Ausbildungsart und Abschluss
Branchenschule 2. Grades (polnische Bezeichnung: szkoła branżowa II stopnia)
Berufsabschluss: Techniker für Schuhtechnik (poln. technik obuwnik)
Einsatzgebiete und Tätigkeitsschwerpunkte
Techniker für Schuhtechnik, Absolventen einer zweijährigen Branchenschule 2. Grades finden Beschäftigung:
- in der industriellen Schuh- oder Schäfteherstellung,
- in Betrieben des Schuhmacherhandwerks,
- bei Schuh-Schnellreparaturdiensten,
- in den Werkstätten von Orthopädie- und Sanitätsfachgeschäften.
Zu den wichtigsten Aufgabengebieten im Beruf Techniker für Schuhtechnikgehört es u.a.:
- Prozesse der Schuhherstellung zu organisieren,
- Schuhwerk zu entwerfen und zu konstruieren,
- Entwurfs- und technologische Dokumentationen zu erstellen,
- Werkstoffe und Hilfsmaterialien auszuwählen,
- Maschinen und Produktionsanlagen auszuwählen,
- Schuhteile aus Flächenwerkstoffen zuzuschneiden oder auszustanzen,
- Schaft- und Bodenteile herzustellen,
- Bodenteile aus Gummi und Kunststoffen zu formen und zu bearbeiten,
- Schaftteile zusammenzufügen,
- Schuhteile zum fertigen Schuh zusammenzufügen und fertig zu bearbeiten,
- Qualität der Endprodukte zu kontrollieren,
- Schuhe versandfertig zu verpacken,
- Prozesse der Schuhherstellung zu überwachen,
- Materialverbrauch- und Arbeitszeitnormen zu erstellen,
- Produktion zu planen und abzurechnen,
- Qualität in der Schuhindustrie zu steuern.
Ähnliche Berufe in Deutschland und Polen
Der polnische Beruf Techniker für Schuhtechnik (poln. technik obuwnik) ist teilweise vergleichbar z. B. mit folgenden deutschen Berufen:
- Schuhfertiger/-in, Ausbildungsart – bundesweit geregelte 3-jährige duale Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG).
- Industriemeister/-in der Fachrichtung Schuhfertigung, Ausbildungsart – berufliche Weiterbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Die Industriemeisterprüfung ist bundesweit einheitlich geregelt. Bildungseinrichtungen von Industrie- und Handelskammern sowie anderen Bildungsträgern bieten Vorbereitungskurse auf die Industriemeisterprüfung an (Teilzeit mit ergänzendem Vollzeitunterricht ca. 2 Jahre). Für die Zulassung zur Meisterprüfung ist die Teilnahme an den Vorbereitungslehrgängen jedoch nicht verpflichtend.
- Schuhmachermeister/-in, Ausbildungsart – berufliche Weiterbildung nach der Handwerksordnung (HwO). Die Meisterprüfung in diesem zulassungsfreien Handwerk ist bundesweit einheitlich geregelt. Handwerksorganisationen und andere Bildungseinrichtungen bieten Vorbereitungskurse auf die Meisterprüfung an (Dauer: 3-12 Monate). Für die Zulassung zur Meisterprüfung ist die Teilnahme an den Vorbereitungslehrgängen jedoch nicht verpflichtend.
- Staatlich geprüfte/-r Techniker/-in der Fachrichtung Schuhtechnik, Ausbildungsart – landesrechtlich geregelte Weiterbildung an Fachschulen. Im Vollzeitunterricht dauert die Weiterbildung 2 Jahre. In manchen Bundesländern wird die Weiterbildung in Schwerpunkten angeboten, z.B.: Betriebstechnik oder Modellgestaltung.
Nützliche Informationen zu den Schwerpunkten der Ausbildung sind jeweils unter der Informationskategorie „Ausbildungsinhalte“ zu finden.
Schulische und sonstige Aufnahmevoraussetzungen
Bewerber, die eine Ausbildung zum Techniker für Schuhtechnik in einer zweijährigen Branchenschule 2. Grades anstreben, haben folgende Unterlagen vorzulegen:
- Bewerbungsschreiben und/oder Bewerbungsfragebogen (in Schulsekretariaten oder auf den Internetseiten erhältlich),
- Abschlusszeugnis einer dreijährigen Branchenschule 1. Grades mit entsprechendem Profil*,
- ärztliches Attest mit Bescheinigung, dass keine Gegenindikationen für die Ausbildung in dem gegebenen Beruf vorliegen,
- 3 oder 4 Lichtbilder (45x35 mm).
*) Als Aufnahmevoraussetzung für die Branchenschule 2. Grades wurde bei dem Berufsabschluss Techniker für Schuhtechnik die frühere Erlangung der folgenden berufsspezifischen Qualifikation (Abschlusszeugnis einer Branchenschule 1. Grades mit entsprechendem Profil) festgelegt:
- „Schuhwerk herstellen” (Berufsabschluss: Schuhfertiger).
Ausbildungsinhalte
Minimales Stundenpensum für Berufsausbildung im Rahmen der berufsspezifischen Qualifikation „Produktionsprozesse bei der Schuhherstellung organisieren und führen” (nach vorheriger Bestätigung der früher erlangten Qualifikation – „Schuhwerk herstellen”):
- Arbeitssicherheit und -hygiene - 30 Std.
- Eigenschaften der bei der Schuhherstellung verwendeten Materialien untersuchen - 60 Std.
- Produktionsprozesse bei der Schuhherstellungplanen und überwachen - 120 Std.
- Schuhwerk entwerfen und konstruieren - 210 Std.
- Berufsbezogene Fremdsprache - 30 Std.
Insgesamt: 450 Std.
Lehrprogrammgrundlage (in Polnisch) für die Ausbildung im Beruf Techniker für Schuhtechnik (ab Seite 3013):
http://prawo.sejm.gov.pl/isap.nsf/download.xsp/WDU20190000991/O/D20190991-06.pdf
Kosten der Ausbildung
Öffentliche Schulen – kostenfrei
Privatschulen – Informationen sind telefonisch in Schulsekretariaten zu erfragen oder auf Internetseiten zu finden.
Ausbildungsvergütung und -förderungen
Im Unterschied zu dem in Deutschland am meisten verbreiteten dualen System, erhalten Schüler der Berufsschulen in Polen keine gesetzlich geregelte Ausbildungsvergütung.
Informationen über eventuelle Vergütungen für die Berufspraktika in Arbeitsbetrieben und Stipendienmöglichkeiten sind direkt bei den Arbeitgebern bzw. Schulen zu erfragen.
Berufs- und Verdienstaussichten
Informationen über Berufs- und Verdienstaussichten in einzelnen Berufen sind auf spezialisierten Internetportalen zu finden. Nachfolgend einige nützliche Links:
„Zarobki” – ein Bereich des polnischen Portals Pracuj.pl, gewidmet den Verdienstmöglichkeiten in verschiedenen Berufen:
https://zarobki.pracuj.pl/
„Berufe-Barometer” – eine polnischsprachige Webseite mit Informationen zu den Beschäftigungsmöglichkeiten und -perspektiven in einzelnen Berufen (regional strukturiert):
https://barometrzawodow.pl/
Statistische Angaben zu den Bruttolöhnen und -gehältern in Polen:
https://wynagrodzenia.pl/gus
Tarifliche Regelungen
Genauere Informationen über eventuell geltende betriebliche oder überbetriebliche Tarifverträge sind bei den Gewerkschaftsorganisationen einzelner Betriebe zu erfragen.
Weiterbildungsmöglichkeiten
Absolventen einer zweijährigen Branchenschule 2. Grades mit dem Berufsabschluss Techniker für Schuhtechnik erlangen den oberen beruflichen Sekundarabschluss und, nach bestandener Abiturprüfung, den oberen allgemeinen Sekundarabschluss (allgemeine Hochschulreife).
Techniker für Schuhtechnik mit bestandener Abiturprüfung (Hochschulzugangsberechtigung) haben die Möglichkeit, ihre Ausbildung in Hochschulen und Universitäten fortzusetzen. Naheliegend ist es dabei, sich für einen der verwandten Studiengänge, z. B. Design mit dem Schwerpunkt Bekleidungs- und Schuhdesign, zu entscheiden.
Arbeitnehmervertreter (Gewerkschaften, Berufsverbände)
Eine Liste von Gewerkschaftsorganisationen in Polen ist hier zu finden. Darunter einige Kontaktadressen aus der Region:
NSZZ „Solidarność” ZR Gorzów Wlkp.
[związek zawodowy / Gewerkschaft]
ul. E. Borowskiego 31
66-400 Gorzów Wlkp.
[Polska / Polen]
HomepageNSZZ „Solidarność” ZR Zielona Góra
[związek zawodowy / Gewerkschaft]
ul. Lisowskiego 5
65-072 Zielona Góra
[Polska / Polen]
HomepageOPZZ Rada Województwa Lubuskiego
[centrala związkowa / Gewerkschaftszentrale]
ul. Wyspiańskiego 130
65-036 Zielona Góra
[Polska / Polen]
HomepageArbeitgebervertreter (Kammern, Wirtschaftsverbände)
Organizacja Pracodawców Ziemi Lubuskiej
[organizacja pracodawców / Arbeitgeberorganisation]
ul. Reja 6
65-076 Zielona Góra
[Polska / Polen]
HomepageZachodnia Izba Przemysłowo-Handlowa
[regionalna izba gospodarcza / regionale Industrie- und Handelskammer]
ul. Kazimierza Wielkiego 1
66-400 Gorzów Wlkp.
[Polska / Polen]
HomepageIzba Rzemiosła i Przedsiębiorców w Gorzowie Wlkp.
[regionalna izba rzemiosła i przedsiębiorczości / regionale Handwerks- und Unternehmerskammer]
ul. Obotrycka 8
66-400 Gorzów Wlkp.
[Polska / Polen]
HomepageIzba Rzemieślnicza i Przedsiębiorczości w Zielonej Górze
[regionalna izba rzemiosła i przedsiębiorczości / regionale Handwerks- und Unternehmerskammer]
ul. Reja 9
65-076 Zielona Góra
[Polska / Polen]
HomepageLubuska Organizacja Pracodawców
[organizacja pracodawców / Arbeitgeberorganisation]
ul. Jagiellończyka 17
66-400 Gorzów Wlkp.
Polska / Polen
Homepage Arbeitsvermittler
Powiatowy Urząd Pracy w Gorzowie Wlkp.
[powiatowy urząd pracy / Kreisarbeitsamt]
ul. Walczaka 110
66-400 Gorzów Wlkp
[Polska / Polen]
HomepagePowiatowy Urząd Pracy w Międzyrzeczu
[powiatowy urząd pracy / Kreisarbeitsamt]
Pl. Powstańców Wlkp. 1
66-300 Międzyrzecz
[Polska / Polen]
HomepagePowiatowy Urząd Pracy w Słubicach
[powiatowy urząd pracy / Kreisarbeitsamt]
ul. Mickiewicza 3
69-100 Słubice
[Polska / Polen]
HomepagePowiatowy Urząd Pracy w Strzelcach Kraj.
[powiatowy urząd pracy / Kreisarbeitsamt]
Al. Wolności 39
66-500 Strzelce Krajeńskie
[Polska / Polen]
E-mail:
https://strzelcekrajenskie.praca.gov.pl/HomepagePowiatowy Urząd Pracy w Sulęcinie
[powiatowy urząd pracy / Kreisarbeitsamt]
ul. Lipowa 18 b
69-200 Sulęcin
[Polska / Polen]
E-mail:
https://sulecin.praca.gov.pl/HomepagePowiatowy Urząd Pracy w Krośnie Odrzańskim
[powiatowy urząd pracy / Kreisarbeitsamt]
ul. Piastów 10 B
66-600 Krosno Odrzańskie
[Polska / Polen]
HomepagePowiatowy Urząd Pracy w Nowej Soli
[powiatowy urząd pracy / Kreisarbeitsamt]
ul. Stanisława Staszica 1c
67-100 Nowa Sól
[Polska / Polen]
HomepagePowiatowy Urząd Pracy w Świebodzinie
[powiatowy urząd pracy / Kreisarbeitsamt]
ul. Studencka 8
66-200 Świebodzin
[Polska / Polen]
HomepagePowiatowy Urząd Pracy w Zielonej Górze
[powiatowy urząd pracy / Kreisarbeitsamt]
ul. Batorego 126a
65-735 Zielona Góra
[Polska / Polen]
HomepagePowiatowy Urząd Pracy w Żaganiu
[powiatowy urząd pracy / Kreisarbeitsamt]
ul. Dworcowa 9
68-100 Żagań
[Polska / Polen]
HomepagePowiatowy Urząd Pracy w Żarach
[powiatowy urząd pracy / Kreisarbeitsamt]
ul. Mieszka I 15
68-200 Żary
[Polska / Polen]
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