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Bauzeichner/-in in Deutschland

Berufe vergleichen:

Ausbildungsart und Abschluss

Lehre (Duales System)

Bauzeichner/-in ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG).

Diese bundesweit geregelte 3-jährige Ausbildung wird in Architektur- und Ingenieurbüros, im Baugewerbe sowie in öffentlichen Verwaltungen in den folgenden Schwerpunkten angeboten:

  • Architektur
  • Ingenieurbau
  • Tief-, Straßen- und Landschaftsbau

Abschluss: Bauzeichner/ Bauzeichnerin

Einsatzgebiete und Tätigkeitsschwerpunkte

Bauzeichner/-innen erstellen Zeichnungen und bautechnische Unterlagen für Bauwerke, abhängig vom Tätigkeitsschwerpunkt z.B. für Häuser und Schalungen, Brücken, Straßen bzw. Böschungen und Bepflanzungen. Dazu arbeiten sie in der Regel am Computer mit CAD-Programmen. Nach den Entwurfsskizzen oder Anweisungen von Architekten und Architektinnen sowie Bauingenieuren und -ingenieurinnen fertigen sie Grundrisse, Bau- und Ausführungszeichnungen, Bauansichten und Detailzeichnungen. Dabei beachten Bauzeichner/-innen die jeweils einschlägigen technischen Vorschriften. Neben der zeichnerischen Arbeit stellen sie fachspezifische Berechnungen an, ermitteln z.B. den Bedarf an Baustoffen, erstellen Stücklisten und fertigen Aufmaße. Sie beobachten die Fortschritte von Bauvorhaben und bereits laufenden Bauprozessen und sorgen dafür, dass die erforderlichen Unterlagen, Be- und Abrechnungen jeweils rechtzeitig zur Verfügung stehen. Ggf. erstellen sie auch Planungsunterlagen für Ausschreibungen. Außerdem verwalten Bauzeichner/-innen die unterschiedlichen Zeichnungsversionen zu einem Projekt und sichern die Daten.

Quelle: BERUFENET

Ähnliche Berufe in Deutschland und Polen

Der deutsche Beruf Bauzeichner/-in hat kein direktes Pendant unter den polnischen Ausbildungsberufen. Ausbildungsinhalte sind teilweise vergleichbar mit dem polnischen Beruf:

  • Techniker für Bauwesen (poln. technik budownictwa), Ausbildungsart – Szkoła branżowa II stopnia.

Manche privaten postsekundären beruflichen Schulen bieten Ausbildung im Beruf „Technischer Zeichner“ (poln. kreślarz techniczny) an, der aber gegenwärtig nicht als Ausbildungsberuf gilt.

Nützliche Informationen zu den Schwerpunkten der Ausbildung sind jeweils unter den Informationskategorien „Ausbildungsinhalte” und „Stundenpensum“ zu finden.

Ausbildungsstätten

Die Ausbildungsstätte ist im dualen System in erster Linie der Betrieb. Zusätzlich gibt es Berufsschulen (in Brandenburg heißen sie "Oberstufenzentren"). Das Ausbildungsunternehmen informiert, welche die entsprechende Schule für diesen Beruf in der Region ist.

Schulische und sonstige Aufnahmevoraussetzungen

Grundsätzlich wird – wie bei allen anerkannten, nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten Ausbildungsberufen – keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung rechtlich vorgeschrieben.

Die Betriebe stellen überwiegend angehende Bauzeichner/-innen mit Hochschulreife oder mittleren Bildungsabschluss ein.

Quelle: BERUFENET

Ausbildungsdauer

Die Ausbildung dauert 3 Jahre.

Auszubildende können nach Anhörung der Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf ihrer Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn ihre Leistungen dies rechtfertigen. Die Verkürzungsdauer beträgt meist 6 Monate.

Ausbildungsinhalte

Die Auszubildenden lernen im 1. Ausbildungsjahr im Ausbildungsbetrieb beispielsweise:

  • wie Zeichnungen rechnergestützt erstellt, verwaltet, editiert und geplottet werden
  • wie man mit der Anwendungssoftware umgeht, Daten konvertiert, Ebenen definiert und anlegt, Zeichnungsvoreinstellungen vornimmt
  • welche Vermessungsgeräte es gibt und wie man sie handhabt
  • was bei der Herstellung von Baukörpern aus Steinen zu beachten ist
  • wie man Baugruben und Gräben herstellt
  • wie Bauprozesse ablaufen
  • wie Bewehrungen eingebaut werden und Beton eingebracht wird
  • wie Bauteile aus Holz oder Stahl hergestellt und eingebaut werden
  • welche Baustoffe es gibt, wie man sie verwendet und beurteilt
  • wie man vertragsgestaltende und technische Richtlinien, Vorschriften und Merkblätter anwendet
  • wie Gründungen und Unterfangen gezeichnet werden

Im 2. Ausbildungsjahr wird Folgendes vermittelt:

  • worauf es beim Konstruieren von Grundrissen, Schnitten und Ansichten ankommt
  • wie Fotodokumentationen erstellt werden
  • wie Fluchtperspektiven gezeichnet werden
  • wie Berechnungen nach baurechtlichen Vorgaben erstellt werden
  • wie man Fehler und Qualitätsmängel erkennt, Ursachen beseitigt und Vorgänge dokumentiert
  • wie man fremdsprachliche Begriffe und Fachausdrücke anwendet

Im 3. Ausbildungsjahr lernen die angehenden Bauzeichner/-innen beispielsweise:

- im Schwerpunkt Architektur:

  • wie man Entwurfsskizzen in bautechnische Zeichnungen umsetzt
  • wie Mengen und Massenermittlungen für Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung durchgeführt werden
  • wie Zeichnungen des raumbildenden Ausbaus erstellt werden

- im Schwerpunkt Ingenieurbau:

  • wie man Positionspläne anfertigt, Rohbauzeichnungen erstellt
  • wie Knotenpunkte, insbesondere im Holz- und Stahlbau, konstruiert werden
  • was bei der Übernahme technischer Vorgaben zu beachten ist

- im Schwerpunkt Tief-, Straßen- und Landschaftsbau:

  • wie man Bestands-, Übersichts- und Detailpläne erstellt und Pflanzpläne übernimmt
  • wie man Rohrnetzpläne erstellt
  • was beim Zeichnen von Regelquerschnitten des Straßen- und Wegebaus zu beachten ist

Quelle: BERUFENET

Stundenpensum (Theorie)

Unterrichtsstunden bezogen auf die 3-jährige Berufsausbildung:

 

1. Mitwirken bei der Bauplanung: 40 h

2. Aufnehmen eines Bauwerkes: 60 h

3. Erschließen eines Baugrundstückes: 60 h

4. Planen einer Gründung: 60 h

5. Planen eines Kellergeschosses: 60 h

6. Konstruieren eines Stahlbetonbalkens: 60 h

7. Konstruieren von Treppen: 80 h

8. Planen einer Geschossdecke: 60 h

9. Entwerfen eines Dachtragwerkes: 80 h

- Schwerpunkt Architektur:

10. (A) Erstellen eines Bauantrages: 60 h

11. (A) Entwickeln einer Außenwand: 60 h

12. (A) Planen einer Halle: 40 h

13. (A) Konstruieren eines Dachaufbaues: 60 h

14. (A) Ausbauen eines Geschosses: 60 h

- Schwerpunkt Ingenieurbau:

10. (I) Sichern eines Bauwerkes: 40 h

11. (I) Entwickeln einer Außenwand: 60 h

12. (I) Planen einer Halle: 60 h

13. (I) Konstruieren eines Daches: 60 h

14. (I) Planen eines Stahlbetonbauwerkes: 60 h

- Schwerpunkt Tief-, Straßen- und Landschaftsbau:

10. (TSL) Ausarbeiten eines Straßenentwurfs: 60 h

11. (TSL) Konstruieren eines Straßenoberbaues: 60 h

12. (TSL) Planen einer Wasserversorgung: 40 h

13. (TSL) Planen einer Wasserentsorgung: 60 h

14. (TSL) Planen einer Außenanlage: 60 h

Gesamtstunden: 840 Stunden

 

Genaue Infos dazu auf den Seiten der Kultusministerkonferenz:

 (Stichwort: “Rahmenlehrplan”)

Stundenpensum (Praxis)

Während einer dualen Ausbildung werden angehende Bauzeichner/-innen im Ausbildungsbetrieb praktisch und in der Berufsschule theoretisch ausgebildet.

Der praktische Teil der Ausbildung macht in der Regel ca. 80% der Gesamtausbildungszeit aus.

Kosten der Ausbildung

Die Ausbildung im Betrieb ist für die Auszubildenden kostenfrei. Allerdings können für den Berufsschulunterricht Lernmittelkosten (z.B. für Fachliteratur), Fahrtkosten und ggf. auch Kosten für auswärtige Unterbringung entstehen.

Ausbildungsvergütung und -förderungen

Ausbildungsvergütung

Auszubildende, die eine duale Ausbildung durchlaufen, erhalten eine Ausbildungsvergütung. Sie richtet sich überwiegend nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Die Höhe der Ausbildungsvergütung ist abhängig vom Ausbildungsbereich (z.B. Industrie und Handel, Handwerk) und von der Branche, in der die Ausbildung stattfindet.

Auch die Stadt/Region ist entscheidend für die Höhe der Ausbildung, es kommt immer noch zu Unterschieden zwischen Ost- und Westdeutschland.

Die folgenden Angaben sollen der Orientierung dienen. Ansprüche können aus ihnen nicht abgeleitet werden.

 Die Auszubildenden können monatlich ca. 680 bis 830 € Ausbildungsvergütung erhalten.

Quelle:

 Ausbildungsvergütungen (DAV) des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB)

Berufs- und Verdienstaussichten

Verdienst/Einkommen

Die folgenden Angaben sollen der Orientierung dienen und einen Eindruck von der Bandbreite der Einkommen vermitteln. Ansprüche können aus ihnen nicht abgeleitet werden.

Das Einkommen ist wesentlich von den jeweiligen Anforderungen abhängig. Daneben werden in der Regel Berufserfahrung und Verantwortlichkeit berücksichtigt.

Neben einer Grundvergütung werden teilweise Zulagen und Sonderzahlungen wie 13. Monatsgehalt, Urlaubsgeld und vermögenswirksame Leistungen gezahlt. Es treten regional und branchenabhängig große Einkommensunterschiede auf.

Daher kann man die aktuellen regionalen Gehälter am besten auf folgenden Webseiten erfahren:

www.gehalt.de

www.gehaltsvergleich.com

www.nettolohn.de

Tarifliche Regelungen

Über tarifliche Regelungen informiert die Gewerkschaft IG Bauen-Agrar-Umwelt.

Weiterbildungsmöglichkeiten

Weiterbildung kann dazu dienen, fachlich auf dem Laufenden zu bleiben, sich zu spezialisieren, beruflich voranzukommen oder sich selbstständig zu machen.

Qualifizierungslehrgänge:

  • Bauzeichnen
  • Computer Aided Design – CAD-Anwendungen Bautechnik, Hoch-, Tief- und Ingenieurbau, Ausbau, Versorgungstechnik, Bauhandwerk, Baumaschinen
  • Architektur und Bauplanung, Landschaftsarchitektur
  • Konstruktion
  • Grafik, Schriftgestaltung
  • Normung
  • Technische Mathematik, technisches Fachrechnen
  • Technisches Dokumentationswesen, Technische Redaktion
  • Besonderes Verwaltungsrecht – Öffentliches Baurecht

Aufstiegsweiterbildungen:

- Techniker/-innen:

  • Staatlich geprüfter Techniker/Staatlich geprüfte Technikerin Fachrichtung Bautechnik Schwerpunkt Hochbau
  • Staatlich geprüfter Techniker/Staatlich geprüfte Technikerin Fachrichtung Bautechnik Schwerpunkt Stahlbetonbau
  • Staatlich geprüfter Techniker/Staatlich geprüfte Technikerin Fachrichtung Bautechnik Schwerpunkt Tiefbau
  • Staatlich geprüfter Techniker/Staatlich geprüfte Technikerin Fachrichtung Bautechnik Schwerpunkt Ausbau
  • Staatlich geprüfter Techniker/Staatlich geprüfte Technikerin Fachrichtung Bautechnik (ohne Schwerpunkt)

- Fach- und Betriebswirte/-wirtinnen, Fachkaufleute:

  • Technischer Fachwirt/Technische Fachwirtin

- Sonstige Aufstiegsweiterbildungen:

  • CAD-Fachkraft Fachbereich Bau
  • Ausbilder/Ausbilderin für anerkannte Ausbildungsberufe (Weiterbildung)

Studienfächer:

  • Architektur (Bachelor)
  • Bauingenieurwesen (Bachelor)
  • Vermessungstechnik, Geoinformatik (Bachelor)

Diverse Aufstiegsfortbildungen und Seminare: IHK-Projektgesellschaft mbH www.ihk-projekt.de.

Interessante Links

http://www.baulinks.de/

Das unabhängige Bauportal

http://www.technisches-zeichnen.net/

Technisches Zeichnen

http://ww3.cad.de/

Das CAD- Forum

http://www.baunetz.de/

Bekanntes deutsches Bau- und Architekturportal

Job- und Bewerberdatenbanken

https://www.bau-job-online.de/

Der Internet-Stellenmarkt für die Bauwirtschaft

http://www.handwerkerstellen.de/

Deutschlands Stellenmarkt für Handwerk und Technik

http://jobboerse.arbeitsagentur.de
JOBBÖRSE der Bundesagentur für Arbeit. Gegliedert nach Berufsfeldern und Regionen.

http://www.jobpilot.de
allgemeine Jobbörse, in Berufsfelder gegliedert


http://www.jobsuche.de
allgemeine Jobbörse, regionale Suchfunktion


http://www.jobrobot.de
Unterteilung in Branchen und Regionen


http://www.stepstone.de
Große Jobbörse für Industrie und Gewerbe.

Arbeitnehmervertreter (Gewerkschaften, Berufsverbände)

DGB Bezirk Berlin-Brandenburg
Kapweg 4
13405 Berlin
Deutschland
Tel.: +4930 21 240 - 0
Homepage

Arbeitgebervertreter (Kammern, Wirtschaftsverbände)

Handwerkskammer Frankfurt (Oder)
Region Ostbrandenburg
Bahnhofstraße 12
15230 Frankfurt (Oder)
Deutschland
Tel.: +49 (3 35) 56 19 0
Tel.: +49 (3 35) 53 50 11
E-mail: info@hwk-ff.de
Homepage

IHK Ostbrandenburg
Puschkinstraße 12b
15236 Frankfurt (Oder)
Deutschland
Tel.: +49335 5621-1111
Tel.: +49335 5621-1119
E-mail: info@ihk-ostbrandenburg.de
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Arbeitsvermittler

Agentur für Arbeit Frankfurt (Oder)
Besucheradresse
Heilbronner Str. 24
15230 Frankfurt (Oder)
Deutschland
Tel.: 01801 555111
E-mail: 1234@agentur.de
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EURES-Beratung
Agentur für Arbeit
Heinrich-von-Stephan-Straße 2
15230 Frankfurt (Oder)
Deutschland
Tel.: +49 335 570 3333
E-mail: Frankfurt-Oder.Eures@arbeitsagentur.de
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