Lehre (Duales System)
Ofen- und Luftheizungsbauer/-in ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach der Handwerksordnung (HwO).
Diese bundesweit geregelte 3-jährige Ausbildung wird im Handwerk angeboten.
Abschluss: Ofen- und Luftheizungsbauer/ Ofen- und Luftheizungsbauerin
Ofen- und Luftheizungsbauer/-innen beraten ihre Kunden, etwa Privathaushalte, Betriebe oder Bauunternehmen, über ihre Produkte und Dienstleistungen und informieren sie dabei auch über technische und ökologische Aspekte. Ist der Kundenauftrag definiert, planen und bauen sie Öfen und Heizungen oder einzelne Baugruppen in der Werkstatt. Dies können beispielsweise Kachelöfen, Backöfen, handwerklich erstellte Herde und Kamine, Warmluftheizungen, Be- und Entlüftungsanlagen, Elektrospeicherheizungen, Öl-, Gas- und Feststoffbrenner oder zentrale Heizölanlagen sein. Die Anlagenteile transportieren sie dann zum Kunden und montieren und installieren sie dort. Industriell gefertigte Feuerstätten stellen sie direkt vor Ort auf und schließen sie an Schornsteine und Versorgungssysteme an. Sie bringen Rohrleitungen und Isolierungen an, installieren und prüfen elektrische Baugruppen sowie Regel-, Steuer-, Sicherheits- und Überwachungseinrichtungen. Schließlich kontrollieren sie, ob der Ofen oder die Heizung richtig funktioniert, stellen das Gerät ein und nehmen es in Betrieb. Abschließend übergeben sie die Anlage an den Kunden und weisen ihn in die Bedienung ein. Auch führen sie Kundendienste, Inspektionen und Instandhaltungsarbeiten durch.
Quelle: BERUFENET
Der deutsche Beruf Ofen- und Luftheizungsbauer/-in ist teilweise vergleichbar mit dem polnischen Beruf:
Nützliche Informationen zu den Schwerpunkten der Ausbildung sind jeweils unter den Informationskategorien „Ausbildungsinhalte” und „Stundenpensum“ zu finden.
Die Ausbildungsstätte ist im dualen System in erster Linie der Betrieb. Zusätzlich gibt es Berufsschulen (in Brandenburg heißen sie "Oberstufenzentren"). Das Ausbildungsunternehmen informiert, welche die entsprechende Schule für diesen Beruf in der Region ist.
Konrad-Wachsmann OberstufenzentrumGrundsätzlich wird – wie bei allen anerkannten, nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten Ausbildungsberufen – keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung rechtlich vorgeschrieben.
Die Betriebe stellen überwiegend angehende Ofen- und Luftheizungsbauer/-innen mit Hauptschulabschluss ein.
Quelle: BERUFENET
Die Ausbildung dauert 3 Jahre.
Auszubildende können nach Anhörung der Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf ihrer Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn ihre Leistungen dies rechtfertigen. Die Verkürzungsdauer beträgt meist 6 Monate.
In den ersten 18 Monaten lernen die Auszubildenden im Ausbildungsbetrieb beispielsweise:
Während der zweiten 18 Monate werden den Auszubildenden im Ausbildungsbetrieb zum Beispiel folgende Kenntnisse vermittelt:
Quelle: BERUFENET
Unterrichtsstunden bezogen auf die 3-jährige Berufsausbildung:
Gesamtstunden: 840 Stunden
Genaue Infos dazu auf den Seiten der Kultusministerkonferenz:
(Stichwort: “Rahmenlehrplan”)
Während einer dualen Ausbildung werden angehende Ofen- und Luftheizungsbauer/-innen im Ausbildungsbetrieb praktisch und in der Berufsschule theoretisch ausgebildet.
Der praktische Teil der Ausbildung macht in der Regel ca. 80% der Gesamtausbildungszeit aus.
Die Ausbildung im Betrieb ist für die Auszubildenden kostenfrei. Allerdings können für den Berufsschulunterricht Lernmittelkosten (z.B. für Fachliteratur), Fahrtkosten und ggf. auch Kosten für auswärtige Unterbringung entstehen.
Ausbildungsvergütung
Auszubildende, die eine duale Ausbildung durchlaufen, erhalten eine Ausbildungsvergütung. Sie richtet sich überwiegend nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Die Höhe der Ausbildungsvergütung ist abhängig vom Ausbildungsbereich (z.B. Industrie und Handel, Handwerk) und von der Branche, in der die Ausbildung stattfindet.
Auch die Stadt/Region ist entscheidend für die Höhe der Ausbildungsvergütung, es kommt immer noch zu Unterschieden zwischen Ost- und Westdeutschland.
Die folgenden Angaben sollen der Orientierung dienen. Ansprüche können aus ihnen nicht abgeleitet werden.
Die Auszubildenden können im Schnitt monatlich ca. 550 bis 690 € Ausbildungsvergütung erhalten.
Quelle:
Verdienst/Einkommen
Neben einer Grundvergütung werden teilweise Zulagen und Sonderzahlungen wie 13. Monatsgehalt, Urlaubsgeld und vermögenswirksame Leistungen gezahlt. Es treten regional und branchenabhängig große Einkommensunterschiede auf.
Daher kann man die aktuellen regionalen Gehälter am besten auf folgenden Webseiten erfahren:
Über tarifliche Regelungen informiert die Gewerkschaft IG Bauen-Agrar-Umwelt.
Weiterbildung kann dazu dienen, fachlich auf dem Laufenden zu bleiben, sich zu spezialisieren, beruflich voranzukommen oder sich selbstständig zu machen.
Qualifizierungslehrgänge:
Aufstiegsweiterbildungen:
- Meister/-innen:
- Techniker/-innen:
- Fach- und Betriebswirte/-wirtinnen, Fachkaufleute:
- Sonstige Aufstiegsweiterbildungen:
Studienfächer:
Diverse Aufstiegsfortbildungen und Seminare: IHK-Projektgesellschaft mbH www.ihk-projekt.de.
Baunetzwissen
Die Ausbildungsinitiative für SHK-Berufe
http://www.bauexpertenforum.de
Bauexpertenforum
http://www.handwerk-kompakt.de
Das deutsche Handwerk kompakt
Das unabhängige Bauportal
http://www.handwerkerstellen.de
Deutschlands Stellenmarkt für Handwerk und Technik
http://jobboerse.arbeitsagentur.de
JOBBÖRSE der Bundesagentur für Arbeit. Gegliedert nach Berufsfeldern und Regionen.
http://www.jobpilot.de
allgemeine Jobbörse, in Berufsfelder gegliedert
http://www.jobsuche.de
allgemeine Jobbörse, regionale Suchfunktion
http://www.jobrobot.de
Unterteilung in Branchen und Regionen
http://www.stepstone.de
Große Jobbörse für Industrie und Gewerbe