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Beton- und Stahlbetonbauer/-in in Deutschland

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Ausbildungsart und Abschluss

Lehre (Duales System)

Beton- und Stahlbetonbauer/-in ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung (HwO).

Diese bundesweit geregelte 3-jährige Ausbildung wird in Industrie und Handwerk angeboten.

Abschluss: Beton- und Stahlbetonbauer/ Beton- und Stahlbetonbauerin

Einsatzgebiete und Tätigkeitsschwerpunkte

Sie bauen Beton- und Stahlbetonkonstruktionen, z.B. für den Brücken-, Tunnel-, Hallen- und Hochhäuserbau, aber auch für Staudämme oder Klärwerke. Beton- und Stahlbetonbauer/-innen montieren bzw. fertigen Schalungen und Stützgerüste an, biegen und flechten Stahlbewehrungen, die Betonbruch verhindern sollen, und bauen die Bewehrungen in die Schalungen ein. Sie stellen Betonmischungen her oder verarbeiten fertig gelieferten Transportbeton, bringen den flüssigen Beton in die Schalungen ein und verdichten ihn durch Stampfen und Rütteln. Nach dem Erhärten entfernen sie die Schalungen und bearbeiten ggf. die Betonoberflächen. Sie montieren Betonfertigteile, dichten Betonbauwerke ab, dämmen und isolieren diese. Außerdem sanieren sie Schäden an Betonbauteilen.

Quelle:

BERUFENET

Ähnliche Berufe in Deutschland und Polen

Der deutsche Beruf Beton- und Stahlbetonbauer/-in ist teilweise vergleichbar mit dem polnischen Beruf:

  • Betonbauer – Betonstahlbieger und -flechter (poln. betoniarz-zbrojarz), Ausbildungsniveau – dreijährige Branchenschule ersten Grades (polnische Bezeichnung: Branżowa Szkoła I Stopnia)

Nützliche Informationen zu den Schwerpunkten der Ausbildung sind jeweils unter den Informationskategorien „Ausbildungsinhalte” und „Stundenpensum“ zu finden.

Ausbildungsstätten

Die Ausbildungsstätte ist im dualen System in erster Linie der Betrieb. Zusätzlich gibt es Berufsschulen (in Brandenburg heißen sie "Oberstufenzentren"). Das Ausbildungsunternehmen informiert, welche die entsprechende Schule für diesen Beruf in der Region ist.

Schulische und sonstige Aufnahmevoraussetzungen

Grundsätzlich wird – wie bei allen anerkannten, nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten Ausbildungsberufen – keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung rechtlich vorgeschrieben.

Die Betriebe stellen überwiegend angehende Stahl- und Betonbauer/-innen mit Hauptschulabschluss ein.

Quelle: BERUFENET

Ausbildungsdauer

Die Ausbildung dauert 3 Jahre.

Auszubildende können nach Anhörung der Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf ihrer Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn ihre Leistungen dies rechtfertigen. Die Verkürzungsdauer beträgt meist 6 Monate.

Ausbildungsinhalte

Während der beruflichen Grundbildung im 1. Ausbildungsjahr lernen die Auszubildenden im Ausbildungsbetrieb beispielsweise:

  • welche Werkzeuge, Baugeräte und -maschinen es gibt und wie sie gehandhabt werden
  • was beim Herstellen von Baukörpern aus Steinen, Mörtel- und Betonmischungen, Schalungen, Bewehrungen, Dämmungen, Wandputz und Estrich beachtet werden muss
  • wie Baugruben und Gräben hergestellt werden
  • was beim Lesen und Anfertigen von Zeichnungen, Skizzen und Verlegeplänen berücksichtigt werden muss

Zu Beginn der beruflichen Fachbildung (im 2. Ausbildungsjahr) wird den Auszubildenden unter anderem vermittelt:

  • wie man Betonbauteile herstellt
  • was man beim Einbau von Fertigteilen beachten muss
  • wie Treppen eingebaut werden
  • wie Baukörper aus Steinen gefertigt werden
  • was bei der Arbeitsplanung zu berücksichtigen ist

Im 3. Ausbildungsjahr erfahren die Auszubildenden schließlich:

  • welche Schalungsregeln für Bauteile aller Art zu beachten sind
  • wie Bewehrungen aus Betonstabstahl und Betonstahlmatten hergestellt werden
  • wie Spannstähle mit Verankerungselementen einzubauen sind
  • wie Betonoberflächen nach gestalterischen Gesichtspunkten bearbeitet werden
  • wie man Bewehrungspläne liest

Quelle:

BERUFENET

Stundenpensum (Theorie)

Unterrichtsstunden bezogen auf die 3-jährige Berufsausbildung:

 

1. Einrichten einer Baustelle: 20 h

2. Erschließen und Gründen eines Bauwerkes: 60 h

3. Mauern eines einschaligen Baukörpers: 60 h

4. Herstellen eines Stahlbetonbauteiles: 60 h

5. Herstellen einer Holzkonstruktion: 60 h

6. Beschichten und Bekleiden eines Bauteiles: 60 h

 

- Fachbildung im Schwerpunkt Beton- und Stahlbetonarbeiten:

 

7. Herstellen einer Stahlbetonstütze: 60 h

8. Herstellen einer Kelleraußenwand: 60 h

9. Mauern einer einschaligen Wand: 80 h

10. Herstellen einer geraden Treppe: 40 h

11. Herstellen einer Massivdecke: 40h

 

- Beton- und Stahlbetonbauer/-in:

 

12. Herstellen einer Fertigteildecke: 80 h

13. Herstellen einer gewendelten Treppe: 40 h

14. Instandsetzen eines Stahlbetonbauteiles: 40 h

15. Herstellen einer Stützwand: 80 h

16. Herstellen eines Binders aus Spannbeton: 40 h

 

Gesamtstunden: 880 Stunden

 

Genaue Infos dazu auf den Seiten der Kultusministerkonferenz:

 (Stichwort: “Rahmenlehrplan”)

Stundenpensum (Praxis)

Während einer dualen Ausbildung werden angehende Holz- und Stahl- und Betonbauer/-innen im Ausbildungsbetrieb praktisch und in der Berufsschule theoretisch ausgebildet.

Der praktische Teil der Ausbildung macht in der Regel ca. 80% der Gesamtausbildungszeit aus.

Kosten der Ausbildung

Die Ausbildung im Betrieb ist für die Auszubildenden kostenfrei. Allerdings können für den Berufsschulunterricht Lernmittelkosten (z.B. für Fachliteratur), Fahrtkosten und ggf. auch Kosten für auswärtige Unterbringung entstehen.

Ausbildungsvergütung und -förderungen

Ausbildungsvergütung

Auszubildende, die eine duale Ausbildung durchlaufen, erhalten eine Ausbildungsvergütung. Sie richtet sich überwiegend nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Die Höhe der Ausbildungsvergütung ist abhängig vom Ausbildungsbereich (z.B. Industrie und Handel, Handwerk) und von der Branche, in der die Ausbildung stattfindet. Auch der räumliche Geltungsbereich des entsprechenden Tarifvertrages kann Einfluss auf die Höhe der Ausbildungsvergütung haben. Frei vereinbarte Ausbildungsvergütungen sind möglich, wenn der Ausbildungsbetrieb nicht tarifgebunden ist.

Die folgenden Angaben sollen der Orientierung dienen. Ansprüche können aus ihnen nicht abgeleitet werden.

Die Auszubildenden können monatlich ca. 900 bis 1150 € Ausbildungsvergütung erhalten.

 

Quelle:

 Ausbildungsvergütungen (DAV) des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB), https://www.bibb.de/dav

Berufs- und Verdienstaussichten

Verdienst/Einkommen

Die folgenden Angaben sollen der Orientierung dienen und einen Eindruck von der Bandbreite der Einkommen vermitteln. Ansprüche können aus ihnen nicht abgeleitet werden.

Das Einkommen ist wesentlich von den jeweiligen Anforderungen abhängig. Daneben werden in der Regel Berufserfahrung und Verantwortlichkeit berücksichtigt.

Neben einer Grundvergütung werden teilweise Zulagen und Sonderzahlungen wie 13. Monatsgehalt, Urlaubsgeld und vermögenswirksame Leistungen gezahlt. Es treten regional und branchenabhängig große Einkommensunterschiede auf.

Daher kann man die aktuellen regionalen Gehälter am besten auf folgenden Webseiten erfahren:

www.gehalt.de

www.gehaltsvergleich.com

www.nettolohn.de

Tarifliche Regelungen

Über tarifliche Regelungen informiert die Gewerkschaft IG Bauen-Agrar-Umwelt

Weiterbildungsmöglichkeiten

Weiterbildung kann dazu dienen, fachlich auf dem Laufenden zu bleiben, sich zu spezialisieren, beruflich voranzukommen oder sich selbstständig zu machen.

Qualifizierungslehrgänge:

  • Hoch- und Ingenieurbau, Mauerwerksbau, Fassadenbau, Feuerungsbau, Gerüstbau, Betonbau, Dachdeckerei
  • Treppenbau
  • Tief- und Ingenieurtiefbau, Straßenbau, Rohrleitungsbau, Kanalbau, Brückenbau
  • Bautechnik
  • Baumaschinen
  • Isolierung, Wärme-, Kälte-, Feuchte-, Schall- und Brandschutz Fachpersonal zur Baustellenleitung
  • Arbeitssicherheit, Arbeitsschutz – Bauwesen
  • EDV-Anwendungen im Bauwesen und Handwerk

 

Aufstiegsweiterbildungen:

 

- Meister/-innen:

  • Maurer- und Betonbauermeister/ Maurer und Betonbauermeisterin
  • GeprüfterPolier/ Geprüfte Polierin – Hochbau

 

- Techniker/innen:

  • Staatlich geprüfter Techniker/ Staatlich geprüfte Technikerin Fachrichtung Bautechnik Schwerpunkt Stahlbetonbau
  • Staatlich geprüfter Techniker/ Staatlich geprüfte Technikerin Fachrichtung Bautechnik Schwerpunkt Hochbau
  • Staatlich geprüfter Techniker/ Staatlich geprüfte Technikerin Fachrichtung Bautechnik Schwerpunkt Baubetrieb
  • Staatlich geprüfter Techniker/ Staatlich geprüfte Technikerin Fachrichtung Baudenkmalpflege und Altbauerneuerung

- Fach- und Betriebswirte/-wirtinnen, Fachkaufleute:

  • Technischer Fachwirt/Technische Fachwirtin
  • Fachkaufmann/Fachkauffrau in der Handwerkswirtschaft

 

- Sonstige Aufstiegsweiterbildungen:

  • Werkpolier/Werkpolierin – Hochbau
  • Betriebsassistent/Betriebsassistentin im Handwerk
  • Ausbilder/Ausbilderin für anerkannte Ausbildungsberufe (Weiterbildung)

 

Studienfächer:

  • Bauingenieurwesen (Bachelor)
  • Baustoffingenieurwissenschaft (Bachelor)
  • Architektur (Bachelor)

Diverse Aufstiegsfortbildungen und Seminare: IHK-Projektgesellschaft mbH www.ihk-projekt.de.

Interessante Links

BERUFENET/">http://www.bauBERUFENET/

Das  deutsche Baugewerbe

http://www.handwerk-kompakt.de/

Das deutsche Handwerk kompakt

http://www.baulinks.de/

Das unabhängige Bauportal

Job- und Bewerberdatenbanken

http://www.handwerkerstellen.de/

Deutschlands Stellenmarkt für Handwerk und Technik

http://jobboerse.arbeitsagentur.de
JOBBÖRSE der Bundesagentur für Arbeit. Gegliedert nach Berufsfeldern und Regionen.

http://www.jobpilot.de
allgemeine Jobbörse, in Berufsfelder gegliedert


http://www.jobsuche.de
allgemeine Jobbörse, regionale Suchfunktion


http://www.jobrobot.de
Unterteilung in Branchen und Regionen


http://www.stepstone.de
Große Jobbörse für Industrie und Gewerbe.

Arbeitnehmervertreter (Gewerkschaften, Berufsverbände)

IG Bauen-Agrar-Umwelt
Bezirksverband Oderland
Zehmeplatz 11
15230 Frankfurt (Oder)
Deutschland
Tel.: +49335 54 97 25
Tel.: +49335 54 42 28
E-mail: eberswalde@igbau.de
Homepage

DGB Bezirk Berlin-Brandenburg
Kapweg 4
13405 Berlin
Deutschland
Tel.: +4930 21 240 - 0
Homepage

Arbeitgebervertreter (Kammern, Wirtschaftsverbände)

Handwerkskammer Frankfurt (Oder)
Region Ostbrandenburg
Bahnhofstraße 12
15230 Frankfurt (Oder)
Deutschland
Tel.: +49 (3 35) 56 19 0
Tel.: +49 (3 35) 53 50 11
E-mail: info@hwk-ff.de
Homepage

IHK Ostbrandenburg
Puschkinstraße 12b
15236 Frankfurt (Oder)
Deutschland
Tel.: +49335 5621-1111
Tel.: +49335 5621-1119
E-mail: info@ihk-ostbrandenburg.de
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Arbeitsvermittler

Agentur für Arbeit Frankfurt (Oder)
Besucheradresse
Heilbronner Str. 24
15230 Frankfurt (Oder)
Deutschland
Tel.: 01801 555111
E-mail: 1234@agentur.de
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EURES-Beratung
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15230 Frankfurt (Oder)
Deutschland
Tel.: +49 335 570 3333
E-mail: Frankfurt-Oder.Eures@arbeitsagentur.de
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