Weiterbildung
Barmeister/-in ist eine berufliche Weiterbildung. Die Meisterprüfung ist durch Rechtsvorschriften der Industrie- und Handelskammern geregelt.
Für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem Lehrgang nicht verpflichtend.
Synonym: Barkeeper-Meister/-in
Abschluss: Barmeister/Barmeisterin
Barmeister/-innen übernehmen Fach- und Führungsaufgaben in gastronomischen Einrichtungen, die über eine Bar gehobenen Niveaus verfügen. Sie stellen nach internationalen Richtlinien und Rezepturen alkoholische und alkoholfreie Mix-Getränke her und servieren diese, wirken an der Gestaltung der betrieblichen Abläufe mit und sind für die Betriebsbereitschaft und den rationellen Einsatz der Betriebsmittel verantwortlich. Sie nehmen Aufträge entgegen, verteilen die anfallenden Arbeiten auf die Mitarbeiter/-innen, kontrollieren die Einhaltung von Kosten und Terminen und prüfen die Qualität der ausgeführten Arbeiten. In der Regel sind sie für die betriebliche Ausbildung der Nachwuchskräfte zuständig. In kleinen Gastronomiebetrieben führen sie alle berufsüblichen Tätigkeiten auch selbst aus.
Zudem regeln Barmeister/-innen den betriebsbezogenen Schriftverkehr, führen Anwesenheits- und Urlaubslisten, halten ggf. den Kontakt zu Auftraggebern und verhandeln mit Lieferanten oder Mitarbeitern von Behörden und Verbänden. Leiten sie eine Bar, entwickeln sie die betrieblichen Grundsätze und bestimmen Art und Umfang der Investitionen. Darüber hinaus entscheiden sie über die Personalauswahl und kontrollieren den wirtschaftlichen Erfolg ihres Betriebs.
Quelle: BERUFENET
Der deutsche Beruf Barmeister/-in hat kein direktes Pendant unter den polnischen Ausbildungs- bzw. Weiterbildungsberufen.
Nützliche Informationen zu den Schwerpunkten der Ausbildungen sind jeweils unter den Informationskategorien „Ausbildungsinhalte” und „Stundenpensum” zu finden.
Für die Zulassung zur Meisterprüfung wird vorausgesetzt:
Zugelassen ist auch, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen erworben zu haben, die die Zulassung der Prüfung rechtfertigen.
Weitere Ausbildungsvoraussetzungen
Beim Umgang mit Lebensmitteln benötigt man eine Belehrung und eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes.
Berücksichtigung ausländischer Vorqualifikationen
Bei der Zulassung zur Prüfung können ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland berücksichtigt werden.
Quellen: BERUFENET und sweet-barworld.de
Unterschiedlich, je nach Bildungsanbieter und Unterrichtsform:
Quelle: BERUFENET
Wirtschaftsbezogene Qualifikationen:
Handlungsspezifische Qualifikationen:
Praktische Inhalte:
Berufs- und arbeitspädagogische Eignung:
Quelle: BERUFENET
Das Stundenpensum beträgt ca. 660 Stunden. Davon:
Keine Angaben verfügbar
Ausbildungskosten
Für den Besuch der Vorbereitungslehrgänge sind Lehrgangsgebühren zu entrichten, für die Prüfung selbst Prüfungsgebühren. Weitere Kosten entstehen für Arbeitsmaterialien, Fachliteratur und das Meisterprüfungsprojekt. Daneben fallen eventuell Fahrtkosten und ggf. auch Kosten für auswärtige Unterbringung an.
Die Höhe der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren kann unterschiedlich sein. Zum Beispiel, der Vorbereitungskurs zum Barmeister (Bachelor) für die Prüfung bei der IHK kostet bei der „Amerikan Bartender School” für 4 Wochen à 40 Std. € 3.500 Zzgl. Prüfungsgebühren bei der IHK. Weitere Möglichkeiten finden Sie bei KURSNET.
Die Prüfungsgebühren der IHK Frankfurt (Oder) finden Sie hier und der IHK Berlin hier und hier.
Quellen: BERUFENET und sweet-barworld.de
Für die Teilnahme an Vorbereitungslehrgängen erhält man keine Vergütung.
Die Weiterbildung ist förderfähig gemäß Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz mit dem „Meister-BaföG“.
Das Einkommen ist wesentlich von den jeweiligen Anforderungen abhängig. Daneben werden in der Regel Berufserfahrung und Verantwortlichkeit berücksichtigt.
Neben einer Grundvergütung werden teilweise Zulagen und Sonderzahlungen wie 13. Monatsgehalt und Urlaubsgeld gezahlt. Es treten regionale und branchenabhängige Einkommensunterschiede auf.
Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung (monatlich): € 2.839 bis € 3.112
Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.
Quelle: BERUFENET
Über tarifliche Regelungen informiert Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA).
Weiterbildung kann dazu dienen, fachlich auf dem Laufenden zu bleiben, sich zu spezialisieren, beruflich voranzukommen oder sich selbstständig zu machen.
Aufstiegsweiterbildungen:
- Meister/-innen:
- Fach- und Betriebswirte/-wirtinnen, Fachkaufleute:
- Sonstige Aufstiegsweiterbildungen:
Studienfächer:
Drinks – Portal des Organs der Deutschen Barkeeper-Union e.V.:
Mixology – Magazin für Barkultur:
Das Fachportal für Hotel und Gastronomie:
Deutsche Gesellschaft für Ernährung:
Bestes vom Bauern:
Aktuelle Lebensmittelthemen, ausführliche Informationen zum Thema Essen & Trinken und Lexikon für Küchenfachbegriffe:
Marktplatz Gastgewerbe:
http://www.dehoga.org/marktplatz.htm
Das Konditorenhandwerk:
Das Portal für die Lebensmittelbranche – z.B. Rund ums Konditorhandwerk:
Beruflich die Welt erobern:
Jobbörse für Hotellerie und Gastronomie:
Jobs in der Kreuzfahrtindustrie und Hotellerie:
Jobbörse für Hotel und Gastronomie:
JOBBÖRSE der Bundesagentur für Arbeit. Gegliedert nach Berufsfeldern und Regionen:
www.jobboerse.arbeitsagentur.de
Allgemeine Jobbörse, in Berufsfelder gegliedert:“
Allgemeine Jobbörse, regionale Suchfunktion:
Jobbörse mit Unterteilung in Branchen und Regionen:
Große Jobbörse. Die Vielzahl von Angeboten lässt sich durch regionale und branchenbezogene Filterung eingrenzen, außerdem sind Volltextsuche und Zustellung interessierender Stellenausschreibungen per „Jobagent“ möglich: