Lehre (Duales System)
Personaldienstleistungskaufmann/-frau ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG).
Diese bundesweit geregelte 3-jährige Ausbildung wird im Ausbildungsbereich Industrie und Handel angeboten.
Abschluss: Personaldienstleistungskaufmann/-frau
Um Personal anzuwerben, sichten Personaldienstleistungskaufleute den Stellen- und Bewerbermarkt, formulieren Stellenanzeigen und veröffentlichen sie. Sie wählen geeignete Bewerber aus, führen Beratungsgespräche und gleichen Anforderungs- und Bewerberprofile miteinander ab. Schließlich wirken sie bei der Personaleinstellung und bei Vertragsabschlüssen mit. Personaldienstleistungskaufleute disponieren den Personaleinsatz und planen die Personalentwicklung, indem sie z.B. Weiterbildungsmaßnahmen organisieren. In der Personalsachbearbeitung führen sie Personalakten und erstellen Entgeltabrechnungen. Darüber hinaus akquirieren Personaldienstleistungskaufleute Aufträge. Sie gewinnen Unternehmen als Kunden, suchen im Kundenauftrag nach geeignetem Personal und betreuen die Kundenunternehmen. Nicht zuletzt gehören kaufmännische Aufgaben wie Steuerung und Controlling zu ihrem Tätigkeitsgebiet.
Quelle: BERUFENET, http://berufenet.arbeitsagentur.de
Der deutsche Beruf Personaldienstleistungskaufmann/-frau hat kein direktes Pendant unter den polnischen Ausbildungsberufen, ist aber teilweise vergleichbar mit z.B. dem polnischen Beruf:
Nützliche Informationen zu den Schwerpunkten der Ausbildung sind jeweils unter den Informationskategorien „Ausbildungsinhalte“ und „Stundenpensum“ zu finden.
Die Ausbildungsstätte ist im dualen System in erster Linie der Betrieb. Zusätzlich gibt es Berufsschulen (in Brandenburg heißen sie "Oberstufenzentren"). Das Ausbildungsunternehmen informiert, welche die entsprechende Schule für diesen Beruf in der Region ist.
Konrad-Wachsmann OberstufenzentrumGrundsätzlich wird – wie bei allen anerkannten, nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten Ausbildungsberufen – keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung rechtlich vorgeschrieben.
Die Betriebe stellten überwiegend Auszubildende mit Hochschulreife ein.
Quelle: BERUFENET, http://berufenet.arbeitsagentur.de
Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Die zuständige Stelle hat auf gemeinsamen Antrag von Auszubildenden und Ausbildenden die Ausbildungszeit zu kürzen, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht wird. Die Verkürzungsdauer ist unterschiedlich und hängt von der Vorbildung ab. Bei berechtigtem Interesse kann sich der Antrag auch auf die Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit beziehen (Teilzeitberufsausbildung).
Im 1. Ausbildungsjahr lernen die Auszubildenden im Ausbildungsbetrieb beispielsweise:
Während des 2. Ausbildungsjahres wird den Auszubildenden u.a. vermittelt:
Im 3. Ausbildungsjahr lernen die Auszubildenden:
Quelle: BERUFENET, http://berufenet.arbeitsagentur.de
Unterrichtsstunden bezogen auf die 3-jährige Berufsausbildung:
Gesamt: 880 h
Während einer dualen Ausbildung werden Personaldienstleistungskaufleute im Ausbildungsbetrieb praktisch und in der Berufsschule theoretisch ausgebildet.
Der praktische Teil der Ausbildung macht in der Regel ca. 80% der Gesamtausbildungszeit aus.
Die Ausbildung im Betrieb ist für die Auszubildenden kostenfrei. Allerdings können für den Berufsschulunterricht Lernmittelkosten (z.B. für Fachliteratur), Fahrtkosten und ggf. auch Kosten für auswärtige Unterbringung entstehen.
Ausbildungsvergütung
Auszubildende, die eine duale Ausbildung durchlaufen, erhalten eine Ausbildungsvergütung. Sie richtet sich überwiegend nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Die Höhe der Ausbildungsvergütung ist abhängig vom Ausbildungsbereich (z.B. Industrie und Handel, Handwerk) und von der Branche, in der die Ausbildung stattfindet.
Auch die Stadt/Region ist entscheidend für die Höhe der Ausbildungsvergütung, es kommt immer noch zu Unterschieden zwischen Ost- und Westdeutschland.
Die folgenden Angaben sollen der Orientierung dienen. Ansprüche können aus ihnen nicht abgeleitet werden.
Die Auszubildenden können monatlich ca. 1000 bis 1100 € Ausbildungsvergütung erhalten.
Quelle:
Ausbildungsvergütungen (DAV) des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB)
Neben einer Grundvergütung werden teilweise Zulagen und Sonderzahlungen wie 13. Monatsgehalt, Urlaubsgeld und vermögenswirksame Leistungen gezahlt. Es treten regional und branchenabhängig große Einkommensunterschiede auf.
Daher kann man die aktuellen regionalen Gehälter am besten auf folgenden Webseiten erfahren:
Aktuelle Tarifinformationen für die Region Ostbrandenburg finden Sie im Tarifregister Brandenburg.
Umfassende Informationen zu den Weiterbildungsmöglichkeiten finden Sie auch im Programm KURS der Bundesagentur für Arbeit.
http://berufenet.Arbeitsagentur.de
Kurzbeschreibungen und Informationen von der Arbeitsagentur zu allen Berufen.
http://www.office-work.net
Der Internetguide für den Lebensraum Büro
https://www.pdk-ausbildung.de/
Personaldienstleistungskauffrau – die Ausbildung
Bundesverband Bürowirtschaft
http://www.personalwirtschaft.de
Personalwirtschaft.de
http://www.deutsches-netzwerk-buero.de
Das Deutsche Netzwerk Büro
http://jobboerse.arbeitsagentur.de
JOBBÖRSE der Bundesagentur für Arbeit. Gegliedert nach Berufsfeldern und Regionen.
http://www.jobpilot.de
allgemeine Jobbörse, in Berufsfelder gegliedert
http://www.jobsuche.de
allgemeine Jobbörse, regionale Suchfunktion
http://www.jobrobot.de
Unterteilung in Branchen und Regionen
http://www.stepstone.de
Große Jobbörse für Industrie und Gewerbe