der Berufsschule theoretisch ausgebildet.
Der praktische Teil der Ausbildung macht in der Regel ca. 80% der Gesamtausbildungszeit aus.
Die Ausbildung im Betrieb ist für die Auszubildenden kostenfrei. Allerdings können für den Berufsschulunterricht Lernmittelkosten (z.B. für Fachliteratur), Fahrtkosten und ggf. auch Kosten für auswärtige Unterbringung entstehen.
Ausbildungsvergütung
Auszubildende, die eine duale Ausbildung durchlaufen, erhalten eine Ausbildungsvergütung. Sie richtet sich überwiegend nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Die Höhe der Ausbildungsvergütung ist abhängig vom Ausbildungsbereich (z.B. Industrie und Handel, Handwerk) und von der Branche, in der die Ausbildung stattfindet.
Auch die Stadt/Region ist entscheidend für die Höhe der Ausbildungsvergütung, es kommt immer noch zu Unterschieden zwischen Ost- und Westdeutschland.
Die folgenden Angaben sollen der Orientierung dienen. Ansprüche können aus ihnen nicht abgeleitet werden.
Die Auszubildenden können monatlich ca. 300 bis 700 € Ausbildungsvergütung erhalten.
Quelle:
Ausbildungsvergütungen (DAV) des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB)
Neben einer Grundvergütung werden teilweise Zulagen und Sonderzahlungen wie 13. Monatsgehalt, Urlaubsgeld und vermögenswirksame Leistungen gezahlt. Es treten regional und branchenabhängig große Einkommensunterschiede auf.
Daher kann man die aktuellen regionalen Gehälter am besten auf folgenden Webseiten erfahren:
Über tarifliche Regelungen informiert die Gewerkschaft Ver.di.
Weiterbildung kann dazu dienen, fachlich auf dem Laufenden zu bleiben, sich zu spezialisieren, beruflich voranzukommen oder sich selbstständig zu machen.
Qualifizierungslehrgänge (Auswahl):
Aufstiegsweiterbildungen (Auswahl):
- Meister/-innen:
- Fach- und Betriebswirte/-wirtinnen, Fachkaufleute:
- Sonstige Aufstiegsweiterbildungen:
Studienfächer (Auswahl):
Diverse Aufstiegsfortbildungen und Seminare: IHK-Projektgesellschaft mbH www.ihk-projekt.de.
Top Hair International
http://www.friseur-fragen.de/wissen/
die hairstyle community
http://www.friseurhandwerk.de/
Zentralverband des deutschen Friseurhandwerks
http://www.handwerkerstellen.de/
Deutschlands Stellenmarkt für Handwerk und Technik- auch Friseure
https://www.friseurjobagent.de/
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JOBBÖRSE der Bundesagentur für Arbeit. Gegliedert nach Berufsfeldern und Regionen.
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